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Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten

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Offline Olli

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #30 am: 04 Mai 2024, 12:48:40 »
Ich verstehe den Sinn dieser Spekulation nicht!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #31 am: 04 Mai 2024, 12:50:19 »
Bei meiner letzten Verhandlung, hatte das "überlastete" Gericht ganze 2 Kurzverhandlungen . Bei den übrigen Abteilungen sah es nicht anders aus.

Ich weiß, dass die Gerichte auch viel ohne Verhandlung verhandeln, aber einige Sachen müssen mündlich gemacht werden.

Wenn man dann sieht, wie entscheidungsunfreudig viele Richter sind, da werden ohne Begründung Vergleichsvorschläge in den Raum geworfen, ...

In Kiel gab es nach Klage, sechs Wochen später Verhandlungstermin. In einer anderen Stadt weiß die Richterin, dass sie nur noch wenige Monate die Abteilung innehat und Fristverlängerungen von 2 Monaten sind daher willkommen und werden gar nicht hinterfragt. Dann gilt der Mutterschutz, die Abteilung ist vakant und häufig übernimmt eine andere Richterin den Posten. Häufig wird auch die schwanger und die Akten stapeln sich.

Die erste Richterin sah den Fall so, die andere Richterin ganz anders und die neue Richterin wiederum anders.

Da kann auch eine Aussetzung willkommen sein, damit die Akte aus dem Stapel verschwindet, vorallem bei mehreren tausend Seiten Blablabla vom Glücksspielanbieter.

Wenn die werte Richterschaft im Zivilbereich, anders als beim Strafgericht, dann aus dienstlichen Gründen ohne Probleme den Verkündungstermin verschieben kann und erneut verschieben kann, vorallem wenn der Proberichter weiß, dass er nach Monat x woanders ist, dann müsste der Spruch, auf hoher See und vor Gericht, neuerfunden werden.

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Offline Fury

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #32 am: 04 Mai 2024, 13:01:15 »
Ich verstehe den Sinn dieser Spekulation nicht!

In den Sportwettenverfahren hat das LG Erfurt (8. Zivilkammer) in dem Hinweisbeschluss vom 29.04.2024 – 8 O 1125/23 die positive BGH-Entscheidung kritisiert und plant, dem EuGH dazu Fragen vorzulegen.

Ich gebe hier nachfolgend das Dokument wieder.

Tenor:

Es ist beabsichtigt, das vorliegende Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV sämtliche entscheidungserheblichen Fragen zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechtes, insbesondere der in Art. 56 AEUV verankerten Dienstleistungsfreiheit, aber auch der im Glücksspielrecht einschlägigen Grundrechte und Grundsätze der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, vorzulegen...

Danke für Deine Antwort/Einschätzung Roy1234

Ehrlich gesagt, kann ich aber nicht nachvollziehen, warum jetzt "Nuancen" aller möglichen Fälle geklärt werden sollten.
Je höher ein Gericht/Institution - oder was auch immer - steht, geht es darum Strukturen und Grundsätzliches zu schaffen/regeln.
Die Anbieter können sich ja immer wieder was einfallen lassen bzw. ein Haar in der Suppe finden - wenn das dann immer so einen Rattenschwanz nach sich zieht...
Die Behandlung eines jeden Falls gesondert, bleibt wohl daher ohnehin immer bestehen.
Wenn jetzt alle LG und OLG auf eine Entscheidung dieser EuGH-Vorlage warten, wäre dies aber mal wieder typisch.
Genau wie das hier:
"T***** begrüßt europarechtliche Klärung zu Rückforderungsklagen" - was für ein Schmierentheater, diese m.E. nach Heuchler und Betrüger.

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #33 am: 04 Mai 2024, 19:43:38 »
Hallo Olli,
ich würde dann den kompletten Bereich schließen denn alles ist Spekulation selbst das was Anwälte auf Instagram und Co. von sich geben. Ich war doch jetzt auf einer Feier und stelle Dir vor da würde diskutiert über den Irrsinn der grünen und dass die deutsche Wirtschaft nach unten rauscht. Sogar über Putin und Israel.
Habe dann mal eingeworfen was denen das bringt, die wissen nichts alles Spekulationen. Ist nicht gut angekommen 😁 habe es dann aufgelöst. Eigentlich kann man über fast nichts diskutieren weil eben niemand etwas genaues weiß. Zumindest die meisten. Und wer etwas weiß darf nicht...

Wollte ich nur mal anmerken, nicht böse gemeint. Ich habe auch nichts dagegen den Bereich komplett zu schließen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Zocker

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #34 am: 04 Mai 2024, 19:59:26 »
Mag sein das ich zuviel schreibe und vlt. auch spekuliere :).

Aber mal ehrlich was bringt dann noch ein Forum wenn alles geschlossen wird???

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Offline TAL

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #35 am: 04 Mai 2024, 20:07:58 »
Man könnte sich dann auf das Wesentliche konzentrieren.
Aber das ist wohl nur eine naive Idee meinerseits...

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #36 am: 04 Mai 2024, 20:18:31 »
Man könnte sich dann auf das Wesentliche konzentrieren.
Aber das ist wohl nur eine naive Idee meinerseits...

*thumps Up*

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Offline Olli

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #37 am: 04 Mai 2024, 21:05:36 »
Zitat
Man könnte sich dann auf das Wesentliche konzentrieren.
Aber das ist wohl nur eine naive Idee meinerseits...

Ich glaube, dass das hier so gut wie unmöglich ist ... :)

@Zocker
Der BHG-Thread ist seit Dienstag wieder offen.

@Tal
Ob das jetzt ein Fehler von mir war das zu sagen? #seufz# Es gibt da eine klitzekleine reelle Chande, dass Deine Worte doch nicht naiv sind ... #träum# :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #38 am: 04 Mai 2024, 21:20:28 »
ich denke, dass für viele es was ganz "Besonderes" ist in einem Rechtsstreit zu sein. Wenn man dann negative Berichte liest, auch noch in so einem Forum dann ist das für das eigene "Seelenheil" absolut nicht förderlich, zu Mal der ganze, überwiegende Quatsch, der seitens der Glücksspielanwälte vorgetragen wird, für das eigene Seelenheil auch eher weniger förderlich ist, wenn man das liest, denkt man sich auch, ob man nicht selbst was falsch gemacht haben könnte.

Insofern sind diese negativen Spekulationen nicht angebracht.

dass noch nicht einmal der BGH Hinweisbeschluss die Spekulationen ruhen lässt, ist furchtbar genug.

die Wahrscheinlichkeit, zu gewinnen, ist gewaltig hoch. Natürlich kann man verlieren, aber die negativen Gedankenspiele, finde ich furchtbar.

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #39 am: 04 Mai 2024, 21:36:47 »
Natürlich ist es außergewöhnlich in so einem Rechtsstreit zu sein. Und vielleicht denke ich zu egoistisch weil es mich nicht in Richtung spielen drängt. Im Gegenteil, meine Abneigung gegen diesen Wirtschaftszweig wächst ins unermessliche. Und für mich persönlich ist das gut. Es ist einfach ein Thema das interessant geworden ist, sicher nicht zuletzt weil man im Boot sitzt. Im übrigen beteilige ich mich auch an anderen Themen außerhalb des CB. Und die sind wirklich wichtig. Das hier ist Smalltalk mit Hintergrund.By the way..... Fast vergessen. Schönen Abend noch.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #40 am: 05 Mai 2024, 06:45:33 »
Ich denke ja schon lange über CB nach und versuche das als CHANCE zu verstehen das man wieder klarkommt.

Gestern hab ich etwas gelesen -Sinngemäß-, "ich hab den Streit gewonnen, jetzt gehts in die richtige Richtung",... "MEIN Suchti dachte direkt, ja cool gewonnen, weiter geht es", ich musste STARK an mir halten das gestern nicht zu kommentieren.

Daraus resultiert folgende Frage; KANN es sein das in den vielen "diskussionen" doch eher Vorwiegend der Suchti ODER der "Stolz zu gewinnen" dahinter steckt ?
Daher auch das *Thumps Up* nach TALs Komentar, denn das wesentliche ist es doch mit sich selbst und der Sucht klarzukommen, und DANN das geld oder der Rechtsstreit um gglfs. Schulden zu bezahlen oder eine Neustart in die Wege zu leiten...

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Offline Olli

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #41 am: 05 Mai 2024, 07:34:10 »
Guten Morgen!

Zitat
Natürlich kann man verlieren, aber die negativen Gedankenspiele, finde ich furchtbar.

Vor vielen Jahren bekam ich in der SHG eine Sichtweise genannt, die ich zunächst vehement ablehnte. Mit der Zeit aber wurde ich bei so manchen Freunden in der Selbsthilfe eines Besseren belehrt: "Ein Glücksspieler will verlieren! Er will sich zerstören!"
Das klingt nach einer Absicht, doch ein bewusster Vorsatz ist es nicht! Das Glücksspiel ist in seiner Brutalität trotz aller Logik positiv besetzt. Daher muss es wieder und wieder ausgeübt werden.
Sickert die Erkenntnis über die Ersatzhandlung, die das Glücksspiel irgendwann ja einmal eingenommen hat, durch und wird das Glücksspiel eingestellt, dann besteht immer noch die Gewohnheit des selbstzerstörerischen Handelns ... nun vielleicht noch gepaart mit Bestrafung oder Selbstkasteiung.

Zitat
Das hier ist Smalltalk mit Hintergrund.

Nein, Roy! Das ist es FÜR DICH! Für Andere aber ist es tödlicher Ernst! Deine Spekulationen in zwei Threads sind wie Öl ins Feuer zu gießen! Deine Worte waren kein Spaß! Sie werden verdammt ernst genommen! Es gibt Menschen da draußen, die damit nicht so gut umgehen können wie Du. NEHMT DOCH BITTE RÜCKSICHT! Denkt mal nicht nur an Euch, sondern auch an Andere! Ihr seid nicht die einzigen Realitäten auf dieser Welt!



Gute 24 h
Olaf


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Offline Fury

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #42 am: 05 Mai 2024, 09:56:50 »
Guten Morgen!

Zitat
Natürlich kann man verlieren, aber die negativen Gedankenspiele, finde ich furchtbar.

Vor vielen Jahren bekam ich in der SHG eine Sichtweise genannt, die ich zunächst vehement ablehnte. Mit der Zeit aber wurde ich bei so manchen Freunden in der Selbsthilfe eines Besseren belehrt: "Ein Glücksspieler will verlieren! Er will sich zerstören!"
Das klingt nach einer Absicht, doch ein bewusster Vorsatz ist es nicht! Das Glücksspiel ist in seiner Brutalität trotz aller Logik positiv besetzt. Daher muss es wieder und wieder ausgeübt werden.
Sickert die Erkenntnis über die Ersatzhandlung, die das Glücksspiel irgendwann ja einmal eingenommen hat, durch und wird das Glücksspiel eingestellt, dann besteht immer noch die Gewohnheit des selbstzerstörerischen Handelns ... nun vielleicht noch gepaart mit Bestrafung oder Selbstkasteiung.

Zitat
Das hier ist Smalltalk mit Hintergrund.

Nein, Roy! Das ist es FÜR DICH! Für Andere aber ist es tödlicher Ernst! Deine Spekulationen in zwei Threads sind wie Öl ins Feuer zu gießen! Deine Worte waren kein Spaß! Sie werden verdammt ernst genommen! Es gibt Menschen da draußen, die damit nicht so gut umgehen können wie Du. NEHMT DOCH BITTE RÜCKSICHT! Denkt mal nicht nur an Euch, sondern auch an Andere! Ihr seid nicht die einzigen Realitäten auf dieser Welt!

Dieses selbstzerstörerische Verhalten (ich nenne es Kamikaze-Verhalten) ist doch bei (fast) allen Süchten zu beobachten.
Das es so aussieht, dass ein Spieler verlieren möchte/will finde ich extrem tragisch.
Es ist aber auch in anderen Situationen zu beobachten, wo eine Person - die mit einer entsprechenden Situation nicht umgehen kann, oder ihr es zuviel wird - das negative Verhalten verstärkt (will?).
So nach dem Motto (jetzt etwas religiös gesprochen). "Nun siehst du Gott (oder Eltern oder wer auch immer), wozu du mich getrieben/gebracht hast/was du aus mir gemacht hast!".
Ich stelle es mir wie einen schmerzenden Zahn (oder besser Zahnwurzel oder was auch immer) vor, an dem man mit der Zunge rumspielt (rumspielen muss), um den Schmerz von allen Seiten zu beleuchten bzw. es noch zu provozieren und damit vielleicht zu analysieren.
Dies jetzt im Umkehrschluss zu deuten, das ein Mensch den Schmerz haben möchte, ist fatal.

Es ist irgendetwas in den (manchen) Menschen drin, dass sie zu negativem Verhalten verleitet - das es im außen danach aussehen mag, das jemand absichtlich verlieren möchte ist verdammt traurig.
Ob "Es" jetzt auch wirklich zum Eigenen gehört, oder man es als etwas externes (so wie es manche Menschen mit einer (paranoiden) Schizophrenie) sehen kann, sei mal dahingestellt.
Ich studiere gerade dieses Thema und habe meine eigene Sicht der Dinge (auch jetzt etwas religiös angehaucht):
Früher haben die Menschen "Dämonen" als Ursache für schlimme Dinge verantwortlich gemacht. Heute (im IT-Zeitalter) kann man vielleicht "Programme" die im Gehirn ablaufen, als Ursache dafür sehen (dann wäre aber tatsächlich die Zugehörigkeit oder Identifikation noch offen - aber dies zu erklären, würde hier zu weit führen).

Dies ist meine Sicht (Realität) der Dinge... wenn das geschrieben irgendwie zu spooky ist, kann es natürlich gerne von Olli (oder einem anderen Admin gelöscht werden).

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Offline Olli

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #43 am: 05 Mai 2024, 10:05:18 »
Das hättest Du gerne ... dass ich Dich jetzt für Dein vergangenes Spielverhalten bestrafe ... nix da ... 😂
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #44 am: 05 Mai 2024, 12:03:37 »
Hallo zusammen,

ich stimme Olli zu und möchte mich bei den Lesenden entschuldigen wenn diese durch meine ausschließlich persönliche (negative)Meinung von mir frustriert sein sollten. Das war keinesfalls egoistisch gemeint sondern habe ich nicht bedacht dass Dinge die mir gut tun andere in die falsche Richtung lenken könnten. Sorry!!
Ich gelobe Besserung.

LG Roy
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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