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Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #15 am: 09 Januar 2026, 08:21:07 »
Es wird davon abhängen, wie der Zugang zu den Kontodaten geschehen konnte.
Daran wird festgemacht, ob und welche Straftat begangen wurde.
Der Sohn wurde wahrscheinlich freiwillig in die Wohnung gelassen und hatte vermutlich freien Zugang zu PC / Handy / Kontodaten.
Das wird dir die Bank vorhalten. Das Gegenteil zu beweisen dürfte wohl kaum möglich sein.



Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #16 am: 09 Januar 2026, 14:02:56 »
@Olli und TAL

Was hat das mit erhaben fühlen zu tun? Guckt euch seine Beiträge an. Im ersten Thread ging es um Limitverstöße und was man da machen kann. Im zweiten Thread gehts um demenzkranken Vater melken und die Kohle verbrennen. Keine Vorstellung, kein Hallo, kein gar nichts. Er will ja nur die „Fakten“, wie er sein verzocktes Geld zurückbekommt und sucht keine Hilfe gegen die Spielsucht.

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Offline TAL

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #17 am: 09 Januar 2026, 14:21:33 »
Ja, da gene ich dir vollkommen Recht, der 'Auftritt' des Threaderstellers war nicht gerade vorbildlich. Darum habe ich ihm nichtmal geantwortet.

Aber das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Man kann den Threadersteller kritisieren für den Mangel an Ernsthaftigkeit und sein Verhalten den Forenmitgliedern gegenüber, aber sich in einem Spielsuchtforum auf das moralische hohe Roß zu setzen ist... nun ja... eindeutig Fehl am Platz.
Ich meine ja nur: Nenne mir einen hier, der keinen 'Dreck am Stecken' hat.

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #18 am: 16 Januar 2026, 12:02:09 »
Hallo zusammen,

Ich kann diese Diskussion hier nicht nachvollziehen. Am Ende ist es so gut wie unmöglich einen Chargeback durchzuführen, wenn die Zahlung nachweislich (oft mit 3d-Secure) autorisiert wurde. Da interessiert es die Kreditkartengesellschaft null, wer was für eine Krankheit hat. Wenn die auch noch rausbekommen, dass es sich bei den Umsätzen um Glücksspiel handelt, ist der Zug so oder so abgefahren. Fazit: Chargeback ist unmöglich!
« Letzte Änderung: 17 Januar 2026, 00:40:50 von ExPlayer »

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #19 am: 17 Januar 2026, 11:35:04 »
War Sohnemann schon bei der Polizei und hat eine Selbstanzeige aufgegeben?

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #20 am: 17 Januar 2026, 12:54:58 »
Ein demenzkranker Mensch kann sich oft nicht mehr schützen. Wer so jemandem das Konto leer räumt und das Geld verzockt, begeht nicht nur Diebstahl – das ist ein Angriff auf Würde und Schutzbedürftigkeit.
Das ist kein „Ausrutscher“, kein „Pech“ und kein „Fehler“. Das ist ausgenutzte Wehrlosigkeit. Ein kalt kalkulierter Vertrauensbruch an einem Menschen, der sich nicht wehren kann.
Wenn jemand so handelt, muss das Konsequenzen haben: strafrechtlich, zivilrechtlich – und gesellschaftlich. Wer Schwache ausnimmt, zeigt, wie abgründig Gier und Kontrollverlust werden können.

Ich wäre dafür, dass die Admins alle verfügbaren Daten sichern und an die Polizei weitergeben (inkl. Logs/IP, soweit rechtlich zulässig). Das kann der nötige Warnschuss für den Verfasser sein, um aus dem Sog rauszukommen und den Weg in ein spielfreies Leben zurückzufinden – aber ohne die Tat zu relativieren: Der Schaden muss aufgearbeitet und ersetzt werden.

Und ja: Die Bank wird das sehr wahrscheinlich nicht „mal eben“ zurückbuchen. Das überschreitet die Kompetenz normaler Mitarbeiter, geht in Sonderprüfung/Compliance und wird oft ein zäher Prozess. Umso wichtiger ist es, jetzt sauber zu dokumentieren, Anzeige zu erstatten und parallel die bankseitigen Schritte anzustoßen, damit das Geld – vor allem für den wirklich Kranken, den Papa – so gut wie möglich zurückgeholt werden kann.

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Offline TAL

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #21 am: 17 Januar 2026, 21:16:13 »
Amen.

Ich wäre dafür, dass die Admins alle verfügbaren Daten sichern und an die Polizei weitergeben (inkl. Logs/IP, soweit rechtlich zulässig). Das kann der nötige Warnschuss für den Verfasser sein, um aus dem Sog rauszukommen und den Weg in ein spielfreies Leben zurückzufinden – aber ohne die Tat zu relativieren: Der Schaden muss aufgearbeitet und ersetzt werden.

Und ich bin dafür, daß du mal 'einen Gang zurückschaltest'. Oder auch zwei.

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #22 am: 18 Januar 2026, 09:36:37 »
Ich wäre dafür, dass die Admins alle verfügbaren Daten sichern und an die Polizei weitergeben (inkl. Logs/IP, soweit rechtlich zulässig). Das kann der nötige Warnschuss für den Verfasser sein, um aus dem Sog rauszukommen und den Weg in ein spielfreies Leben zurückzufinden – aber ohne die Tat zu relativieren: Der Schaden muss aufgearbeitet und ersetzt werden.

Ein sehr "konstuktiver" Vorschlag für ein Selbsthilfeforum für Spielspüchtige.
Du hast den Sinn dieser Einrichtung nicht wirklich verstanden.
Ich vermute mal es gibt noch deutlich mehr, was du nicht verstanden hast ...




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Offline Ilona

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #23 am: 18 Januar 2026, 12:56:37 »
Hallo Kudo,

scheinbar spielt dein "Bekannter" über das Konto der Mutter und des an Demenz erkrankten Vaters. Sag ihm, dass du das verwerflich findest. Er muss sofort damit aufhören und den Schaden so gut es geht wieder gut machen. Er soll sich Hilfe bei einer Suchtberatung holen oder, wenn ihn das alles überfordert, erstmal Hilfe in einer psychiatrischen Klinik holen und zur Ruhe kommen. Er darf auf keinem Fall damit weitermachen, der Schaden wird immer größer. Falls er mit jemandem reden möchte: Es gibt auch telefonische Hilfeangebote: z.B. bei der Telefonseelsorge oder Glücksspielsuchttelefonen:

Telefonseelsorge:
Tag und Nacht kostenfrei erreichbar
0800 1110111 / 0800 1110222 oder 116 123

Hilfetelefone Glücksspielsucht
0800 137 27 00
0800 0776611

Alles Gute für dich und deinen Bekannten

Ilona
« Letzte Änderung: 18 Januar 2026, 15:45:08 von Ilona »

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Offline andreasg

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #24 am: 18 Januar 2026, 15:48:20 »
Hallo Ihr Lieben,

der allererste Schritt sollte die Notrufnummer 116116 sein, die die betreuende Person des demenzkranken Herren zu betätigen hat.!
Das, was hier jetzt primär wichtig ist, ist die Würde des Menschen zu schützen.
Wir haben hier im Lande einen Täterschutz, der Schutz der Opfer wird nich, oder kaum in Betracht bezogen.

Wir Spielsüchtigen sind auch einmal Opfer gewesen, in die Opferrolle hineingezwungen, und haben die Keule des Täters ergriffen!

Leider können wir nicht vorraussetzen, daß jede, jeder spielsüchtige Mensch Reue zeigt, und Wiedergutmachungen leisten will und kann. Wenn es dem so wäre, würde die Spoielsucht diese fürchertichen existenziellen Ausmasse annehmen, die ihr nachfolgen?

Wie bereits schon öfters von mir beschrieben, ich habe seinerzeit Selbstanzeige bei der Kriminalpolizei erstellet, und das hat mir den Weg geöffnet, zur Selbstfilfe zu finden.  Ich weiß, und ich bin mir gewiß, daß der Weg in die Spielfreiheit ein langer mühseliger Weg ist, der mit Steinen gepflastert ist, aber ein Weg, der Einsicht und der Hoffnung.
Das aber lässt sich leider nicht zum Normalfall erheben,
daher muß hier der Täter, der Dieb, rechtlich durch die Exikutive zur Verantwortung gezogen werden!

« Letzte Änderung: 18 Januar 2026, 15:51:19 von andreasg »
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

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Offline Ilona

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #25 am: 18 Januar 2026, 16:38:27 »
Ja Andreas, eine Selbstanzeige würde Bewegung in die Sache bringen und zumindest weiteren Schaden verhindern. Dazu muss man aber den Mut aufbringen.
Wer den Mut noch nicht hat - wie scheinbar der Bekannte von Kudo - kann sich erstmal Hilfe bei den genannten Anlaufstellen organisieren. Auch dann kommt Bewegung in diese festgefahrene Situation.
Die oben gestellte Frage kann ja auch bedeuten, dass der entstandene Schaden durch ein Chargeback nahezu geräuschlos gut gemacht werden soll. Dieser Weg ist aus meiner Sicht aber nicht möglich ohne Ross und Reiter zu nennen. Geräuschlos geht da nichts, und ob es zum Erfolg für den demenzkranken Vater und das Konto der Mutter führt, ist auch ungewiss.
LG Ilona

 

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