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I-am-lost88 stellst sich vor ...
I-am-lost88:
Hallo Leute.
Ich bin neu hier. Ich habe nun am 11.06.2024 meine erste Verhandlung wo es um einen enormen Streitwert geht. Habe wirklich Schiss davor, weil es mir peinlich ist und ich Angst habe was falsches zu sagen. Mein Anwalt wird mich eine Woche vor der Verhandlung telefonisch darauf vorbereiten.
Ist es möglich, dass die Gegenpartei einfach nicht aufkreuzt oder den Termin verlegt ( hat sie übrigens bereits gemacht, Termin war eigentlich der 27.05.) und das Urteil des BGHs abwartet oder wird sich das Landesgericht am Hinweisbeschluss orientieren und das Urteil trotzdem fällen?
Ich danke euch schonmal im Voraus.
Olli:
Hi und willkommen!
Nun, das Kopfkino rattert bereits, nicht wahr? Bleibe ruhig und vor Allem immer bei der Wahrheit!
Warte in aller Ruhe auf das Gespräch mit Deinem Anwalt und lasse Dich von ihm beraten. Dafür ist er ja da.
Was ein Gericht oder der Streitgegner tun wird oder nicht fällt in den Bereich der Spekulation. Keiner kann Dir darauf eine verlässliche Antwort geben.
Es bringt Dich aber auch nicht weiter, wenn Du hier eine Spekulation nach der anderen konsummierst. DAS schürt nur Deine Ängste. Ängste haben die Eigenschaft zu katastrophisieren. Also steigerst Du Dich hinein und ... machst ausgerechnet vor Gericht ggf. einen Fehler.
Bleibe ruhig und entspannt. Das Geld, um welches es hier geht, ist eigentlich schon abgeschrieben. Solltest Du nun Recht und letztlich das Geld erhalten, dann ist das etwas Wunderbares.
Doch machst Du auch etwas gegen Deine Sucht ... oder anders ausgedrückt: Machst Du etwas FÜR ein stabiles suchtfreies Leben? Es würde Dir nur Kummer bringen, wenn Du das Geld erhälst und es wieder verspielst.
Balou2024:
Hi
Das die Gegenseite nicht erscheint ist möglich, allerdings eher die Ausnahme.
Termin Verlegungen kommen öfters vor und gerade dann wenn der BGH einen wichtigen Termin in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Es kommt dann oft zu Termin Verlegungen oder die Verhandlung findet statt, allerdings wird sich auf eine lange Frist bis zur Verkündung des Urteils geeinigt. Das LG möchte nämlich wissen, wie der BGH die Sache einschätzt.
Der Fall der nun noch verhandelt wird es gerade für klagen wichtig, welche etwas mehr in der Vergangenheit liegen.( Stichwort Verjährung 10 Jahre)
Wenn das LG Erfurt nun seine EUGH Vorlage schnell voran treibt, könnte es in diesem Termin zu einer Aussetzung kommen, allerdings müsste es dann auch schon ein Aktenzeichen dort geben.
Mach dir keine Sorgen was die Verhandlung angeht!
I-am-lost88:
Ich danke euch für die schnellen Antworten.
Ich habe einfach Angst, dass mir zu Last gelegt werden könnte von der Illegalität gewusst zu haben. Aber mal ehrlich wer wusste das schon, wenn die Prominenz Werbung dafür macht. Außerdem wurde in einem anderen Fall bei der Klageerwiderung der Gegenseite erwähnt, dass es eindeutige Hinweise gibt im Ausland gespielt zu haben, dabei war ich das letzte mal 2015 im Urlaub und da habe ich mein Handy garnicht genutzt.
Das ich etwas gegen meine Sucht tun muss ist mir bewusst und dies soll für mich den Anfang darstellen. Damit könnte ich einen Großteil meiner Schulden decken und neu anfangen. Ich hoffe es klappt, obwohl ich mich eigentlich dafür schäme Geld bewusst zu verzocken und es nun wieder zu fordern.
Danke nochmals für eure Hilfe.
Jockl:
--- Zitat von: I-am-lost88 am 20 Mai 2024, 07:56:34 ---Hallo Leute.
Ich bin neu hier. Ich habe nun am 11.06.2024 meine erste Verhandlung wo es um einen enormen Streitwert geht. Habe wirklich Schiss davor, weil es mir peinlich ist und ich Angst habe was falsches zu sagen. Mein Anwalt wird mich eine Woche vor der Verhandlung telefonisch darauf vorbereiten.
Ist es möglich, dass die Gegenpartei einfach nicht aufkreuzt oder den Termin verlegt ( hat sie übrigens bereits gemacht, Termin war eigentlich der 27.05.) und das Urteil des BGHs abwartet oder wird sich das Landesgericht am Hinweisbeschluss orientieren und das Urteil trotzdem fällen?
Ich danke euch schonmal im Voraus.
--- Ende Zitat ---
Bleib entspannt.
Meine Kanzlei hat mir neben der telefonischen Abstimmung ein anonymisiertes Protokoll einer vergangenen Verhandlung zur Vorbereitung zukommen lassen und exakt in diese Richtungen gingen bei mir die Fragen auch.
War echt entspannt. Wenn du dir nicht sicher bist, was du antworten sollst, lass es deine(n) Anwalt/Anwältin beantworten oder sei ehrlich und sage, dass du es nicht weißt.
Meine Auslandsaufenthalte waren nicht relevant (wohl auch, weil es zu deren Zeiträumen auch keine Transaktionen gab, das lässt sich bei dir ja auch nachweisen). So Spielchen mit IP-Adressen Blabla kam nie zur Sprache.
Die Gegenseite war bei mir per Video zugeschaltet und fragt natürlich ein, zwei provokante Suggestivfragen, von denen du dich natürlich nicht in die Ecke drängen lässt ;)
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