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Charge back Umsatzanfrage

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kreisel

Charge back Umsatzanfrage
« am: 25 Juni 2024, 16:10:56 »
Moin moin.
Ich versuche derzeit mal meine Glückspielverluste einzuklagen, nach meinem ursprünglichen Plan, dass über einen Prozessfinanzierer zu machen, mache ich es nachdem ich mich hier umgeguckt habe nun selbst.
Folgendes Problem: Die Casinos erteilen mir keine Auskunft über meine Transaktionen der Letzten 10 Jahre.
Ich kann nur grob schätzen und büber die Bank auch nichts Holen, da Konten bereits geschlossen.
Wie gehe ich jetzt vor? (Anwalt hab ich, der will wissen wieviel und wo genau, das ist das Problem.)

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #1 am: 25 Juni 2024, 16:15:39 »
Edit: Vollzitat entfernt

Wenn der Anwalt wissen möchte wo und wieviel, dann hat er dir sicher auch verraten wie das angestellt wird. Bekannt ist, dass die Anbieter die DSVGO Auskunft verweigern, aber auch dazu gibt es Wege und Mittel die dir dein Rechtsanwalt erklären kann. Kann er das nicht, wechsel deinen Anwalt.

Zudem gibt es hier im Forum auch schon entliche Hinweise dazu, die ich leider nicht auswendig kenne. Einfach mal die Suche verwenden =)
« Letzte Änderung: 26 Juni 2024, 13:41:24 von Olli »

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kreisel

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #2 am: 25 Juni 2024, 16:34:46 »
Edit: Vollzitat entfernt

witziger weise hab ich nichts passendes gefunden. Aber danke für den Hinweis. Anwalt wechseln ist keine Option.
« Letzte Änderung: 26 Juni 2024, 13:41:07 von Olli »

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #3 am: 25 Juni 2024, 16:36:39 »
Moin moin.
Ich versuche derzeit mal meine Glückspielverluste einzuklagen, nach meinem ursprünglichen Plan, dass über einen Prozessfinanzierer zu machen, mache ich es nachdem ich mich hier umgeguckt habe nun selbst.
Folgendes Problem: Die Casinos erteilen mir keine Auskunft über meine Transaktionen der Letzten 10 Jahre.
Ich kann nur grob schätzen und büber die Bank auch nichts Holen, da Konten bereits geschlossen.
Wie gehe ich jetzt vor? (Anwalt hab ich, der will wissen wieviel und wo genau, das ist das Problem.)

Wieso hast du dich umentschieden von Prozesskostenfinanzierer zu selbst finanzieren?

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kreisel

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #4 am: 25 Juni 2024, 17:54:04 »
Arbeite mit meinem Anwalt seit JAhren zusammen, und habe festgestellt, dass ca. 40% des erlöses an den Prozessfinanzierer gingen, und die 50000€ sähe ich dann doch lieber bei meinem Anwalt. Da krieg ich wenigstens nen caffe für.

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Roy1234

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #5 am: 25 Juni 2024, 18:07:43 »
Was redest Du für wirres Zeug? 😵‍💫
Dein Anwalt bekommt Anwaltskosten sonst nix.
Oder spendest Du ihm alles?😂

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kreisel

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #6 am: 25 Juni 2024, 20:50:29 »
Was redest Du für wirres Zeug? 😵‍💫
Dein Anwalt bekommt Anwaltskosten sonst nix.
Oder spendest Du ihm alles?😂
Nein, ich habe nur festgestellt, dass in den Verträgen der Prozessfinanzierer drin steht, dass vom rückgeforderten geld ca. 31% an den Prozessfinanzierer gehen. Und bevor ich denen so viel Geld schenke schenke ich das lieber meinem Anwalt, wenn er das schafft. Was nicht heißt, dass ich das tue, würde ich nur eher als irgendwelchen internet ottos.
Das problem ist aber, dasss ich nicht weis wie ich an die transaktionshistorien komme. Der prozessfinanzierer hätte das alles alleine gemacht, hätte ich mich natürlich gefreut, weniger stress... Aber mach ich ja jetzt anders...

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #7 am: 25 Juni 2024, 21:39:01 »
Edit: Vollzitat entfernt

Völliger Blödsinn, DU musst die Daten anfordern- ist doch logisch!! Dein Anwalt ist sicher in Wahrheit Schuhverkäufer
« Letzte Änderung: 26 Juni 2024, 13:40:43 von Olli »

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #8 am: 25 Juni 2024, 21:44:08 »
Für die Transaktionslisten gibt's Muster im Internet fürs Anfordern.

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #9 am: 25 Juni 2024, 22:11:08 »
Edit: Vollzitat entfernt

Meinst du das eigentlich alles ernst was du hier schreibst? Erst redest du, dass du 40% abgeben musst, dann waren s plötzlich 31%. Weißt du was du vor all dem machen solltest, bevor du über irgendwelche Prozente redest? Dich ordentlich beraten lassen. Dein Rechtsanwalt erhält seine RVG. Bei welchem Rechtsanwalt bist du, damit ich weiß welchen ich nicht nehme?!
« Letzte Änderung: 26 Juni 2024, 13:40:21 von Olli »

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kreisel

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #10 am: 26 Juni 2024, 12:34:22 »
Edit: Vollzitat entfernt

ok ich will nicht ausfallend werden, hab gerade erstmal 100 wörter gelöscht....
Ist dir die Prozentanzahl so wichtig? Ich meine in meinem Vertrag steht 31% es gibt prozessfinanzierer die verlangen 45%, inzwischen kannst du dich da bei unzähligen bedienen. Verstehe dein Problem nicht. Wieso ist dir so wichtig was Mein Rechtsanwalt verdient? Vielleicht überlasse ich ihm auch einfach den Gesamten erlös, ich verzocke es doch vermutlich eh nur? Verstehe echt nicht worauf du hinaus willst...
« Letzte Änderung: 26 Juni 2024, 13:39:57 von Olli »

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kreisel

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #11 am: 26 Juni 2024, 12:38:17 »
Edit: Vollzitat entfernt

? hö? Ich doch wohl meinen Anwalt mit Vollmachten ausstatten? Wäre mir neu, dass ich irgendetwas nicht meinen Anwalt regeln lassen kann... Aber nebensache, sagen wir mal ich möchte das selbst machen und bei allen anbietern erhalte ich auf anforderungen keine antwort, was ist denn dein Vorschlag?
« Letzte Änderung: 26 Juni 2024, 13:39:30 von Olli »

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kreisel

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #12 am: 26 Juni 2024, 12:39:18 »
Für die Transaktionslisten gibt's Muster im Internet fürs Anfordern.
Danke!!! Erster sinnvoller Kommentar, aber warum google ich auch nicht...

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #13 am: 26 Juni 2024, 12:41:56 »
Edit: Vollzitat entfernt

Völlig wirr…
« Letzte Änderung: 26 Juni 2024, 13:39:10 von Olli »

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kreisel

Re: Charge back Umsatzanfrage
« Antwort #14 am: 26 Juni 2024, 12:46:25 »
Ok

Edit: Vollzitat entfernt
« Letzte Änderung: 26 Juni 2024, 13:38:58 von Olli »

 

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