Hallo,
es geht um einen Schuldner, der wegen einer Forderung in Höhe von 3000€ aus Spielschulden bereits Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte und nun die Vermögensauskunft in seinem Büro abgeben soll. In dem Einladungsschreiben des GV wurde darauf hingewiesen, dass dem Schuldner letztmalig 14 Tage zur Begleichung der Forderung eingeräumt werden, entweder per Überweisung oder Barzahlung. Da der Schuldner diesen Betrag nicht aufbringen kann, hat er in der Zwischenzeit versucht, sich dafür Geld bei Bekannten zu leihen. Er hat auch tatsächlich noch jemanden gefunden, der ihm den Betrag leihen möchte. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt die 14 tätige Frist zur letztmaligen Zahlung der Forderung schon abgelaufen.
Daher folgende Frage:
Kann der Schuldner die Forderung trotzdem noch begleichen, auch wenn die 14 tägige First bereits abgelaufen ist, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern, die sonst in wenigen Tagen stattfinden wird, oder wäre diese selbst im Falle einer Begleichung der Schuld aufgrund des Firstversäumnisses ohnehin unvermeidbar?
Besten Dank und viele Grüße