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Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten

Begonnen von I-am-lost88, 04 Juli 2024, 12:31:04

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Hallo Leute.

Ich habe letzten Monat berichtet, dass ich mich auf einen Vergleich eingelassen habe.

Der Vergleich wurde zeitnah meinem Anwalt zugestellt und auch beidseitig unterzeichnet. Im Vertrag wurde eine 14-Tage-Frist festgelegt, diese wurde aber nun überschritten.

Ich habe meinen Anwalt kontaktiert und habe gebeten sofort Kontakt mit der gegnerischen Partei aufzunehmen. Mein Anwalt wollte noch warten, aber warum warten wenn die Frist überschritten ist? Ich muss mich auch an Fristen bezüglich meiner Zahlungen halten. Der gegnerische Anwalt wurde dann telefonisch kontaktiert und meinte laut meinem Anwalt er würde nachhaken.

Langsam glaube ich, dass man mich seitens Anbieter hinhalten will und ich hier auf gut deutsch gesagt verarscht werde.

Was wäre wenn sie tatsächlich nicht zahlen? Laut Anwalt würden sie sich strafbar machen, aber das haben sie ja ohnehin schon mit dem illegalen Angebot

Danke für eure Hilfe.

Denke da musst du dich noch einfach einen Moment gedulden, da Ihr beide unterzeichnet habt würde ich da kein Problem sehen.

14 Tages Frist auch gehabt, kam trotzdem einige Tage später. Einfach mal Eier schaukeln.

#3
Gibt es auch Fälle wo die Anbieter einfach das Gerichtsurteil bezahlen.
Oder Ausgeschlossen?

Edit: Vollzitat entfernt

Ein Vollzitat und das selbst geschriebene auch im Zitat verpackt🤣
Zu der Frage: Ich persönliche kenne niemanden, aber schätze schon, dass vor Bill 55 gezahlt wurde (und aktuell eventuell auch).

Ich hab´s ja schon korrigiert ...  :o
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Alexx13 am 04 Juli 2024, 16:35:16
14 Tages Frist auch gehabt, kam trotzdem einige Tage später. Einfach mal Eier schaukeln.

Da bin ich ja mal gespannt!

Ich kann nur das sagen was ich von meiner Kanzlei weiß. Entweder lässt sich die Beklagte (zumindest meine) auf nichts ein oder es werden Vergleiche geschlossen. Im zweiten Fall kam es nie vor das die Zahlung nicht erfolgt ist.

Woher weiß man das genau das die Beklagte keine Zahlung leistet bzw. nur Vergleiche? Beide Seite bzw. alle 3 Paeteien verdienen/sparen an einem Vergleich. Die Beklagten sparen sich schon die Zahlungen über 1.000€. Mir ist das mittlerweile Latte ob die Zahlen oder nicht. Irgendwann müssen die alles zahlen!

Mal sehen. Ich war eigentlich positiv gestimmt nach Abschluss des Vergleichs, mittlerweile hat sich das geändert. Vielleicht ist es eine Masche, denn wenn sie nicht zahlen, dann müsste es doch zur Zwangsvollstreckung kommen und das ist ja aufgrund von Bill55 nicht möglich. Außerdem hätten sie dann einen Vergleich mit mir geschlossen und somit Geld gespart. Vielleicht bin ich mit der Annahme auch auf dem Holzweg, aber wäre doch möglich oder?

#10
Meiner Erfahrung und deren von Menschen aus meinem Umfeld nach kommen Vergleichszahlungen stets zustande, wenngleich die im Vergleich verankerten Fristen nicht immer so genau genommen werden. Geh davon aus, dass die Zahlung zeitnah eintreffen wird.

Darüber hinaus könnte eine Nichteinhaltung der Vereinbarung auf einen europäischen Vollstreckungstitel hinauslaufen, der gem. EuVTVO auch ohne Anerkennung durch maltesische Gerichte vollstreckbar ist (anders als bei Vollstreckung nach EuGVVO). Möglicherweise ist das auch der Grund, warum Vergleich in der Regel bezahlt werden.

Zitat von: HiddenAddiction am 05 Juli 2024, 10:25:12

Darüber hinaus könnte eine Nichteinhaltung der Vereinbarung auf einen europäischen Vollstreckungstitel hinauslaufen, der gem. EuVTVO auch ohne Anerkennung durch maltesische Gerichte vollstreckbar ist (anders als bei Vollstreckung nach EuGVVO). Möglicherweise ist das auch der Grund, warum Vergleich in der Regel bezahlt werden.

Ich verstehe diese Aussage ehrlich gesagt nicht, meine Kanzlei sagte dass sie mit anderen Kanzleien auf Hochtouren an einer Lösung arbeiten wie man erfolgreiche Urteile vollstreckt, aber momentan haben Sie (noch) keine Lösung.

Unter anderem habe ich auch ein VU, neben nicht mehr anfechtbaren LG Urteilen.

Ich bin auch gespannt, wie ob sich das in der Praxis tatsächlich durchsetzen lässt. Ich habe allerdings das Gefühl, dass die EuVTVO an vielen Stellen überhaupt nicht präsent ist. Ich habe mich mal ein wenig mit der Vorschrift auseinandergesetzt, gerade auch in Konkurrenz zur EuGVVO, und sehe dort gute Ansätze. Ich bin allerdings kein Anwalt. Schauen wir mal, wie sich das entwickelt.

da die Vergleiche meist keine gerichtliche Vergleiche sind, wird deine ursprüngliche Klage unzulässig, darfst aber, wenn der Vergleich nicht gezahlt wird, nochmal klagen, um mit dem Vergleich irgendwas anfangen zu können.

Anwaltsvergleiche oder gerichtliche Vergleiche, könnte man was mit anfangen, wird aber meistens nicht gemacht.

Zitat von: Istvoelligegal am 09 Juli 2024, 14:11:53
da die Vergleiche meist keine gerichtliche Vergleiche sind, wird deine ursprüngliche Klage unzulässig, darfst aber, wenn der Vergleich nicht gezahlt wird, nochmal klagen, um mit dem Vergleich irgendwas anfangen zu können.

Anwaltsvergleiche oder gerichtliche Vergleiche, könnte man was mit anfangen, wird aber meistens nicht gemacht.

Der Vergleich wurde aber bei einer mündlichen Verhandlung bei einem Landgericht beschlossen und so auch ins Protokoll aufgenommen.

Den Vergleich hat der gegnerische Anwalt eine Woche später aufgesetzt und kurze Zeit später selbst unterschrieben.

Also langsam glaube ich wirklich die wollen mich verarschen!

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