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Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
Chris29:
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich meine Situation verständlich schildern kann. Gerade bin ich ziemlich geschockt: Kurz vor Weihnachten habe ich eine Vorladung von der Polizei wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) erhalten.
Es geht um einen Zeitraum von fünf Monaten im Jahr 2023, in dem ich leider in meiner Hochphase der Spielsucht war. Mittlerweile bin ich seit sechs Monaten abstinent und arbeite hart daran, meinen (zum Glück relativ kleinen) Schuldenberg abzubauen. In dem genannten Zeitraum habe ich Online allerdings etwa 20.000 Euro verloren.
Ich hatte bisher nie Kontakt mit der Polizei oder einem Anwalt und weiß nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll. Besonders mache ich mir Sorgen, dass eine mögliche Strafe all meine Fortschritte zunichtemachen könnte. Ich habe mir nach 11 Jahren Spielsucht endlich eine Sperre bei OASIS für fünf Jahre eingerichtet und arbeite an einem schuldenfreien Neustart. Doch diese Vorladung reißt alte Wunden auf und bringt Erinnerungen zurück.
Meine Fragen:
Hat jemand Erfahrung mit solchen Verfahren und wie man am besten damit umgeht?
Könnt ihr vielleicht einen Anwalt empfehlen, der sich mit solchen Fällen auskennt?
Gibt es Tipps, wie ich mich mental und rechtlich auf die nächsten Schritte vorbereiten kann?
Ich werde mich auf jeden Fall so schnell wie möglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, aber ich bin für jede Rückmeldung oder Erfahrung von euch dankbar.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Olli:
Guten Morgen!
Wir hatten vor ein paar Monaten eine Politistin im FAGS-online-Cafe. Sie machte deutlich, dass es einen Unterschied macht, ob solch eine Vorladung von der Polizei käme oder von der Staatsanwaltschaft.
Die von der Polizei kannst Du gewissentlich ignorieren, die von der Staatsanwaltschaft im Gegenzug jedoch definitiv nicht. Dann solltest Du zum Anwalt und mit ihm abklären, wie weiter vorzugehen ist.
Ist Deine Aussage also korrekt, dass die Vorladung von der Polizei kam, dann kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen und den Termin verstreichen lassen.
Wir haben hier auch jemanden in der Gruppe, der ganz offen mit der Situation umgegangen ist und sich auch genauso bei der Polizei verhalten hat. Ich finde das sehr gefährlich, denn man weiss ja nie, wie die Polizei drauf ist. Bei besagter Person hat er einen Verständnisvollen erwischt und das Verfahren wurde eingestellt. Hast Du da aber jemanden, der unbedingt jemanden ans Messer liefern möchte, dann kann er Dich zu Antworten verleiten, die Dir das Genick brechen, ohne dass es Dir selbst auffällt! Du bist ja schließlich juristisch sicherlich nicht bewandert.
So ist z.B. der Vorsatz wichtig. Es heißt ja gerne: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Diese Aussage ist in manchen Bereichen einfach falsch! Unwissenheit kann Dich sehr wohl vor Strafe bewahren. Beim unerlaubten Glücksspiel ist es genau so! Du machst Dich erst strafbar, wenn Du von der Illegalität wusstest. Gibst Du das eventuell wahrheitsgemäß zu, so hättest Du selbst den Beweis für den Vorsatz geliefert.
Rufe bei der Polizei also auch nicht an, um abzusagen, man könnte Dich auch am Telefon bereits "bequatschen".
https://ht-strafrecht.de/strafverfahren/vorladung-beschuldigter-polizei/
Chris29:
Danke für die schnelle Rückmeldung, die hilfreichen Infos und den Link! Die Vorladung ist definitiv von der Polizei, und es wurde nicht einmal ein fester Termin angegeben, sondern nur "mit vorheriger Absprache". Ich habe den Brief gestern Abend geöffnet und praktisch die ganze Nacht damit verbracht, Forenbeiträge und Urteile zu lesen. Ich werde auf jeden Fall nicht ohne Anwalt an die Sache herangehen.
Olli:
Hi!
Schiebe keine Panik, ok ?
Im Moment brauchst Du keinen Anwalt ...
Edhardy:
--- Zitat von: Olli am 23 Dezember 2024, 09:15:43 ---Hi!
Schiebe keine Panik, ok ?
Im Moment brauchst Du keinen Anwalt ...
--- Ende Zitat ---
Er braucht einen Anwalt, damit der Staat auch versteht, wie er in die Spielsucht geraten ist. Der Anwalt kann ihm helfen, die Verantwortlichen für seine Sucht aufzuzeigen, was für die Behörden von Bedeutung sein könnte. Denkst du wirklich, dass der Staat sich darum kümmert, wie er in die Sucht geraten ist? Vielmehr wird er ihn bestrafen, weil er 20.000 € in nicht staatlich reguliertes Glücksspiel verloren hat – Geld, das nicht in die staatlichen Kassen geflossen ist.
Der Staat hat eine doppelte Rolle: Einerseits lässt er Wettbüros, Spielhallen und Glücksspiele überall auf den Straßen florieren, andererseits profitiert er davon. Die Zunahme der Glücksspielmöglichkeiten, wie etwa das Verdoppeln der Spielautomaten in einer Gaststätte – vor allem wenn ein separater Raum dafür genutzt wird – und die Existenz von 54 Spielautomaten in einer Straße, die nur 500 Meter lang ist und in der zwei Spielhallen vorhanden sind, während sich Grundschulen und Kindergärten nur 50 Meter entfernt befinden, zeigt die Gier und Verantwortungslosigkeit des Staates. Es wird mit älteren Gewerbe-Status argumentiert, um diese Lücken zu nutzen und keine Änderungen vorzunehmen. Diese Art der Regulierung zeigt, wie der Staat einerseits vom Glücksspiel profitiert und andererseits seiner Verantwortung nicht gerecht wird. Zudem stellen die nicht staatlich regulierten Glücksspielorte eine direkte Konkurrenz zu den staatlich regulierten dar.
Deswegen sollte er sich der Lage bewusst sein, in der er sich befindet: Der Staat, die Betreiber und die sogenannten illegalen Glücksspielanbieter sind in einer Sache fixiert – dem Geld! Der Staat sollte sich seiner eigenen Verantwortung bewusst sein.
Deshalb ist es wichtig, einen Anwalt einzuschalten, damit er sich nicht wie ein schuldiger Straftäter fühlen muss. Er sollte sich verteidigen können und natürlich auch echte Hilfe suchen, um vom Glücksspiel loszukommen.
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