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Erfolgreiche Rückforderung von Spieleinsätzen gegenüber Spielhalle

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Istvoelligegal:

--- Zitat von: Wolke 7 am 03 Februar 2025, 02:06:05 ---Bei einem Gewinn von 1000€ sagt man nix und beschwert sich auch nicht, sondern geht weiterhin dahin. So ist man ja immer safe und kann nie verlieren..... ja wie cool. Ich lass mich auch sperren, damit ich so sicher wie noch nie zocken kann. Entweder ich gewinne oder verliere nix .

--- Ende Zitat ---

lol.
Der arme Spielhallenbetreiber, der sich an alle Gesetze und Vorschriften hält. Der würde bestimmt auch, wenn Spieler bei ihm ihre Existenz verspielen, das Geld zurückgeben, da er nur von denen Geld haben möchte, die hin und wieder aus Spaß 2-3 Euro verspielen. Der Spieler, der paar hundert Euro da lässt, der mag bloß woanders sein Geld verspielen.

Mir kommen die Tränen, wenn ein gesperrter Spieler die Möglichkeit erhält, so "reich" zu werden bzw. so sein Geld wíeder zu erhalten.

TAL:
Du hast da etwas grundlegend nicht verstanden.
Oder eher... willst es nicht verstehen.

Istvoelligegal:
der Spielhallenbetreiber hält sich nicht an Vorgaben, an die er sich halten muss, nicht nur von Gesetzes wegen, sondern auch, weil seine Lizenz hieran angenüpft ist.
er hält sich nicht daran und nimmt das Riisko eines hohen Bußgeldes sowie die Schließung seines Betriebes in Kauf, aber auch die Rückforderung des Verluts von einem Spieler, der vor sich selbst geschützt werden möchte, da er wohl schon bisschen mehr als paar hundert Euro verspielt hat, indem er mit OASIS einen entsprechenden Vertrag eingeht.

jetzt soll der Spieler der böse sein oder was habe ich nicht verstanden?

das dürfte ständige Rechtsprechung sein, dass in dieser Konstellation der Verlust zurückgezahlt werden muss.
Selbst wenn OASIS hin und wieder Wartungsarbeiten hat und demnach nicht kontrolliert werden kann, ob eine Sperre vorliegt oder nicht, darf eben gar nicht gezockt werden.

Ist völlig simpel zu verstehen. Möglicherweise hast du da was Grundlegendes nicht verstanden oder willst es nicht verstehen.

Dass ein Spieler sich dann darüber freut, dass er so "easy" sein Verlust wieder bekommen hat, ist völlig normal und nachvollziehbar.

Es ist eher nicht nachvollziehbar, weshalb sämtliche Spielhallen, Spielbanken, Wettautomaten, keinerlei Probleme haben, auch 500-Euro Scheine anzunehmen und es absolut auch kein Problem darstellt, vier- und mehrstelllige Beträge innerhalb von Sekunden zu verspielen. In staatlichen Casinos kann jedermann oasisfrei sogar problemlos, ohne, dass es irgendeinen interessiert, innerhalb einer halben Minuten fünfstellige Beträge verzocken, ohne, dass vorher ansatzweise überprüft wird, woher die Kohle stammt und ob sich dieser so einen Einsatz überhaupt leisten kann.

Rubbel:
 ;D  ... den Kaffee nicht zu vergessen. Vielleicht ist die ganze Story auch frei erfunden?
Andererseits: Es denken vielleicht alle nur an kostenlosen Kaffee, und gehen deshalb in eine Spielothek?? (Das ist, wie meine 1. Reaktion, IRONIE ... manchmal muss das einfach geklärt werden!).
Spielothek und Café. Geantwortet, welche Art von Reha er macht, hat der Threadersteller ja nicht.
Ich kann mir nicht denken, dass man in der Spielothek gleich alles antrifft:

-Ohne Ausweis anzukommen,
-an mehreren Automaten spielen zu können,
-dort Geld abheben zu können und
-das Geld bei Verlust wieder zu bekommen und
-das Rauchverbot 'belächeln'.
Diese Spielothek in einem Reha-Ort?? - Das ist wohl nur möglich, wenn die 'unter Tage' ist.

Genauso wenig kann ich mir vorstellen, dass eine Bude  'mir-nichts --- dir nichts' von einem evtl. Spielsüchtigen aus lauter Zufall die war, die so viele, eigentlich alle Verbote übergeht. Und dass ein Rehabilitant, der da reingeht, sich ganz unbescholten einen Kaffee 'für lau' bestellen wollte und keine Ahnung hatte, dass da gezockt wird. Danach soll er jedoch plötzlich gewusst haben, wie er jetzt vorgeht, um sein verspieltes Geld zurück zu bekommen? Und zusätzlich waren in dieser Sozialeinrichtung 2-3 Automaten unbespielt? Wie dumm von der Nachbarschaft wäre es dann, sich dort nicht mit Geld aufzutanken?? --- Ist das aus 1001 Nacht??

Ilona:
… in diesem Fall geht es übrigens nicht um Verstehen. Es geht darum, eine andere Ansicht zu haben.

Ich erzähle euch mal noch einen Schwank aus unserer Anfangszeit. Da ging es um die Einhaltung der Sperre in den Spielbanken. Wir hörten von Betroffenen, dass bei größeren Gewinnen vor der Auszahlung im Automatensaal ein Abgleich mit der Sperrdatei gemacht wurde. War der/ die Betroffene gesperrt, hieß es: „Es tut uns sehr leid, wir können Ihnen den Gewinn nicht auszahlen. Wir sehen in dem Fall aber davon ab, Sie wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen.“

Hört sich ziemlich fies an, ist aber rechtlich voll ok. Gesperrte Spieler haben keinen Anspruch auf die Auszahlung von Gewinnen. ABER: Umgekehrt dürfen Glücksspielunternehmen keine Einsätze von gesperrten Spielern annehmen.

Diese Selbstverständlichkeit hat der FAGS damals bis zum BGH durchgefochten. Ab dem Tag des Urteilsspruchs wurden auch in den Automatensälen der Spielbanken vor Spielbeginn Ausweiskontrollen vorgenommen.

Spielerschutz pur!

LG Ilona


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