Hi zusammen,
ich wollte hier mal einen Fall aus dem Bereich Sportwetten-Rückforderung teilen, der vielleicht für andere mit ähnlichen Konstellationen hilfreich ist – v. a. in Bezug auf Vollstreckung bei Whitelist-Anbietern und die Rolle der GGL.
In meinem Fall hat ein deutscher Spieler (nicht ich selbst, aber familiäres Umfeld) in 2023 einen sechstelligen € bei einem großen, in Deutschland offiziell lizenzierten Anbieter (gelistet auf der Whitelist der GGL) verloren.
Das zuständige Landgericht hat dem Kläger im Frühjahr 2025 den gesamten Betrag + Zinsen + Kosten zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig – die Gegenseite (Top-Kanzlei, bekannt aus dem Glücksspielsektor) hat auf Berufung verzichtet.
Aber seitdem (ca. 6 Monate her)
- Keine Zahlung nach Fristsetzung.
- Keine Reaktion auf Anwaltsschreiben.
- Anbieter ignoriert das Urteil einfach, obwohl er in Deutschland eine aktive Lizenz hat.
Es wurde nun eine Beschwerde bei der GGL eingereicht, mit Verweis auf fehlende Zuverlässigkeit nach § 4a Abs. 1 Nr. 4 GlüStV. Die Hoffnung ist, dass die GGL als Aufsichtsbehörde Druck ausübt – bis hin zur öffentlichen Abmahnung oder Lizenzsuspendierung.
Fragen in die Runde:
Hat jemand Erfahrung, ob Whitelist-Anbieter nach GGL-Anhörung freiwillig zahlen, bevor eine Abmahnung erfolgt?
Wie lange dauert sowas realistisch, bis die GGL reagiert (Anhörung, Fristen, Maßnahmen)?
Macht es Sinn, parallel Pfändung in Deutschland zu versuchen – oder sind dort erfahrungsgemäß keine Assets greifbar?
Gerne auch per PN, falls jemand nicht öffentlich schreiben möchte.
Danke & viel Erfolg an alle, die in ähnlichen Situationen stecken.