Hi Niklas!
Du hattest hier angegeben, dass die Zahlungen über Fakeshops gelaufen sind. Natürlich hat PP die Pflicht auf Dich aufzupassen, was ja für Dich auf der anderen Seite umgekehrt auch gilt. Doch es gibt keine Whitelist für Fakeshops. Wie soll PP da mitbekommen, dass sie sich am illegalen Glücksspiel beteiligen?
Ich glaube also nicht, dass Du vor einem Gericht Aussicht auf Erfolg haben wirst.
PP ist tatsächlich eher daran interessiert, mit Dir eine Vereinbarung zu treffen, als Dir Inkassobüros auf den Hals zu hetzen. Alleine um diese potentiellen Kosten abzuwälzen, solltest Du mit PP ins Gespräch gehen. Biete ihnen also ruhig eine Ratenzahlung an.
Auch habe ich Angst davor, die illegalen Online direkt anzusprechen, aus Angst vor einer Anzeige.
Angst brauchst Du nur zu haben, wenn man Dir Vorsatz nachweisen könnte. Ansonsten haben sich die illegalen Anbieter doch selbst strafbar gemacht. Wieso sollten sie Dich dann anzeigen?
Bei 2.700 € wird es schwer einen PKF zu finden, der sich Deiner Sache annimmt. Von daher macht es schon Sinn, dass Du den Annieter anschreibst und ein Vergleichsangebot unterbreitest ... nicht direkt natürlich, denn da musst Du erst einmal Stärke zeigen, damit sie Dich auch tatsächlich als Bedrohung ansehen. Das bedeutet aber auch, dass Du Dich in das Glücksspielrecht einlesen musst und Muckis zeigst.