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Spielsucht-Schluss damit/Paypal Chargeback

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Re: Spielsucht-Schluss damit/Paypal Chargeback
« Antwort #15 am: 18 Juli 2025, 11:07:12 »
Hallo,

nein eine Privatinsolvenz strebe ich nicht an und ist meines erachtens nach auch nicht nötig.
Grüße und danke fürs Feedback

Re: Spielsucht-Schluss damit/Paypal Chargeback
« Antwort #16 am: 18 Juli 2025, 11:17:35 »
Entschuldige, ich werden langsam alt >:(
Ich hatte die Berichte aus zwei unterschiedlichen Fäden zusammengeknotet und  bei dir reingepackt.
Das mit der Privatinsolvenz stammt aus dem anderen Faden...

Alles Gute
Wolfgang

"Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht"
(Theodor Heuss)

Re: Spielsucht-Schluss damit/Paypal Chargeback
« Antwort #17 am: 06 August 2025, 14:46:37 »
So,

melde mich hier jetzt mal zurück. Ich bin weiter Spielfrei und mir gehts es sehr gut damit. Mein Drang ist um ein weites zurückgegangen. Ich bin weiter dran meine Schulden zurückzuzahlen und arbeite gerade sehr viel. Nun hat sich leider Paypal bei mir gemeldet. Von den Zahlungen die so nicht geleistet hätten dürfen wollen sie nichts wissen. Sie verweisen auf den Händler, dass ich mich an diesen wenden soll um mein Geld zurück zu bekommen. Kann man sich hier auf das Mitwirkungsverbot berufen?

Paypal droht mir jetzt mit einem Inkassobüro an das sie die Forderung weitergeben wollen. Das Geld habe ich derzeit leider nicht um mein Minus im Paypal Konto auszugleichen. Hat jemand eine Idee wie ich das ganze angehen könnte? Bin leider echt am Ende mit meinem Latein. Kann man hier mit Paypal eine Ratenzahlung vereinbaren? Ich könnte einen Teil des Geldes anzahlen und danach Raten von 300€ rum stemmen. Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? Ich scheue mich extrem davor mit einem Mitarbeiter zu telefonieren. Ich befürchte aber, dass ich hier nicht drumherum komme. Auch habe ich Angst davor, die illegalen Online direkt anzusprechen, aus Angst vor einer Anzeige.

Hat hier jemand Ideen oder Vorschläge?

Re: Spielsucht-Schluss damit/Paypal Chargeback
« Antwort #18 am: 06 August 2025, 15:38:38 »
Dir wird nichts anderes übrig bleiben als mit PayPal zu telefonieren und ihnen den Vorschlag der Ratenzahlung zu machen. Am besten so schnell wie möglich.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Spielsucht-Schluss damit/Paypal Chargeback
« Antwort #19 am: 06 August 2025, 15:43:32 »
Hi Niklas, bei Paypal musst du eine Kröte fressen. Erst einmal verstehe ich Paypal natürlich. Die haben dann genau das gleiche Elend und laufen dem Geld hinterher. Die Zeiten von Unwissenheit sind vorbei und dass die dir das nicht mehr einfach so zurückgeben, war eigentlich klar.

Ich hatte die gleiche Situation wie du. Dein Paypal-Konto wird natürlich gesperrt und der Fall weitergegeben zum Inkassobüro. Mit denen kannst du dann entspannte Raten vereinbaren, die in dein Budget passen. Du kannst auch ein neues Paypal-Konto eröffnen, aber dann ist diese berühmte Lastschriftfunktion natürlich weg. Rate mal, warum😂

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Offline Olli

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Re: Spielsucht-Schluss damit/Paypal Chargeback
« Antwort #20 am: 06 August 2025, 16:56:51 »
Hi Niklas!

Du hattest hier angegeben, dass die Zahlungen über Fakeshops gelaufen sind. Natürlich hat PP die Pflicht auf Dich aufzupassen, was ja für Dich auf der anderen Seite umgekehrt auch gilt. Doch es gibt keine Whitelist für Fakeshops. Wie soll PP da mitbekommen, dass sie sich am illegalen Glücksspiel beteiligen?
Ich glaube also nicht, dass Du vor einem Gericht Aussicht auf Erfolg haben wirst.

PP ist tatsächlich eher daran interessiert, mit Dir eine Vereinbarung zu treffen, als Dir Inkassobüros auf den Hals zu hetzen. Alleine um diese potentiellen Kosten abzuwälzen, solltest Du mit PP ins Gespräch gehen. Biete ihnen also ruhig eine Ratenzahlung an.

Zitat
Auch habe ich Angst davor, die illegalen Online direkt anzusprechen, aus Angst vor einer Anzeige.

Angst brauchst Du nur zu haben, wenn man Dir Vorsatz nachweisen könnte. Ansonsten haben sich die illegalen Anbieter doch selbst strafbar gemacht. Wieso sollten sie Dich dann anzeigen?

Bei 2.700 € wird es schwer einen PKF zu finden, der sich Deiner Sache annimmt. Von daher macht es schon Sinn, dass Du den Annieter anschreibst und ein Vergleichsangebot unterbreitest ... nicht direkt natürlich, denn da musst Du erst einmal Stärke zeigen, damit sie Dich auch tatsächlich als Bedrohung ansehen. Das bedeutet aber auch, dass Du Dich in das Glücksspielrecht einlesen musst und Muckis zeigst.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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