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Vorladung wegen Geldwäscheverdacht

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Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« am: 10 Oktober 2025, 16:48:19 »
Hallo zusammen. Ich bin neu hier… wahrscheinlich habt ihr desöfteren schon das gleiche Problem gelesen… meine Bank hat mich gemeldet… und jetzt in zwei Woche habe ich eine Vorladung von. Der Polizei bekommen. Ich habe öfters am Geldautomat eingezahlt. Das meiste war gespartes Geld oder gewonnenes Geld., Aber manches kann ich nicht nachweisen, weil es zum Beispiel ein Gewinn im Ausland (Frankreich) war. Die Gewinne im online Casino Bzw die Nachweise dafür habe ich eben beantrag, dies dauert aber scheinbar 1-2 Monate bis ich es habe. Sind hier mit gleichen Problemen oder Erfahrungen ? Was wollen die beim Termin von mir alles wissen? Mit was muss ich rechnen. Ich bin jetzt schon richtig verängstig. Über eure Nachrichten würde ich mich freuen. Vielen Dank!

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Offline Olli

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Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #1 am: 10 Oktober 2025, 16:56:37 »
Hi und willkommen!

Zitat
und jetzt in zwei Woche habe ich eine Vorladung von. Der Polizei bekommen.

Schaue Dir das Schreiben noch mal genau an. Wenn es wirklich von der Polizei ist, dann beachte es gar nicht! Rufe auch nicht an und sage ab ... spreche kein Wort mit der Polizei!

Ist es hingegen doch von der Staatsanwaltschaft, dann muss Du dorthin! In diesem Falle suchst Du Dir einen Anwalt, der Dich begleitet.

Bei der Polizei muss Du nicht hilfreich bei Ermittlungen gegen Dich sein! Wenn Du dort nicht erscheinst, gibt es auch kein Ermittlungsergebnis. Die Polizei leitet alles weiter an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann, ob Du vorgeladen wirst oder das Verfahren sofort eingestellt wird.

Beim Glücksspielrecht gilt eben nicht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Es braucht einen Vorsatz, den man Dir aber erst beweisen muss. Dieser wäre z.B. gegeben, wenn Du gewusst hättest, dass das Betreiben von Glücksspiel bei Anbietern ohne deutsche Lizenz hierzulande verboten ist.

Schaue Dich mal im Netz um, da gibt es viele Anwälte, die zu Deiner Frage Stellung beziehen!
« Letzte Änderung: 13 Oktober 2025, 13:16:56 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #2 am: 10 Oktober 2025, 17:00:53 »
Danke für die Antwort… da steht Polizeipräsidium, Kriminalkommissariat… die wollen wahrscheinlich wissen, woher ich das Geld habe, was ich an den bankautomaten einzahle… und wohin ich es überweise. Ach, das ist so ein teufelsding… das macht mich fertig! Sollte ich da wirklich nicht hin? Denn da steht, dass ich melden soll, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #3 am: 10 Oktober 2025, 17:41:12 »
Beruhig dich. Die wollen nichts davon wissen, wie du das Geld eingezahlt hast oder woher du das hast. Deine Bank hat dich gemeldet, weil du wahrscheinlich bei irgendeinem Onlineanbieter gespielt hast, der nicht auf der White List steht (google: ggl white list). Da das illegales Glücksspiel ist, ist deine Bank verpflichtet, das zu melden.

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #4 am: 10 Oktober 2025, 18:08:54 »
Sollte ich da wirklich nicht hin? Denn da steht, dass ich melden soll, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Ja, die ermitteln. Gegen dich. Und du bist derjenige, der am besten bei diesen Ermittlungen gegen dich unterstützen kann. Deswegen sind diese Vorladungen auch so gestaltet, dass sie einschüchtern. Viele Menschen gehen davon aus, dass man zur Polizei muss, wenn sie das wollen, und das ist in diesem Fall aber einfach nicht so.
Deswegen mach es, wie Olli schreibt. Ignorieren, nicht erscheinen, nicht absagen, gar nichts.
Das Ding geht dann an die Staatsanwaltschaft und es ist möglich, dass diese das Verfahren einstellt. Und selbst, wenn sie das nicht tut, sagst du eben dann etwas aus. Ein Nachteil entsteht dir nicht.

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #5 am: 10 Oktober 2025, 18:29:50 »
Ich bin mir so unsicher, ob ich da wirklich nicht erscheinen soll. Etwas sagt in mir, dass ich es dadurch womöglich noch schlimmer machen würde… die wollen Nachweise bestimmt sehen. Ich mache mich jetzt schon verrückt, wie ich das alles sammeln soll und ob ich die überhaupt bekomme. Ihr schreibt es und das beruhigt mich tatsächlich, aber nur für einen kurzen Moment. Hat niemand von euch solche Erfahrung gemacht ? Was ist, wenn ich wirklich nicht hingehe… wird das wirklich fallen gelassen? Das kann ich mir so garnicht vorstellen… 😭

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Offline Olli

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Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #6 am: 10 Oktober 2025, 18:39:35 »
Hi!

Es wird nicht automatisch fallen gelassen ... schaue in meinen ersten Post. Die Ermittlungsergebnisse der Polizei wandern zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann, ob sie Dich selbst vorlädt.

Deine Unsicherheit kannst Du verlieren, wenn Du Dir meinen Hinweis zu Herzen nimmst, im Netz zu suchen. Auf YT müssten auch Videos von Anwälten zu finden sein. Schaue sie Dir in aller Ruhe an.

Der Polizei musst Du gar nichts liefern! Wenn Du anrufst, um abzusagen, haben sie Dich am Schlawittchen. Die sind geschult, Du nicht! Also lasse es sein! Dies darf Dir nicht nachhaltig ausgelegt werden!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #7 am: 10 Oktober 2025, 18:42:03 »
Hallo Olli

Ich habe im Netz versucht irgendwas raus zu finden, aber ich werde nicht fündig. Kannst du mir evtl Stichworte geben… bitte 🙏

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Offline Olli

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Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #8 am: 10 Oktober 2025, 18:43:16 »
https://www.youtube.com/results?search_query=vorladung+polizei+als+beschuldigter


Vorsicht! Manchmal drehen Sie auch das Gespräch, als würdest Du nur als Zeuge geladen. Das soll Dich in Sicherheit wiegen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #9 am: 10 Oktober 2025, 18:53:07 »
Meine Einstellung erstmal, dass ich nicht hingehe. Ohje… Ich habe so Angst, wenn ich wieder einen Brief erhalte oder es dadurch schlimmer mache

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #10 am: 10 Oktober 2025, 18:56:33 »
Aber eine andere Frage… was ist, wenn ich einfach hingehe und ehrlich sage, dass das Geld hier und da gewonnen wurde usw.? Was passiert dann

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Offline Eddy

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Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #11 am: 10 Oktober 2025, 19:17:26 »
Warum willst du unbedingt da hin? Es wurde doch schon oft genug gesagt, dass du nicht hin musst.

1 Min googlen -https://ht-strafrecht.de/strafverfahren/vorladung-beschuldigter-polizei/
« Letzte Änderung: 10 Oktober 2025, 19:18:57 von Eddy »

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #12 am: 10 Oktober 2025, 19:46:53 »
Wenn einer wirklich was von dir wissen will dann die Staatsanwaltschaft. Und da machst du das mit Anwalt. Bei der Polizei musst du nichts sagen, aber dort kann man sich schon um Kopf und Kragen reden. Also Return zu Ollis Post.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #13 am: 10 Oktober 2025, 19:47:17 »
Siraulo, sieh es so. Wäre es ein legaler Anbieter, der in Deutschland eine Lizenz hat, könntest du deine gesamte Kohle, Haus, Hof, alles verspielen und es würde niemanden interessieren. Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Curacao-Anbieter gespielt. Deswegen meldet es die Bank, weil Banken die Teilnahme an illegalem Glücksspiel melden müssen. Die Polizei kann also die Bank befragen, dich befragen und den Anbieter befragen. Der Anbieter wird nichts kundtun, die Bank darf nur in einem Ermittlungsverfahren einer Straftat Daten herausgeben und du wirst nichts sagen. Wenn die Polizei etwas Greifbares hätte, könnten die de Fall auch sofort zur Staatsanwaltschaft geben. Können sie aber nicht, weil es nichts gibt, das zu einer Anklage reicht. Und jetzt hoffen die, dass du da einfach vorbeikommst und denen alles erzählst.

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #14 am: 10 Oktober 2025, 19:49:37 »
Aber eine andere Frage… was ist, wenn ich einfach hingehe und ehrlich sage, dass das Geld hier und da gewonnen wurde usw.? Was passiert dann
Wenn Du da richtig Erfolgsgeile Polizisten erwischt werden die sich zu zweit in die Mangel nehmen und glaube mir dann wirst du gar nicht mehr wissen was los ist. Da ist schnell etwas gesagt was man so und so ausgelegt werden kann.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

 

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