Hallo zusammen,
ich hole dieses Thema mal nach vorn. Der FAGS thematisiert es ja in seinem aktuellen Spielerschutz-Projekt, allerdings vorrangig in Bezug auf Wettbüros und Spielhallen. Die allererste Aufgabe ist dabei herauszufinden, wer die richtige Ansprechperson ist. Als klageberechtigter Verband, holen wir dazu zunächst Auskünfte aus dem Gewerberegister ein. Dann geht’s weiter: zunächst mit einer Abmahnung, und wenn die nicht unterzeichnet wird, stellen wir einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht. Ist der Fall beweisbar, kann man das Verfahren nicht verlieren, weil die Rechtsfrage eindeutig ist. Wird das Unternehmen dann noch einmal dabei erwischt, gesperrte Spieler spielen zu lassen, sind hohe Geldbußen fällig, die in der Staatskasse landen. Im Wiederholungsfall kann auch die Konzession kassiert werden.
LG Ilona
Schwieriger sind