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Einzahlungslimit überschritten

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Offline Olli

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Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #30 am: Gestern um 13:41:15 »
Verstehe ich da etwas falsch?

Zitat

Entscheidungsrichtlinie zur Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages gemäß § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021
Nach § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 kann bis längstens zum 31. Dezember 2025 ein von 1.000 Euro abweichender Höchstbetrag für das monatliche anbieterübergreifende
Einzahlungslimit unter den nachfolgenden Voraussetzungen festgesetzt werden:

a. Anbieter dürfen nicht mit einer bei ihnen bestehenden Möglichkeit eines erhöhten Höchsteinzahlungslimits werben.
b. Voraussetzung für das Setzen eines Limits von über 1.000 Euro bis 10.000 Euro ist es,

dass

- für diesen Spieler ein individuelles beziffertes anbieterübergreifendes Einzahlungslimit gesetzt wird,

D.h. er muss sich irgendwann einmal irgendwo ein eigenes Limit gesetzt haben.

Zitat
- der Spieler gegenüber dem Anbieter eine diesen Limits entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und überprüfbarer Weise nachweist (z.B. durch Einkommenssteuerbescheide oder andere Einkommensnachweise und Bankauszüge;  Selbstauskünfte von Spielern sind nicht ausreichend),
- dieser Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens jährlich wiederholt wird,
- der Anbieter für diesen Spieler ein spezielles Monitoring auf auffälliges Spielverhalten durchführt und die – anonymisierten – Ergebnisse des Monitorings der
Aufsichtsbehörde halbjährlich übermittelt, 

Er muss diesem Anbieter also seine Leistungsfähigkeit nachweisen. Das Monitoring muss von diesem Anbieter gemacht und sogar nur anonymisiert an die GGL übermittelt werden. Somit prüft kein weiterer Anbieter und ein Monitoring anderorts ist auch nicht drin.
Hier existiert kein "anbieterübergreifend" mehr!

Zitat
c. Das Setzen eines Limits von über 10.000 Euro bis 30.000 Euro ist für nicht mehr als 1 % der bei dem jeweiligen Anbieter aktiven Spieler zulässig; maßgeblich ist die durchschnittliche Anzahl der aktiven Spieler bei diesem Anbieter in den jeweils vergangenen drei Monaten.  Voraussetzung ist zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäß Buchst. b, dass
- der Spieler mindestens 21 Jahre alt ist,
- ein engmaschigeres Monitoring durch den Anbieter erfolgen muss und die Auswertung dieses Monitorings der Aufsichtsbehörde vierteljährlich übermittelt wird,
- der Anbieter Spieler, bei denen das Monitoring auf eine Spielsuchtgefährdung oder Spielsucht hinweist, unverzüglich unter Angabe der Hinweise der zuständigen
Behörde meldet, damit diese über die zu ergreifenden Maßnahmen (z.B. Ausschluss von der Inanspruchnahme erhöhter Limits oder Spielersperre) entscheiden kann; um ein Limit von über 10.000 Euro setzen zu können, muss der Spieler hierzu ggf. datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligungen zuvor erteilen. d. Ein Limit von mehr als 30.000 Euro darf nicht gesetzt werden.

Quelle: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/Barrierefreie_Dokumente/20241230_Entscheidungsrichtlinie_Festsetzung_abweichender_Hochstbetrag_DE_BF.pdf

Für mich resultiert alleine hieraus, dass lediglich die 1.000 € anbieterübergreifend sind, alles darüber gilt nur für den Anbieter, der alle Bedingungen geprüft hat und einhält.
Wenn ich mich in einem Laden angemeldet habe, der heute nicht mehr existiert, dann verfällt auch das Einzahlungslimit über der magischen Grenze von 1.000 €.

Wie seht Ihr das?
« Letzte Änderung: Gestern um 13:43:07 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Olli

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Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #31 am: Gestern um 14:26:28 »
Zitat
§ 6c GlüStV 2021
Selbstlimitierung; Limitdatei für Glücksspiele im Internet
(1) 1Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. 2Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann. 4Satz 3 gilt entsprechend für die Veranstaltung von Online-Casinospielen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Erteilung von Konzessionen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. 5Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Anbieter von Online-Casinospielen gemäß Satz 4 die Festsetzung eines abweichenden Betrags erlaubt werden kann, werden bindende Rahmenregelungen durch die Anstalt nach § 27a festgesetzt. 6Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. 7Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ist erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen eines Spielers in einem Kalendermonat an alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet, die nach Absatz 9 dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit unterliegen, das nach Satz 1 individuell festgelegte Einzahlungslimit erreicht.8Ist das nach Satz 1 festgelegte monatliche anbieterübergreifende Einzahlungslimit erschöpft, darf eine weitere Einzahlung des Spielers nicht erfolgen;  der Erlaubnisinhaber hat dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. 9Versuchen Spieler ein monatliches Einzahlungslimit festzulegen, welches den Betrag nach Satz 2 und Satz 3 übersteigt, sind sie zur Korrektur ihrer Eingabe aufzufordern. 10Spielern dürfen die Beträge nach Satz 2 und Satz 3 nur im Rahmen der Aufforderung zur Korrektur angezeigt werden.
(2) 1Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einzurichten. 2Ist ein Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, darf eine weitere Spielteilnahme nicht ermöglicht werden; für ein Einzahlungslimit gilt Absatz 1 Satz 8 entsprechend.
...
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #32 am: Gestern um 14:30:47 »
Mache es mal offiziell und melde es hier:

https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/
Gute 24 h
Olaf


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Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #33 am: Gestern um 15:16:43 »
Limitklagen übernehmen auch die normalen großem Kanzleien die sich auch Glücksspiel fokussiert haben.

Sollte dein Anbieter jetzt kein illegales gewesen sein sondern auf der Whitelist dann würde ich nicht mehr mit dem Anbieter (warum sollte er dir auch Recht geben) reden sondern wirklich ein erstgespräch mit einem Anwalt suchen, wenn du wirklich über 1000 Euro einzahlen könntest ohne eigene nachweise  oder Prüfung des Anbieters.

Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #34 am: Gestern um 15:33:50 »
Ich habe keine Belege, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen eingereicht nichts der Gleichen

Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #35 am: Gestern um 15:40:49 »
Ich bin mir nicht sicher ob eine Schufa Anfrage ausreichen würde (glaube nicht), daher kontaktier auf jeden Fall einen Anwalt. Bei den Limitklagen sieht es derzeit gut bis sehr gut aus.

Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #36 am: Gestern um 15:46:28 »
Danke euch

Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #37 am: Gestern um 16:02:20 »
Aber das wichtige ist natürlich daran zu arbeiten spielfrei zu werden.

Ich hoffe das wird priorisiert. :)

Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #38 am: Gestern um 16:17:11 »
Will dran arbeiten

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Offline Olli

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Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #39 am: Gestern um 16:20:02 »
Zitat
Für die Anbieter ......und ........wurde zuletzt ein Limit von 6.000,00 Euro am 25.09.2025 übermittelt. Für die weiteren lag eine Limitänderung auf 1.000,00 Euro vom 12.10.2025 in LUGAS vor. Im Rahmen der Zusammenführung wird stets das zuletzt geänderte Limit, in Ihrem Fall die 1.000,00 Euro, als das wirksame Limit übernommen

Was für eine Zusammenführung? Die 1.000 € sind anbieterübergreifend, die 6.000 € sind anbietergebunden! Was läuft denn da wieder?

Zitat
In Ihrem Fall haben Sie bei der Reaktivierung Ihres Kontos die Option „bestehendes Limit übernehmen“ gewählt. Das bedeutet, dass ......erkannt hat, dass bereits ein Profil bei LUGAS existiert – dasselbe, das zuvor bei .......verwendet wurde – und daher das bestehende Limit beibehalten wurde.

Hier könnte die Falltür sein ... es wurde wohl das anbietergebundene Limit von Dir bestätigt. Allerdings "dürfte" dies so nicht gemacht werden, da der neue Anbieter keine Prüfung mehr vornimmt und auch das Monitoring ausbleibt.

Galileo hat dieses Verfahren bei sich ja auch bestätigt, doch anscheinend ist dies gesetzeswidrig.


Zitat
Will dran arbeiten

Na, wenn Du willig bist, dann komme am Samstag in die Gruppe ....
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4941.msg44268.html#msg44268
Gute 24 h
Olaf


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Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #40 am: Gestern um 16:29:54 »
Nach der Frage ob ich das Bestehende Limit übernehmen möchte wusste ich ja nicht wie hoch dieses war,bin von 1000 Euro ausgegangen hab einfach übernehmen gedrückt

Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #41 am: Gestern um 18:15:00 »
Viele Konzessionen wurden bereits im Oktober 2020 erteilt. § 6c I GlüStV 2021 gilt aber erst seit dem 1.07.2021. Da ist dann die Frage was gilt dazwischen?

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250001326

Hier wurde m.E geurteilt, dass davor  § 4 V Nr. 2. GlüStV 2012 anzuwenden ist. Ich weiß nicht, ob dem andere Gerichte folgen werden. Im Forum gab es glaube ich bereits einen Vergleich über eine Limitklage.

Ein Gericht ist gefolgt.
https://tinyurl.com/Limit-Klage

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Offline Eddy

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Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #42 am: Gestern um 18:31:38 »
Bin ja mal gespannt, bei mir gehts auch bald los mit der Limitklage.
Vor allem da selbst finanziert, aber das Risiko ist es mir wert. Selbst mit Gehaltsnachweisen hätte es nicht für solche Limits gereicht.

Das ganze ist ein riesiges Rattenloch, bei dem einen Anbieter 6k, bei dem einen 10k Limit...oder doch 1000 bei Anbieter x...
« Letzte Änderung: Gestern um 18:40:37 von Eddy »

Re: Einzahlungslimit überschritten
« Antwort #43 am: Gestern um 21:26:40 »
Viele Konzessionen wurden bereits im Oktober 2020 erteilt. § 6c I GlüStV 2021 gilt aber erst seit dem 1.07.2021. Da ist dann die Frage was gilt dazwischen?

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250001326

Hier wurde m.E geurteilt, dass davor  § 4 V Nr. 2. GlüStV 2012 anzuwenden ist. Ich weiß nicht, ob dem andere Gerichte folgen werden. Im Forum gab es glaube ich bereits einen Vergleich über eine Limitklage.

Ein Gericht ist gefolgt.
https://tinyurl.com/Limit-Klage

Danke für den Hinweis. Zeigt wie erschreckend leichtfertig die Lizenzen vergeben wurden ohne dass der neue Vertrag fertig war.

 

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