der einzige, wahre Gewinner wäre dein Anwalt und die Gegenseite.
Die 15% sind bestimmt nicht das letzte Angebot ...
wahrscheinlich bekommt dein Anwalt auch noch was von den 15% ab oder wie? ...
brr, 15% ist nichts .
Die Einigungsgebühr außergerichtlich bezieht sich auf den Gesamtstreitwert und ist nochmal höher, als wenns gerichtlich wäre. ,
demzufolge bekommt er insgesamt eine 2,8 Gebühr (1,3 Geschäftsgebühr, 1,5 Einigungsgebühr)
würde er klagen, würde er mehr arbeiten müssen und lediglich bei streitiger Verhandlung 0,65 Geschäftsgebühr, 1,3 Verfahrensgebühr
und 1,2 Terminsgebühr, also 3,15 Gebühr, wenn ich das richtig berechnet habe, erhalten.
demnach für viel mehr Arbeit, mit Termin, usw., Klage, usw. bekäme er lediglich ein bisschen mehr, muss sich aber mit dir und der Sache weiter befassen.
wenn kein Bock auf den ganzen Mist hast, dann würde ich die 15% nehmen, aber auch nur dann.
wahrscheinlich wirst dann komplett abgegolten, auch für Ansprüche der weiteren 100 Unternehmen der Gruppe, die üblicherweise beim Gericht sonst nichts, rein gar nichts miteinander zu tun haben,
und es ist auch reiner Zufall, dass deren Angebot alle über die gleiche Internetseite abgerufen werden kann, usw.
vielleicht macht demnächst eine Tochterfirma auf, die sagt, dass sie ausschließlich für das Bundesligageschäft mit Bayern der richtige Vertragspartner ist usw.,
habe mal von einem befreundeten Anwalt gehört, dass sein wohlhabender Mandant nur deswegen so zig viele Tochterfirmen, Geschwister, usw., mit zig Seiten von Gesellschaftsverträgen hat, damit das Finanzamt wenig Bock hat ,den ganzen Mist genauer zu überprüfen.
so kommt es mir bei der Firma auch vor.