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Verjährung

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Verjährung
« am: 20 November 2025, 16:34:00 »
Hallo zusammen 🙂
Allgemeine Frage zur Verjährung in die Zukunft. Mein Wissensstand ist so,dass man ja von dem Tag an,an dem man von der Illegalität des Angebots erfahren hat man max. drei Jahren in die Zukunft eine Klage einreichen kann. Ist denn mittlerweile von Gerichten eine allgemeine Kenntnis ausgesprochen worden? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen,dass es überhaupt noch so lange möglich sein wird zu klagen aufgrund der Verjährung. Evtl. hat ja hier jemand diesbezüglich Informationen die er teilen möchte 🙂

Re: Verjährung
« Antwort #1 am: 20 November 2025, 16:56:37 »
Das ist richtig. In aller Regel wurde bislang ein "Kennenmüssen" in der Rechtsprechung verneint. Ich fände aber vertretbar, dass ab dem Jahr 2024 von einem "Kennenmüssen" ausgegangen werden kann. Da haben fast alle großen Medien über das Verfahren der Roten am BGH berichtet.

Bitte bedenke, dass die drei Jahre nicht ab dem Tag gelten, an dem du von der Illegalität erfährst. Dieser Tag ist lediglich das fristauslösende Ereignis. Anders als bei der 10-Jährigen Verjährungsfrist, beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist mit Schluss des Jahres, in dem du Kenntnis erlangt hast.

Beispiel:
- Du erfährst am 20. Februar 2022 von der Illegalität.
- Verjährungsbeginn: 1.1.2023 00:00 Uhr
- Verjährungsende: 31.12.2025 24:00 Uhr

Re: Verjährung
« Antwort #2 am: 20 November 2025, 17:20:57 »
Danke für die Info 🙂
Ich gehe stark davon aus,dass das ein riesen Thema werden wird bei den Anbietern... Persönlich würde ich das Jahr 2023 als Maßstab nehmen. Es wurde schon sehr viel berichtet zu diesem Zeitpunkt...Aber hoffen wir mal das es das Jahr 2025 sein wird🙂

*

positve

Re: Verjährung
« Antwort #3 am: 20 November 2025, 18:10:23 »
Brezel
Also beginnt die Verjährung am 31.12.2022…

Re: Verjährung
« Antwort #4 am: 20 November 2025, 18:27:27 »
Brezel
Also beginnt die Verjährung am 31.12.2022…
Nein. Verjährungsbeginn im meinem Beispiel ist der 1. Januar 2023 um 00:00 Uhr.
« Letzte Änderung: 20 November 2025, 22:21:17 von Brezel12 »

Re: Verjährung
« Antwort #5 am: 20 November 2025, 18:57:10 »
@Positive. Weil du mir hier ja immer widersprichst, sehe ich mich gezwungen dir noch etwas beizubringen mein Bester.

"Sind die in § 199 I BGB genannten Voraussetzungen erfüllt, so beginnt die Verjährungsfrist nicht bereits an dem Tag, an dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die erforderliche Kenntnis erlangte bzw. hätte erlangen müssen. Vielmehr wird die Verjährung erst „mit dem Schluss des Jahres“ in Gang gesetzt, in dem die Voraussetzungen des § 199 I BGB eingetreten sind (sog. Ultimo-Regel). Die Formulierung „mit dem Schluss des Jahres“ bedeutet, dass die Verjährungsfrist eigentlich mit dem 31.12. des in Frage stehenden Jahres zu laufen beginnen sollte. Die Verjährungsfrist ist aber (wie ihr Name schon andeutet) eine „Frist“ iSd § 186 BGB. Deshalb gilt für ihren Anfang § 187 I BGB mit der Folge, dass der 31.12. bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht mitgerechnet wird. Die Verjährungsfrist beginnt also am 1.1. Sie endet dann gem. § 188 II Var. 1 BGB drei Jahre später am 31.12."

Re: Verjährung
« Antwort #6 am: 20 November 2025, 19:20:19 »
😁😁bitte nicht wieder😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

*

Offline Rubbel

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Re: Verjährung
« Antwort #7 am: 20 November 2025, 19:29:41 »
 ;D
Doch, Roy! Immer und immer wieder ;D
Auch DU sollst verstehen  ;) ;) ;) ;D ;D ;D
Viele Güße  :) :)

Warum schreibt eigentlich niemand auf Hudinis Post?
Ist das zu unspektakulär?
--Meist ist Geist geil--

*

positve

Re: Verjährung
« Antwort #8 am: 20 November 2025, 19:42:23 »
Brezel. Du willst mir was „beibringen“ 😂?
Nicht dein Ernst oder!

Ich bin mir zwar sehr sicher gewesen das ich in der Ausbildung gut aufgepasst hab. Hab aber nochmal ChatGPT gefragt. 31.12.XX 24 Uhr.

Wie kommt man auf so eine Idee überhaupt. Die muss ja an dem Tag des Jahres beginnen…Der 1.1 wäre doch auch von der Logik her ein „neues“ Jahr…

Man Man Man was für Anfänger und dann wird man hier als „Hobby-Jurist“ ernannt..

Junge Junge und so welche wollen mir mein „Job“ erklären 😂

Man hat ja so schon indirekt 4 Jahre Verjährung. Weil es ja zum Ende des Jahres beginnt.
« Letzte Änderung: 20 November 2025, 19:54:43 von positve »

*

positve

Re: Verjährung
« Antwort #9 am: 20 November 2025, 20:17:01 »
Vorallem an alle mal. Wenn die Verjährung am nächstes Tag oder Jahr beginnen würde? Dann bräuchten wohl Gerichte kein „Briefkasten“ mit Zeit Angabe dann wäre es ja egal. Dem ist nicht so, weil dieja wissen möchten ob es vor 24 Uhr eingegangen ist oder nicht…

Guten abeeeeeend noch :)

Re: Verjährung
« Antwort #10 am: 20 November 2025, 21:55:15 »
Könnten wir wegen Jahreszahl/Verjährung auch ein Meeting berufen aber anstatt die Anwälte könnte es auch Positive führen. Gelernter Top Anwalt der neben seiner Kanzlei auch jede Minute im Forum anwesend sein kann.



Re: Verjährung
« Antwort #11 am: 20 November 2025, 22:19:43 »
Ich hätte gedacht, dass ein Zitat aus einem Gesetzeskommentierung ausreicht und nicht die Debatte hierzu weiter entflammen lässt.

@Positive. Mal diese albernen Diskussionen beiseite. Gerade im Zusammenhang mit deiner Spielsucht, wäre es echt ratsam, dass du lernst dich und deine Emotionen zu regulieren.

Re: Verjährung
« Antwort #12 am: 20 November 2025, 22:22:35 »
Keine Angst er kommt bald wieder.
Zocker, Player8, Positive, ?

Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Verjährung
« Antwort #13 am: 20 November 2025, 22:23:47 »
;D
Doch, Roy! Immer und immer wieder ;D
Auch DU sollst verstehen  ;) ;) ;) ;D ;D ;D
Viele Güße  :) :)

Warum schreibt eigentlich niemand auf Hudinis Post?
Ist das zu unspektakulär?
Ich fände es klasse, wenn zu Hudinis Post ein Thread eröffnet würde. Das ist schließlich ein Thema, das viele hier betrifft. Stichwort: Die Zeit nach dem chargeback.

Re: Verjährung
« Antwort #14 am: 20 November 2025, 22:24:38 »
Keine Angst er kommt bald wieder.
Zocker, Player8, Positive, ?
So wird es jedenfalls nicht langweilig :-D

 

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