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Wie lange dauert eine Antwort der Anbieter auf eine Klageschrift

  • 5 Antworten
  • 664 Aufrufe
Ich habe über eine Kanzlei klagen lassen. Die Klage wurde bei Gericht eingereicht und nun wird seit nunmehr 3 Monaten ca. auf eine Antwort des Anbieters gewartet.

Ist das normal, dass das so lange dauert? Ich meine es muss doch Fristen geben diesbezüglich.

Wie sind diesbezüglich eure Erfahrungen?

Liebe Grüße
Sirius

Re: Wie lange dauert eine Antwort der Anbieter auf eine Klageschrift
« Antwort #1 am: 24 November 2025, 15:38:29 »
Das hängt vom jeweiligen Anbieter und Land ab.
Der Anbieter mit der Jahreszahl auf Gibraltar reagiert zum Beispiel überhaupt nicht auf Klageschriften bzw. Urteile.

Wann hattest du zuletzt Kontakt zu deiner Kanzlei?
Eventuell hat diese es auch nur versäumt dich zu informieren.

Ich habe auch nicht jede Woche Wasserstandsmeldungen durch die Kanzlei erhalten.
Alle 3-6 Monate kam mal eine E-Mail von der Kanzlei um mich über den Schriftwechsel zwischen Kanzlei, Gegenpartei und Gericht zu informieren.

Re: Wie lange dauert eine Antwort der Anbieter auf eine Klageschrift
« Antwort #2 am: 24 November 2025, 18:13:19 »
Vollzitat entfernt

Es geht um den Anbieter mit Kahn-Werbung.

Ich hatte die Kanzlei immer mal gefragt nach aktuellem Stand und jedes Mal wurde mir gesagt, dass auf die Antwort des Anbieters gewartet wird.
« Letzte Änderung: 24 November 2025, 19:46:11 von Olli »

Re: Wie lange dauert eine Antwort der Anbieter auf eine Klageschrift
« Antwort #3 am: 24 November 2025, 18:49:30 »
Das klingt komisch. Wenn du Klage erhebst, dann stellt das Gericht die Klage dem Beklagten zu, sobald du die Gerichtskosten bezahlt hast (oder dein Finanzierer dies getan hat).

Die Zustellung in Malta kann durchaus einige Wochen dauern. Drei Monate kommen mir aber deutlich zu viel vor.

Eine Antwort der Beklagten ist nicht erforderlich. Im Zweifel ergeht nämlich ein Versäumnisurteil, wenn sie niemals antworten.

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Offline Olli

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Re: Wie lange dauert eine Antwort der Anbieter auf eine Klageschrift
« Antwort #4 am: 24 November 2025, 19:48:21 »
Wann hört endlich mal diese Unsitte auf, alles zu zitieren, was einen Beitrag vorher schon mal da steht ... #kopfschüttel#

Hier eine kleine Abendlektüre für SiriusSirius: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6663.0.html
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

wenns ein Dorgericht ist, das seltener mit Auslandszustellungen zu tun hat, usw., dann kann das nochmal länger dauern als üblich.

da gibts doch mehrere Möglichkeiten.
entweder wird per Einschreiben Rückschein zugestellt. das kann auch paar Monate dauern.
wenn diese dünne Pappe dann auf dem Weg verloren geht, gibts keinen Zustelnachweis.
die Gerichte sind noch nicht modern und Tracking im Internet, so weit sind wir noch nicht.

dann muss vielleicht die Klage übersetzt werden, vielleicht liegt die Klage beim Dolmetscher.

vielleicht gibts ein Zustellersuchen an die malteischen Behörden.

Die wollten damals ~60 Euro haben, wenn sie Postbote spielen und die 60 Euro müssen da auch vorher
auf Malta eingehen, sonst geht da nichts.

wenns eine Teilzeitgeschäftsstelle erwischt hast, die gibts häufiger, als man glaubt, wo dann das Personal auch mitunter krank ist und Akten liegen bleiben,
ist auch sehr gut möglich, dass das noch viel länger dauert.
manche Gerichte sollen Sachstandsmitteilungen persönlich nehmen und manche munkeln sogar, die Sache bleibt dann noch extra länger.

ich habe damals 8 Monate gewartet. die Reaktion war die übliche Kanzlei von denen und glaube, eine 3monatige Fristverlängerung wurde beantragt.


Zinsen laufen immerhin weiter.. halleluja

 

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