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Stufenklage zur Datenauskunft

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Stufenklage zur Datenauskunft
« am: 28 Dezember 2025, 18:30:54 »
Hat jemand Erfahrungen mit erfolgreichen Stufenklagen wegen nicht erteilter Datenauskunft?

Manche Anbieter sind leider sehr hartnäckig und die Gerichte entscheiden hier weiterhin unterschiedlich, die deutschen Gerichte sogar eher negativ, trotz europäischer Anspruchsgrundlage. Versuche einem Freund bei seiner Aufarbeitung zu helfen, aber die Gerichte machen es bei Stufenklagen einem leider nicht leicht.
Da wird dann teilweise argumentiert auf eigene Transaktionsbelege zurückzugreifen - dies haben andere Gerichte aber in der Vergangenheit bereits abgelehnt, ua. Screenshots, eigene Bankbelege etc. können niemals vollständig sein und wurden meines Wissens nach abgelehnt. Am Ende landet man dann ggf. bei dreifachen Kosten ohne Erfolg.

Meiner Recherche nach gibt es folgende erfolgreiche:

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2024 - Az.: 16 W 93/23 - Nur Streitwert?
LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24
LG Bamberg, 14.12.2023 - 41 O 234/23
ECLI:NL:RBAMS:2025:4663 Niederlande
Österreich: OGH 3Ob59/24h vom 23.5.2024 - andere Anspruchsgrundlage gewählt, die es in Deutschland nicht 1:1 gibt.

Ablehnend:
LG Dortmund, 08.04.2025 - 5 O 162/24
ggf. mehr

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Offline 2030

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Re: Stufenklage zur Datenauskunft
« Antwort #1 am: 29 Dezember 2025, 08:16:28 »
Ti..co, Jahreszahl und co erteilen keine Datenauskunft schon seit ca 2023-2024. Es gibt jedoch fast täglich neue Urteile, sodass das Problem sicherlich überwindbar ist. Was das Dortmunder LG Urteil angeht, sicherlich ein Skandal. Ist denn bekannt, ob der Kläger in Berufung gegangen ist?

Kontaktier doch Herrn Dr. Redell. Ich bin selbst dort und sehr zufrieden. Er hat in diesem Rechtsgebiet große Erfahrung und wird dir am besten sagen, ob man in deinem Fall etwas machen kann. Du musst auch beim Erstkontakt nichts zahlen

Ohne einen Anwalt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts passieren...Ist im Endeffekt auch Teil der Strategie, den Weg möglichst aufwendig zu machen. Du kannst zwar den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes kontaktieren sowie den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes, aber ob sie etwas machen, ist dahingestellt.

Bei mir wurde z. B. die Fristverlängerung von Jahreszahl vom Datenschutzbeauftragten in Malta als rechtens bewertet, obwohl das Erstellen der Datei in der Regel nur wenige Minuten dauert.
« Letzte Änderung: 29 Dezember 2025, 08:36:49 von 2030 »

Re: Stufenklage zur Datenauskunft
« Antwort #2 am: 30 Dezember 2025, 13:12:41 »
Danke für die Antwort.
Dr. Redell ist sicherlich ein sehr guter Anwalt. Ist dir bekannt, ob er schon erfolgreich Stufenklagen gewonnen hat? Mich würden Erfahrungsberichte hierzu interessieren ob das geklappt hat. Da sehr viele Buden diese Anfragen mittlerweile von Anfang abblocken.
Anwalt lohnt sich für solche Anfragen leider auch nicht immer, wenn man nicht mehr weiß, wie viel dort gespielt wurde. So war es bei meinem Bekannten dem ich helfe das aufzuarbeiten.

Ebenfalls verloren:
LG Coburg, 02.05.2024 - 51 O 286/23

Die Gerichte sagen alle unerlaubte Ausforschung und die Buden müssen dann keine Daten rausgeben. Bankauszüge und Screenshots werden zum Nachweis von Einzahlungen allerdings auch nicht akzeptiert.

Ist der Weg über die Datenschutzbeauftragten erfolgreicher als über Gerichte?

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Offline 2030

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Re: Stufenklage zur Datenauskunft
« Antwort #3 am: 30 Dezember 2025, 14:35:55 »
Anwalt lohnt sich für solche Anfragen leider auch nicht immer, wenn man nicht mehr weiß, wie viel dort gespielt wurde

In der Regel werden Anwälte je nach Kanzlei ab ca. 5000€-10000€ Verlust pro Anbieter tätig, ihr müsst eigentlich ungefähr wissen wie viel Geld verloren wurde? Alte Paypal Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen anschauen? PayPal hat immer einen Zahlungsbeleg an die E-mail Adresse gesendet

Zitat
Dr. Redell ist sicherlich ein sehr guter Anwalt. Ist dir bekannt, ob er schon erfolgreich Stufenklagen gewonnen hat?
Wenn es sich um einen bekannten Anbieter handelt und die Verlustsumme relativ hoch ist, dann würde ich an deiner Stelle ihn oder einen anderen Anwalt anschreiben. Die wissen viel mehr als normale Forennutzer hier.

Zitat
Die Gerichte sagen alle unerlaubte Ausforschung
Ich würde es nicht so negativ sehen. LG Coburg ist nur ein Dorfgericht. OLG Bamberg wäre für LG Coburg als nächste Instanz zuständig. Zudem gibt es bereits positives Urteil vom LG Bamberg.

Zitat
Ist der Weg über die Datenschutzbeauftragten erfolgreicher als über Gerichte?

Ich würde persönlich behaupten nein, probieren kannst du es aber.


« Letzte Änderung: 30 Dezember 2025, 14:46:20 von 2030 »

Re: Stufenklage zur Datenauskunft
« Antwort #4 am: 30 Dezember 2025, 17:45:15 »
Ich habe mir damals meine Auskunft von Paypal und Moneybookers/Skrill geholt.

Paypal ging scheinbar nur bis 7 Jahre zurück.
MB/Skrill war vollständig, allerdings stand beim Anbieter teilweise ein Fantasie-Name.

Kontoauszüge von Kreditkarte und Girokonto ebenfalls besorgt.
Bei der Sparkasse kann man Kontoauszüge nachfordern.
Soweit ich mich erinnere, waren die digitalisieren Kontoauszüge kostenlos.
Kontoauszüge die schon älter und nicht digitalisiert waren, kosteten 5€ pro Monat.

Ich hab das damals alles nicht benötigt. Wollte nur sicher gehen, dass ich kein Casino übersehe.

Re: Stufenklage zur Datenauskunft
« Antwort #5 am: 31 Dezember 2025, 08:41:07 »
Damals gab es auch noch diese Gutscheinkarten, paysafe oder wie das hieß. Das taucht leider nur in der Datenauskunft auf.

Ich dachte es wäre eine klare Sache. Das LG Bamberg Urteil ist älter als Dortmund/Coburg. Leider gibt es aber auch nicht so viele positive Urteile dazu, wie bei den reinen Zahlungsklagen.
Deshalb interessieren mich weiterhin die reinen Datenauskunftsklagen oder auch Stufenklagen, gerne mit Erfahrungsberichten oder Aktenzeichen.

 

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