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Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?

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Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« am: 06 Januar 2026, 04:04:51 »
Vater demenzkrank und hat Zittern, kann kein Handy und Computer bedienen und hat noch nie das Internet genutzt, Sohn benutzt unerlaubt Online Banking und wettet seine Rente und sein Vermögen, legaler Anbieter Deutschland, Kontoname und Einzahlungsname sind nicht die selben. Kann man alles rückbuchen lassen? Oder wie schaut das aus ? laut chatgpt kommt dies bei raus "Ein Vertrag oder eine Zahlung ist nicht wirksam, wenn die betroffene Person
nicht geschäftsfähig ist bzw. den Vorgang krankheitsbedingt nicht verstehen konnte.

Nutzt der Sohn das Konto ohne Vollmacht, liegt meist keine Autorisierung der Zahlung vor.

Bei demenzkranken Personen werten Banken dies häufig als Missbrauch / Betrug zulasten des Kontoinhabers → Grundlage für Chargeback / Rückerstattung.

👉 Selbst wenn der Sohn „im Einverständnis“ gehandelt haben will, fehlt bei Demenz oft die wirksame Zustimmung."

was kann man da machen?

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Offline Olli

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #1 am: 06 Januar 2026, 05:54:42 »
Anstelle von ChatGPT lieber einen Anwalt fragen! Der kennt sich mit sowas aus und erfindet auch nix, nur um ne Antwort zu geben und um Deine AUFMERKSAMKEIT zu erhaschen!

Wo zum Teufel kommt dieses immense Vertrauen in eine KI her? Die Dinger sind längst noch nicht ausgereift!


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #2 am: 06 Januar 2026, 06:53:29 »
Diese Empfehlung ist nicht ganz korrekt.

Ist der Vater geschäftsunfähig oder eingeschränkt geschäftsfähig? Wenn ja, wer ist der gesetzlich bestellte Betreuer? Weiß die Bank davon? Sonst wird es schwer sich darauf zu berufen.

Der erkrankte Vater dürfte nur einen Anspruch auf Rückerstattung gegen den Sohn, nicht gegen die Bank oder die Anbieter, haben.

Insbesondere musst du bedenken, dass der Sohn (und nicht der Vater) Verträge mit den Anbietern geschlossen hat. Es ist dabei egal, wer die Einzahlung tätigt. Entscheidend ist viel mehr, unter wessen Namen das Nutzerkonto beim Anbieter registriert ist.

Der Sohn dürfte weder gegen die Bank noch gegen die Anbieter einen Anspruch auf Rückerstattung haben, soweit sich diese an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten haben und dabei gutgläubig waren.

Ich würde mich da auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Ich befürchte aber, dass das keinen Erfolg haben wird.
« Letzte Änderung: 06 Januar 2026, 07:45:00 von Brezel12 »

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #3 am: 06 Januar 2026, 08:28:50 »
Ich denke auch, dass das keinen Erfolg haben wird. Der Sohn hat sich bereichert und muss den Schaden begleichen.

Aber wie schon gesagt muss das ein Anwalt einordnen.

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #4 am: 06 Januar 2026, 09:24:12 »
Eigentlich nicht möglich von einem anderen Bankkonto einzuzahlen. Schon deshalb nicht um Betrug zu vermeiden. Spätestens nach der ersten Einzahlung hätte der Anbieter das Konto sperren müssen. Da solltest du aber einen Anwalt fragen..

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #5 am: 06 Januar 2026, 13:30:26 »
Jepp, das Thema ist zu groß für chatgpt oder Halbwissen von nicht-Profis.
Einzig eine Meinung über den Sohn könnte man in die Bewertung einfließen lassen, was ich mir aus Gründen meiner Erziehung spare.
Eego->Anwalt fragen
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #6 am: 06 Januar 2026, 14:14:33 »
Waren die Summen innerhalb des gesetzlichen Einzahlungslimits (1000 Euro im Monat in 99% der Fälle) ?

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #7 am: 07 Januar 2026, 20:42:09 »
"2.3 Kunden dürfen nur ein XXXX-Konto eröffnen und nutzen. Das Öffnen und / oder Verwenden mehrerer Konten (zusätzlich zu bestehenden Konten, egal ob das bestehende Konto aktiv oder aus irgendeinem Grund inaktiv oder geschlossen ist) ist nicht erlaubt. Wenn wir begründeten Verdacht haben, dass einer unserer Kunden mehrere Konten bei uns eröffnet und / oder genutzt hat, behalten wir uns das Recht vor, das Kundenkonto sowie alle Mehrfachkonten vorübergehend zu sperren und / oder alle Konten sofort zu schließen. Gewinne, Boni, Gratiswetten und Gewinne aus solchen Boni und Gratiswetten, die durch die Erstellung und / oder Nutzung dieser mehreren Konten erzielt werden, sind ungültig. Auf mehreren Konten gehaltene Gelder werden einbehalten, bis zu dem Betrag, der die illegalen Abhebungen deckt, die die Kunden von diesen mehreren Konten getätigt haben." "7.1.10 Sie, in Bezug auf Ein- und Auszahlungen von Geldern auf und von Ihrem XXXX-Konto, nur Debit- und / oder Kreditkarten und andere Zahlungsinstrumente verwenden dürfen, die gültig sind und rechtmäßig Ihnen gehören. Folgend stimmen Sie zu, keine Rückbuchungen oder Stornierungen jeglicher Art von Einzahlungen auf Ihr Konto vorzunehmen. Im Falle einer solchen Rückbuchung oder Stornierung, erstatten Sie uns den unbezahlten Einzahlungsbetrag, einschließlich aller Kosten, die uns bei der Buchung Ihrer Einzahlung entstanden sind;" "
2.15 Wenn wir feststellen, dass das Konto eines Kunden von einem Minderjährigen gehalten oder verwaltet wird (eine Person unter 18 Jahren oder die gemäß den Regeln der Gerichtsbarkeit seines Wohnsitzes minderjährig ist, auch wenn er über 18 Jahre alt ist), wird das entsprechende Konto sofort geschlossen, alle Wetten werden als null bzw. nichtig betrachtet und alle Einzahlungen werden zurückerstattet."

Angenommen gegen Sohn liegt ein Einwilligungsvorbehalt vor, wie schaut die Sache dann aus?

Wenn der Sohn mehrere Konten nutzt mit der selben Zahlungsmethode, einmal auf die Mutter und einmal auf den Vater. dann dürfte dass ja gegen die AGB verstoßen, kann man dann Verluste zurück fordern? Da man auf dem Wettkonto der Mutter mit der Kreditkarte vom Vater gezahlt hat, sollte eine rückbuchung möglich sein? und die können nur die rückbuchung von der mutter fordern?
« Letzte Änderung: 07 Januar 2026, 20:50:04 von Olli »

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #8 am: 07 Januar 2026, 23:57:52 »
Kudo, ich vermute, dass es hier um dich geht. Magst du etwas von dir berichten?

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Offline Olli

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #9 am: 08 Januar 2026, 09:03:33 »
Guten Morgen!

Ich schließe mich Niemehrzocken an. Wie aus meinem ersten Beitrag hervor geht, kritisiere ich das blinde Vertrauen in KIs ... mal wieder, denn so alle 2 Wochen finden wir hier im Forum einen erneuten Auszug aus irgendeiner KI.

Was ich aber nicht kritisiert habe, ist das kriminelle Verhalten. Leider muss ich gestehen, dass ich selbst einmal einen Betrug gemacht habe. Er war nicht geplant - aber er ist geschehen. Die Schuld lastet auf meinen Schultern, eine Wiedergutmachung ist nicht mehr möglich, da die betroffenen verstorben sind. Immerhin hat das Geschehene mich selbst dazu veranlasst niemals wieder einen Betrug begangen zu haben. Mittlerweile ist mir bewusst, dass einer der Motivationsgründe für meine lange Zeit in der Suchtselbsthilfe eine Wiedergutmachung an der Gesellschaft ist. Somit habe ich damals ein gewisses Maß an Verantwortung für meine Tat übernommen.

Meine Arbeitskollegin hat sich jahrelang alleine um ihre demenzkranken Eltern gekümmert. Sie hat mir vieles unter vier Augen berichtet, wo ich mich dann gefragt habe: Wie hält sie diese Belastung aus? Es ist ihr ungemein schwer gefallen, ihre Eltern in ein Pflegeheim abzugeben. Doch was da trotzdem noch alles an Arbeit an ihr hängen geblieben ist, das alleine geht schon auf keine Kuhhaut.
Wie gehst Du mit der Krankheit Deines Vaters um?

Mich interessiert die Frage eigentlich gar nicht, schließlich frage ich ja nur für einen Freund! :)

OK, zugegeben, das war ein schlechter Scherz. Trotzdem ... schreibe doch mal, was da gerade in Dir los ist. Auch der Diebstahl ist eine Last und macht es nicht einfacher, der Sucht Grenzen zu setzen.
Gute 24 h
Olaf


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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #10 am: 08 Januar 2026, 10:15:03 »
Das wäre ja lustig. Diese Methode könnte man immer verwenden. Ich spiele bei Anbieter A, verzocke das Geld meines demenzkranken Vaters, fordere es zurück und kann es bei Anbieter B,C,D wieder verzocken und zurückfordern.
Dazu kommt wahrscheinlich noch, dass nicht der Sohn die Rückforderung einleiten muss, sondern der Vater oder sein Bevollmächtigter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dieb die Kohle aus der Rückabwicklung bekommt.

Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #11 am: 08 Januar 2026, 19:30:26 »
Zumindest hat für mich der Geist, äh Freund keinerlei wirkliche Interesse von dieser sinnlosen und zerstörenden Nebenbeschäftigung aufzuhören.
Seinen Demenzkranken Vater, vermutlich mit dem Gedanken 'der bekommt eh nix mit' zu melken um dann,,,, lassen wir das.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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Offline Rubbel

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #12 am: 08 Januar 2026, 19:58:19 »
Ja, schaurig, diese Geschichte.
Bald gibt es dann Nachahmer: Demenzkranker (vermeintlich) Vater - Onkel - Opa -Cousin und anverwandter Spieler machen gemeinsame Sache.
Ach, hoffen wir, dass es doch keine unbegrenzten Betrügereien gibt.

--Meist ist Geist geil--

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Offline Olli

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #13 am: 09 Januar 2026, 02:43:39 »
Und? Fühlt Ihr Euch jetzt erhaben?

Wem bringen Eure Einwände irgendwas?

Baut es gar Vertrauen auf sich mit der eigentlichen Problematik hier mit uns auseinanderzusetzen?

Wer von uns kennt denn schon die wahren Hinter- und Beweggründe? Vielleicht herrscht hier sogar massive Verzweiflung über das eigene Handeln?

Dass hier gegen Normen verstoßen wurde, ist allen klar! Schuld liegt fest in der Vergangenheit, Verantwortung hingegen übernehmen wir für das Heute und das Morgen! Lasst uns doch lieber gemeinsam überlegen, wie der TE die Verantwortung "richtig" übernimmt.

Gute 24 h
Olaf


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Offline TAL

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Re: Fremde Kontonutzung Chargeback möglich?
« Antwort #14 am: 09 Januar 2026, 05:11:55 »
Und? Fühlt Ihr Euch jetzt erhaben?

Dasselbe dachte ich gestern auch. Ich denke, er weiß selber, daß das falsch war.
Und dies ist nun wirklich nicht der geeignete Ort für moralische Entrüstung.

 

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