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Schuldschein

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Schuldschein
« am: 07 März 2006, 17:16:19 »
Hi!
Ich hoffe es kann mir jemand antworten.
Ich habe vor ca. 3 Monaten in einer Spielhalle einen Schuldschein unterschrieben.Fand ich zu der Zeit nett von denen,daß die mir Geld leihen, um es gleich wieder in Ihre Automaten zu schieben.Naja!
Nun bekam ich vor einem Monat einen Brief nach Haus-als Adresse eine Kopie von meiner selbst geschriebenen Anschrift und in dem Brief war ein Blanko Schuldschein, genau so einer wie der den ich unterschrieben habe, nur eben blank, mit der Überschrift : Mahnung.
Ich habe bis jetzt nicht reagiert, weil ich nicht glaube, das es erlaubt ist, Schuldscheine auszustellen und weil ich nicht danach handeln wollte, das Spielschulden, Ehrenschulden sind.Zumindest nicht was Spielhallen betrifft.Bei Privatschulden möchte ich, wenn ich stabiler bin einiges wieder gutmachen.
Also, können die gegen mich vorgehen?
Wenn ja, was kann schlimmstens passieren?
Danke!

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Schuldschein
« Antwort #1 am: 07 März 2006, 18:03:14 »
Hi tom-tom,

wenn mein Gedächtnis mich nicht ganz im Stich lässt, gibt es zu einem ähnlichen Fall ein Gerichtsurteil. Ein Gastwirt hatte einem Spieler ein Darlehen zum spielen gegeben, das dieser gleich in der Kneipe an den Automaten verspielt hat. Das Gericht fand das nicht so witzig, wenn ich mich richtig erinnere. Ich schau das morgen mal nach.

Alles gute, Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Chris

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Re: Schuldschein
« Antwort #2 am: 07 März 2006, 18:50:24 »
Hi Tom,

ich denke auch, das es "unlauter" ist, wenn Dir die Spielhalle bzw. der Besitzer einen Kredit/Schuldschein gibt, um bei ihm weiter zu spielen.

An den Fall den Ilona erwähnte erinnere ich mich auch.

Wie dem auch sei, ich würde es auf einen Prozeß ankommen lassen...also wenn irgendwann ein "blauer Brief" vom Amtsgericht kommt, dann auf jeden Fall widersprechen !!

********
Deine anderen Beiträge habe ich auch gerade gelesen. Chatten klappt bei uns hier nur, wenn wir uns alle verabreden. Sind leider nicht immer alle Online.

Was Du so über Deine Freundin schreibst, ist natürlich jetzt Deine subjektive Sicht, aber das hört sich ja so an, das sie auch Probleme hat. Pleite, Schulden, vertuschen,...etc.
Wäre vielleicht wirklich gut, sich voneinander zu trennen. Zwei Ertrinkende können sich schlecht gegenseitig retten.

Du schreibst leider nichts, über Deine Drumrum-Umstände....Hast Du einen Job ? Wie hoch sind etwa die Schulden, etc.
Wichtig ist immer, sich erstmal Hilfe zu suchen (Beratungsstellen, Therapeuten etc.) und diese dann auch anzunehmen.  Ob eine Hypnose (hatte ich in einen Deiner Beiträge so verstanden) dauerhaft hilft...mmhh, kann ich schlecht beurteilen, aber wenn es so einfach wäre, hätten wir alle ja kein Problem mit dem spielen, oder ?

bis dann mal

Chris

Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

Re: Schuldschein
« Antwort #3 am: 07 März 2006, 19:50:57 »
Danke für die ersten Feedbacks!
Ja,Hypno ist wohl keine gute Idee-ist wie eine Pille nehmen vermute ich.
Aber an den Therapeuten bin ich dran.Es ist nur,das mir mein unterbewußtsein immer Falle stellt.Damit würd ich gern umgehen können.Eins nach dem Anderen.
Schon wieder trennen ist glaube ich keine gute Idee, bin schon oft genug weggelaufen,hat auch nichts gebracht.Klar hat sie Probleme.Sie hat sich oft genug so wie ich vernachlässigt,jetzt möchte auch sie daraus.Es sieht immer so aus,als wenn ich genau in den Situationen anfange zu spielen, also kann ich mit Irgendwas nicht umgehen.Das muß ich herausfinden.
Meine Schulde:Tja,-ein Nullkonto,Ratenzahlung vereinbart-noch 85E offen
Kredit: ein Vergleich mit 100 € im Monat noch 6 Jahre
Privatschulden von 860€
Ist also überschaubar.
Mache mir trotzdem oft Sorgen,denn mit Hartz4 ist das doch ne ganze Menge.
Versuche schon länger aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen, bis jetzt kein Erfolg.
Bleibt mir nur was eigenes,Ideen habe ich,aber noch nicht den Mut das umzusetzen,darf aber auch nicht mehr rumeiern.Hab den Kopf im Moment noch nicht frei für Kreativität.Kommt!

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Offline Chris

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Re: Schuldschein
« Antwort #4 am: 07 März 2006, 22:59:15 »
HI,

ja, das ist noch überschaubar. Bleib da hart dran !
Da kommst noch raus.
Andere haben das auch geschafft.

Wer teilt Dir denn Dein Geld jetzt ein ?

Und was ist mit Deiner Freundin, Du hast was von erfolgreicher Geschäftsfrau geschrieben. Wohnt ihr denn zusammen ?...ich meine weil Du HARTZ IV kriegst und so ?!

Gruß
Chris
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

Re: Schuldschein
« Antwort #5 am: 08 März 2006, 11:37:23 »
Hi Chris,
mein Geld bekomme ich jetzt in kleinen Mengen, immer täglich, ich hab einen Kostenplan aufgestellt.
Bis ich wieder stabiler bin.
Meine Freundin hilft mir dabei,reicht also für Taback und essen,ist ok,hab schon von weniger gelebt.
Aufgrund der letzten Jahre,Auszug,Trennung,usw.Hab ich mir eine existenz in einer anderen Stadt über die Teilstationäre Nachsorge geschaffen,die ich mir gern erhalten möchte,ohne mich von ihr abhängig machen zu müssen.
War für sie auch immer ein Druckmittel,das ich nicht wußte wohin und ohne sie wohl auf der Strasse sitze.
Da hat sie nicht ganz unrecht,aber ich möchte nicht noch einmal von ganz unten anfangen müssen und so hab ich wenigstens eine Wohnung, wenn ich nicht weiß wohin.
Ein Zustand mit dem ich nicht zufrieden bin, weil ich dadurch ein Scheinleben in einer anderen Stadt führe.Deshalb bin ich ja auch so bemüht wieder einen Job oder eine Agentur zu finden, um da unabhängiger und ehrlicher sein zu können.
Gruß Tom

für Tom-Tom
« Antwort #6 am: 10 März 2006, 14:14:04 »
Bei dem erwähnten Urteil handelt es sich um eins vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (Az.: 4 U 182/96). In diesem Fall musste ein Spieler, der in einer Gaststätte einen Wechsel ausgestellt hatte, um an dem von dem Inhaber aufgestellten Spielautomaten spielen zu können, diesen nicht einlösen, weil er zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages partiell geschäftsunfähig war (infolge des für ihn nicht mehr kontrollierbaren Verlangens nach dem Glücksspiel). Außerdem war der zugrunde liegende Darlehensvertrag sittenwidrig, da dem Kläger als Inhaber der Gaststätte bekannt war, dass der Aussteller des Wechsels spielsüchtig war und er die ihm zur Verfügung gestellten Geldbeträge zur sofortigen Befriedigung dieser Sucht an den Spielautomaten in der Gaststätte verwendete.
Ansonsten (Wichtig!!): Dranbleiben am Therapeuten!
Schönes Wochenende
Birgit

Re: Schuldschein
« Antwort #7 am: 10 März 2006, 15:02:34 »
Ok!
Danke für die Info-kann jetzt beruhigt anders damit umgehen.
Ich war heute in meiner ersten Sitzung und wie sich herausstellt werden wir zusammen arbeiten.
Obwohl er noch in der Ausbildung im Spielerbereich ist,können wir durchaus an einigen Dingen arbeiten.
Hier in schleswig holstein gibt es wohl nur zwei wirkliche Spezi´s auf dem Gebiet und das sind günther Mazur in Breklum und Bernd Mukian in Kiel.
Beide haben mir viel beigebracht,was ich aber zum Teil dann auch wieder vergessen habe.Nun darf ich das ganze wieder aufarbeiten,aber eben auch mal außerhalb einer Station.
Ein weiterer guter hinweis ist ein Freundeskreis bei der AWO, den ich nächste Woche besuchen werde.Hab hier in meiner Stadt bisher keinen Kontakt zu Süchtigengehabt,immer nur außerhalb,hatte wohl auch seinen Grund, so konnte ich nicht erkannt und ertappt werden.Und da wird mir jetzt im Moment auch ganz mulmig,trotzdem,wunder Punkt,dann man los-nicht rumeiern tom.
So,erstmal!
Gruß

 

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