Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: tarakko am 14 September 2020, 15:29:29
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Hallo zusammen,
ich bin aktuell seit etwa zwei Monate in psychiatrischer Behandlung zwecks Glücksspiel. Mein Psychologe bescheinigte mir eine Suchterkrankung "pathologisches Glücksspiel"
Da ich nichts unversucht lassen wollte, schrieb ich dem Casino einen langen Brief indem ich kurz auf meine Glücksspielsucht und die rechtliche Lage in Deutschland einging.
Dies war Anfang September gewesen, heute kam eine erste Antwort eines maltesischen Casinos. Sobald ich mich per Mail verifiziert habe, werden lt. dem Casino alle Verluste zurückerstattet. In meinem Fall sind es immerhin knapp 900€
Ob die anderen angeschriebenen Casinos mitziehen, wird sich erst demnächst zeigen.
Ich stell euch das Schreiben gern in anonymisierter Form zur Verfügung. Ich würde jedoch davon abraten, dass Schreiben 1 zu 1 zu übernehmen. Es handelt sich um eine persönliche eigene Erfahrung. Im Zweifelsfall solltet ihr einen Anwalt nehmen und euch rechtlich beraten lassen. Ich übernehme keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Schreiben, biete keinerlei Rechtsberatung an und übernehme auch keine Haftung für eventuelle Schäden (Anzeigen gegen euch etc.)
Ihr könnt das Schreiben sozusagen als Denkanstoß nutzen, aber bitte auf euch persönlich beziehen.
https://ibb.co/DzfwkW4 (https://ibb.co/DzfwkW4)
Gern stell ich mein Schreiben einmal in anonymisierter Form hier ein, sofern das von den Mods oder vom Admin erlaubt ist.
Lasst euch nicht unterkriegen!
LG
*UPDATE 15.09.2020*
Bitte keine Anfragen mehr per PN. Wenn Fragen sind, bitte direkt hier stellen, dann haben alle was davon.
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Hi!
Schön ... freut mich für Dich!
Auch wenn Dein Schreiben anonymisiert wird, so ist es doch in weiten Teilen wohl auf Dich persönlich gemünzt.
Damit dürfte klar sein, dass dieses Schreiben eben nicht in Richtung "Handlungsanweisung" geht, sondern als "persönliche Erfahrung" gilt.
Du kannst es ja noch mal dabei schreiben ...
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Auch wenn Dein Schreiben anonymisiert wird, so ist es doch in weiten Teilen wohl auf Dich persönlich gemünzt.
Damit dürfte klar sein, dass dieses Schreiben eben nicht in Richtung "Handlungsanweisung" geht, sondern als "persönliche Erfahrung" gilt.
Du kannst es ja noch mal dabei schreiben ...
Hi Olli,
danke ist editiert und das Schreiben im ersten Beitrag eingefügt.
LG
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Hallo zusammen,
voerst möchte ich mich bei Tarakko für das Bereitstellen von dem Schreiben bedanken.
Ich habe das Schreiben auf mich persönlich abgeändert und heute dem online Casino zugeschickt. Das Casino wird von MT SecureTrade Limited geführt, die noch eine Vielzahl von anderen Anbietern führen. Habe hauptsächlich auf die Gesetzeslage in Deutschland und dem folglichen Verbot verwiesen, außer mit der Ausnahme für Schleswig-Holstein. Desweiteren habe ich auch das aktuelle Versäumnisurteilurteil gegen Dunder erwähnt.
Nach einer Stunde habe ich eine Rückmeldung in englisch bekommen...
Bei mir geht es ca. um 5000 €
Ich denke, dass die ihre Standardantwort haben mit der sie argumentieren. Bin mir unschlüssig ob ich einen Anwalt kontaktieren soll. Irgendwie kann ich das ganze und meine Dummheit nicht verdauen.
Achso mein Konto wurde gleich nach der E-Mail geblockt... Adieu Malta
Hier die Antwort aus Malta
Mit ihrem Schreiben vom 16.09.20 teilten Sie uns mit, dass Sie die Einsätze zurückfordern möchten, die Sie anlässlich Ihrer Teilnahme an unserem Glücksspielangebot platziert hatten. Sie stützen Ihre Anfrage auf die Behauptung, dass unser Glücksspielangebot illegal ist. Unsere Position dazu ist wie folgt:
Die bloßen Kommentare zur angeblichen Rechtswidrigkeit der Glücksspielangebote sind bereits falsch. Es ist kein Verstoß gegen Ziff. 4 (1), (4) des zwischenstaatlichen Glücksspielvertrags (GlüStV). Die geltenden Bestimmungen der deutschen Glücksspielbestimmungen verstoßen aufgrund ungerechtfertigter Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen übergeordnetes europäisches Recht. Sie sind daher nicht anwendbar. Derzeit versuchen die Bundesländer, eine neue Regelung im Einklang mit dem europäischen Recht zu schaffen. Dieses Ziel wurde jedoch noch nicht erreicht.
Unser Glücksspielangebot verstößt daher nicht gegen geltende Glücksspielbestimmungen in Deutschland; Es liegt kein Rechtsverstoß vor.
Der mit Ihnen geschlossene Spielvertrag ist rechtswirksam. Die Rückforderung von Anteilen aufgrund der angeblichen Ungültigkeit dieses Glücksspielvertrags ist daher keine Option.
Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Rückforderung von Einsätzen ausgeschlossen, wenn der Anbieter, d. H. Sie als Nutzer unseres Glücksspielangebots, ebenfalls eines Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz oder den GlüStV schuldig ist. Wenn wir theoretisch davon ausgehen würden, dass unser Angebot Ihrer Meinung nach rechtswidrig sein sollte, müssten wir auch davon ausgehen, dass Sie selbst in gleicher Weise auch gegen die Glücksspielbestimmungen und insbesondere gegen den GlüStV verstoßen haben. Jeder Spieler wird im Internet über die gesetzlichen Bestimmungen zum Glücksspiel in Deutschland informiert. Ihre Teilnahme an unserem Glücksspielangebot hätte im Bewusstsein der von Ihnen geltend gemachten Rechtswidrigkeit stattgefunden, die die Möglichkeit ausschließt, Ihre Anteile nach den Bestimmungen des deutschen Zivilgesetzbuches zivilrechtlich zurückzufordern. Darüber hinaus wäre Ihr Verhalten schwer nachvollziehbar, da Sie bei korrekter Rechtsauffassung zugeben würden, dass Sie eine Straftat begangen haben, nämlich die Teilnahme an illegalen Glücksspielen, und sich gleichzeitig dem Risiko eines Verbrechens aussetzen würden Strafverfolgung.
Wir können daher keinen Anspruch von Ihnen auf Rückzahlung von Einsätzen anerkennen. Eine Rückerstattung der Einsätze ist daher nicht zu berücksichtigen.
Aufgrund der von Ihnen gesendeten E-Mail haben wir Ihr Konto für weitere Spiele gesperrt.
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Is ne Standard Antwort. Hab ich auch damals bekommen.
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Hier mal die Antwort von "meinem" Casino:
*** = Name des Casinos
"In Anbetracht deines jüngsten Briefs an *** wurde eine Überprüfung deines Kontos durchgeführt. Im Folgenden kannst du *** Entscheidung respektive deines Antrags finden.
Wir nehmen deine rechtlichen Bemerkungen zur Kenntnis, jedoch hat *** seine Dienste Deutschland unter einer maltesisch erteilten Lizenz im Rahmen des Regimes zur Erbringung von Dienstleistungen in der EU angeboten. Die Malta Gaming Authority ist sich dieser Aktivität bewusst. Wir stellen fest, dass in Deutschland aufgrund einer Reihe von Problemen mit den deutschen Prozessen keine Lizenzen verfügbar waren. Nachdem zwischen den verschiedenen Staaten ein Toleranzregime vereinbart wurde, das am oder um den 15. Oktober 2020 umgesetzt werden soll, wird *** die Anforderungen mit den entsprechenden Anforderungen vollständig erfüllen.
Bitte beachte jedoch, dass wir aufgrund unseres Engagement im Bezug zum verantwortungsbewussten Spielen hiermit deine Nettoverluste über "" Euro zurückerstatten möchten. Dein Konto wurde bereits geschlossen und du wirst in Zukunft nicht mehr auf die ***-Dienste zugreifen können."
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Nachdem zwischen den verschiedenen Staaten ein Toleranzregime vereinbart wurde, das am oder um den 15. Oktober 2020 umgesetzt werden soll, wird *** die Anforderungen mit den entsprechenden Anforderungen vollständig erfüllen.
Ich hatte am Montag ein längeres Telefonat mit meinem Anwalt, in dem die durch die Landesregierungen vereinbarte Duldung unter Einhaltung der Vorschriften des 2021 in Kraft tretenden GlüStV auch ein Thema war. Noch sind wir auf der außergerichtlichen Schiene, ich bin aber entschlossen, den Klageweg zu beschreiten (Frist für Begleichung meiner Forderung ist für Anfang Oktober festgesetzt, vorher kann ich nichts näheres sagen).
Jedenfalls meinte mein Anwalt, dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass die OC's durch die in Aussicht stehende Duldung ab Oktober sowas wie "Planungssicherheit" für die Zukunft haben und für den zurückliegenden Zeitraum eher Vergleiche anbieten als vorher. Somit hätten die OC's den meisten Ärger von den Hacken und können uns Spielern bald mit freundlicher Unterstützung der Landesregierungen das Geld aus den Taschen ziehen.
Mir ist bewusst, dass die Geschichte mit der Duldung durch die Landesregierungen höchst umstritten ist. Einige hier haben sich ja bereits erkundigt, ob man gegen diesen Länderbeschluss klagen kann. Ich gebe hier nur einen Teil aus meinem Gespräch weiter und betone explizit, dass der oben beschriebene Ansatz nur eine Vermutung meines Anwaltes ist und er natürlich auch weiß, dass die OC's auch komplett anders handeln können.
Da das OC im Falle vom User Tarakko sich ja bereits darauf bezogen hat und die Nettoverluste zurückerstattet, könnte die Vermutung meines Anwalts jedoch zutreffen.
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Es kommt wohl auch immer darauf an um wieviel Geld es geht!
Bisher habe ich immer nur mitbekommen das alles was nicht 5stellig war und drunter liegt erstattet wurde; von mehr als 10.000 EUR weiß ich nicht einen Fall; es sei denn es meldet sich hier noch jemand wenn kein Maulkorb angelegt wurde^^
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Dann bin ich umso gespannter, da es bei mir um einen fünfstelligen Betrag geht, wenn auch im sehr niedrigen fünfstelligen Bereich. Wie bereits erwähnt, Anfang Oktober sollte ich mehr wissen.
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Da kann ich dir einfach nur gratulieren. Würde mich auch freuen wenn ich so einen Erfolg verbuchen könnte. Auf meine Emails kamen bisher nur Absagen und Ausreden 😔. Daher ist es umso spannender zu erfahren, welche OC´s einlenken ohne den Klageweg bestreiten zu müssen.. ::)
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Da kann ich dir einfach nur gratulieren. Würde mich auch freuen wenn ich so einen Erfolg verbuchen könnte. Auf meine Emails kamen bisher nur Absagen und Ausreden 😔. Daher ist es umso spannender zu erfahren, welche OC´s einlenken ohne den Klageweg bestreiten zu müssen.. ::)
Hi, E-Mails allein bauen nicht genug Druck auf. Ich hab es per Einschreiben nach Malta verschickt.
Von 5 angeschriebenen Casinos hat jedoch bisher nur 1 Casino reagiert und bisher war nur die Zusage da, aber es gab noch kein Geld.
Ich werde berichten, sobald ich weiteres weiß.
Grüße
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Heute kam von einem anderen Casino die erste Ablehnung inklusive Drohung ;D
Sorry für die blöde Formatierung, habe es direkt aus dem PDF-Dokument rausgeholt. Hoffe, dass man es trotzdem lesen kann. Eventuelle Rechtschreibfehler oder Satzzeichenfehler sind durch die Formatierung entstanden.
Das Schreiben kommt von einer deutschen Anwaltskanzlei.
"Hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die __________. in der vorliegenden Angelegenheit
außergerichtlich vertreten, ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir für Klagezustellungen somit nicht
empfangsbevoIlmächtigt sind. Ihr Schreiben an unserer Mandantin vom _______ liegt uns
seit Kurzem vor.
Sie fordern darin von unserer Mandantin einen Betrag in Höhe von EUR _______ zurück. Diesen
wollen Sie laut eigenen Angaben in einem nicht näher genannten Zeitraum an unsere Mandantschaft
gezahlt haben. Zur Begründung führen Sie aus, Sie hätten an in Deutschland gesetzlich verbotenen
0nIine-GIücksspieIen (Casinospielen) teilgenommen. und seien spielsüchtig
Ihnen stehen jedoch aus den nachfolgenden Gründen keinerlei RückzahIungsansprüche gegen unsere
Mandantin zu.
Vielmehr könnten Sie sich sogar strafbar gemacht haben:
Eingangs weisen wir darauf hin, dass Sie nach eigner Auffassung offenbar an unerlaubtem
Glückspiel teilgenommen haben wollen. Ein solches Verhalten kann grundsätzlich gemäß § 285
StGB strafbar sein. Wir wissen bereits von mehreren Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft
entsprechend gegen Spieler ermittelt. Soweit Sie andeuten, dass Sie erst im Nachhinein von der
angeblichen lllegalität des Angebots erfahren haben, so ist zweifelhaft, ob die Staatsanwaltschaft
dies ohne weiteres glauben würde. In den vergangenen Jahren haben die Medien ausführlich über
Online-Glücksspiele berichtet. Die Berichterstattung war überall im Internet zu finden.
Nach unserer Auffassung ist Ihr Verhalten jedoch schon aufgrund der Unionsrechts- und
Verfassungswidrigkeit der deutschen GIücksspieIreguIierung nicht strafbewehrt. Ein Strafverfahren
gegen Sie wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel wäre aber dennoch nicht auszuschließen. Der
Vollständigkeit halber stellen wir klar, dass deutsches Strafrecht auf Anbieter, die ihre
Dienstleistungen vom Ausland aus erbringen, nicht anwendbar ist. Diese Sichtweise wurde von
deutschen Gerichten mittlerweile mehrfach bestätigt (vgl. etwa OLG Hamm, 1. März 2C)18,
lll 1 RVs 12/18, 1 RVs 12/18). Eine Strafbarkeit unserer Mandantin ist somit jedenfalls nicht gegeben.
Ihre gegenteilige Darstellung ist schlicht falsch.
Im Übrigen kommt eine Rückerstattung auch aus folgenden Gründen nicht Betracht:
1. Das Spielangebot unserer Mandantin ist von einer europäischen Regulierungsbehörde, der Malta
Gaming Authority, ordnungsgemäß lizenziert und wird von dieser Behörde überwacht. Unsere
Mandantin verfügt somit über eine gültige EU-Lizenz. Auf Basis dieser ELl-Lizenz darf unsere
Mandantin ihre Dienstleistungen legal anbieten. Dem von Ihnen zitieren Urteil des
BundesverwaItungsgerichts vom 26. C)ktober 2€)17 stehen erhebliche verfassungsrechtliche und
unionsrechtliche Bedenken entgegen. Aus diesem Grund entfaltet das Urteil keine über den
Einzelfall hinausgehende Bedeutung.
2. Selbst wenn man die EU-Lizenz unserer Mandantin außer Acht lässt, ist eine Rückerstattung nach
der aktuellen Rechtsprechung gemäß § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen. Denn Sie hätten selbst
gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, wie sich bereits aus § 285 StGB ergibt. Die
Rechtsprechung teilt diese Auffassung ausdrücklich (vgl. bereits OLG Celle, Urteil vom 20. März
1996, Az: 13 U 146/95). Zuletzt hat das LG Wuppertal entschieden, dass
Rückforderungsansprüche eines Spielers gemäß § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen sind (Urteil vom
20. Oktober 2C)19, Az:3 0 384/18). Das Landgericht merkte ausdrücklich an:
,,Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers
die Regelung des fi 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem
Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist. Unterstellt, der
ZahIungsdiensterahmenvertrag wäre wegen Verstoßes gegen § 4 GlüStV nichtig,
würde den Kläger dieser Verstoß gleichermaßen treffen. Den Vortrag des Klägers
unterstellt, wäre seine Teilruxhme an öffentlichem Glücksspiel gemäß § 285 StGB
unterStrafe gestellt."
3. Unsere Mandantin weist in ihren AGB ausdrücklich darauf hin, dass Sie selbst für die Einhaltung
der an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich
sind. So heißt es unter Punkt 3.1.1 und 3.1.2 der AGB eindeutig:
Hiermit bestätigen Sie, dass: Sie [...] gemqß 1hrer lokalen Rechtsprechunq die
Erh»ubnis haben, unsere Webseite und die darauf anqebotenen Spiele zu nutzen
[...] sich damit einverstanden erklären, dass Sie dle in Ihrem Land
vorqeschriebenen Gesetze einhalten, während Sie an den auf unserer Webseite
anqeboten Glücksspielen teilnehmen."
4. Das offenbar von Ihrem Arzt ausgestellte Attest genügt für den Nachweis einer partiellen
Geschäftsunfähigkeit aufgrund pathologischer Spielsucht nicht.
Wir können daher keinerlei Ansprüche erkennen und fordern Sie mit Nachdruck auf, von weiteren
Drohungen gegenüber unserer Mandantin abzusehen.
Vorsorglich weisen wir sämtliche geltend gemachten Ansprüche ausdrücklich zurück und geben
Ihnen Gelegenheit bis zum
30. September 2020 zu bestätigen,
dass keinerlei Ansprüche gegen unsere Mandantin bestehen.
Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt nichts von Ihnen hören, werden wir unserer Mandantin
empfehlen, das Nichtbestehen der Ansprüche gerichtlich feststellen zu lassen. Dies kann für Sie mit
erheblichen Kosten verbunden sein.
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Das ist ein Roman ::) Ist schon beunruhigend das eine deutsche Kanzlei das verschickt.
Wahrscheinlich sind immer mehr Casinos auch durch deutsche Kanzleien vertreten...
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Das klingt sehr stark nach nem Schreiben was ich vor 2 Monaten bekommen hab. Casino war P****S**r.
Ich hab denen ne Mail geschrieben das ich nichts unterschreiben werde und ich Sie ggf. an meinen Anwalt verweise.
Seitdem ist nix passiert, ist einfach ne Drohung. Wenns die selbe Kanzlei wie bei mir ist würd ich zusätzlich lachen, du musst mal nach denen im Netz suchen, die haben vor einiger Zeit gegen eine Strafsache hinsichtlich des Glücksspiels für einen Spieler gewonnen.
Total absurd das ganze....
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Das klingt sehr stark nach nem Schreiben was ich vor 2 Monaten bekommen hab. Casino war P****S**r.
Ich hab denen ne Mail geschrieben das ich nichts unterschreiben werde und ich Sie ggf. an meinen Anwalt verweise.
Seitdem ist nix passiert, ist einfach ne Drohung. Wenns die selbe Kanzlei wie bei mir ist würd ich zusätzlich lachen, du musst mal nach denen im Netz suchen, die haben vor einiger Zeit gegen eine Strafsache hinsichtlich des Glücksspiels für einen Spieler gewonnen.
Total absurd das ganze....
War ne Kanzlei aus München gewesen :) Könnte sogar diejenige sein ;D
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Das sind die 100 pro
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Ha, ha!
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Auch ich habe von der Münchener Anwaltskanzlei ein ähnliches Schreiben als Antwort auf das erste Schreiben meines Anwalts erhalten. War eine Standardantwort die sich mit dem Einzelfall gar nicht wirklich beschäftigt. Es wurden zusammenhangslos Urteile gegen Spieler genannt, die zum Einzelfall gar nicht passen.
Bin auf deren Antwort auf unsere letztmalige Aufforderung gespannt, sonst wird geklagt.
Bei mir vertritt die Münchener Kanzlei einen Casino- und Sportwettenanbieter mit Lizenz aus Malta.
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Bei mir war es die Kanzlei Hambach..
Vielleicht lesen sie ja mit :D
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Lasst euch von diesen online Glücksspielanbietern die ihren Sitz in Malta haben nicht verunsichern. Wie ihr wisst und viele wissen und die online Glücksspielanbieter selber wissen handeln diese illegal. Ganz einfach Punkt aus Ende.
Die obersten Gerichte dieses Landes haben bereits dieses Jahr entschieden und mehrmals zuvor entschieden dass die Gesetze und die Verbote von der Bundesrepublik Deutschland nicht gegen europäische Rechte Verstößen.
Ist doch klar dass der online Glücksspielanbieter versucht irgendwas zu suggerieren damit der gegenüber denkt es wäre alles legal.
Einfach durchziehen Klage einreichen dann ziehen Sie den Schwanz ein. Ganz einfach
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Und wenn jetzt einer auf den Gedanken kommt warum die das dennoch tun obwohl es illegal ist:
Klauen ist doch auch verboten Steuern hinterziehen ist doch auch verboten, warum wird dennoch immer wieder geklaut oder Steuern hinterzogen?
Wo kein Kläger da kein Richter
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Habe mal gerade etwas Zeit und Lust und widerlege mal die Aussagen dieses vermeintlich qualifizierten Rechtsanwaltes:
"Eingangs weisen wir darauf hin, dass Sie nach eigner Auffassung offenbar an unerlaubtem
Glückspiel teilgenommen haben wollen. Ein solches Verhalten kann grundsätzlich gemäß § 285
StGB strafbar sein."
Ach, das Verhalten Ihres Mandanten etwa nicht? Sogar weitaus schlimmer. Siehe § 284 StGB.
"Wir wissen bereits von mehreren Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft
entsprechend gegen Spieler ermittelt. Soweit Sie andeuten, dass Sie erst im Nachhinein von der
angeblichen lllegalität des Angebots erfahren haben, so ist zweifelhaft, ob die Staatsanwaltschaft
dies ohne weiteres glauben würde."
Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Spieler verurteilt wurde.
" Der
Vollständigkeit halber stellen wir klar, dass deutsches Strafrecht auf Anbieter, die ihre
Dienstleistungen vom Ausland aus erbringen, nicht anwendbar ist. Diese Sichtweise wurde von
deutschen Gerichten mittlerweile mehrfach bestätigt (vgl. etwa OLG Hamm, 1. März 2C)18,
lll 1 RVs 12/18, 1 RVs 12/18). Eine Strafbarkeit unserer Mandantin ist somit jedenfalls nicht gegeben.
Ihre gegenteilige Darstellung ist schlicht falsch."
Manche vergleichen wirklich Äpfel mit Birnen. Bei diesem Beschluss geht es um "Volksverhetzung im Internet". Das ist etwas ganz anderes als das Veranstalten von unerlaubten Online-Glücksspiel-Angeboten.
Ihr Mandat als Versanstalter richtet an deutsche Verbraucher Online-Glüksspiele aus. Dies kann man nicht mit Volksverhetzung im Internet gleichsetzen.
"Im Übrigen kommt eine Rückerstattung auch aus folgenden Gründen nicht Betracht:
1. Das Spielangebot unserer Mandantin ist von einer europäischen Regulierungsbehörde, der Malta
Gaming Authority, ordnungsgemäß lizenziert und wird von dieser Behörde überwacht. Unsere
Mandantin verfügt somit über eine gültige EU-Lizenz. Auf Basis dieser ELl-Lizenz darf unsere
Mandantin ihre Dienstleistungen legal anbieten".
Ihr Mandant beruft sich dabei auf die sog. „Ince“-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 04.02.2016 – C – 336/14).
Bei dieser Entscheidung hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union jedoch ausschließlich mit der Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Glücksspielen befasst, wenn im Zuge des Erlaubnisverfahrens das Unionsrecht verletzt wurde.
Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass hierbei grundsätzlich eine Verletzung des Unionsrechts vorliegen kann. So würde die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen dann gegen Unionsrecht verstoßen, wenn zuvor das Erlaubnisverfahren nachweislich unionsrechtswidrig durchgeführt wurde.
Mit seinem Beschluss hat der Gerichtshof der Europäischen Union allerdings nicht über die grundsätzliche Frage der Legalität von Online-Glücksspiel-Angeboten / Online-Sportwetten entschieden.
Über diese Frage hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Konkret über die Fragen, ob dem Online-Glücksspielanbieter grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zusteht und ob der Verstoß gegen das Unionsrecht als Legalisierung von Online-Sportwetten anzusehen ist.
Diese Fragen wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit einem deutlichen „NEIN“ beantwortet. Zitat: "Ein Anspruch auf Erteilung einer konzessionsunabhängigen Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten lässt sich weder dem Glücksspielstaatsvertrag noch dem Unionsrecht entnehmen.“ (BVerwG, Beschluss vom 07.11.2018 – 8 B 29.18)"
Außerdem hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Strafbarkeit gemäß § 284 in Verbindung mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag nicht gegen EU-Recht verstößt.
Ich zitiere den weiteren Leitsatz:
„Europarechtliche Vorgaben stehen einer Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB in Verbindung mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (GlüStV) und dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) nicht entgegen.“ (BGH, Urteil vom 27.02.2020 – 3 StR 327/19)
"2. Selbst wenn man die EU-Lizenz unserer Mandantin außer Acht lässt, ist eine Rückerstattung nach
der aktuellen Rechtsprechung gemäß § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen. Denn Sie hätten selbst
gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, wie sich bereits aus § 285 StGB ergibt. Die
Rechtsprechung teilt diese Auffassung ausdrücklich (vgl. bereits OLG Celle, Urteil vom 20. März
1996, Az: 13 U 146/95). Zuletzt hat das LG Wuppertal entschieden, dass
Rückforderungsansprüche eines Spielers gemäß § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen sind (Urteil vom
20. Oktober 2C)19, Az:3 0 384/18). Das Landgericht merkte ausdrücklich an:
,,Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers
die Regelung des fi 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem
Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist. Unterstellt, der
ZahIungsdiensterahmenvertrag wäre wegen Verstoßes gegen § 4 GlüStV nichtig,
würde den Kläger dieser Verstoß gleichermaßen treffen. Den Vortrag des Klägers
unterstellt, wäre seine Teilruxhme an öffentlichem Glücksspiel gemäß § 285 StGB
unterStrafe gestellt.""
Bei diesem Verfahren geht es nicht um Erstattungsforderung gegenüber einem Casinobetreiber sondern gegen einen E-Wallet Anbieter names PayPal im Rahmen der Mitwrkungen an Zahlungen im Zusammenhang von unerlaubtem Online-Glücksspiel-Geschäften. Was aus PayPal geworden ist und noch wird wissen wir bereits. (LG Ulm) Ich glaube nicht, dass ein Online-Glücksspiel-Anbieter ein ZahIungsdienstleister ist. *lach*
Ebenso können Sie sich nicht auf § 817 Satz 2 BGB berufen. Selbst wenn man ich ebenfalls gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen haben sollte, schließt dies einen Erstattungsanspruch meiner Person nicht aus.
Nach der eindeutigen Rechtsprechung des BGH darf die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB nämlich nicht dazu führen, dass durch den Ausschluss des Rückforderungsanspruchs ein sittenwidriger Zustand aufrechterhalten und gesetzeswidriges Verhalten gefördert wird. Genau dies wäre jedoch der Fall, wenn hier eine Rückforderung ausgeschlossen wäre, da in diesem Falle ein Anreiz für Sie geschaffen. Zitat vom BGH: "„Das würde aber, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, im Ergebnis konterkariert und die Initiatoren solcher "Spiele" zum Weitermachen geradezu einladen, wenn sie die mit sittenwidrigen Methoden erlangten Gelder - ungeachtet der Nichtigkeit der das ‚Spiel‘ tragenden Abreden - behalten dürften.“ (BGH, Urt. v. 10.11.2015, III ZR 72/05)"
Darüber Hinaus war mir zu dem Zeitpunkt, als die Einsätze getätigt wurden, nicht bekannt, dass die Spielverträge nichtig sind, so dass ein Rückzahlungsanspruch auch nicht aufgrund von § 814 BGB ausscheidet.
Ihr Mandant wiederum hätte das Verbot beachten müssen und hätte den Spieler mit Wohnsitz Deutschland, was ihr bekannt war - er musste sich ja legitimieren und hat seine Adresse auch angegeben - nicht akzeptieren dürfen.
Ein Spielvertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist schlechthin nichtig; und das auf Grund eines solchen Vertrages Geleistete kann aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden. § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB steht dem nicht entgegen; er schließt - bei nicht verbotenem Spiel - die Rückforderung nur aus, soweit sie darauf gestützt wird, daß das Spiel nach § 762 Abs. 1 Satz 1 BGB keine Verbindlichkeit begründet hat. Die Bestimmung ist auf Spiele, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nicht anwendbar (Staudinger BGB 11. Aufl. Randz. 12 vor § 762; RGRK BGB 11. Aufl. § 762 Anm. 22).
Der Spieler soll geschützt werden und ist nach der Systematik des Gesetzes Opfer. Täter ist das Glücksspielunternehmen. Insofern muss Ihr Mandant das verlorene Geld zurückzahlen.
"3. Unsere Mandantin weist in ihren AGB ausdrücklich darauf hin, dass Sie selbst für die Einhaltung
der an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich
sind. So heißt es unter Punkt 3.1.1 und 3.1.2 der AGB eindeutig:
Hiermit bestätigen Sie, dass: Sie [...] gemqß 1hrer lokalen Rechtsprechunq die
Erh»ubnis haben, unsere Webseite und die darauf anqebotenen Spiele zu nutzen
[...] sich damit einverstanden erklären, dass Sie dle in Ihrem Land
vorqeschriebenen Gesetze einhalten, während Sie an den auf unserer Webseite
anqeboten Glücksspielen teilnehmen.""
Damit kann jedoch nicht die Anwendbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages umgangen werden. So eine AGB ist unzulässig, da Mandant Veranstalter ist und der Spieler hier der Verbraucher ist. Ihr Mandant wiederum hätte das Verbot beachten müssen und hätte den Spieler mit Wohnsitz Deutschland, was ihr bekannt war - er musste sich ja legitimieren und hat seine Adresse auch angegeben - nicht akzeptieren dürfen. Der Spieler soll geschützt werden und ist nach der Systematik des Gesetzes Opfer. Täter ist das Glücksspielunternehmen und somit Ihr Mandant.
"4. Das offenbar von Ihrem Arzt ausgestellte Attest genügt für den Nachweis einer partiellen
Geschäftsunfähigkeit aufgrund pathologischer Spielsucht nicht.
Wir können daher keinerlei Ansprüche erkennen und fordern Sie mit Nachdruck auf, von weiteren
Drohungen gegenüber unserer Mandantin abzusehen.
Vorsorglich weisen wir sämtliche geltend gemachten Ansprüche ausdrücklich zurück und geben
Ihnen Gelegenheit bis zum
30. September 2020 zu bestätigen,
dass keinerlei Ansprüche gegen unsere Mandantin bestehen.
Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt nichts von Ihnen hören, werden wir unserer Mandantin
empfehlen, das Nichtbestehen der Ansprüche gerichtlich feststellen zu lassen. Dies kann für Sie mit
erheblichen Kosten verbunden sein."
Bla Bla...
Klage einreichen und abwarten bis Ihr Mandant die Scheine rausrückt
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So,
heute war es soweit.
Das Casino hat einen hohen 3-stelligen Betrag ( kompletter Verlust) zurückerstattet :)
LG
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Das freut mich für Dich ... :)
Jetzt aber auch schön weiter an der Genesung arbeiten ... :)
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Freut mich ehrlich für dich! ;)
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Hunde die bellen beißen nicht.
Von der Kanzlei H hatte ich auch mal Post, es wird bei einer Drohung bleiben mehr nicht.
Nichts unterschreiben, sonst habt ihr keine Ansprüche mehr.
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Habe mal gerade etwas Zeit und Lust und widerlege mal die Aussagen dieses vermeintlich qualifizierten Rechtsanwaltes:
"Eingangs weisen wir darauf hin, dass Sie nach eigner Auffassung offenbar an unerlaubtem
Glückspiel teilgenommen haben wollen. Ein solches Verhalten kann grundsätzlich gemäß § 285
StGB strafbar sein."
Ach, das Verhalten Ihres Mandanten etwa nicht? Sogar weitaus schlimmer. Siehe § 284 StGB.
"Wir wissen bereits von mehreren Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft
entsprechend gegen Spieler ermittelt. Soweit Sie andeuten, dass Sie erst im Nachhinein von der
angeblichen lllegalität des Angebots erfahren haben, so ist zweifelhaft, ob die Staatsanwaltschaft
dies ohne weiteres glauben würde."
Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Spieler verurteilt wurde.
Unwissend, ob das Urteil auch tatsächlich rechtskräftig geworden ist, wäre hier schon ein einmaliger Fall in dem es dazu kam:
AG München, Urteil vom 26.09.2014 - 1115 Cs 254 Js 176411/13
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Das lustige an der Sache ist halt das genau die Kanzlei die die Schreiben raus haut auch die Kanzlei war die für einen Spieler die Unschuld damals rausgeholt hat. Da sieht man halt mal wieder das es Anwälte gibt die nur auf das Geld aus sind und nicht den Faktor Mensch berücksichtigen.
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Unwissend, ob das Urteil auch tatsächlich rechtskräftig geworden ist, wäre hier schon ein einmaliger Fall in dem es dazu kam:
AG München, Urteil vom 26.09.2014 - 1115 Cs 254 Js 176411/13
--> https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4424.msg37042.html#msg37042
@Bastian
Würde dann Pro bono lauten^^
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Das freut mich für Dich ... :)
Jetzt aber auch schön weiter an der Genesung arbeiten ... :)
Danke, ist in Arbeit beim Psychologen :)
Und an alle anderen: Danke für die Glückwünsche ;D
Und nein, werde natürlich auch nichts unterschreiben. Den Rest übergebe ich alles an die CLLB und schau mal, was die so dadrauß machen. Vielleicht bekommen wir ja doch noch einen guten Teil zurück.
LG
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Ich liebe diese Regelung:
3. Unsere Mandantin weist in ihren AGB ausdrücklich darauf hin, dass Sie selbst für die Einhaltung
der an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich
sind.
Anders gesagt: wenn ich jetzt ein illegales Geschäft aufmache weise ich einfach darauf hin, dass meine Kunden selbst verantwortlich sind, die Illegalität zu prüfen. Und damit darf ich dann alles verkaufen, was ich möchte....
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Anders gesagt: wenn ich jetzt ein illegales Geschäft aufmache weise ich einfach darauf hin, dass meine Kunden selbst verantwortlich sind, die Illegalität zu prüfen. Und damit darf ich dann alles verkaufen, was ich möchte....
Beachte: Das Geschäft muss am Firmensitz LEGAL sein ;D
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Die Kanzlei vertritt scheinbar auch noch eine andere Casino-Gruppe.
Am Freitag habend hatte ich haargenau nochmal das gleiche Schreiben in meinem Postfach ;D
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Nimm dir einen Anwalt und Klage
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Wegen kleinen Fischen wird nicht lange rumgemacht. Sagte ja bereits die Schwelle wird wohl 10.000 EUR sein - drüber geht's in die Vollen^^
Hat man ja Gerade bei MrGreen gesehen da ging es um 25.000 EUR und die waren anwesend!
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Es kommt halt auf die Summe an wenn sie kleiner 5.000,- € ist kannst du zunächst selbst versuchen eine Klage mittels "Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen" einzureichen, kostet halt dann nicht soviel geht auch ohne Anwalt.
Jedoch sei gewarnt das du im Falle einer Erwiderung des Casinos auf jeden Fall einen Anwalt zur Verteidigung hinzu ziehen solltest und dann musst du diesen halt entsprechend bezahlen.
Ich kenn halt auch kaum welche die es persönlich geschafft haben im direkten Kontakt mit dem Casino Ihr Geld zurück zu bekommen. Bei mir selbst warens 5 Casinos und alle haben abgelehnt und willkürlich mit lächerlichen Kommentaren argumentiert die nicht auf das Rechtssystem passen.
Etappenweise wäre halt so die Vorgehensweise:
- Persönlicher Versuch im direkten Kontakt die Einzahlung zurück zu fordern
-- Klagen
Mehr Möglichkeiten hast du nicht oder schlucken und sein lassen.
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Nur absagen.
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Habe heute sage und schreibe 26 Briefe fertig gemacht. Es geht jeweils um niedrige 3-stellige Summen überall verteilt. Werde mein Glück mal versuchen und hier Updates posten.
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Hier poste ich auch mal gerne...
Ich habe auch, bevor ich einen Anwalt kontaktiert habe, alle Casinos angeschrieben.
Die Casinos aus Malta haben alle abgelehnt (gleicher Inhalt wie schon vorher genannt...auch mit dem Hinweis: sie müssen in Ihrem Heimatort die Legalität selbst prüfen - den fand ich auch genial :))
Die Casinos in Curacao allerdings haben zum Teil bezahlt...und nicht nur kleine Summen.
Gruss
W
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Hier poste ich auch mal gerne...
Ich habe auch, bevor ich einen Anwalt kontaktiert habe, alle Casinos angeschrieben.
Die Casinos aus Malta haben alle abgelehnt (gleicher Inhalt wie schon vorher genannt...auch mit dem Hinweis: sie müssen in Ihrem Heimatort die Legalität selbst prüfen - den fand ich auch genial :))
Die Casinos in Curacao allerdings haben zum Teil bezahlt...und nicht nur kleine Summen.
Gruss
W
Das wäre auch etwas einfach, wenn die maltesischen Glücksspielanbieter, alle Gelder des Spielers nach nur einem Schreiben erstatten würden. Da bedarf es an Klageverfahren und Hartnäckigkeit.
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Die Casinos in Curacao allerdings haben zum Teil bezahlt...und nicht nur kleine Summen.
Hallo,
darf ich fragen welcher Anbieter das aus Curacao war und wie genau du es gemacht hast?
Gruß
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Hallo zusammen,
ich möchte mich mal wieder bei euch mit Neuigkeiten melden.
Ich bin jetzt seit längerer Zeit spielfrei und habe die Woche wieder ein Erfolg vermelden können. Mit einem selbst geschriebenen Schreiben konnte ich wieder einen Totalverlust aus einem maltesischen Casino zurückholen. Es handelte sich um einen sehr geringen aber immerhin 4-stelligen Betrag.
Bei größeren Beträgen rechnet sich jedoch eher der Weg zum Anwalt.
Aber bei "kleinen" Beträgen kann man es durchaus riskieren, denn mehr als 6€ für ein Einschreiben nach Malta verliert man nicht. 8)
Aktuell sieht die Rechtslage für Spieler immer besser aus, daher solltet ihr alles versuchen, um euer Geld zurückzubekommen.
Sinn macht es jedoch nur, wenn ihr das zurückgeholte Geld dann z.B. der eigenen Familie gibt, damit diese es für euch verwahren könnt, ansonsten ist die Gefahr sehr groß, dass man in diesen Teufelskreis erneut reinrutscht.
Ich wünsche euch alles Gute!
Ich halte euch auf dem Laufenden hier :)
LG
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Sehr schön Tarakko!
Hast du das Schreiben an Casino auf Englisch oder auf Deutsch verfasst?
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Moin,
das Schreiben ist auf Englisch verfasst. Ich würde es gern hier ins Forum stellen, weiß aber nicht, ob ich dann eventuell Probleme bekomme? :-X
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Kriegst du bestimmt, aber ob man das nicht umgehen kann als "Vorlage" wo jeder selber entscheidet ob Sie einem hilft oder nicht...muss Ilona entscheiden, würde bestimmt einigen helfen
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... muss ich mal klären. Könnt ihr es erstmal per PN austauschen. Eine PN oder Mail bitte auch an mich.
LG Ilona
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Haben es soweit per PN ausgetauscht. Wer noch keine Nachricht bekommen hat, schreibt mir bitte nochmal. Habe ein wenig den Überblick in meinen PNs verloren weil ich mit soviele Zuschriften nicht gerechnet habe :D
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Hallo zusammen,
da ich mit weit über 50 Nachrichten nicht gerechnet habe, werde ich vorerst keine weiteren PNs bearbeiten können.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob es zum Erfolg führt, wenn jeder nun dieses Schreiben benutzt. Es wird vermutlich dann von Casinos eher als "sinnloser Drohbrief" angesehen und nicht beachtet.
Besser wäre es, wenn sich jeder von euch selbst mit der Rechtslage befasst und selbst ein Schreiben aufsetzt, dies suggeriert, dass man sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
Ansonsten gibt es im Internet noch das sog. Reeckmann Schreiben oder im Zweifelsfall hilft der Gang zum Anwalt. Ich kann euch zu dem Thema auch nicht beraten da dies verboten ist.
Alles Gute!
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Haben es soweit per PN ausgetauscht. Wer noch keine Nachricht bekommen hat, schreibt mir bitte nochmal. Habe ein wenig den Überblick in meinen PNs verloren weil ich mit soviele Zuschriften nicht gerechnet habe :D
Hast du deshalb alle privaten Nachrichten blockiert? :-/ Wäre es doch irgendwie möglich dich privat anzuschreiben?
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Ja ich hatte viel zu viele Anfragen gehabt, teils waren dann Leute dabei die mich mehrmals angeschrieben hatten.
Um was gehts denn genau?
Grüße
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Hi, könntest du mir auch behilflich sein bin auch leider in der Teufelskreis gelandet und die geben mir nie wirklich ne Antwort immer sagen die lies die AGBS usw. Ich sage in Deutschland ist es nicht erlaubt online Casinos zu betreiben die ignorieren das.
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In vielen Fällen berufen sich die Anbieter auf deren AGB. Da hilft dann nur klagen entweder mittels Anwalt oder über einen Prozessfinanzierer.
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In vielen Fällen berufen sich die Anbieter auf deren AGB. Da hilft dann nur klagen entweder mittels Anwalt oder über einen Prozessfinanzierer.
Der pauschale Vortrag von den Glücksspiel-Anbietern, wonach die Spieler die Illegalität des Angebots der illegalen Glücksspiel-Anbieter kannten, oder hätten kennen müssen, wird permanent richtigerweise seitens der Spieler bestritten. Die Spieler hatten überhaupt keine Veranlassung, sich auf Internetseiten zu informieren. Gerade auch deshalb nicht, da die Internetseiten der illegalen Anbieter den Eindruck zu erwecken versuchen, das von Ihnen in deutscher Sprache unterbreitete „Spielangebot", dass die Anbieter nach Ihren eigenen Ausführungen bereits seit mehreren Jahren betreiben, sei durch eine Lizenz aus Malta oder Gibraltar legalisiert. Schon die irrige Annahme, der Veranstalter des öffentlichen Glücksspiels verfüge über eine Erlaubnis, schließt als Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) den Vorsatz aus (Ouesberg/Buchho/z, NZWiSt 2015, 16, 20; Hohmann in MüKo-StGB, 3. Auflage 2019, § 284 Rn. 30). Dieser Befund wird auch von Hambach/Berberich (ZfWG 2015, 150, 152) gestützt:
„Die Schlüssigkeit dieser Folgerung wird belegt durch eine Entscheidung des AG Bayreuth aus dem Jahr 2010. Das Gericht kam in einem vergleichbaren Fall zu dem Ergebnis, dass der Vorsatz des Angeschuldigten nicht bejaht werden könne, sondern ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum gemäߧ 16 Abs. 1 StGB anzunehmen sei. {Fußnote 19: Vgl. AG Bayreuth, 26. 1. 2010 - 9 Os 214 Js] Das AG Bayreuth hielt die Teilnahme an öffentlich angebotenen lnternetpokerrunden keineswegs vergleichbar mit der Beteiligung an einem Glücksspiel im Hinterzimmer eines dubiosen Lokals, bei der sich kein Spieler ernsthaft darauf berufen könnte, er habe gedacht, der Gastwirt habe eine entsprechende Konzession. Das AG Bayreuth führt dazu wörtlich weiter aus: ,,Dies umso mehr, weil auch Prominente wie Boris Becker für Internetpoker werben [. ..]"."
Auch der von den Casinos vorgehaltene Einwand des Verweis auf die Nutzungsbedingungen kann nicht entgegengehalten werden. Dieser Verweis führt zu keinem anderen Ergebnis. Es hätte im Übrigen an den Anbieter gelegen, ihre Nutzungsbedingungen auch entsprechend umzusetzen. Aus dem im Tatbestand wiedergegebenen Inhalt der Nutzungsbedingungen ergibt sich eindeutig, dass sich die Anbieter sämtliche relevanten Daten mit Belegen haben vorlegen lassen. Die Anbieter hatten demnach zum Zeitpunkt der Einsätze Kenntnis vom Wohnsitz der Spieler, sodass die Anbieter die in der Nutzungsbedingungen ausdrücklich angekündigte Prüfung entweder unterlassen haben oder den (nur objektiven, nicht auch subjektiven) Verstoß der Spieler offensichtlich in Kauf genommen haben, um von den Einsätzen zu profitieren.
Auch aus der Tatsache, dass die Spieler die Internetseite der Anbieter über Jahre nutzten, lässt sich allein nicht schließen, dass die Spieler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter auch zur Kenntnis genommen haben.
Privatpersonen lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Vertragspartners in der Regel nicht oder nur flüchtig. Dieses Umstandes ist sich auch der Gesetzgeber bewusst, wie die Existenz des § 305c BGB, wonach ungewöhnliche Klauseln nicht Vertragsbestandteil werden, verdeutlicht: § 305c Abs. 1 BGB beruht auf der Überlegung, dass der Kunde die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der AGB, die ihm gemäß § 305 Abs. 2 BGB verschafft werden muss, oft nicht nutzt, etwa weil er das Klauselwerk als Ganzes ungelesen akzeptiert (vgl. BT-Drs. 7/3919, 19; Basedow in MüKo BGB, § 305c Rn. 1). Auch kann allein die Existenz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu der Annahme führen, dass die Spieler die Augen leichtfertig vor der Illegalität des Online-Glücksspiels verschlossen haben, weil sich die Anbieter sonst allzu leicht der Rückforderung des rechtsgrundlos Geleisteten verwahren könnten. Dies würde wiederum zu dem rechtspolitisch unerwünschten Effekt führen, dass ein ökonomischer Anreiz zur Perpetuierung des zu diesem Zeitpunkt noch illegalen Geschäftsmodells geschaffen würde.