Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: eichhörnchen am 24 Oktober 2021, 11:40:29
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Liebe Community,
wollte nur mitteilen, dass meine Klage gegen ein Onlinecasino, Sitz Gibraltar, nun raus ist.
Für alle, die Probleme mit dem Brexit und und und haben.
LG
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lt. Info meines RA ist wohl eine Klage in Gibralter nach Brexit noch immer möglich ist, wobei es jetzt viel komplizierter und kostenintensiver ist.
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ich mache mir bei Klagen gegen auf Malta und co. anssäsige Anbieter eigentlich keine Sorgen dass man verliert. Es gibt aber viele Probleme, die im Detail stecken.
Für mich ist das Hauptproblem aber, wenn man gegen Anbieter siegt und einen vollstreckbarem Urteil hat, dass die Vollstreckung extrem schwierig ist. Es gibt bis jetzt einige Urteile; aber kaum Nachrichten über erfolgreiche Vollstreckung.
Die Anbieter sind natürlich nicht blöd und lassen sich von Top Beratungs- und Anwaltskanzleien beraten und machen extrem komplizierte Konstrukten. Oft ist es z.B. so, dass die Seite von einer Firma betrieben wird aber die Bankkonten über eine andere Firma laufen. Man klagt aber gegen die Betreiberfirma und kann nur Konten von der Betreiberfirma pfänden. Also extrem kompliziert.
Gibt es hier erfolgreiche Vollstreckungen? Anonym kann doch hier jeder was posten.
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Ich habe einen Prozeßfinanzierer - und die werden nicht die Klage einreichen, wenn Sie davon ausgehen zu verlieren.
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wie gesagt, verlieren mache ich mir keine sorgen. eigentlich ist die gesetzeslage eindeutig. es geht um die vollstreckung. da mache ich mir die größten sorgen. aber prozessfinanzierer haben darüber sicherlich auch ihre gedanken gemacht.
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Wahrscheinlich werden die meisten Fälle ohne Klage abgehandelt - Vergleich.
Ich gehe davon aus, dass es deswegen wenig zur Vollstreckung kommt, wenn es einen Vergleich gibt.