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Glücksspielvertrag § 4 Abs 5 Nr 2

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Glücksspielvertrag § 4 Abs 5 Nr 2
« am: 13 Februar 2019, 17:47:25 »
Hallo zusammen,


ich bin auf den  § 4 Abs 5 Nr 2 des Glücksspielvertrages gestoßen , welcher besagt , dass man maximal 1000€ pro Monat einzahlen dürfte.
Ich habe in einem Zeitraum von 3 Monaten circa 15000 verzockt , das hätte ja eigentlich nicht möglich sein dürfen. Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?

Re: Glücksspielvertrag § 4 Abs 5 Nr 2
« Antwort #1 am: 13 Februar 2019, 17:52:38 »
Abs 5 Nr. 2 greift nur wenn es eine gültige Lizenz gibt, da es in Deutschland (außer in Schleswig Holstein) keine gültigen Lizenzen gibt, greift §4 (Abs 4) und damit sind alle Zahlungen illegal

Re: Glücksspielvertrag § 4 Abs 5 Nr 2
« Antwort #2 am: 13 Februar 2019, 18:08:28 »
In meinem Fall geht es um Sportwetten mit Lizenz in Schleswig-Holstein. Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich maximal 1000€ pro Monat einzahlen dürfen?

Re: Glücksspielvertrag § 4 Abs 5 Nr 2
« Antwort #3 am: 13 Februar 2019, 18:16:46 »
In meinem Fall geht es um Sportwetten mit Lizenz in Schleswig-Holstein. Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich maximal 1000€ pro Monat einzahlen dürfen?

wenn du deinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hast und auch von dort aus gespielt hast, würde ich sagen ja. Kenne mich aber nicht perfekt mit dem Gesetz aus. Wenn eins von beiden nicht zutrifft, könnte  §4 (Abs 4) in Frage kommen. Ich empfehle dir die Kanzlei Lenné oder wirholendeingeld.de

 

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