Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Camel am 18 April 2006, 22:57:23
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Hallo,
ich bin neu hier und möchte gerne wissen, ob eine Spielsperre (also wenn man sich selbst deutschlandweit in allen Casinos sperren lässt) in die Schufa, in das Führungszeugnis etc. mit aufgenommen wird oder ob hiervon niemand etwas erfahren kann. Kann mir hierzu jemand Auskunft geben?
Vielen Dank,
Camel
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Hallo Camel,
da muss ich passen. In ein Führungszeugnis wird es sicherlich nicht eingetragen. Wie es mit dem Schufa Eintrag aussieht, werde ich mal recherchieren. Spontan würde ich sagen, dass die Datei nicht weitergegeben wird. Ich melde mich dann.
Viele Grüße
Ilona
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Hallo Camel,
laut Auskunft eines Spielbanklmitarbeiters werden die Daten der Sperrliste nicht an die Schufa weitergegeben.
viele Grüße
Ilona
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Hallo,
hier der Link zur Schufa, sehr interessant finde: https://www.meineschufa.de/
Habe mir überlegt, dass es doch sehr sinnvoll wäre den Spielbanken aufzuerlegen eine Sperre erst dann aufheben zu können, wenn kein Schufaeintrag vorliegt!
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Hallo Ilona und Claus,
vielen Dank für eure Antworten!
Grüße
Camel