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Eigene Erfahrungen / Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Letzter Beitrag von Fury am Heute um 13:01:15 »Ich verstehe den Sinn dieser Spekulation nicht!
In den Sportwettenverfahren hat das LG Erfurt (8. Zivilkammer) in dem Hinweisbeschluss vom 29.04.2024 – 8 O 1125/23 die positive BGH-Entscheidung kritisiert und plant, dem EuGH dazu Fragen vorzulegen.
Ich gebe hier nachfolgend das Dokument wieder.
Tenor:
Es ist beabsichtigt, das vorliegende Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV sämtliche entscheidungserheblichen Fragen zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechtes, insbesondere der in Art. 56 AEUV verankerten Dienstleistungsfreiheit, aber auch der im Glücksspielrecht einschlägigen Grundrechte und Grundsätze der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, vorzulegen...
Danke für Deine Antwort/Einschätzung Roy1234
Ehrlich gesagt, kann ich aber nicht nachvollziehen, warum jetzt "Nuancen" aller möglichen Fälle geklärt werden sollten.
Je höher ein Gericht/Institution - oder was auch immer - steht, geht es darum Strukturen und Grundsätzliches zu schaffen/regeln.
Die Anbieter können sich ja immer wieder was einfallen lassen bzw. ein Haar in der Suppe finden - wenn das dann immer so einen Rattenschwanz nach sich zieht...
Die Behandlung eines jeden Falls gesondert, bleibt wohl daher ohnehin immer bestehen.
Wenn jetzt alle LG und OLG auf eine Entscheidung dieser EuGH-Vorlage warten, wäre dies aber mal wieder typisch.
Genau wie das hier:
"T***** begrüßt europarechtliche Klärung zu Rückforderungsklagen" - was für ein Schmierentheater, diese m.E. nach Heuchler und Betrüger.