Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Ilona am 30 März 2006, 15:36:19

Titel: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes
Beitrag von: Ilona am 30 März 2006, 15:36:19
Hallo an alle, die gern was Gutes lesen: Hier ein Link zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060328_1bvr105401.html

Der Fachverband Glücksspielsucht ist ja auch gehört worden. Unsere Position findet sich unter Punkt 10 / Absatz 71

Wir sind sehr froh über diese klaren Worte unserer obersten Richter. Wir waren zur Urteilsverkündigung in Karlsruhe. Presseberichte über die Entscheidung unter Aktuelles auf

www.gluecksspielsucht.de
Titel: Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes
Beitrag von: Ilona am 31 März 2006, 12:09:19
Hier noch ein Link zur Berichterstattung über das Urteil in der Tagesschau

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5374624_REF6,00.html
Titel: Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes
Beitrag von: Mike am 31 März 2006, 15:51:21
Hallo zurück. Endlich mal eine klare Aussage u. nicht so ein ja,aber, eventuell. Gerade Oddset kann ja jetzt seine Monopol-Stellung rechtfertigen. Jetzt sollten keine Worte sondern Taten folgen. Mal abwarten.

Auch ein Lob an die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Endlich wurde der Schutz zur Ausweitung der "'Glücksspielsucht" in den Vordergrund gestellt. Nicht nur Wettanbieter, sondern auch die Casions haben das ja immer so groß hervorgerufen. Gerecht geworden sind sie diesem "Anspruch" in der Vergangenheit aber nicht. Einige Gerichtsurteile gegen die Casinobetreiber belegen dies ja eindrucksvoll.

Denke dieses Urteil hat auch für andere Arten von "Glücksspielen" Folgen. Zusammen mit dem BGH Urteil vom 15.12.2005 (Casinobetreiber) ist der Anfang gemacht.

Jetzt heißt es genau beobachten was wirklich umgesetzt wird. Die "Betreiber" handeln immer wieder nur halbherzig um sich vor Umsatzeinbußen zu schützen.

Die öffentlichen Auflagen wurden einfach nicht "beachtet". Die Casinobetreiber gehen immer wieder nicht gerade vorsorglich mit sogenannten Selbstsperren um. Dies galt zumindestens für die Vergangenheit!

Gruß

Mike