Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Gorenga am 22 August 2023, 11:49:11
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Hey,
ich habe von mehren Casinos die Listen angefordert - hat auch alles soweit geklappt.
Außer das eine, wo ich auch am meisten und am längsten gespielt habe, hat mir nun eine Absage erteilt:
Hallo,
Nach eingehender Prüfung Ihres Ersuchens um zusätzliche Informationen haben wir berechtigten Grund zu der Annahme, dass diese angeforderten zusätzlichen Informationen sowie die Absicht, die hinter diesem Ersuchen steht, unsere eigenen rechtlichen Interessen beeinträchtigen könnten, insbesondere das Recht, uns gegen einen Rechtsanspruch zu verteidigen, der gegen uns geltend gemacht werden könnte. Aus diesem Grunde wendet XXXXX eine Einschränkung Ihres Auskunftsrechts an, wie es in Artikel 23 der DSGVO und zudem in der maltesischen Datenschutzgesetzgebung in der Verordnung 4 (e) der subsidiären Gesetzgebung, 586.09. vorgesehen ist. Zudem sind wir der Überzeugung, dass unter diesen Umständen die Ihnen bereits zur Verfügung gestellten Informationen jegliche Anforderungen von Artikel 15 der DSGVO erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Was kann man da noch machen?
Lg
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Du solltest das deinem Anwalt bzw. deiner Anwältin übergeben.
LG Ilona
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Wahnsinn, die werden immer kreativer!
Aber im allgemeinen ist das eine schöne Tendenz, das zeigt dass denen der A auf Grundeis geht 8)
Genau, direkt dem Anwalt weiterreichen. Viel Erfolg!
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Hast du etwas nachgefordert? Es liest sich ja so als hättest du bereits einen Auszug erhalten und genauere Infos gefordert(kann mich auch irren)? Handelt es sich um einen lizenzierten Anbieter?
Jedenfalls ist das ja fast schon ein Offenbarungseid. Wenn die sowas machen hast du bestimmt ne Menge Geld bei denen verspielt?
wieschon gesagt ab zum Anwalt damit.
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Hallo, ich habe heute genau die gleiche Antwort erhalten. Habe alle Daten bekommen, nur wurde mir Transaktionsliste verweigert.
Gibt es irgendwelche Neuigkeiten bzw eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, sodass man recht zügig an seine Transaktionslisten kommt?
Es handelt sich dabei um einen sehr großen Sportwettenanbieter, welcher sich auf der Whitelist befindet
Liebe Grüße
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Melde es der GGL und gehe zum Anwalt ...
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… und dem Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html
LG Ilona
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habe ich gemacht und die meinten die können da nichts machen...
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Falls ihr die Daten nicht bekommt, schreibt dem Lizenzgeber des Casinos.
Je nach dem wer der Lizenzgeber ist, wird euer Anliegen seriös gelöst.
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Ob die deutschen Datenschutzbehörden oder die GGL (bei nicht in Deutschland lizenzierten Anbietern) hier wirklich was erreichen können, erscheint mir irgendwie fraglich.
Allerdings gibt es auch die maltesische Datenschutzbehörde. Die bieten über deren web-Seite auch ein online Formular für Beschwerden über Datenschutzverstöße. Vielleicht wäre das zumindest ein Versuch wert.
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Ich klinke mich mal ein. Habe vor paar Tagen diese Antwort nach 3 Monaten Wartezeit erhalten:
In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen hat ANBIETER beschlossen, die Informationen, die wir im Rahmen Ihrer Anfrage zur Verfügung gestellt haben, teilweise einzuschränken.
Die Einschränkung erfolgt im Sinne der subsidiären Gesetzgebung 586.09 der " Einschränkung der Datenschutzverordnung (Pflichten und Rechte)", die den Anwendungsbereich der in Artikel 23 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments - "GDPR") vorgesehenen Einschränkungen hat, einschließlich für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs und für Gerichtsverfahren, die nach jedem Gesetz eingeleitet werden können.
Die Einschränkung wird so lange aufrechterhalten, bis wir nach angemessener Einschätzung der Umstände in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht davon ausgehen, dass dies erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten, die der Einschränkung unterliegen, dürfen keiner Verarbeitung unterzogen werden, die mit den Zwecken, für die sie ursprünglich erfasst wurden, unvereinbar ist, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Darüber hinaus wendet ANBIETER geeignete technische und organisatorische Maßnahmen an, um die besagten persönlichen Daten gegen eine versehentliche Zerstörung, einen Verlust oder unrechtmäßige Formen der Verarbeitung zu schützen. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen unserer Datenschutzrichtlinie oder bis zu dem Zeitpunkt aufbewahrt, an dem die Einschränkung als aufgehoben gilt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich erneut an ANBIETER wenden, oder Sie können bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde über diese Entscheidung oder die Art und Weise, wie wir Ihren Antrag bearbeitet haben, einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ANBIETER
Der Anbieter ist ebenfalls einer der Big Player mit Eintrag auf der Whitelist. Wahnsinn, was die sich da rausnehmen. Eigentlich war ja mein Plan mit dieser Liste bei verschiedenen Anwälten anzufragen, aber scheinbar bekomm ich die ja noch nicht einmal ohne Anwalt?
Versteh ich das richtig, dass die einem die Liste nicht erstellen möchten, weil die sich so schon direkt vor einem etwaigen Gerichtsstreit schützen möchten?
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Hi Spnr,
schick das Schreiben doch mal bitte an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html
LG Ilona
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Ich klinke mich mal ein. Habe vor paar Tagen diese Antwort nach 3 Monaten Wartezeit erhalten:
In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen hat ANBIETER beschlossen, die Informationen, die wir im Rahmen Ihrer Anfrage zur Verfügung gestellt haben, teilweise einzuschränken.
Die Einschränkung erfolgt im Sinne der subsidiären Gesetzgebung 586.09 der " Einschränkung der Datenschutzverordnung (Pflichten und Rechte)", die den Anwendungsbereich der in Artikel 23 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments - "GDPR") vorgesehenen Einschränkungen hat, einschließlich für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs und für Gerichtsverfahren, die nach jedem Gesetz eingeleitet werden können.
Die Einschränkung wird so lange aufrechterhalten, bis wir nach angemessener Einschätzung der Umstände in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht davon ausgehen, dass dies erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten, die der Einschränkung unterliegen, dürfen keiner Verarbeitung unterzogen werden, die mit den Zwecken, für die sie ursprünglich erfasst wurden, unvereinbar ist, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Darüber hinaus wendet ANBIETER geeignete technische und organisatorische Maßnahmen an, um die besagten persönlichen Daten gegen eine versehentliche Zerstörung, einen Verlust oder unrechtmäßige Formen der Verarbeitung zu schützen. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen unserer Datenschutzrichtlinie oder bis zu dem Zeitpunkt aufbewahrt, an dem die Einschränkung als aufgehoben gilt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich erneut an ANBIETER wenden, oder Sie können bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde über diese Entscheidung oder die Art und Weise, wie wir Ihren Antrag bearbeitet haben, einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ANBIETER
Der Anbieter ist ebenfalls einer der Big Player mit Eintrag auf der Whitelist. Wahnsinn, was die sich da rausnehmen. Eigentlich war ja mein Plan mit dieser Liste bei verschiedenen Anwälten anzufragen, aber scheinbar bekomm ich die ja noch nicht einmal ohne Anwalt?
Versteh ich das richtig, dass die einem die Liste nicht erstellen möchten, weil die sich so schon direkt vor einem etwaigen Gerichtsstreit schützen möchten?
Hi SPNR, bitte die richtige Landesbehörde ( https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html) Kontaktieren mit folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r Datenschutzbeauftrage/r,
ich möchte Sie darüber informieren, dass der von der GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) lizensierte Glücksspielanbieter XXX (hier den Namen des Anbieters einfügen sich weigert, die gesetzlich geschuldeten DSGVO Auskünfte zu erteilen.
Wie Sie aus der beiliegenden Kopie meiner Anfrage an den Anbieter entnehmen können, wurde diese von mir ordnungsgemäß beantragt. Eine Auskunft habe ich bisher nicht erhalten. Die Monatsfrist zur Erteilung der Auskunft ist zwischenzeitlich abgelaufen.
Ich beantrage daher die Einleitung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Schritte und ist damit einverstanden, dass der Sachverhalt auch an die zuständigen weiteren Aufsichtsbehörden weitergeleitet wird.
Bitte teilen Sie uns das bei Ihnen geführte Aktenzeichen mit.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname, Name“
Um den Ablauf zu beschleunigen, ist es ratsam, direkt mit der Beschwerde Kopien oder Screenshots der DSGVO-Anfrage und etwaige Antworten der Online-Casino oder Online-Sportwetten Betreiber beizufügen.
Die Landesdatenschutzbeauftragten vergeben nach Eingang der Beschwerde ein behördliches Aktenzeichen, prüfen den Sachverhalt und geben diesen ggf. an weitere zuständige Behörden weiter. Das Verfahren ist für die Betroffenen kostenfrei. Der Beschwerdeführer wird bei Abschluss des Verfahrens von der Behörde informiert.
Quelle: CLLB
ps. und ja, das berühmte Spiel auf Zeit. Die Anbieter wollen sich vor weiteren Klagen schützen bzw. auf Zeit spielen.
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Hallo,
bei mir war es genauso. Ein großer Anbieter aus Malta hat mir die Transaktionsliste verweigert. Auf meinen Anwalt wollte ich mich nicht verlassen. Ich habe mich dann an die Behörden direkt auf Malta gewandt. Die Behörde heißt:
Office of the Information and Data Protection Commissioner
Diese haben meinen Fall geprüft und den Anbieter unter Androhung einer Strafe und Fristsetzung aufgefordert mir die Liste zu schicken. Diese habe ich dann auch bekommen. Ihr müsst allerdings alles in englischer Sprache anfordern.
Hoffe das hilft euch weiter. LG
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Vielen lieben Dank an euch, da habt ihr mir echt weitergeholfen! Daran versuch ich mich mal.