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Eigene Erfahrungen / Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Letzter Beitrag von DEKA am Heute um 09:27:45 »Was natürlich im Zweifel nun passiert: Die Casinos gewinnen wieder mal Unmengen an Zeit:
Dauert also im schlechtesten Fall bis zu einem Jahr (oder länger).
Eine weitere Textpassage:
Ich bin mir nicht sicher ob in diesem Fall der EuGH involviert ist oder nicht. Ebenso habe ich keine Ahnung ob es hierbei lediglich um Vertragsverletzungs- und Beschwerdeverfahren gegen Unternehmen geht oder auch gegen den Staat.
Quelle: https://commission.europa.eu/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law-member-states/how-make-complaint-eu-level_de
Alles in Allem kann man nur hoffen, dass der Fall wirklich so glasklar ist wie Dr. Benedikt M. Quarch es in seinem LinkedIn-Post beschreibt:
und die Kommission es ähnlich sieht und schnell blockiert.
Zitat
Innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate prüft die Kommission Ihre Beschwerde und entscheidet, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen das betreffende Land einleitet.
Zitat
Ist Ihr Fall besonders kompliziert oder erfordert er eingehendere Rückfragen oder Ermittlungen, so kann es auch länger als zwölf Monate dauern, bis die Kommission zu einer Entscheidung gelangt. Sie werden benachrichtigt, wenn die Prüfung länger als 12 Monate dauert.
Dauert also im schlechtesten Fall bis zu einem Jahr (oder länger).
Eine weitere Textpassage:
Zitat
So hat die Kommission beispielsweise im Jahr 2017 Vertragsverletzungs- und Beschwerdeverfahren im Bereich des Glücksspiels eingestellt. Sie hielt es nicht für eine Priorität, ihre Durchsetzungsbefugnisse zur Förderung eines EU-Binnenmarkts für Online-Glücksspiele zu nutzen. Beschwerden im Glücksspielbereich können von den nationalen Gerichten wirksamer geregelt werden als von der Kommission.
Bringt allerdings die Kommission einen Fall vor den Gerichtshof und obsiegt, so ist das betreffende EU-Land verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes zu treffen.
Falls die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anruft, können mehrere Jahre vergehen, bis das Urteil gesprochen wird. Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union unterscheiden sich von jenen der Gerichte der Mitgliedstaaten. Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil fest, ob ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt. Er kann jedoch weder eine dem EU-Recht entgegenstehende Rechtsvorschrift eines EU-Landes aufheben noch die nationale Behörde zwingen, dem Antrag einer Person stattzugeben. Er kann das betreffende Land auch nicht zur Zahlung von Schadenersatz an eine Person verurteilen, die durch einen Verstoß gegen EU-Recht geschädigt wurde. Entschädigungsforderungen müssen Sie separat innerhalb der in Ihrem Land geltenden Fristen vor einem nationalen Gericht erheben.
Ich bin mir nicht sicher ob in diesem Fall der EuGH involviert ist oder nicht. Ebenso habe ich keine Ahnung ob es hierbei lediglich um Vertragsverletzungs- und Beschwerdeverfahren gegen Unternehmen geht oder auch gegen den Staat.
Quelle: https://commission.europa.eu/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law-member-states/how-make-complaint-eu-level_de
Alles in Allem kann man nur hoffen, dass der Fall wirklich so glasklar ist wie Dr. Benedikt M. Quarch es in seinem LinkedIn-Post beschreibt:
Zitat
Ein offensichtlicher Verstoß gegen Unionsrecht - dafür muss man das Europarechtsbuch gar nicht öffnen.
und die Kommission es ähnlich sieht und schnell blockiert.