Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Olli am 03 Februar 2019, 14:58:57

Titel: Grundlagen: Kann mich das unerlaubte OC verklagen?
Beitrag von: Olli am 03 Februar 2019, 14:58:57
Kann mich das unerlaubte OC verklagen?

§ 762 BGB
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.
Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.


Zunächst einmal greift dieser Paragraph, den ich anhand eines Beispieles erläutern möchte.

Du wettest mit einer anderen Person um den Ausgang eines Ereignisses - Du verlierst.
Hier greift der erste Satz - der Gewinner hat keinerlei rechtlichen Ansprüche gegen Euch.

Zahlt Du in diesem Beispiel Deine "Spielschuld" und stellst im Nachhinein fest, dass Du gar nicht hättest zahlen müssen, so hast Du nach dem 2. Satz aber auch keinerlei Ansprüche das Gezahlte zurück zu fordern.

"Spielschulden sind Ehrenschulden" ...
Herr Rechtswalt Solmecke sagt hierzu in seinem Youtube-Video sinngemäß: „Klar, dass man sich auf die Spielerehre beruft – es gibt ja nichts Anderes!“
Es fehlt die gesetzliche Verpflichtung …

Was besagt dieser Paragraph für uns nun konkret im Rahmen eines Chargebacks?
Wir können keine Forderungsbeitreibung direkt bei den OCs machen, wenn die Spielbeträge bereits an sie gezahlt wurden!
Viele machen hier den Fehler und investieren viel Zeit und Nerven in langen Diskussionen, bei denen sie durch die OCs mit Boni etc. geködert und damit getriggert werden.

Das OC hingegen kann auch keine Forderungsbeitreibung bei uns durchführen.

Natürlich besteht die Möglichkeit verklagt zu werden bezüglich der Forderungen durch das Casino.
Doch die Klage sollte abgeschmettert werden, auf Grund des § 762 BGB.

Ob man wegen der Beteiligung am unerlaubten Glückspiel verklagt werden kann, wird in einem eigenen Beitrag behandelt.
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Die "Grundlagen"reihe wurde von einem juristischen Laien erstellt.
Sie dient nur einer ersten Information und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Juristen.
Wenn Fehler enthalten oder Ergänzungen gewünscht sind, dann bitte sendet mir eine PN mit Belegen und ich werde den Beitrag ergänzen.
Aufgestellt: 03.02.19