Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Klagen bei Selbstsperre

  • 19 Antworten
  • 27073 Aufrufe
Re: Klagen bei Selbstsperre
« Antwort #15 am: 14 Februar 2007, 14:44:51 »
Ich hatte ine Frage gestellt und man macht mir irgendwie die ganze Zeit nur Vorwürfe oder man ist bei einen ganz anderen Thema.
Ich weiß, dass ich mich um meine Sucht kümmern muss und das tue ich auch, aber mein Thema heißt nicht wo bekomme ich Hilfe, sondern Klagen bei Sperre.Also gibt es jemanden der mir eine fachkunduge Auskunft geben kann und eine realistische Chancenanalyse?Ich habe echt die schnauze voll immerwieder Ratschläge zu bekommen, die nicht angebracht sind, zumindest nicht hier bei meinem Thema.Ist nicht böse gemeint, aber irgendwann nervt es....

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Klagen bei Selbstsperre
« Antwort #16 am: 14 Februar 2007, 18:17:05 »
Hi Candan,

einen Teil deiner Fragen hatte ich dir beantwortet. Solltest du eine Sperre für ein Jahr beantragt haben, dann läuft sie auch ein Jahr. Es sei denn, du hast sie verlängert. Hast du denn eine schriftliche Bestätigung der Sperrzeit?  Wieso gehst du davon aus, dass du immer noch gesperrt bist, wenn du die Sperre nur für 12 Monate beantragt hast?
Nach neuerer Rechtssprechung kommen Spielverträge zustande, d.h. im Falle eines Gewinnes müssen diese auch ausgezahlt werden. Daher setzen wir uns ja auch so für Ausweiskontrollen ein. Für gesperrte Spieler sollte es keine Möglichkeit geben, Geld einzusetzen und keine Möglichkeit Geld zu gewinnen. Erst dann ist der Anreiz gesunken. Oder?
Das hatte ich dir aber alles schon geschrieben!    ;)
viele Grüße

Ilona

« Letzte Änderung: 14 Februar 2007, 18:23:05 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Klagen bei Selbstsperre
« Antwort #17 am: 15 Februar 2007, 00:33:16 »
Hallo Candan!
Deinen Beitrag habe ich mit großem Interesse verfolgt und verstehe dein Problem. Wie bereits Ilona beschrieben hat, hast Du nach neuen Gerichtsurteilen (besonders nach  BGH-Urteil 15.12.2005) gute Chancen, die Spielbank zu beklagen, die Speileinsätze zurückzuverlangen. Weil mit dem gesperrten Spielern geschlosene Spielverträge nicht gelten. Gleich will ich hinzufügen, daß die RAin H.K. eine in diesem Bereich sehr gute Anwältin ist. Nun was du anklagen kannst, hängt doch von der Beweislage ab. Du bist spielsüchtig (wenn das bewiesen wird, kann sein, daß du Geschäftsunfähig bist, zumindest partiell), wegen deienr Spielsucht hast du dich doch sperren lassen. Dafür brauchst du aber ein Gutachten (das Gericht muß ein Gutachter bestellen, nicht du selbst). Du hast Kontoauzüge etc. , wie du schreibst, es ist klar, du hast das Geld bei der Spielbank zum Spielen abgehoben, die  Spielbank wußte von deiner Speilsucht (Spielsperre), weil nicht irgendein Tourist, der gerade zum Spaß zehn Euro eingesetzt  und das Geld verloren hat, würde eine Selbstsperre beantragen (es handelt sich klar um ein Suchtproblematik). Du hast dich sperren lassen, weil du dich schützen wolltest, dein Spieltrieb nicht konroliieren kontest. Es ist nun ein rechtliche Frage, ob die Spielbank eine Sperre von einem Spielsüchtigen einfach (auch nach einem Jahr, was du angekreuzt hast) abheben darf. Weil eine Spielbank ist ein sogenannte staatlich konzensionierter Betrieb, die Eigentlich den Spieltrieb der Bewölkerung in die richtigen Bahnen lenken soll (d.h auch Spielsucht bekämpfen soll). Also eine Spielbank hat einen öffentlichen Auftrag. D.H Sie darf deine Schwäche(Sucht) nicht wirtschaftlich ausnutzen?? D.h. Es ist gut möglich, daß du die verspielten Beträge über die Sperrzeit hinaus beklagen kannst, weil die Spielbank trotz der Kentnisnhme deines Suchtproblems, dich spielen und verlieren ließ. Aber das Problem ist nur das, daß alles Augenwicherei ist, auch von den Gerichten und Gesetzgebern. Was ist denn eine Selbstsperre, die niemals (bei keinem Besucher) kontrolleirt wurde. Welche Wirkung würde das denn haben, wenn du anstatt ein Jahr,  sieben Jahre angekreuzt hättest, eigentlich gar keine, sie würden dich trotzdem spielen lassen, um dein Blut zu saugen. Die Richter wissen das bestimmt auch. Man mußte eigentlich davon ausgehen, wie überhaupt eine Spielbank, die Eigensperren überprüft. Dann sollte jeder seine nachgewisenen verlorenenen Einsätze zurückerhalten, wenn er irgenwann mal eine Slbstsperre beantragt hat
Lieber Candan, man kann eigentlich noch mehr schreiben aber ich würde dir raten, denke erst an drei Jahre Verjährungszeit. Wir sind im Jahr 2007, du kannst bis 31.12 dieses Jahres alles vom Jahr 2004 anklagen. Die anderen Jahre (2005,2006) dürfen dann später durch ein sog. Erweiterungsklage folgen (also nicht alles auf einmal) und weitermachen!!
Viel Glück

*

Offline Harry

  • ****
  • 169
Re: Klagen bei Selbstsperre
« Antwort #18 am: 15 Februar 2007, 08:24:03 »
Hallo Ilona,
ich wollte eigentlich schon gar nicht mehr aber da drauf muss ich noch ein letztes mal antworten weil es ganz genau das ist wo drum es geht.
Du schreibst "Man muss nicht in der Bratpfanne gelegen haben, um die Qualität eines Schnitzels beurteilen zu können."
Ja das stimmt aber man muss in der Bratpfanne gelegen haben um zu wissen wie weh das tut. Aber jetzt ist wirklich Schluss, weil das Thema gibt es wohl schon immer, und die Psychologen/innen können nicht zugeben, dass sie das nicht nachvollziehen und nachfühlen können was es heisst NIE mehr einen Tropfen nie mehr einen Einsatz. NIe ein ganzen Leben lang, war für mich am Anfang beim Alkohol unüberschaubar, unbegreifbar, ich habe mir damals eine Brücke gebaut, ich trinke solange nicht bis ich Rentner bin *GG*.
Nix für ungut Ilona, aber ich habe da einfach eine andere Meinung, ich denke nur ehemalige sollten Suchtberatung machen, wir hatten hier in S. früher einen Leiter der Alkoholiker war (ist leider tot) da hat alles optimal funktioniert. Jetzt gibt es da einen Psychologen der selber mehr Probleme hat als seine Patienten, der nix versteht der Leute rauswirft weil sie einmal zu spät kommen, der Behandlungen abbricht weil sie einen Termin vergessen, das würde ein Ehemaliger nie tun, weil ich zu nassen Zeiten auch einiges vergessen hat, und weil er weiss wie das ist.
Aber das war jetzt wirklich der letzte, wenn es noch was zu besprechen gibt lass uns telefonieren, wenn dich die Meinung eines Ehemaligen wirkich interessiert.

Lieben Gruß
Harry
« Letzte Änderung: 22 Februar 2007, 10:54:39 von Ilona »

Re: Klagen bei Selbstsperre
« Antwort #19 am: 07 Februar 2019, 18:02:46 »
Wüsste gerne was aus dem Harry geworden ist. Es klang mir ja nicht wirklich so, dass er Einsicht hatte bezüglich seines Problems.
ist spielfrei

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums