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Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr

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Offline Ilona

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Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« am: 28 Juli 2019, 12:46:09 »
Hallo zusammen,
wir erstellen gerade eine Unterseite, auf der Fragen zu Chargeback u.ä. aufgeführt und beantwortet werden sollen. Wir sind der Meinung, dass man einiges gut allein regeln kann (z. B. Chargeback innerhalb von acht Wochen) und nur für schwierigere Fälle einen Anwalt braucht.
Da ihr in diesem Fall die Spezialisten seid, freuen wir uns, wenn ihr uns dabei aktiv unterstützt.
Welche Fragen müssten aus eurer Sicht beantwortet werden?
Wir freuen uns über zahlreiche Anregungen und Vorschläge.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #1 am: 28 Juli 2019, 14:25:32 »
Hallo zusammen,

glaubt ihr das BC bei einem kk Sadlo von -3000 wenn ich nicht zahle, trotz Hinweis auf illegales Glücksspiel ggn mich Klagen würde?
Die Negativurteile sind mir bekannt, deswegen gehe ich zur Zeit davon aus, das sie es wieder darauf ankommen lassen werden.
Was ist eure Einschätzung der Sachlage? das Geld müsste ich bis zum 3.8. zahlen ohne das zinsen entstehen und eventl Inkasso dann, leider lese ich hier nur wenig von der Vorgehensweise von BC.
Ich habe dem Obdusmann der priv Banken jetzt mal die Sachlage verklickert. Mal sehen was da kommt, aber das dauert ja bis zu 4 Monate bis die was entscheiden. Das ist mir eigentl bissi zu lange.

Meine Bank lässt sich massiv Zeit um die Saachlage zu klären (13Monate CB), seit dem 21.06. bedeutet wohl sie beschäftigen sich damit oder sitzen es gerade einfach aus...:D

Bin natürlich weiterhin spielfrei :)

Mit besten Grüßen

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Offline Ilona

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Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #2 am: 28 Juli 2019, 14:39:42 »
Hi Markk,
da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Hier an dieser Stelle werden keine individuelle Fragen beantwortet. Wir sammeln hier Fragen für eine neue Unterseite. Eine Rubrik soll FAQs beinhalten.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
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jamesvandyke

Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #3 am: 28 Juli 2019, 19:30:06 »
Beispiel:

Wann ist CB möglich?
Wie gehe ich vor, wenn die Zahlung mehr als 8 Wochen zurück liegt?
Welche Zahlungsarten kann ich über CB geltend machen?
Was passiert nach einem erfolgreichem CB? Welche Dokumente/Briefe sind notwenig, um mich abzusichern?
Mach ich mich strafbar? Mach ich mich strafbar, wenn ich nach einem CB Online spiele? (Die Frage sollte sich von alleine beantworten, allerdings nett für einen FAQ)

Hoffe bisschen geholfen zu haben :)

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Offline Ilona

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Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #4 am: 28 Juli 2019, 20:11:26 »
Danke! So habe ich mir das vorgestellt   Bitte weitere Fragen?
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jamesvandyke

Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #5 am: 28 Juli 2019, 20:51:59 »
Ich habe einen CB durchgeführt - meine Bank hat die Rückbuchung abgelehnt und mein Konto gekündigt, wie gehe ich vor?

Ist mir gerade noch eingefallen :-)

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Offline Olli

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Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #6 am: 29 Juli 2019, 08:32:31 »
Hi Ilona!

Ich glaube, wenn Du Dir meine Präsentationen vorknöpfst, dann kannst Du daraus schon einige dutzend Fragen ableiten, die ja sogar schon beantwortet wurden.
Darauf aufnauend lassen sich dann weiter Fragen ableiten, die hier sehr häufig gestellt werden.

Im Grunde fängst Du hier gerade wieder bei 0 an und die Fragen sind wild durcheinander gewürfelt.
Das Sortieren braucht ja auch massig Zeit ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #7 am: 29 Juli 2019, 10:03:27 »
Nö, ich kopiere die dann  raus und lösche doppelte Fragen. Ich wollte nur gern alle einbeziehen. Deine Folien gucke ich mir auch nochmal an.Kannst du die Folien bitte hier nochmal verlinken.
Versetzt euch bitte in die Rolle eines Neuen. Was interessiert da besonders?
LG Ilona
« Letzte Änderung: 29 Juli 2019, 12:29:04 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
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Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #8 am: 29 Juli 2019, 17:45:17 »
Fragen:

13 Monate Rückbuchung trotz Anwalt  abgelehnt - Wie gehe ich weiter vor?
Welche Kosten kommen auf mich zu bei einer Klage gegen Paypal?

Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #9 am: 30 Juli 2019, 16:26:50 »
Welchen Folgen hat ein CB im nachhinein?


Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #10 am: 30 Juli 2019, 16:54:23 »
die 2 verschiedenen Wege 8 Wochen des Cashbacks aussl PayPAl bisher 13 Monate Cashback mit und ohne Anwalt vorgehensweise.

Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #11 am: 30 Juli 2019, 17:08:04 »
EINFACHER CASBACK selbst durchfürhbar innerhalb 8 manchmal 6 Wochen, schnell handeln und sofor Abstinenz üben im Spiel


einfacher Cashback 8 Wochen (selst durchführbar, online Banking bzw persönlich bei Bank, SK)
online Banking:

- ein online Banking aufrufen und genau schauen welche Rückbuchungen vorgenommen werden müssen. Diese erst einmal heraus schreiben.
- gegenrechnen welche Transaktionen aus welchen Kasino am Ende heruaskommen, sollte es ein Plus Betrag sein, sollte man hier STOPPEN, da es gegen das Bereicherungssgesetz vertsoßen würde laut Mienung.
- kommt es allerdings zu einem negativen Ergebnis, so kann weiter fortgafahren werden:

Im online Banking ist eine Funktion hinterlegt bei der man der sich Lastschriftwiderspruch nennt, nun die entsprechenden Zahlungen zurück holen das sie nicht mehr zurück buchen als Ihnen als ehrlicher Mensch zusteht, nach ihren Rechnungen.
Mit diesem Schritt sollten Sie gleichzeit die foderungsabwehr beginnen.
Fragen dazu bzw ein evtl Schreiben findet man auf Seite 1000 ca im großen Thread.
Dieses sollte direkt Per Einschreiben mit Rückschein Nach Luxenburg PayPaayl gesendet werden, bzw per Email an die es. ex. Abteilung von PayPal.


Folgen 1. sie werden darauf Hingewiesen, das sie Ihr Konto ausgleichen sollen.ca 3 mal bisher bei mir.
Folgen2. Konto wir für weiteren Zurgriff für sie gesperrt ( nie wieder nutzbar für Sie).
Folgen 3 Inkasso wird eingeschaltet. Diesem wird mit am besten dem gleichen oder einem noch besseren Anschreiben wie dem geantwortet zum PayPal.
Folgen 4. man bekommt zur Zeit keinen Vorderungsverzicht von PayPal, aber wen juckt es erstmal?

Dies ist keine Rechtsberatung und die Nachahmung erfolgt auf eigens Risko!


Gruß

« Letzte Änderung: 30 Juli 2019, 17:17:06 von markk »

Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #12 am: 16 September 2019, 10:07:19 »
Der Thread ist zwar schon älter aber die Frage wird evtl auch gestellt :
Erfolgen nach nach einem Charge Back oder einer Lastschriftrückgabe Eintragungen in Auskunfteien wie z.b schufa und infoscore.
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #13 am: 17 Oktober 2019, 12:26:31 »
- Kann man auch ohne Anwalt Handeln? Vor- und Nachteile?
- Muss man per Einschreiben Rückschein schicken oder reicht normales Einschreiben?
- Sollte man auf die Paypal Ticketeröffnung reagieren bzw. eine Begrünfung des CB dort eintragen?
- Wie sieht ein "ideales" Widerspruchsschreiben an Paypal aus?
- Welche Anwälte kann man Empfehlen inkl. Erfahrung und Kostenübersicht?
- Gibt es bisherige Urteile (z.B.: 3/5 Erfolgreich, folgende Aktenzeichen, ...)?
- Was sind evtl. Spätfolgen von CB bei Kreditanfragen bzgl. Haus und/oder Auto etc bei der Bank von der das Geld zurückgebucht wurde?
- Wie kann ich Paypal davon abhalten nochmal bei mir abzubuchen?
- Hat Paypal ein SEPA-Mandat von mrir (ich habe nie was unterschrieben)?
- Was ist nach Sperre von paypal-konto zu beachten? Kann man unter anderer Mail Adresse wieder ein Paypal-Konto eröffnen? Oder wodurch verifizieren die einen bei einer neueröffnungs eines Paypalkontos nach einer Sperre durch paypal wegen CB?
- Chronologischer Ablauf des ganzen vom CB bis zum Verzicht oder Verjährung?
- Welche Fristen gibt es bei einem Fall von CB mit Banken, Paypal, Anwälten, Verjährung ...?
- Kam schonmal bei Jemandem der Gerichtvollzieher?
- Was sind die gängisten Fallen/Fehler die man vermeiden sollte?

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Offline Olli

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Re: Fragen zum Chargeback und zur Forderungsabwehr
« Antwort #14 am: 17 Oktober 2019, 12:50:38 »
Hi!

Zitat
- Was sind die gängisten Fallen/Fehler die man vermeiden sollte?

Diesen Thread von vorne bis hinten NICHT zu lesen!
Dann werden nämlich keine Fragen gestellt, die schon zigfach beantwortet wurden.

Zitat
- Kam schonmal bei Jemandem der Gerichtvollzieher?
Der erscheint nur, wenn eine Forderung auch tituliert worden ist!


edit: Ups ... Wort vergessen ...
« Letzte Änderung: 18 Oktober 2019, 16:04:32 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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