Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: mmarkus75 am 21 Januar 2021, 14:19:19

Titel: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 21 Januar 2021, 14:19:19
Hallo zusammen,

ich bin schon etwas länger stiller Mitleser hier im Forum und seit mehr als einem Jahr spielfrei. Jetzt habe ich mich doch dazu entschlossen mit Hilfe von der Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen und deren Angebot mit dem kostenlosen Erstanschreiben.

Die meisten von mir getätigten Einsätze wurden per Kreditkarte vorgenommen. Die Reklamation bei der ING wurde mehrfach abgewiesen. Hier sehe ich leider keine Erfolgsaussichten und habe mit dem Verlust eigentlich schon abgeschlossen.

Die Idee und Unterstützung der Kanzlei finde ich sehr lobend. Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und konnte schon Erfolge verbuchen?

Ich freue mich auf Rückmeldung.

Viele Grüße
Markus
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: Kläger2019 am 21 Januar 2021, 15:09:07
Rückforderung gegeüber Kreditkartenbetreiber ist nahezu ausgeschlossen.
An deiner Stelle würde ich direkt gegen den Anbieter klagen.

Erzähl mal etwas mehr, was hast du gespielt, wie viel hast du verloren?
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: mmarkus75 am 21 Januar 2021, 15:34:59
Ich habe nur Online-Casinos gespielt. Verloren habe ich ungefähr 25.000€.

Hast du Erfahrung mit der Kanzlei und kannst mir ein paar Informationen geben?

Reagieren die Online-Casinos überhaupt auf ein erstes Schreiben?

Viele Grüße
Markus

Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: Kläger2019 am 21 Januar 2021, 15:40:59
Mit der Kanzlei habe ich keine Erfahrungen. Erfahrungen hingegen bzgl. Rückforderung gegenüber Casinos, habe ich jede Menge.
Erfahrungsgemäß werden die Casinos auf ein außergerichtliches Schreiben, weder von dir noch von einer Anwaltskanzlei, nicht zu deinen Gunsten reagieren. Geschweige wenn Sie überhaupt reagieren.
Mit einer Klage hättest du sehr gute Erfolgsaussichten, da zunehmend deutsche Gerichte zu Gunsten der Spieler entscheiden (Kammergericht Berlin oder LG Trauenstein bspwl.)

Gerade im Bereich der Casino-Spiele sind die Chanchen relativ groß aus meiner Sich, da das Internetverbot für Casino-Anbieter mehrmals höchst- und obergerichtlich bestätigt wurde.

Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: mmarkus75 am 22 Januar 2021, 10:45:16
Mit der Kanzlei habe ich keine Erfahrungen. Erfahrungen hingegen bzgl. Rückforderung gegenüber Casinos, habe ich jede Menge.
Erfahrungsgemäß werden die Casinos auf ein außergerichtliches Schreiben, weder von dir noch von einer Anwaltskanzlei, nicht zu deinen Gunsten reagieren. Geschweige wenn Sie überhaupt reagieren.
Mit einer Klage hättest du sehr gute Erfolgsaussichten, da zunehmend deutsche Gerichte zu Gunsten der Spieler entscheiden (Kammergericht Berlin oder LG Trauenstein bspwl.)

Gerade im Bereich der Casino-Spiele sind die Chanchen relativ groß aus meiner Sich, da das Internetverbot für Casino-Anbieter mehrmals höchst- und obergerichtlich bestätigt wurde.

Hallo,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Wie läuft eine Klage ab und wie stehen hier die Erfolgschancen? Mit welcher Summe muss ich hier rechnen?

Viele Grüße
Markus
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: Kläger2019 am 22 Januar 2021, 11:22:45
Du reichst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bei deinem zuständigen Gericht die Klage ein. Danach muss nach dem Streitwert der Gerichtskosten Vorschuss bezahlt werden. Danach wird die Klage dem Beklagten zugestellt. Da der Beklagte den Sitz im Ausland hat, hat dieser eine vier Wochen Frist für die Anzeige seiner Verteidigungsbereitschaft und eine weitere vierwöchige Frist für die Erwiderung der Klage.
Anschließend kann der Richter ein schriftliches vor Verfahren öffnen oder direkt in die mündliche Verhandlung eingehen, ersteres ist in der Regel der Fall.

Da der Spielvertrag zwischen dir und dem Casino gemäß Paragraph 134 BGB nichtig ist wird nach meinen Erfahrungen dir ein Vergleich im Verfahren angeboten, was du natürlich nicht annehmen musst.
AufgRund der eindeutigen Rechtslage insbesondere bei Casino spielen würde ich es durchziehen da du mit hoher Wahrscheinlichkeit deine Verluste komplett sowie entstandene Anwalts und Gerichtskosten von dem Gegner erstattet bekommst. Das Internet Verbot insbesondere gegen Casinobetreiber wurde mehrfach Höchst und ober gerichtlich bestätigt.

Diese Aussagen basieren auf meinen Erfahrungswerten und sind ohne Gewähr.
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: mmarkus75 am 22 Januar 2021, 11:29:56
Du reichst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bei deinem zuständigen Gericht die Klage ein. Danach muss nach dem Streitwert der Gerichtskosten Vorschuss bezahlt werden. Danach wird die Klage dem Beklagten zugestellt. Da der Beklagte den Sitz im Ausland hat, hat dieser eine vier Wochen Frist für die Anzeige seiner Verteidigungsbereitschaft und eine weitere vierwöchige Frist für die Erwiderung der Klage.
Anschließend kann der Richter ein schriftliches vor Verfahren öffnen oder direkt in die mündliche Verhandlung eingehen, ersteres ist in der Regel der Fall.

Da der Spielvertrag zwischen dir und dem Casino gemäß Paragraph 134 BGB nichtig ist wird nach meinen Erfahrungen dir ein Vergleich im Verfahren angeboten, was du natürlich nicht annehmen musst.
AufgRund der eindeutigen Rechtslage insbesondere bei Casino spielen würde ich es durchziehen da du mit hoher Wahrscheinlichkeit deine Verluste komplett sowie entstandene Anwalts und Gerichtskosten von dem Gegner erstattet bekommst. Das Internet Verbot insbesondere gegen Casinobetreiber wurde mehrfach Höchst und ober gerichtlich bestätigt.

Diese Aussagen basieren auf meinen Erfahrungswerten und sind ohne Gewähr.

Danke. Mit welchen Kosten muss ich hier ungefähr rechnen? Ich müsste ja entsprechend jedes Casino einzeln anklagen. Und ich habe bei sieben Anbietern gespielt die mehrere Casinos betreiben. Das würde ja imense Kosten verursachen, oder?

Viele Grüße
Markus
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: Kläger2019 am 22 Januar 2021, 11:43:57
Kosten hängen wie gesagt von deiner streitgegenständlichen Summe ab, sprich deine Verlustsumme bei dem jeweiligen Anbieter.
Bei 10.000 EUR Verlust z.B., wären etwa 798 EUR Gerichtsgebühren und ca. 1850 EUR für den Anwalt, alles als Vorschuss zu leisten.

Gegen jeden Casino-Anbieter muss separat Klage eingereicht werden.

Du kannst aber bei Bedürftigkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei deinem zuständigem Gericht einreichen, dass nach Prüfung deiner Bedürftigkeit sowie der Erfolgsaussichten, dir die Prozesskosten übernimmt, quasi als Darlehen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du mit einem Anwalt eine Honorarvereinbarung aushandelst. Z.B, erhält der Anwalt 25% der erstrittenen Summe und du den Rest.

Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, dich von solchen "Hindernissen" nicht abschrecken zu lassen. Die Casinos spekulieren gerade auf sowas, dass die Spieler sich einen Prozess nicht leisten können und damit hoffen zeitgleich die unrechtmäßig, sittenwidrig erhaltenen Gelder behalten zu können.

Ich würde auch soweit gehen und sagen, dass insbesondere gegen Casino-Betreiber, es ein Selbstläufer ist seine Verlustet erstattet zu bekommen, gerade wegen der jüngst höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: mmarkus75 am 22 Januar 2021, 11:50:28
Kosten hängen wie gesagt von deiner streitgegenständlichen Summe ab, sprich deine Verlustsumme bei dem jeweiligen Anbieter.
Bei 10.000 EUR Verlust z.B., wären etwa 798 EUR Gerichtsgebühren und ca. 1850 EUR für den Anwalt, alles als Vorschuss zu leisten.

Gegen jeden Casino-Anbieter muss separat Klage eingereicht werden.

Du kannst aber bei Bedürftigkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei deinem zuständigem Gericht einreichen, dass nach Prüfung deiner Bedürftigkeit sowie der Erfolgsaussichten, dir die Prozesskosten übernimmt, quasi als Darlehen. Ein weiterer Möglichkeit wäre, dass du mit einem Anwalt eine Honorarvereinbarung aushandelst. Z.B, erhält der Anwalt 25% der erstrittenen Summe und du den Rest.

Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, dich von solchen "Hindernissen" nicht abschrecken zu lassen. Die Casinos spekulieren gerade auf sowas, dass die Spieler sich einen Prozess nicht leisten können und damit hoffen zeitgleich die unrechtmäßig, sittenwidri erhaltenen Gelder behalten zu können.

Ich würde auch soweit gehen und sagen, dass insbesondere gegen Casino-Betreiber, es ein Selbstläufer ist seine Verlustet erstattet zu bekommen, gerade wegen den jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechungen.

Okay, vielen Dank für die Information. Macht es vielleicht auch Sinn eine Rechtschutzversicherung abzuschließen und dann das darüber laufen zu lassen. Die meisten haben jedoch eine Wartezeit von drei Monaten. Ich bin eigentlich sehr gut versichert, aber eine Rechtschutz habe ich leider nicht. Also nur eine Arbeitsrechtschutz. :-(
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: Kläger2019 am 22 Januar 2021, 11:56:23
Die Rechtsschutzversicherung deckt leider solche Sachverhalte nicht ab, weil eine Ausschlussklausel für Glückspsiel einschlägig ist und somit die Rechtsschutzversicherung nicht eintrittspflichtig ist. Insoweit müssen die Aufwände für die anwaltliche Vertretung und ggf. für eine gerichtliche Durchsetzung von dem Betroffenen übernommen werden.
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: mmarkus75 am 22 Januar 2021, 12:03:20
Die Rechtsschutzversicherung deckt leider solche Sachverhalte nicht ab, weil eine Ausschlussklausel für Glückspsiel einschlägig ist und somit die Rechtsschutzversicherung nicht eintrittspflichtig ist. Insoweit müssen die Aufwände für die anwaltliche Vertretung und ggf. für eine gerichtliche Durchsetzung von dem Betroffenen übernommen werden.

Das ist gut zu wissen. Vielen Dank, das hätte ich jetzt auch nicht gewusst. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und die Kosten vorstrecken. Ich habe jetzt mal bei Frau Ober angefragt ob sie das erste kostenlose Schreiben noch anbietet.

Die Excel Liste mit allen Aus- sowie Einzahlungen habe ich erstellt mit sämtlichen Informationen der Casinos sowie der GDDP Daten. Mal sehen ob es da eine positive Rückmeldung gibt.

Ich werde weiterhin berichten.

Viele Grüße
Markus
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: mmarkus75 am 10 März 2021, 18:48:27
Hallo,

ich melde mich zurück. Die Kanzlei hat ein Schreiben vorbereitet welches per E-Mail an das Casino verschickt wurde.

Wie schon gedacht hat sich das Casino innerhalb der Frist nicht gemeldet. Von der Kanzlei wurde mir nur mitgeteilt das ich doch erst einmal warten soll bis weitere positive Gerichtsurteile erhoben werden.

Viele Grüße

Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: Dennis47 am 10 März 2021, 22:49:39
Hallo,

ich melde mich zurück. Die Kanzlei hat ein Schreiben vorbereitet welches per E-Mail an das Casino verschickt wurde.

Wie schon gedacht hat sich das Casino innerhalb der Frist nicht gemeldet. Von der Kanzlei wurde mir nur mitgeteilt das ich doch erst einmal warten soll bis weitere positive Gerichtsurteile erhoben werden.

Viele Grüße

Nun, wenn du einer Kanzlei das Mandat erteilst, in zivilrechtlichen Streitigkeiten Rückforderungen einzutreiben, sprich deine berechtigten Interessen notfalls auch prozessual durchzusetzen. würde ich diese getätigte eMail Forderung an den von mir benannten Schuldner; sowie diese "Wir werden nun Abwarten" Strategie irritiert entgegnen und direkt das Mandat wieder entziehen ... denn ein solches Mandat einer Rückforderung setzt ja eben das aktive Handeln voraus um die gesetzten Ziele zu erreichen ..

Aaaaaaaaaaaber->

Ich vermute, das du bei der o.g. Kanzlei die kostenlose Erstberatung erhalten hast, sie von dir jedoch kein konkretes Mandat erhalten hat und das ganze Vorgehen mittlerweile sicher aufgrund der Menge an Menschen mit gleichen Problemen automatisiert hat und hier auch keine Gegenreaktionen erwartet werden, was z.B.  auch die Art der Forderungszustellung und dessen Bewertung, aufgrund der fehlende Reaktion, verdeutlicht.

Wenn du Rücklagen hast zur Vorfinanzierung etwaiger Anwalts- und Prozessrisikogebühren, wäre es so oder so erfolgsversprechender, sich je nach deiner Situation und der individuellen Vorgeschichte, direkt an die greifbaren Finanz Institutionen zu wenden, die für die Transaktionen verantwortlich waren.

Mit einem Fachanwalt der deine Interessen durchsetzt, natürlich dafür auch honoriert werden möchte
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
Beitrag von: mmarkus75 am 06 Juni 2021, 22:06:54
Update:

Ich habe mich vor ein paar Wochen an Herr Cocron gewandt und diesen beauftragt. Letzte Woche wurde mir der Klageentwurf geschickt zur Überprüfung und Freigabe. Ich bin mal gespannt wie lange sich dies hinziehen wird? Hat hier jemand Erfahrungen und einen groben Richtwert?

Nach dem ersten Gespräch mit Herrn Cocron war mir klar das sich gegen ein Casino leider nur per Klage vorgehen lässt. Natürlich muss ich hier auch ein Vorleistung gehen und Geld in die Hand nehmen in der Hoffnung das der Fall zu meinen Gunsten entschieden wird.

Ich halte euch weiterhin auf dem Laufenden...
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: Bastian0307 am 06 Juni 2021, 22:52:00
Moin Markus,

das kann von innerhalb von 3 Monaten bis zu einem Jahr oder länger dauern...

Ich kann dir nur soviel verraten das ich bereits im Oktober eingereicht habe und bis jetzt noch keine Zustellung statt fand.

Also Geduld.
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 14 Juli 2021, 22:16:38

Hallo Buongiorno,

wie kann denn so etwas so lange dauern?

Viele Grüße
Markus


Edit Olli: Vollzitat entfernt!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: grisu123 am 16 Juli 2021, 17:25:58
Also ich war auch bei der kostenlosen Testberatung bei Kraft und es gab ein Schreiben, seit dem nix mehr gehört oder gelesen, weder auf Anrufe noch auf Mails.
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 24 September 2021, 20:48:57
Kleines Update: Mehr als drei Monate seit Klagezustellung. Vor ein paar Tagen eine Info vom Anwalt: LG hat mitgeteilt das die Klage noch nicht zugestellt ist. :(
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: Picho7 am 24 September 2021, 23:46:15
Ich habe auch versucht Geld mit Kraft Geil und Kollegen Geld zurückzubekommen. Alles wie gewünscht vorbereitet Excel-Tabelle, sämtliche Unterlagen, Dokumente etc. und hingeschickt. Das ist bald 1,5j her seitdem NICHTS mehr!! Keine Antwort auf E-Mails.

Scheiss auf die ganz ehrlich!!!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 25 September 2021, 18:45:45
Hast du Klage eingereicht?


Edit Olli: Vollzitat entfernt!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: grisu123 am 29 September 2021, 08:57:04
Ich habe von Kraft und Kollegen nix mehr gehört.Keine  Antwort auf anrufen oder E-Mails . Mandat entzogen ...
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 29 September 2021, 11:16:47
Hast du Klage eingereicht?


Edit Olli: Vollzitat entfernt!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: grisu123 am 29 September 2021, 13:18:42
Bin jetzt bei Chargeback 24.


Edit Olli: Vollzitat entfernt!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 29 September 2021, 23:02:06
Also hast du keine Klage eingereicht. Ohne Klage wird dir ein Casino keinen Cent zahlen.


Edit Olli: Vollzitat entfernt!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 04 Oktober 2021, 16:49:43
Mir scheint, dass Sie für die Dienste eines Anwalts mehr Geld bezahlen werden. Das ist definitiv nur meine Meinung.

Und was möchtest  du damit sagen?
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 07 Oktober 2021, 22:26:05
Hat noch wer Klage eingereicht? Oder kann eine Info zur Dauer bis zur Zustellung der Klage geben?

Wie gesagt, ist nicht nur für mich, sondern für viele andere eine wichtige Information. Danke!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: Alexx13 am 07 Oktober 2021, 22:37:35
Hab über Anwalt Klage eingereicht - Mündliche Verhandlung ist irgendwann …mal sehen was da raus kommt bzw. Ob es überhaupt ein gutes Zeichen ist - wenn die Gegenseite weiterhin nicht reagiert.
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 06 Januar 2022, 17:32:59
Kurzes Update meinerseits vom Anwalt: Klage wurde laut Schreiben des LG zugestellt. Vermerk beim LG ist noch nicht in die Akte gelangt, auch eine sehr gute Aussage... (ohne Worte).

Wie ist jetzt die Frist nach erfolgreicher Zustellung? Ja, ich könnte beim Anwalt nachfragen, aber ich möchte da nicht bei jeder Frage nachhaken. Vielleicht kann mir das ja jemand beantworten der schon einen Schritt weiter ist.

Ganz lieben Dank!

PS: Frohes neues Jahr!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: Dennis47 am 06 Januar 2022, 22:15:46
https://dejure.org/gesetze/ZPO/276.html

Edit Olli: Vollzitat entfernt!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: mmarkus75 am 07 Januar 2022, 12:28:20
Vielen Dank! Dann ist schon seit einigen Tagen die Frist von einem Monat abgelaufen...


Edit Olli: Vollzitat entfernt!
Titel: Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht
Beitrag von: Olli am 07 Januar 2022, 12:41:15
Meint Ihr eigentlich, ich hätte nichts Anderes zu tun, als Vollzitate zu entfernen?

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