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Wirholendeingeld.de

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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #645 am: 02 Mai 2019, 12:56:25 »
Hi!

@Lazomi

Zitat
Ich hoffe nur das man nicht noch vor Gericht erscheinen  muss ... das würde ich gerne vermeiden.

Ich würde das an Deiner Stelle noch einmal überdenken.
Wie sieht es denn für das Gericht aus, wenn Du nicht erscheinst?
Könnte man Dir das negativ auslegen? - Da kannst Du sicher sein!

Gehe hin und vertrete Deinen Standpunkt! Trete für Dich ein!
Du bist rechtlicher Laie und niemand erwartet von Dir in dieser Hinsicht Perfektion.
Es reicht, wenn Du immer bei der Wahrheit bleibst - den Rest sollte Dein Anwalt regeln.

@JoLo

Zitat
die Kündigung meines Kontos bei der Sparda-Bank
Du hast gegen derren AGB verstoßen - also kann solch eine Kündigung folgen.
Doch das hat nichts zu tun mit den CBs. Das sind eigenständige Vorgänge.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #646 am: 02 Mai 2019, 12:56:55 »
Paypal hat kein Niveau.

Mich wollten die auch schon verklagen, ich konnte lückenlos nachweisen das die Forderung gegen mich nicht berechtigt ist, trotzdem haben sie Klage erhoben, Paypal hat mir keine Rechnung geschickt oder ein Nachweis das ich die Bestellung getätigt habe.
Einen Tag vor dem Gerichtsverfahren kam ein Kurier am Abend und überreichte mir ein Schreiben das diese klare zurückgezogen wird, Hauptsache einschüchtern, die Forderungseintreibung wurde auch eingestellt.

Lasst euch nicht einschüchtern und verrückt machen, nicht zahlen!

Das Urteil ist für eine Bank gesprochen wurden, nicht für ein Dienstleister wie Paypal.

Paypal verwechselt da was.
Die arbeiten mit dem Händler direkt zusammen, wenn der Händler Müller Casino heißt sollte Paypal da schon mal nachprüfen ob sie da nicht etwas falsch machen.
Zumal Paypal in den AGB verankert hat das Zahlungen für Casino-Spiele verboten sind, Paypal muss da die Zahlungsmöglichkeiten einschränken.

Bei Kreditkartenzahlungen oder Klarna ist es alles teilweise verschleierter.

Keep cool - lasst euch beraten, nicht zahlen.
Ich gehe davon aus, daß sie einmal Klagen werden und solange werden sie kein Feld) Geld von euch fordern.
Jede einzeln verklagen werden die nicht tun.





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Offline Ltr88

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #647 am: 02 Mai 2019, 13:17:12 »
Hi aber wurdest du wegen Casino rückbuchung verklagt ? Seitens Paypal?

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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #648 am: 02 Mai 2019, 14:04:41 »
Nein, wegen einer anderen Sache, Paypal droht gerne und zieht im letzten Moment den Schwaz ein.
Geht mal bei Google Paypal zieht Klage zurück ein..

Wie gesagt solange ihr das Geld habt ist alles in Butter, nicht zahlen sonst seht ihr das Geld nie wieder.
Wartet ab bis sich Lenne und co. dazu äußern.
Der Fall ist anders gelagert als eine Kreditkartenzahlung.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #649 am: 02 Mai 2019, 14:23:14 »
Hi Rofl1312,

Zitat
Zumal Paypal in den AGB verankert hat das Zahlungen für Casino-Spiele verboten sind, Paypal muss da die Zahlungsmöglichkeiten einschränken.

Dafür würde ich gern mal eine Quelle haben :D

Das PayPal gerne zurückzieht mag ja sein, nur seit neustem berufen die sich eben auf die Argumentation des LG München. Klar das Urteil bezieht sich auf Kreditkarten, jedoch die Aspekte/Argumente die von PayPal aus diesem Urteil genannt werden sind allgemein auf Zahlungsdienstleister anwendbar! Egal ob Kreditkarte oder PayPal. Denn diese beziehen sich ja auch die Glücksspielaufsicht und auf die fehlende Mitwirkung an den Zahlungen.

Das ist nun deren Meinung und die des LG München.

Das es auch anders geht sehen wir am Urteil des AG Leverkusen und AG München.

Wenn du mir eine Begründung liefern kannst, warum PayPal an den Zahlungen mitwirken sollte und gleichzeitig das Argument des LG für nichtig erklärt, dann würde mich das brennend interessieren ;)
Weil darum gehts ja. Fakt ist wir haben 2 unterschiedliche Ansichten über die Mitwirkung an den Zahlungen.
Würde es zu einem Prozess kommen, dann wäre es sicherlich hilfreich Gegenargumente zu finden, welche besagen das in jedem Fall eine Mitwirkung vorliegt.

Verstehst du was ich meine?

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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #650 am: 02 Mai 2019, 14:31:43 »
Aktivitäten wie Glücksspiel und/oder sonstige Aktivitäten mit Startgeld und Preis, darunter Casinospiele, Sportwetten, Pferde- oder Windhundrennen, Fantasy-Sport, Lotteriescheine und andere Unternehmungen, die Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele (gleichgültig, ob rechtlich als Lotterie definiert) und Gewinnspiele ermöglichen, sofern sich der Betreiber und Kunden ausschließlich in Gerichtsbarkeiten befinden, in denen solche Glücksspielaktivitäten gesetzlich erlaubt sind.

Dazu schreibt Paypal das eine Genehmigung erforderlich ist.
Paypal kennt die Problematik, wenn für Glücksspiele eine Genehmigung erforderlich ist muss Paypal die Transaktionen solange unterbinden bis Paypal die Genehmigung erteilt, ansonsten handelt Paypal selber fahrlässig und darf sich hinter her nicht beschweren.
Dies betrifft Zahlungen für Glücksspieltransaktionen.

Paypal handelt hier fahrlässig und der Zahler ggf auch.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/acceptableuse-full

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Offline Vetram

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #651 am: 02 Mai 2019, 14:44:26 »
Wenn das so wäre, warum hat dann Paypal beim Onlinecasino das von mir zurückgebuchte Geld zurückgezogen?

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #652 am: 02 Mai 2019, 14:49:29 »
Hmm...
Das sind die Nutzungsrichtlinien. Ich weiß nicht ob ich das jetzt verkehrt sehe, aber diese sagen in keinem Fall aus, dass "Zahlungen für Casino-Spiele verboten sind".
Diese sagen meiner Meinung nach aus, dass der Spieler bei Nutzung von PayPal bei Aktivitäten wie Glücksspiele (OC) eine Vorabgenehmigung benötigt.
Und das diese auch nur erteilt werden kann "sofern sich der Betreiber und Kunden ausschließlich in Gerichtsbarkeiten befinden, in denen solche Glücksspielaktivitäten gesetzlich erlaubt sind".

Bedeutet das PayPal einen Anspruch an uns hat, dass wir uns an die Nutzungsrichtlinien zu halten haben.

Wenn wir das auf unser Chargeback beziehen, dann sollten diese jedoch keine Wirkung haben, da ja nichtig gem. §134 BGB i.V.m. §4 (1) S. 2 GlüStV.

Ich verstehe nicht wie du hierbei einen Nachteil für PayPal herausziehen willst. An die Nutzungsrichtlinien hat sich ja der Spieler zu halten, nicht PayPal, da wir ja deren Dienst nutzen.

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Offline Vetram

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #653 am: 02 Mai 2019, 14:55:03 »
Die Frage ist doch dass Paypal ohne ein vorhandenes unterschriebenes Lastschriftmandat welches auch noch in Zusammenhang mit Glücksspiel steht, keine Lastschriften durchführen darf.

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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #654 am: 02 Mai 2019, 15:05:32 »
Paypal weiß halt von der Problematik, ansonsten hätten sie das nicht in die Nutzungsrichtlinien geschrieben.
Wer erteilt die Erlaubnis? Paypal dürfen diese das? NEIN..

Man kann auch behaupten Paypal hat die Transaktion durchgewunken und stillschweigend zugestimmt bzw die Erlaubnis erteilt dafür. Paypal muss die Zahlungen sperren für euch Paypaler.

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Offline Vetram

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #655 am: 02 Mai 2019, 15:08:13 »
Aus diesem Grund ist alleine schon von der Bank etc. das Geld der letzten 13 Monate zurückzuführen

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Offline jayjay

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #656 am: 02 Mai 2019, 15:14:09 »
Diese Nutzungsrichtlinien gelten für Händler, richtig?
Ergo musste jedes Casino eine Genehmigung einholen. Hieraus folgt, dass PayPal wohl genau weiß wofür die Transaktionen sind. Nicht so wie in dem Brief mit der Klagedrohung hier im Forum von PayPal geschrieben wurde.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #657 am: 02 Mai 2019, 15:19:32 »
wenn ein anbieter paypal anbieten möchte, muss der sich bei paypal als händler registrieren und angeben was er macht usw. Also weiß paypal genau was der händler macht und wofür die kunden bezahlen. . Bei Aufflälligkeiten muss paypal eingreifen.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #658 am: 02 Mai 2019, 15:23:47 »
die holen sich bei registrierung alle mögliche unterlagen. es dürfte kein problem sein von einem casino- oder sportwettenanbieter nach einer lizenz zu fragen. das haben sie aber nicht gemacht bis jetzt

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Offline taro

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #659 am: 02 Mai 2019, 15:33:20 »
Sie bieten Ihre Dienstleistung ja weltweit an. Für die PayPal Nutzer ist die Teilnahme am illegalen Glücksspiel untersagt.
Damit hat PayPal doch für alles gesorgt. Wenn Vertragspartner Vertragsbrüchig werden ist es schon komisch PayPal dafür verantwortlich zu machen.

Taro

 

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