Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: hinterda am 22 Januar 2020, 11:59:38

Titel: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: hinterda am 22 Januar 2020, 11:59:38
Guten Tag

Wer von euch konnte schon mal außergerichtlich mit Hilfe eines Anwalts bei folgenden Parteien einen Chargeback einklagen:
1. Online Casino (welches?)
2. Zahlungsanbieter (welcher?)
3. Bank (welche?)

Schreibt bitte nur eine Nachricht, wenn Ihr wirklich einen Erfolg verzeichnen konntet!

Danke und VG
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 22 Januar 2020, 12:01:43
zu1: sinnlos
zu2: sinnlos
zu3: sinnlos

Wenn du Pech hast und versuchst dein Glück, bekommst du Post von den Anwälten aller drei!
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: reiseleiter78 am 26 Januar 2020, 19:52:01
Ohne sehr guten Anwalt sowie Deiner absoluten Mitwirkung geht gar nix.
Dann kann man alles versuchen viel Glück
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: tschentscherkat am 12 Februar 2020, 13:57:28
Also ich habe damit leider keine guten Erfahrungen gemacht...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: FCB1986 am 12 Februar 2020, 14:32:13
Ich bin aktuell dabei und es läuft. Noch kann ich nicht sagen, dass es ein Fehler war. Sieht aber bis jetzt ganz gut aus;) Ach so, ich meine gegen ein OC
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Dennis47 am 19 Februar 2020, 21:35:38
Ich bin aktuell dabei und es läuft. Noch kann ich nicht sagen, dass es ein Fehler war. Sieht aber bis jetzt ganz gut aus;) Ach so, ich meine gegen ein OC

Konkretisier mal deine Aussage (ohne natürlich persönliche/detaillierte Informationen mitzuteilen)
Du hast also ein OnlineCasinos zur Rückzahlung deiner Einzahlungen aufgefordert? Mit welcher Begründung und wie war die Reaktion? Deiner Nachricht zu urteilen nach, war die Reaktion ja positiv?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: hinterda am 25 Februar 2020, 17:54:17
@ FCB1986

Wie schauts denn aktuell bei dir aus?

Bisher habe Ich leider noch von keiner Person erfahren, die sich außergerichtlich einigen konnte!

Und wie Ekip61 gestern geschrieben hat gehen grundsätzlich auch die gerichtlichen Klagen
in aktuell 7 von 11 Fällen für die Zahlungsdienstleister aus!

Miese Wahrscheinlichkeit also mit einer Klage Erfolg zu haben.
Ich warte also ab.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Gunter66 am 25 Februar 2020, 20:06:05
zu1: sinnlos
zu2: sinnlos
zu3: sinnlos

Wenn du Pech hast und versuchst dein Glück, bekommst du Post von den Anwälten aller drei!

Hm sehe ich komplett anders. Kan  auch nicht verstehen warum das sinnlos sein sollte. 1 Kostet es nix und zweitens ist es einen Versuch wert.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 26 Februar 2020, 08:41:48
Ganz einfach:

Keiner der Drei genannten wird freiwillig auch nur einen Cent rausrücken und wenn du Pech hast bekommst du auch noch zusätzlich Post vom Anwalt der Drei in der dir mit einer Feststellungklage gedroht wird und dann brauchst du erst recht einen eigenen Anwalt.

Und um es auf den Punkt zu bringen: Selbst mit einem Anwalt passiert hier nichts und es wird auf eine Klage hinauslaufen.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Kläger2018 am 26 Februar 2020, 12:10:45
@Born: Lies Dir den Beitrag von hinterda bitte genauer durch. Dort stehts nichts von Freiwilligkeit sondern "außergerichtlich mit Hilfe eines Anwalts"  ;)
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 26 Februar 2020, 12:13:58
Das hab ich schon gelesen aber selbst dann ist das sinnlos weil außergerichtlich nichts möglich ist und eine Klage unausweichlich ist.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: kotek123 am 26 Februar 2020, 12:45:12
Born hat Recht. Ohne Klage könnt ihr vergessen. Es sei denn bald kommt ein BGH Urteil was die Anbieter dazu zwingt die Einsätze zurückzuerstatten. Sonst könnt ihr vergessen.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: FCB1986 am 28 Februar 2020, 11:49:16
Sorry für die später Rückmeldung.

Also außergerichtlich ist gescheitert. Gestern wurde die Klage an die Gegenseite zugestellt. Ich klage gegen ein OC direkt!

Sobald ich nähere Information habe, meld ich mich.

Ach so, ich habe PKH beantragt für das Verfahren und dieser wurde mir mit Beschluss bewilligt!

Auf ein Kampf jetzt!

Lg
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Olli am 28 Februar 2020, 15:05:08
Hi FCB1986!

Na, dann drücke ich Dir mal feste die Daumen.
PKH wird ja nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: FCB1986 am 02 März 2020, 09:22:17
Hi Olli,

danke dir, bin jedenfalls sehr nervös was jetzt passiert. Hoffe natürlich auf eine Signalisierung der Gegenseite mit einem plausiblen Vergleich.
Aufgrund das mir PKH bewilligt wurden ist, würde ich es mir wünschen und hoffe das die Prozess nicht all zu lang geht.

Lg
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 02 März 2020, 09:33:06
Mit ca. 1 Jahr musst du schon rechnen^^
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: FCB1986 am 02 März 2020, 09:35:52
Hi Born,

Ich gehe davon aus, dass es nicht so lange sein wird. Das OC wird sicherlich nicht mitziehen bis zu Verhandlung, dass würde das OC nur Schaden.
Mag mich aber auch irren.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 02 März 2020, 09:37:07
Möglich ist alles von daher einfach abwarten ^^
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: FCB1986 am 02 März 2020, 09:39:30
Ja leider ja:) Das ist ja immer das schlimme, warten....
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Sabrina2019 am 30 April 2020, 21:47:20
Hm, habe jetzt bei 2 uns allen bekannten Anwälten gelesen, dass sie sich erfolgreich mit einem OC aussergerichtlich einigen konnten. Leider steht natürlich nicht dabei welche OC s gemeint ist.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: MSchmitz85 am 30 Juni 2020, 15:05:31
https://www.cllb.de/sonstige-anlagen/cllb-rechtsanwaelte-erreichen-im-rahmen-eines-klageverfahrens-gegen-betreiber-der-online-casino-seite-https-de-888casino-com-volle-rueckerstattung-der-erlittenen-verluste/
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Alex86 am 30 Juni 2020, 15:22:53
Hallo FCB,

gibt es schon was neues bei deiner Klage?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: BePoMeng am 02 Juli 2020, 11:59:02
https://www.cllb.de/sonstige-anlagen/cllb-rechtsanwaelte-erreichen-im-rahmen-eines-klageverfahrens-gegen-betreiber-der-online-casino-seite-https-de-888casino-com-volle-rueckerstattung-der-erlittenen-verluste/

Wäre noch gut zu wissen, welches Urteil das ist, um eventuell doch direkt damit beim Casino zu drohen... die werden es sicherlich auch "bereuht" haben, nicht auf ein außergerichtliches Urteil eingegangen zu sein.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 02 Juli 2020, 12:12:55
Da gibt es kein Urteil, die haben vorher das Schwänzchen eingezogen, ergo auch kein Urteil.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Bastian0307 am 02 Juli 2020, 14:15:34
Jo,

von daher ist die Bekanntgabe nichts wert. Ist wie ein stiller Vergleich und kann nicht als Grundlage für irgendwas genommen werden.

Auch wenn es sich toll liest kann man es ggf. als rechtlich sauberen Kundenfang betrachten :)
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Ilona am 02 Juli 2020, 14:33:36
Es ist aber doch interessant wie OCs auf mögliche Verfahren reagieren. Oder?

LG Ilona
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: BePoMeng am 02 Juli 2020, 15:30:05
Ich habe übrigens eine Mail von whdg bekommen. Mit Kenntnisnahme meiner zahlen und der betroffenen OCs sowie eine Strukturierung unter Grundlage des Urteils vom BGH.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Alex86 am 02 Juli 2020, 15:37:49
was bedeutet das? Gehen die jetzt gegen die OC vor oder was soll die Mail?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: fch86 am 31 Juli 2020, 11:58:29
Kann einer sagen wie viel geld man in die Hand nehmen muss um einen Vergleich zu bekommen?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Rofl1312 am 31 Juli 2020, 12:00:19
Du kannst 20€ in die Hand nehmen oder auch 20.000€,  die  Chancen stehen gleich.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Alex86 am 31 Juli 2020, 12:16:38
es gibt keine Garantie für einen Vergleich. Du musst den Anwalt zahlen und du musst das Gericht bezahlen wenn du Klage einreichst. Vorher wirst du kein Vergleichsangebot in der Regel von einem OC bekommen
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Alex86 am 22 September 2020, 16:12:41
bei mir hat der Anwalt vom OC die Frist einfach verstreichen lassen. Werde jetzt Rücksprache mit meinem Anwalt halten und Klage einreichen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht wo der deutsche Anwalt vom OC die gesetzte Frist missachtet?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 22 September 2020, 16:40:51
Auch bei mir werden Fristen rigoros ignoriert - egal ob vom OC oder dem RA!
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Olli am 22 September 2020, 16:46:35
Keine Antwort ist auch ne Antwort!
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Bastian0307 am 22 September 2020, 16:54:52
Schon interessant, wenn man dann auch noch die Versäumnisurteile vom letzten mal mit berücksichtigt ist denen das wohl echt Schnurz und vor allem egal was die Rechtslage hier sagt.

Würd mich interessieren was nach einer Klage raus kommt. Ich hab das Gefühl das die trotz Urteil nix bezahlen werden, find ich schon heftig.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 22 September 2020, 17:07:02
Tja, die haben die Kohle und machen es uns allen so schwer wie nur irgendwie möglich damit die kein Geld rausrücken müssen.

Wenn ich mir mal überlege, das man ein solches Verhalten von den OC, jetzt auch noch dulden will, und dann alle die sich so verhalten auch noch eine Lizenz erteilt, stellen sich mir die Nackenhaare hoch und ich Frage mich was die Bundesländer geraucht haben um auch nur das Wort "DULDUNG" in den Mund zu nehmen.

Habe nicht nur den Eindruck, dass man hier nichts prüft sondern nur den Kopf aus der Schlinge ziehen will für das landesweite Versagen seit 2012!

Das wäre ja wie wenn man einem Pädophilen , die Erlaubnis erteilt, in einem Kinderhort zu arbeiten!  :-X
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Bastian0307 am 22 September 2020, 17:19:38
Ja, soweit ich das verstanden habe kannst du selbst wenn du ein rechtskräftiges Urteil hast die Kohle nur mit einem EU Vollstreckungstitel eintreiben ohne das dir jemand in die Quere kommen könnte.

Aber selbst das zweifle ich im Moment echt stark an. Tendenziell müsste man klagen, und bei Urteil entsprechend eintreiben falls das OC nicht bezahlt. Falls es durch die Vollstreckung auch nicht funktioniert sollte man alle Personen im Bundestag anschreiben die für die Duldungsaussage verantwortlich sind mit dem Urteil und der Situation...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Alex86 am 22 September 2020, 18:32:02
in der Regel haben die OC’s ja deutsche Bankkonten dann kann man schon was machen sollte mal vor Gericht gewinnen.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 26 September 2020, 12:17:28
Klar bin ich mir sicher das die Fristen ignoriert werden - erlebe es ja gerade seit Mai selbst. Hinhaltetaktik!
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Born4Nothing am 17 Oktober 2020, 08:42:25
Hab das alles immer selber gemacht nur hat das keinen Sinn - das OC ignoriert alles
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
Beitrag von: Bastian0307 am 17 Oktober 2020, 11:43:33
Laut Prozessordnung hat der Beklagte (wenns um eine im EU Ausland Sache geht) eine 30 tägige Frist auf ein Schreiben vom Gericht zu antworten. Macht er dies nicht kann der Kläger Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen. Danach liegts am Gericht, ich denke so sind die beiden Urteile die ich bereits erwähnte enstanden.

Aber 30 Tage sind da anscheinend Regulär, keine 14 Tage. Der Staat hat mit so einer langen Frist schon mit einberechnet das es länger dauern kann wenn das ganze auf dem Postwege statfindet.