Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: hinterda am 22 Januar 2020, 11:59:38
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Guten Tag
Wer von euch konnte schon mal außergerichtlich mit Hilfe eines Anwalts bei folgenden Parteien einen Chargeback einklagen:
1. Online Casino (welches?)
2. Zahlungsanbieter (welcher?)
3. Bank (welche?)
Schreibt bitte nur eine Nachricht, wenn Ihr wirklich einen Erfolg verzeichnen konntet!
Danke und VG
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zu1: sinnlos
zu2: sinnlos
zu3: sinnlos
Wenn du Pech hast und versuchst dein Glück, bekommst du Post von den Anwälten aller drei!
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Ohne sehr guten Anwalt sowie Deiner absoluten Mitwirkung geht gar nix.
Dann kann man alles versuchen viel Glück
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Also ich habe damit leider keine guten Erfahrungen gemacht...
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Ich bin aktuell dabei und es läuft. Noch kann ich nicht sagen, dass es ein Fehler war. Sieht aber bis jetzt ganz gut aus;) Ach so, ich meine gegen ein OC
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Ich bin aktuell dabei und es läuft. Noch kann ich nicht sagen, dass es ein Fehler war. Sieht aber bis jetzt ganz gut aus;) Ach so, ich meine gegen ein OC
Konkretisier mal deine Aussage (ohne natürlich persönliche/detaillierte Informationen mitzuteilen)
Du hast also ein OnlineCasinos zur Rückzahlung deiner Einzahlungen aufgefordert? Mit welcher Begründung und wie war die Reaktion? Deiner Nachricht zu urteilen nach, war die Reaktion ja positiv?
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@ FCB1986
Wie schauts denn aktuell bei dir aus?
Bisher habe Ich leider noch von keiner Person erfahren, die sich außergerichtlich einigen konnte!
Und wie Ekip61 gestern geschrieben hat gehen grundsätzlich auch die gerichtlichen Klagen
in aktuell 7 von 11 Fällen für die Zahlungsdienstleister aus!
Miese Wahrscheinlichkeit also mit einer Klage Erfolg zu haben.
Ich warte also ab.
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zu1: sinnlos
zu2: sinnlos
zu3: sinnlos
Wenn du Pech hast und versuchst dein Glück, bekommst du Post von den Anwälten aller drei!
Hm sehe ich komplett anders. Kan auch nicht verstehen warum das sinnlos sein sollte. 1 Kostet es nix und zweitens ist es einen Versuch wert.
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Ganz einfach:
Keiner der Drei genannten wird freiwillig auch nur einen Cent rausrücken und wenn du Pech hast bekommst du auch noch zusätzlich Post vom Anwalt der Drei in der dir mit einer Feststellungklage gedroht wird und dann brauchst du erst recht einen eigenen Anwalt.
Und um es auf den Punkt zu bringen: Selbst mit einem Anwalt passiert hier nichts und es wird auf eine Klage hinauslaufen.
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@Born: Lies Dir den Beitrag von hinterda bitte genauer durch. Dort stehts nichts von Freiwilligkeit sondern "außergerichtlich mit Hilfe eines Anwalts" ;)
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Das hab ich schon gelesen aber selbst dann ist das sinnlos weil außergerichtlich nichts möglich ist und eine Klage unausweichlich ist.
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Born hat Recht. Ohne Klage könnt ihr vergessen. Es sei denn bald kommt ein BGH Urteil was die Anbieter dazu zwingt die Einsätze zurückzuerstatten. Sonst könnt ihr vergessen.
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Sorry für die später Rückmeldung.
Also außergerichtlich ist gescheitert. Gestern wurde die Klage an die Gegenseite zugestellt. Ich klage gegen ein OC direkt!
Sobald ich nähere Information habe, meld ich mich.
Ach so, ich habe PKH beantragt für das Verfahren und dieser wurde mir mit Beschluss bewilligt!
Auf ein Kampf jetzt!
Lg
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Hi FCB1986!
Na, dann drücke ich Dir mal feste die Daumen.
PKH wird ja nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
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Hi Olli,
danke dir, bin jedenfalls sehr nervös was jetzt passiert. Hoffe natürlich auf eine Signalisierung der Gegenseite mit einem plausiblen Vergleich.
Aufgrund das mir PKH bewilligt wurden ist, würde ich es mir wünschen und hoffe das die Prozess nicht all zu lang geht.
Lg
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Mit ca. 1 Jahr musst du schon rechnen^^
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Hi Born,
Ich gehe davon aus, dass es nicht so lange sein wird. Das OC wird sicherlich nicht mitziehen bis zu Verhandlung, dass würde das OC nur Schaden.
Mag mich aber auch irren.
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Möglich ist alles von daher einfach abwarten ^^
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Ja leider ja:) Das ist ja immer das schlimme, warten....
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Hm, habe jetzt bei 2 uns allen bekannten Anwälten gelesen, dass sie sich erfolgreich mit einem OC aussergerichtlich einigen konnten. Leider steht natürlich nicht dabei welche OC s gemeint ist.
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https://www.cllb.de/sonstige-anlagen/cllb-rechtsanwaelte-erreichen-im-rahmen-eines-klageverfahrens-gegen-betreiber-der-online-casino-seite-https-de-888casino-com-volle-rueckerstattung-der-erlittenen-verluste/
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Hallo FCB,
gibt es schon was neues bei deiner Klage?
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Wäre noch gut zu wissen, welches Urteil das ist, um eventuell doch direkt damit beim Casino zu drohen... die werden es sicherlich auch "bereuht" haben, nicht auf ein außergerichtliches Urteil eingegangen zu sein.
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Da gibt es kein Urteil, die haben vorher das Schwänzchen eingezogen, ergo auch kein Urteil.
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Jo,
von daher ist die Bekanntgabe nichts wert. Ist wie ein stiller Vergleich und kann nicht als Grundlage für irgendwas genommen werden.
Auch wenn es sich toll liest kann man es ggf. als rechtlich sauberen Kundenfang betrachten :)
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Es ist aber doch interessant wie OCs auf mögliche Verfahren reagieren. Oder?
LG Ilona
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Ich habe übrigens eine Mail von whdg bekommen. Mit Kenntnisnahme meiner zahlen und der betroffenen OCs sowie eine Strukturierung unter Grundlage des Urteils vom BGH.
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was bedeutet das? Gehen die jetzt gegen die OC vor oder was soll die Mail?
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Kann einer sagen wie viel geld man in die Hand nehmen muss um einen Vergleich zu bekommen?
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Du kannst 20€ in die Hand nehmen oder auch 20.000€, die Chancen stehen gleich.
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es gibt keine Garantie für einen Vergleich. Du musst den Anwalt zahlen und du musst das Gericht bezahlen wenn du Klage einreichst. Vorher wirst du kein Vergleichsangebot in der Regel von einem OC bekommen
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bei mir hat der Anwalt vom OC die Frist einfach verstreichen lassen. Werde jetzt Rücksprache mit meinem Anwalt halten und Klage einreichen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht wo der deutsche Anwalt vom OC die gesetzte Frist missachtet?
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Auch bei mir werden Fristen rigoros ignoriert - egal ob vom OC oder dem RA!
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Keine Antwort ist auch ne Antwort!
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Schon interessant, wenn man dann auch noch die Versäumnisurteile vom letzten mal mit berücksichtigt ist denen das wohl echt Schnurz und vor allem egal was die Rechtslage hier sagt.
Würd mich interessieren was nach einer Klage raus kommt. Ich hab das Gefühl das die trotz Urteil nix bezahlen werden, find ich schon heftig.
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Tja, die haben die Kohle und machen es uns allen so schwer wie nur irgendwie möglich damit die kein Geld rausrücken müssen.
Wenn ich mir mal überlege, das man ein solches Verhalten von den OC, jetzt auch noch dulden will, und dann alle die sich so verhalten auch noch eine Lizenz erteilt, stellen sich mir die Nackenhaare hoch und ich Frage mich was die Bundesländer geraucht haben um auch nur das Wort "DULDUNG" in den Mund zu nehmen.
Habe nicht nur den Eindruck, dass man hier nichts prüft sondern nur den Kopf aus der Schlinge ziehen will für das landesweite Versagen seit 2012!
Das wäre ja wie wenn man einem Pädophilen , die Erlaubnis erteilt, in einem Kinderhort zu arbeiten! :-X
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Ja, soweit ich das verstanden habe kannst du selbst wenn du ein rechtskräftiges Urteil hast die Kohle nur mit einem EU Vollstreckungstitel eintreiben ohne das dir jemand in die Quere kommen könnte.
Aber selbst das zweifle ich im Moment echt stark an. Tendenziell müsste man klagen, und bei Urteil entsprechend eintreiben falls das OC nicht bezahlt. Falls es durch die Vollstreckung auch nicht funktioniert sollte man alle Personen im Bundestag anschreiben die für die Duldungsaussage verantwortlich sind mit dem Urteil und der Situation...
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in der Regel haben die OC’s ja deutsche Bankkonten dann kann man schon was machen sollte mal vor Gericht gewinnen.
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Klar bin ich mir sicher das die Fristen ignoriert werden - erlebe es ja gerade seit Mai selbst. Hinhaltetaktik!
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Hab das alles immer selber gemacht nur hat das keinen Sinn - das OC ignoriert alles
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Laut Prozessordnung hat der Beklagte (wenns um eine im EU Ausland Sache geht) eine 30 tägige Frist auf ein Schreiben vom Gericht zu antworten. Macht er dies nicht kann der Kläger Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen. Danach liegts am Gericht, ich denke so sind die beiden Urteile die ich bereits erwähnte enstanden.
Aber 30 Tage sind da anscheinend Regulär, keine 14 Tage. Der Staat hat mit so einer langen Frist schon mit einberechnet das es länger dauern kann wenn das ganze auf dem Postwege statfindet.