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Tagebuch / Re: Wolfgang mein Tagebuch
« Letzter Beitrag von Ilona am Heute um 15:56:58 »
Lieber Wolfgang,
wir haben dich vermisst. Ich hatte gehofft, dass es kein schlechtes Zeichen ist.
Erlaube mir eine kurze Meldung zum Cholesterin. Den solltest du unbedingt senken. Bluthochdruck und hohes Cholesterin sind keine gute Kombi. Die Senker der neuen Generation sind sehr wirksam. Sprich unbedingt nochmal mit deinem Doc. Alles Gute!
LG Ilona
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Istvoelligegal am Heute um 15:42:36 »
Hatte Mal einen Richter, der den Quatsch glaubte, dass Malta zuständig sei. Die ersteinschätzung ist oft Käse und sehr oft Glücksspiel im Glücksspiel, welchen Richter man erwischt.
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Tagebuch / Re: Wolfgang mein Tagebuch
« Letzter Beitrag von Rubbel am Heute um 15:17:12 »
Hey Wolfgang,

auch ich freue mich, wieder mal von Dir zu lesen, und ich wünsch Dir erst mal alles Gute für Deine Gesundheit.
Es wäre toll, Du würdest wieder öfter hier schreiben.
(hab gesehen: Du hast bald Dein 3-jähriges spielfreies Leben. Das ist ja superklasse!!!)

Also ... bis bald,
viele Grüße
Rubbel
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Tagebuch / Re: Wolfgang mein Tagebuch
« Letzter Beitrag von Roy1234 am Heute um 14:41:06 »
Hallo Wolfgang,
schön mal wieder von dir zu lesen.
Tabletten und Ärzte nehmen anscheinend bei jedem ab einem gewissen Alter zu.

Ich wünsche dir alles erdenklich gute und lass wieder von dir hören.

Gruß Roy
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Duffi am Heute um 14:30:14 »
@Kotek23 deine annahme ist korrekt.

Ich finde es recht interssant das man sowas hätte wissen müssen.

Zumal es sportwettanbieter gibt/gab wo es unterem den reiter casino gab.

Wie dem auch sei.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Aviridertschi am Heute um 14:27:52 »
Es kommt halt immer darauf an, wie der Richter/Richterin gepickt ist. Thema deliktischen Anspruch.

Das Gesetz sieht grundsätzlich eine 3 jähriger Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen vor. Hier ist strittig, wann diese Frist zu laufen beginnt. Das in der Verhandlung angesprochene Oberlandesgericht Oldenburg hielt kürzlich eine Entscheidung des BGH auf Ansprüche wir Ihre für anwendbar. Für bestimmte Ansprüche sieht der BGH es für ausreichend, dass der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Diese Umstände umfassen die Merkmale „Glücksspiel, Online, Veranstalten“ aus § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, sodass eine fristauslösende Kenntnis mit Einzahlung bei der Beklagten vorliegen würde. Eine Verjährung ist nunmehr jedoch durch die Einreichung der Klage gehemmt.

Diese Rechtsprechung ist nicht einheitlich und wird von einigen anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt, die entweder nicht von einer 3 jährigen Verjährungsfrist ausgegangen sind oder zumindest richtigerweise den Restschadensersatz aus § 852 BGB zugesprochen haben. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass das Gericht einen deliktischen Anspruch sieht.
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Tagebuch / Re: Wolfgang mein Tagebuch
« Letzter Beitrag von Wolfgang am Heute um 14:03:31 »
Jetzt sind tatsächlich schon wieder fast 8 Monate seit meinem letzten Eintrag vergangen. Das wichtigste zuerst - ich bin weiterhin Spielfrei. Das gleiche gilt für Alkohol und Nikotin.
Leider esse ich zu gern, als das mein Cholesterinspiegel auf Normalwert fallen könnte. Tabletten will ich aber nicht nehmen.
Desweiteren habe ich meinen Kreis an Fachärzten um zwei weitere vergrößert. Hilft ja nichts. Was sein muss, muss sein. Leider ist mein Psychologe vorigen Monat in Ruhestand gegangen. Bin noch auf der Suche nach einem neuen.
Heute wieder viel zu hoher Blutdruck. Das Medikament vom Urologen sollte eigentlich als Nebenwirkung den Blutdruck zusätzlich senken. Davon merke ich nichts. Aber die anderen Nebenwirkungen habe ich scheinbar alle ;)
Also ich bin bin noch da und freue mich hier schreiben zu dürfen.
Übrigens die Führerscheinmitfahrt im Tagebuch von Andreas ist auch was für mich. Habe nicht gewusst das es so etwas gibt. Zug fahren ist mir derzeit nicht möglich, deshalb kommt mir das sehr gelegen.

Liebe Grüße an alle !

Wolfgang


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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Zocker am Heute um 14:03:21 »
Dein Fall scheint ein Casino Fall zu sein. Bei Sportwetten hat sich die 10jährige Verjährung durchgesetzt.

Warum bei Verjährung zwischen Casino und Sportwetten unterschieden wird, hatte ich mal versucht ohne ins Details zu gehen zu  erläutern.Ich bin jetzt auch kein Experte aber grob geht es um folgendes:

Bei Casino gab es ein Totalverbot. Kenntnisunabhängig wird unterstellt, dass man hätte wissen müssen, dass es verboten ist. Somit beginnt die Verjährung mit Ende des Jahres, in der die Einzahlung geleistet wurde. BGH muss in Casinofälle die Verjährung noch klären. Zwei OLG#s haben sich für 3 Jahre ausgesprochen. Das letzte Wort wird aber BGH aussprechen.

Bei Sportwetten ist jedoch die Annahme so, da es für Sportwetten kein Totalverbot gab bzw. Graubereich war , beginnt die Verjährung erst ab Ende des Jahres, in dem man vom möglichen Verbot Kenntnis erlangt hat. Es ist noch nicht endgültig geklärt wann man hätte davon Kennnis erlange müssen. Erst jetzt mit BGH Hinweisbeschluss oder viel früher durch OLG Entscheiden oder LG Entscheidungen? Ich glabue erste LG Entscheidungen gab es nach meines Wissens erst ab 2020/2021. Das ist nicht endgültig geklärt. Aber taggenau spätestens in 10 Jahren sind auch Sportwetteneinzahlungen verjährt.

Es gibt auch OLG‘s die die 10Jährige annehmen. Düsseldorf hat es explizit im Urteil erwähnt. Karlsruhe kam danach mit 10 Jahren Casino.
Ob 3 oder 10 Jahre. Die Anbieter argumentieren immer noch das sie legal waren :). Die wollen gar nichts bezahlen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von kotek123 am Heute um 13:42:59 »
Dein Fall scheint ein Casino Fall zu sein. Bei Sportwetten hat sich die 10jährige Verjährung durchgesetzt.

Warum bei Verjährung zwischen Casino und Sportwetten unterschieden wird, hatte ich mal versucht ohne ins Details zu gehen zu  erläutern.Ich bin jetzt auch kein Experte aber grob geht es um folgendes:

Bei Casino gab es ein Totalverbot. Kenntnisunabhängig wird unterstellt, dass man hätte wissen müssen, dass es verboten ist. Somit beginnt die Verjährung mit Ende des Jahres, in der die Einzahlung geleistet wurde. BGH muss in Casinofälle die Verjährung noch klären. Zwei OLG#s haben sich für 3 Jahre ausgesprochen. Das letzte Wort wird aber BGH aussprechen.

Bei Sportwetten ist jedoch die Annahme so, da es für Sportwetten kein Totalverbot gab bzw. Graubereich war , beginnt die Verjährung erst ab Ende des Jahres, in dem man vom möglichen Verbot Kenntnis erlangt hat. Es ist noch nicht endgültig geklärt wann man hätte davon Kennnis erlange müssen. Erst jetzt mit BGH Hinweisbeschluss oder viel früher durch OLG Entscheiden oder LG Entscheidungen? Ich glabue erste LG Entscheidungen gab es nach meines Wissens erst ab 2020/2021. Das ist nicht endgültig geklärt. Aber taggenau spätestens in 10 Jahren sind auch Sportwetteneinzahlungen verjährt.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am Heute um 13:40:44 »
Geht’s bei dir im Casino oder Sportwetten Verluste ? Das wäre noch ein relevanter Punkt
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