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Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
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Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Onlineglücksspiel und Zahlungsverkehr

  • 20 Antworten
  • 5387 Aufrufe
Und genau deswegen ist das OLG nun dafür zuständig^^
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Offline Ilona

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  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Max

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  • 112
Die wälzen ja nahezu alles auf die Bundesländer ab....

Wozu dann ein GlücksspielSTAATsvertrag vereinbart wurde frage ich mich wenn ich das alles lese.

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Offline Olli

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  • 6.760
Für solche Fragen bist Du nicht zuständig ... ;)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Ein Staatsvertrag wird von den Bundesländern geschlossen. Glücksspielrecht ist Ländersache. Für die Bankenaufsicht ist aber der Bund zuständig.
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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