Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: panziup am 04 März 2023, 20:51:13
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Guten Abend!
Meine Frage ist nicht typisch.
Seit zwei Jahren arbeite ich in einer Spielothek in Rheinland-Pfalz. Vor weniger als einem Jahr hat sich unser Stammkunde sperren lassen (nicht bei uns). Vor etwa zwei Monaten habe ich ihn wieder bei uns beim Zocken gesehen. Ich habe vermutet dass er immer noch gesperrt ist und habe mit meiner Filialleiterin gesprochen. Am Anfang wollte sie mir gar nichts sagen aber dann hat gesagt, sie hat immer falsche Kundenkarte gemacht (wir haben sowas für Stammkunde und die legitimieren sich damit anstatt mit dem Ausweis) mit falschen Namen. Ich sage ehrlich, ich will damit nichts zu tun haben. Habe schon überlegt mit wem kann ich darüber sprechen.
Ich möchte gerne wissen was kann passieren, falls Kontrolle kommt, und stellt fest, dass wir ihn reinlassen obwohl er gesperrt ist.
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Guten Abend!
Der Betreiber bekommt ein gepfeffertes Ordnungsgeld aufgebrummt und kann sogar seine Erlaubnis verlieren. Ob die Aufsicht auch zur Verantwortung gezogen wird, entzieht sich meiner Kenntnis!
Letztlich handelt es sich hier um einen vorsätzlichen Verstoß eines Schutzgesetzes!
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In der Theorie sollte auch die Aufsicht zur verantwortung gezogen werden da diese ja den Knden reingelassen hat...
sie hat immer falsche Kundenkarte gemacht
Das ist doch nicht dein Ernst ?
Ist dir der job soooo wichtig das du bei solch einem Offensichtlichen Betrug mitmachst ?
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Hi!
Da Du damit nichts zu tun haben möchtest, kannst Du natürlich das Ordnungsamt informieren - das kann auch anonym passieren.
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... so eine Schweinebande!