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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Kläger2021 am Heute um 13:22:29 »Das ist doch kacke sowas.
Wen der Bundesgerichtshof, ein derartiges Verfahren dem Gerichtshof der europäischen Union vorlegt, dann muss es auch gleichzeitig schleunigst ein Verfahren mit der Konstellation dahingehend vorlegen, in dem es im Streitfall darum geht, dass der Anbieter sowohl keine Erlaubnis hatte als auch gegen die inhaltlichen Bestimmungen verstoßen hat.
Es muss klar und zwingend unterschieden werden. Nur ein Verfahren, was gerade in die Karten der Anbieter spielt, dem Gerichtshof der europäischen Union zur Vorabentscheidung vorzulegen, entspricht nicht der tatsächlichen Realität.
Wen der Bundesgerichtshof, ein derartiges Verfahren dem Gerichtshof der europäischen Union vorlegt, dann muss es auch gleichzeitig schleunigst ein Verfahren mit der Konstellation dahingehend vorlegen, in dem es im Streitfall darum geht, dass der Anbieter sowohl keine Erlaubnis hatte als auch gegen die inhaltlichen Bestimmungen verstoßen hat.
Es muss klar und zwingend unterschieden werden. Nur ein Verfahren, was gerade in die Karten der Anbieter spielt, dem Gerichtshof der europäischen Union zur Vorabentscheidung vorzulegen, entspricht nicht der tatsächlichen Realität.