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Wirholendeingeld.de

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #495 am: 25 April 2019, 15:16:20 »
Ist mir alles bewusst.

Aber ich verstehe unter "35 % Provision bei Erfolgsfall".. das man erstmal das Ergebnis abwartet. Ich weiß doch noch nicht mal ob PayPal verzichtet.

Wieso soll ich also schon die Provision blechen? Geht mir nichts in den Schädel :-P. Die AGB's unterscheiden sich halt auch zum Telefongespräch.. definitiv mein Fehler weil ich es mir nicht komplett durch gelesen habe... ärgern tue ich mich trotzdem.

Ich will nicht riskieren von einer "Firma" über den Tisch gezogen zu werden die eventuell in der nächsten Woche schon gar nicht mehr existiert.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #496 am: 25 April 2019, 15:21:43 »
Kann ich durchaus verstehen aber WHDG ist für den Forderungsverzicht zuständig und die werden das schon machen denn wenn dann bis zum Schluss.
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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #497 am: 25 April 2019, 15:40:29 »
Ist mir alles bewusst.

Aber ich verstehe unter "35 % Provision bei Erfolgsfall".. das man erstmal das Ergebnis abwartet. Ich weiß doch noch nicht mal ob PayPal verzichtet.

Wieso soll ich also schon die Provision blechen? Geht mir nichts in den Schädel :-P. Die AGB's unterscheiden sich halt auch zum Telefongespräch.. definitiv mein Fehler weil ich es mir nicht komplett durch gelesen habe... ärgern tue ich mich trotzdem.

Ich will nicht riskieren von einer "Firma" über den Tisch gezogen zu werden die eventuell in der nächsten Woche schon gar nicht mehr existiert.

Die Konsequenzen können ganz schön heftig sein.
Gerichtskosten, Anwaltskosten der Gegenseite etc. die können dich Bluten lassen wenn sie wollen, dann kannst du deine Raten für den Kredit nicht mehr Zahlen, die Familie wird kein Geld mehr sehen, dann wird es ungemütlicher als es jetzt schon ist.

Zahl doch einfach die Provision und dann ist gut, im nachhinein den Preis verhandeln ist schon etwas dreist, und wenn du nach der Bezahlung immer noch nicht zufrieden bist dann nehme dir ein Anwalt der die Sache für dich überprüft, alles günstiger als nicht zu bezahlen.

Andere sind froh darüber wenn sie nur einen Bruchteil von ihrem verspielten Geld zurückerhalten und du verhandelst dort wie auf einem Basar.  :-X ,sei Froh das Du Geld zurückbekommen hast nutze es zur Schuldentilgung.


Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #498 am: 25 April 2019, 15:50:48 »
Ich verhandel doch nicht über die Summe!?
Ich möchte lediglich über den Zeitpunkt der Rechnung und das verhalten sprechen.. aber gut da hat anscheinend jeder eine andere Ansicht.

Wollte hier lediglich meine Erfahrung und Einschätzung berichten...

Anscheinend wird mein Anliegen auch nicht ganz verstanden...

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #499 am: 25 April 2019, 16:11:42 »
Doch, du machst dir Sorgen das der Forderungsverzicht nicht kommt und du dann alles zurückzahlen muss und WHDG dich noch zusätzlich Geld gekostet hat.

Wie gesagt, WHDG muss auch für alles Sorge tragen und das bis zum bitteren Ende inkl. Forderungsverzicht denn die haben auch eine Verpflichtung und müssen selbige auch erfüllen.

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #500 am: 25 April 2019, 16:43:14 »
Whdg überweist dir das Geld für die Provision doch zurück,  wenn kein Erfolgsfall eintreten sollte.

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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #501 am: 25 April 2019, 16:47:22 »
Hi DonCamillo!

Vielen Dank, dass Du Deine Erfahrungen mit uns teilst.
Ich kann Deinen Ärger verstehen, kenne jedoch auch nicht den Vertrag, den Du mit WHDG abgeschlossen hast.

Zitat
Aber ich verstehe unter "35 % Provision bei Erfolgsfall"..

Wenn sich der Vertrag lediglich auf das Zurückbuchen bezieht - also auf das Vertragsverhältnis zwischen Dir und Deiner Bank, dann hat WHDG sein Soll erfüllt.
Bezieht sich dagegen der Vertrag auf die Einholung des Forderungsverzichtes - also auf das Vertragsverhältnis zwischen Dir und PP - dann handelt WHDG nicht vertragskonform. Ausnahme: Es wurde dieser Zeitpunkt als Zahlungsziel vereinbart.

Belese Dich also zu Deinem Schutz besser noch einmal in Deinem Vertrag mit WHDG.

@SchlechteVersion

Seine Befürchtung ist ja nicht unbegründet. Es könnte sein, dass WHDG morgen bereits insolvent ist - dann hat er die Provision zwar bezahlt, bekommt sie aber nicht zurück.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ltr88

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #502 am: 25 April 2019, 17:13:32 »
Hallo, an sich hat er ja recht noch nicht zu bezahlen! Die Provision ist erst bei Erfolg zu zahlen.... so war es jedenfalls am Anfang! Da einige Kunden ihr Geld wieder versammelt haben bzw bis zum Verzicht nicht mehr hatten und so nicht bezahlt haben verlangen sie sofort nach rückbuchung das Geld....... finde das selber auch nicht gut aber so ist das halt habe selber nur wegen den 8 Wochen einen 5 stelligen Betrag bezahlt obwohl die 12 Monate noch fehlen ( Bank weigert sich) und Verzicht habe ich auch noch keinen... (3 Monate seit Beantragung)

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #503 am: 25 April 2019, 17:57:01 »
Ich bin da ganz bei Doncamillo,
erst wenn ich die komplette Dienstleistung bekommen habe dann zahlen. Im Endeffekt ist ja nur das Geld zurück gebucht worden,  mehr nicht. Dann wäre ja nen eigener Anwalt mit Vorkasse günstiger gewesen,  aber genau damit wirbt Whdg ja, das sie keine Vorkasse wollen sondern nur nach Erfolg bezahlt werden.  Zum Erfolg fehlt der Verzicht.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #504 am: 25 April 2019, 18:03:53 »
Ich bin froh, dass manche mein Anliegen verstehen...

Und ich wiederhole es gerne nochmal.. ich bin bereit das Geld zu bezahlen.. aber diese ganze Art und Weise finde ich merkwürdig.

Mit mir wurde in der ganzen Zeit nicht so transparent geredet, das ich jetzt mit einem gutem Gefühl dieses Geld überweisen könnte..  und mache hier haben ja einen ähnlichen Gedanken wie ich geäußert.
Wenn WHDG in ein paar Wochen weg ist (warum auch immer), stehe ich eventuell mit zusätzlichen 7000 Euro schulden da. Dazu kommt noch die Amtsgericht keule nach nicht mal einer Woche?! Muss das sein ?!

Außerdem schwirrt mir der eine Punkt von Olli auch in der Birne herum.. Ich hoffe doch auf den Verzicht von PayPal.. und nicht von meiner Bank (für mich wäre jetzt GiroPay, Klarna oder so ne Bankangelegenheit) von daher ist für mich hier noch nichts ansatzweise Erfolgreich geregelt wurden.. Ich muss mich nochmal schlau lesen, ob ich irgendwie was finde... ich bin mir gar nicht sicher ob es einen richtigen Vertrag gab.. oder es nur über die AGB's lief + ein Einverständnis das Sie in meinem Namen die anderen Firmen anschreiben dürfen.

Lieben Gruß

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Offline taro

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #505 am: 25 April 2019, 18:10:59 »
Moin zusammen,

ein Zahlungsziel von 3 Tagen ist bei Privatleuten nach meiner Kenntnis nicht zulässig, kannst Du aber schnell bei Frage einen Anwalt googeln.
Ich hatte beim Hauskauf einen unseriösen Makler, der hat mir immer Rechnungen mit Zahlungsziel sofort geschickt und nach einer Woche die Mahnung. Mit jeder Mahnung beginnt die Frist von vorne.
Hab auf die Art fast 3 Monate Zinsen kassiert😀

Lass Dir nicht bange machen. Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Lies Dir den Vertrag durch. Aber nur dir Rückbuchung ist ja nicht der Erfolg.
Das whdg unseriös sind ist die ja hoffentlich vorher schon klar gewesen.

Taro

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #506 am: 25 April 2019, 18:22:04 »
Mir wurde gleich zu Anfang mitgeteilt, dass die Provision nach Rückbuchung fällig ist. Erst dann werden Sie an PayPal rantreten. Aus dem Grund, weil eben viele das Geld in der Zwischenzeit wieder verzockt haben und dann die Provision nicht mehr zahlen konnten.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #507 am: 25 April 2019, 18:28:14 »
Hallo..

Ich möchte keine Angst schüren, solltest Du Dich aber dennoch mit einem Anwalt kurzschließen.

Das Problem wird sein, dass Du eine Dienstleistung in Anspruch genommen hast und sie durch Deine Aussage davon ausgehen müssen das hier Zahlungsverzug entsteht.

Um dem vorzubeugen, werden Sie wahrscheinlich sich sofort ein Titel bei Gericht besorgen. Sämtliche Gebühren fallen natürlich auf Dich. Sobald Du für diesen Verein eine Vollmacht zur Ausübung unterzeichnet hast wovon ich ausgeh, haben Sie leider alle Rechte.

Allerdings steht aber auch die Frage im Raum, in wie weit diese Dienstleistung geht. Geht es also nur um Geld zurück oder aber bis hin zum Verzichtsbescheid. Sollte aber vorab geklärt worden sein mit Dir und schriftlich festgehalten sein. (AGB)

Unseriös oder nicht ist mal dahin gestellt, zumal Du nicht in Vorkasse gehen musstest.
Letztendlich gesehen, wollen die sich auch nur absichern.

Solltest Du dennoch bezahlen, kannst Du es unter Vorbehalt zeichnen lassen.

LG luchador

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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #508 am: 25 April 2019, 18:49:56 »
Hi!

Um beide Parteien abzusichern, gibt es die Möglichkeit ein Notaranderkonto zu nutzen.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #509 am: 25 April 2019, 19:04:11 »
WHDG wirbt ja mit 3 Jahren....Also alles nur fake?...Ich glaube mit 3 Jahren hatte hier rückwirkend keiner Erfolg.

8 Wochen kein Problem
13 Monate möglich, aber schwierig ggf. mit Anwalt.
3 Jahre - Wie will WHDG.de das anstellen?

 

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