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Neueste Beiträge

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Eigene Erfahrungen / Re: Bill 55 - Keine Chance auf Rückforderung?
« Letzter Beitrag von Roy1234 am Heute um 22:03:36 »
😂😂
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Eigene Erfahrungen / Re: Bill 55 - Keine Chance auf Rückforderung?
« Letzter Beitrag von Olli am Heute um 21:48:08 »
Da gibt es doch schon eine mehrteilige Dokumentation drüber. Hier ein paar Ausschnitte: https://www.youtube.com/watch?v=ecimuK20dSA



PS: Schaue doch mal in den BGH-Thread ...
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Eigene Erfahrungen / Re: Bill 55 - Keine Chance auf Rückforderung?
« Letzter Beitrag von Muslera am Heute um 20:58:14 »
Hat jemand Info darüber, welche Anstrengungen es gibt Bill 55 zu kippen?
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Istvoelligegal am Heute um 20:13:17 »
wenn man den GF des PKF beim BGH mal googlet, dann bleibt einem die Spucke weg, wie viele Millionen der hat, meine Fresse.
eiskalter Geschäftsmann, der jetzt auch viel Geld mit Zockern gezwungenermaßen mehr oder weniger dankenswerterweise macht
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Eigene Erfahrungen / Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
« Letzter Beitrag von Olli am Heute um 16:13:11 »
Ich weiß ja, dass ich blind bin ... aber sooooo blind?  :)
Aus dem Uploadlink geht nicht hervor, welches Dateiformat benutzt wurde.

Um Deine Anonymität zu wahren, kannst Du mir die Datei gerne mal zusenden an forum@gluecksspielsucht.de
Wahrscheinlich schaue ich sie mir aber erst morgen an ...
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Eigene Erfahrungen / Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
« Letzter Beitrag von Anonymous6 am Heute um 15:40:58 »
Was bedeutet nicht leserlich?
In welchen Dateiformat ist die Datei?
Meist sind Dateien unleserlich, wenn man sie mit dem falschen Programm öffnet.

Siehe Link bei meinem Post
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Eigene Erfahrungen / Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
« Letzter Beitrag von altobelli am Heute um 13:39:06 »
Was bedeutet nicht leserlich?
In welchen Dateiformat ist die Datei?
Meist sind Dateien unleserlich, wenn man sie mit dem falschen Programm öffnet.
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Eigene Erfahrungen / Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
« Letzter Beitrag von Freiheit am Heute um 11:55:33 »
Hey,

ich habe von mehren Casinos die Listen angefordert - hat auch alles soweit geklappt.

Außer das eine, wo ich auch am meisten und am längsten gespielt habe, hat mir nun eine Absage erteilt:

Hallo,
 
Nach eingehender Prüfung Ihres Ersuchens um zusätzliche Informationen haben wir berechtigten Grund zu der Annahme, dass diese angeforderten zusätzlichen Informationen sowie die Absicht, die hinter diesem Ersuchen steht, unsere eigenen rechtlichen Interessen beeinträchtigen könnten, insbesondere das Recht, uns gegen einen Rechtsanspruch zu verteidigen, der gegen uns geltend gemacht werden könnte. Aus diesem Grunde wendet XXXXX eine Einschränkung Ihres Auskunftsrechts an, wie es in Artikel 23 der DSGVO und zudem in der maltesischen Datenschutzgesetzgebung in der Verordnung 4 (e) der subsidiären Gesetzgebung, 586.09. vorgesehen ist. Zudem sind wir der Überzeugung, dass unter diesen Umständen die Ihnen bereits zur Verfügung gestellten Informationen jegliche Anforderungen von Artikel 15 der DSGVO erfüllen.
 
Mit freundlichen Grüßen


Was kann man da noch machen?

Lg

Moin,

Spezialisierte RA kennen diese Antwort und haben dafür schon ein Musterbrief. Ist einfach ein Abschreckungsversuch des OC.

Grüße
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Eigene Erfahrungen / Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
« Letzter Beitrag von Anonymous6 am Heute um 11:34:23 »
Die GGL fühlt sich nicht verantwortlich.


Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR (GGL) nicht Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die durch Ihren Glücksspielveranstalter verarbeiteten personenbezogenen Daten ist. Bitte wenden Sie sich daher an den Datenschutzbeauftragten des Veranstalters. Sofern der Glücksspielveranstalter seiner Verpflichtung nach § 15 DS-GVO nicht nachkommt, haben Sie ferner die Möglichkeit sich nach Art. 77 DS-GVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dies ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in welchem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 ;D
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Eigene Erfahrungen / Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
« Letzter Beitrag von Olli am Heute um 10:14:12 »
Zitat
Art. 20 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit

1.    Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
       a)  die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
        b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Dass die Daten nicht lesbar sind, darf natürlich nicht sein. Ich würde dies der GGL im ersten Schritt melden.
Nun kommt es aber auch noch drauf an, ob Du die Daten auch in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format angefordert hast! Wenn nicht, dann hieße das für Dich ja, dass Dir ein Bildchen reicht und Du liebend gerne Abend für Abend Deine Zeit damit verbringen möchtest, die Daten in eine Tabellenkalkulation einzutippen.  :P
Parallel zur Meldung an die GGL meldest Du also dem Unternehmen einen Verstoß gegen den o.g. Paragraphen und forderst die Daten wie beschrieben erneut an.
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