Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Ullixx am 20 Februar 2018, 09:01:35
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Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich mich schon längst sperren lassen, allerdings mache ich mir Gedanken über die Konsequenzen.
Habe mir einige Sperrformulare angeschaut. Hier in Hessen ist nichts einheitlich. In einem Formular willige ich ein, dass meine Sperre weitergegeben werden kann an Gerichte und andere Institute. Das möchte ich nicht. Wie kann ich sicher gehen das nur Oasis von meiner Sperre weiss und sonst niemand. Bzw. wer hat Zugriff auf Oasis? Ich finde hierüber nichts. Solange ich nicht 100% sicher bin, werde ich micht nicht sperren und kann es auch niemanden empfehlen. Die Ausagen bisher sind nur Oberflächlich: Oasis ist eine Sperrdatei...Speilhallen sind verpflichtet....Sie sind verpflichtet.... Ich finde nichts über Datenschutz. Wer kann Oasis benutzen? Nur Spielhallen oder jeder Gewerbetreibende der das System bestellt? z.b. Schufa, Banken.... oder welche staatlichen Institute haben Zugriff hierauf? Polizei, Gerichte etc... ich möchte nicht das es eines Tages gegen mich verwendet wird. Horrorszenario: Gericht untersagt alleiniges Erziehungsrecht, da laut Oasis Spielsüchtig.
Ich bräuchte klare Aussagen die sich aber auf Gesetzestexte beziehen. Vielleicht kann man hier helfen?
Vielen Dank und Gruß
Ulli
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Die würden das ja nur überprüfen wenn zb die mutter sagt du bist spielsüchtig und deshalb unfähig
alleinerziehend zu sein was ja auch so ist.
In dem fall würde die sperre nur für dich sprechen.
Anderenfalls sehen die bei so einer Aussage deine kto daten und geldausgänge an und wenn du dort
15 mal am tag 100€ abgehoben hast und das mehrere monate bei geldeingang wäre das erheblich
schlimmer.
Warum die cops oder andere instituten auch banken das abfragen sollten ist mir auch ein Rätsel.
Wenn du in so ne Situation kommst dass da jemand auf die idee kommt das abfragen zu müssen werden
das allesamt Situationen sein wo das nur für dich sprechen würde.
Spielsucht weist dir jd der will mit deinen kto daten innerhalb von 3 min nach ???
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1. Beitrag ... provokante These ... antworten finden sich im Netz ... ach ist das trollig ... :-)
Aber ... schauen wir doch mal - Bitte die Links immer ganz lesen:
Wer darf darauf zugreifen:
Dieses System steht all denjenigen Veranstaltern von Glücksspielen zur Verfügung, die nach dem GlüStV verpflichtet sind, sich an das übergreifende bundesweite Sperrsystem zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht anzuschließen.
Quelle: https://innen.hessen.de/buerger-staat/gluecksspielneu/spielsperrsystem-oasis
Zudem muss mit dem Land Hessen eine “Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung“ abgeschlossen werden.
Quelle: https://rp-darmstadt.hessen.de/integrationstestumgebung-freigabeerkl%C3%A4rung
Link zur Vereinbarung:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/content-downloads/Vertraulichkeits-%20und%20Sicherheitsvereinbarung%20Dienstleister%20ausf%C3%BCllbar.pdf
Eine schicke Präsentation:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwi3_PP1ubTZAhXF_qQKHaJsDpQQFghDMAM&url=https%3A%2F%2Fgluecksspiel.uni-hohenheim.de%2Ffileadmin%2Feinrichtungen%2Fgluecksspiel%2FSymposium2014%2FMUnverzagt_2014.pdf&usg=AOvVaw1aULJgzm6tiKPcRrn0Ps4D
Weitere Hinweise auf den Umfang des Abrufes finden sich in der Anwendungsbeschreibung:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjLvdSvu7TZAhVE6aQKHbHcCGoQFggzMAE&url=https%3A%2F%2Frp-darmstadt.hessen.de%2Fsites%2Frp-darmstadt.hessen.de%2Ffiles%2Fcontent-downloads%2FAnwenderanleitung%2520OASIS%2520WEB%2520Version%25204.2.pdf&usg=AOvVaw0kcSzXZXaol2H8rCUJqSqE
Auf den gelisteten Seiten gibt es weitere interessante Links ...
Und hier steht nix über Weitergaben (Sperrformular):
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwi92drlu7TZAhUPjqQKHYU-BTUQFggoMAA&url=https%3A%2F%2Finnen.hessen.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fmedia%2Fhmdis%2Fmusterantrag_auf_selbstsperre.pdf&usg=AOvVaw1HGQsnbsveCFodTOvLQoYy
An Ilona: Das wäre doch mal ein Thema für eine Jahrestagung ...
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@Ulli
In einem Formular willige ich ein, dass meine Sperre weitergegeben werden kann an Gerichte und andere Institute.
Kannst du mir das Formular bitte zuschicken. Wir würden uns darum kümmern und hier darüber berichten!
@Olli
Wir haben das Thema Sperre bei der letzten Tagung im Forum behandelt. Für Hessen hat Frau Senger-Hoffmann berichtet.
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Hallo Ilona, hallo Olli,
Ich werde die links studieren und berichten was ich da raus
lese. Vielen Dank für die Mühe
Ebenfalls werde ich das von mir genanntes Sperrformular besorgen. Weiss noch genau in welcher Halle es war.
Ich hoffe und bete, dass die Sperrung nicht von dritten gesehen werden kann. Nur bei 100%er Sicherheit werde ich mich sperren lassen und nur das kann mich noch retten.
Danke und Gruß
Ulli
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Super! Ich bin gespannt. Du kannst dich auch noch zusätzlich an die OASIS Mitarbeiter wenden, wenn dir das Sicherheit gibt.
LG Ilona
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Hi Ilona, hab mir den Sperrantrag besorgt. War leider etwas teuer :-[
An welche Mailadresse darf ich das senden? Der Antrag darf gerne veröffentlicht werden. Bitte nur nicht meine Mailadresse.
Gruß Ulli
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Puh ... Ilona ... ich werde alt ... :-)
Sie hatte sich aber doch nicht speziell über den Datenschutz ausgelassen?
Ich schaue mir die Skripte noch mal an ...
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@ulli
Bitte an spielsucht@t-online.de
Bin gespannt!
LG Ilona
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So Ilona,
hab dir das Formular zugesendet. In dem Antrag beziehen die sich auf Paragraf 11 Absatz 3 des hessischen Spielhallengetztes.
Laut diesem Gesetz dürfen die tatsächlich die Daten weitergeben. Meine Befürchtungen bewahrheiten sich leider.
Gruß
Ulli
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Habe das Regierungspräsidium in Darmstadt kontaktiert.
Meine Anfrage hat auch ein Aktenzeichen bekommen, daher habe ich ein wenig Rechtsicherheit.
Ich möchte die Mitarbeiterin zitieren ohne Ihren Namen zu nennen:
“Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
der Datenschutz wird bei dem Spielersperrsystem OASIS HSpielhG gewährleistet.
Die Spielhallenbetreiber haben keine Übersicht über alle eingetragenen Sperren. Sie können lediglich überprüfen, ob eine Person gesperrt ist. Hierfür muss Ihnen allerdings der vollständige Name, Adresse und Geburtsdatum vorliegen.
Die Polizei hat kein Einsichtsrecht in das Sperrsystem. Familien-und Arbeitsgerichte erhalten ebenfalls keine Einsicht.
Lediglich im Falle einer Strafverfolgung z.B. im Rahmen der Nichteinhaltung des Hessischen Spielhallengesetzes können Daten an das zuständige Gericht weitergeleitet werden. Dies geschieht nur auf Antrag bzw. nur, wenn der betroffene Spieler gegen die Spielhalle vorgehen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxxxx
Also für mich ist das eine klare Sache. Ich lass mich sperren und kann es jeden dringend empfehlen.
Gruß
Ulli