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Rückfall Chargeback über die Sparkasse

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Archie 49

Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« am: 14 Oktober 2019, 15:07:24 »
Hallo!

Nach einer spielfreien Zeit hat es mich erneut erwischt. Nach Probleme in der Beziehung, dem Job und der Gesundheit bin ich leider in alte Muster verfallen. Jetzt nicht mehr in Spielhallen sondern nur noch online. Habe heute die Reißleine gezogen und mich zu erst in meinen Online Casinos sperren lassen, dazu noch das online Banking sperren lassen, damit ich keine Möglichkeit mehr zum einzahlen habe. Außerdem Kontakt zur Beratungsstelle aufgenommen und am Mittwoch werde ich eine SHG besuche. Alles extrem schlecht gelaufen. Trotz meines Nettoverdienstes von knapp 3k bekomme ich keinen Kredit mehr. Habe zwar nur noch einen Kredit aber leider einen negativen Schufaeintrag der noch einige Zeit in der Schufa bleibt. Gesamtschulden liegen mit Bafög also auch ohne Spielen bei knapp 25k. Konto ist nicht im Minus da es keinen Dispo gibt.  Eigentlich überschaubar dafür das es schon mal weit über 100k waren. Wie ich den Monat überstehen soll, weiß ich grade nicht aber ist ja immer irgendwie gegangen von daher wird es auch diesmal klappen.

Ich habe eine Frage bezüglich Chargeback bei der Einzahlung mit Klarna bzw. Sofort Überweisung und der Sparkasse. Meine Hausbank die Sparkasse, weiß seit über 20 Jahren das ich Spielsüchtig bin. Aufgrund von Pfändungen und nicht eingelösten Lastschriften muss auch dieser Rückfall der Sparkasse nicht verborgen geblieben sein. Trotzdem konnte ich bis gestern weiterhin fleißig über Klarna und Sofort und Trustly bei allen illegalen Online Casinos einzahlen. Ich weiß natürlich das ich diese Einzahlungen getätigt habe trotzdem hätte nicht die Sparkasse vor allem mit der Kenntnis von meiner Erkrankung die Zahlungen an Online Casinos nicht zulassen dürfen? da diese ja auch illegal sind. Ich wohne außerhalb von Schleswig Holstein. Bzw. hätte man mir schon längst das Konto kündigen müssen. So sind im letzten Jahr ca. 30k an Casino´s überwiesen worden.

Seht Ihr eine Chance auf Rückzahlung? Soll ich einen Anwalt einschalten? Gab es schon vergleichbare Situationen? Lässt die Sparkasse sich auf einen Vergleich ein?

Was meine Erkrankung angeht bin ich mit Beratungsstelle, SHG und Sperrungen gut aufgestellt. Was Chargeback betrifft habe ich keinen Plan. Freue mich auf Eure Antworten.

Grade mal Nachgezählt. Habe in den letzten vier Monaten über 200 Einzahlungen mit ca. 18k gemacht.
« Letzte Änderung: 14 Oktober 2019, 15:33:18 von Archie 49 »

Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #1 am: 15 Oktober 2019, 15:54:27 »
Autsch, tut mir leid. Kann dir keine Hilfe bieten wegen Chargeback oder ähnlichem. Das finanzielle ist das eine Thema, das können andere besser beraten.

Wichtiger ist dass du vorsorgst, dass du nicht mehr so einfach an Geld kommst!  Irgendjemand deines Vertrauens einweihen oder so was wie ein Verwalter beauftragen.
Automatische Zahlungen einrichten für das wesentliche wie Miete, Versicherungen etc. Nur noch ein Taschengeld für das tägliche Zeugs. Kein ebanking, Kreditkarte usw mehr.

Bin zwar ein Neuling, aber nach erst drei Monaten Spielfrei an einem Punkt wo mein Hirn nach Casinos schreit. Aber ich komme nicht an Geld....

Bleib stark, wünsche dir Erfolg auf deinem Weg.

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Archie 49

Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #2 am: 16 Oktober 2019, 15:39:01 »
Hallo nochmal!

Scheinbar hat es direkt über die Sparkasse hier noch niemand probiert.

Hat jemand Kontakt zur Kanzlei CLLB Rechtsanwälte? Die haben geschrieben, dass es angeblich gute Aussichten bei Einzahlungen über Klarna gibt. Ich finde aber im Netz nicht einen der über Klarna tatsächlich Geld zurück bekommen hat. Bzw.kent jemand der mit seiner Bank einen Vergleich geschlossen hat? Hch habe außerdem bedenken was passiert wenn ich bei der Sparkasse einen Anwalt einschalte. Wird mein Konto gekündigt? und bekomme ich noch irgendwo ein anderes Konto mit meinem negativen Schufaeintrag oder stehe ich mit meinem Monatsverdienst von 3000€ netto plötzlich ohne Konto da.

Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #3 am: 27 Oktober 2019, 18:20:55 »
Hallo zusammen, ich habe Rückbuchungen von PayPal veranlasst. Jetzt müsste ich das Schreiben an PayPal schicken um zu widersprechen. Kann mir jemand helfen? Es sind Rückbuchungen von 2018 und ich habe 2019 nicht mehr gespielt. Es geht um Sportwetten bei Interwetten. Vielen Dank.

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Offline boxd2

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Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #4 am: 27 Oktober 2019, 21:06:19 »
Nein über klarana oder skrill überweisungen kann auch der Rechtsanwalt nicht zurückbuchen wie er mir am Telefon gesagt hat geht wohl nur über pp
Welches  schreiben meinst du was muss man da widersprechen?

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Archie 49

Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #5 am: 12 November 2019, 12:11:01 »
Hallo!

Also gibt es überhaupt Erfolge über Klarna, Sofort Skrill und andere? Oder hat jemand von Euch schon ein Vergleichsangebot von einem Casino erhalten?

Mittlerweile glaube ich das da gar nix geht. Da verdient der Anwalt nicht schlecht aber für uns wird nichts dabei raus kommen. Eben dumm wenn man nicht mit Paypal eingezahlt hat.

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Archie 49

Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #6 am: 12 November 2019, 20:01:08 »
Gute Idee! Ich würde mich beteiligen. Gebe aber auch gerne demjenigen der ein Chargeback für mich über Klarna schafft 50% des Chargeback. Sind so ca. 7k.

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Offline boxd2

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Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #7 am: 12 November 2019, 23:18:30 »
Auch wen klarana schwedisch ist die  arbeiten in Deutschland wir zahlen ja nicht über Schweden ein sondern über unsre Bank mit Sitz in Deutschland klarana hat bestimmt auch ihr Gewerbe in Deutschland angemeldet ja die Politik sollte unbedingt etwas unternehmen um online casinos zu verbieten oder was weiss ich einzahlungen für sowas egal über welchen Anbieter zu drosseln damit mann nicht 10 k in 24 stundenndaneinzahlen kann das ist der Ruin von vielen

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Offline Olli

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Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #8 am: 13 November 2019, 06:25:53 »
Moin!

Solch ein Konto existiert bereits. Es gehört dem fags.
Der Verband ist grundsätzlich berechtigt Musterfeststellungsklagen durchzuführen.
Doch hierfür benötigt er weitere Mitglieder und Spendengelder.

http://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=7

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #9 am: 29 November 2019, 14:45:51 »
Suche auch nach Möglichkeiten CB über Klarna zurückzubuchen. Bin aufjedenfall bei eurer Plänen dabei!

Herzlichst

Soner

Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #10 am: 29 November 2019, 15:09:26 »
Hallo zusammen, ich habe Rückbuchungen von PayPal veranlasst. Jetzt müsste ich das Schreiben an PayPal schicken um zu widersprechen. Kann mir jemand helfen? Es sind Rückbuchungen von 2018 und ich habe 2019 nicht mehr gespielt. Es geht um Sportwetten bei Interwetten. Vielen Dank.

Sportwettenanbieter, mit einer gültigen europäischen (!) Lizenz, dürfen legal in Deutschland agieren.
Interwetten hat eine solche gültige Lizenz.
Somit bist du mit jeder Einzahlung&Wette einen gültigen Vertrag eingegangen. Ein Chargeback wäre hier also schwer durchsetzbar und selbst wenn, droht eine zivilrechtliche Klage seitens des Gläubigers

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Offline Ilona

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Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #11 am: 29 November 2019, 15:16:37 »
Na ja, legal ist etwas übertrieben. Man spricht allgemein von einem Graubereich, in dem die Sportwettanbieter sich bewegen. Da es den Bundesländern nicht gelungen ist, die vorgesehenen Konzessionen zu vergeben, wird scheinbar gegen diese Anbieter nicht vorgegangen. Eine Zeitlang hieß es, dies gelte nur für die, die eine Konzession beantragt hätten. Schwierig sei es auch für die, die gleichzeitig Casinospiele anbieten würden. Viel wenn und aber. Ich persönlich würde die Finger davon lassen. Die rechtliche Basis ist bei weitem nicht so klar wie bei Onlinecasinos, für die das Verbot höchstrichterlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #12 am: 29 November 2019, 16:16:33 »
Man kann vieles versuchen aber es sollte auch klar sein das man dann auch die Konsequenzen zu tragen hat. Dies sollte man sich schon im Vorfeld bewusst sein!
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Offline Ilona

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Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #13 am: 29 November 2019, 21:14:13 »
Lies nochmal langsam und in Ruhe. Da steht: Onlinecasinos sind in Deutschland verboten. Das Verbot ist höchstrichterlich bestätigt!
LG Ilona 
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
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Re: Rückfall Chargeback über die Sparkasse
« Antwort #14 am: 29 November 2019, 23:37:05 »
Na ja, legal ist etwas übertrieben. Man spricht allgemein von einem Graubereich, in dem die Sportwettanbieter sich bewegen. Da es den Bundesländern nicht gelungen ist, die vorgesehenen Konzessionen zu vergeben, wird scheinbar gegen diese Anbieter nicht vorgegangen. Eine Zeitlang hieß es, dies gelte nur für die, die eine Konzession beantragt hätten. Schwierig sei es auch für die, die gleichzeitig Casinospiele anbieten würden. Viel wenn und aber. Ich persönlich würde die Finger davon lassen. Die rechtliche Basis ist bei weitem nicht so klar wie bei Onlinecasinos, für die das Verbot höchstrichterlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

LG Ilona

Das ist richtig vom Prinzip. Geduldet werden alle Anbieter, die jedoch die besagte EU-Lizenz haben und akzeptieren, dass jede gewonnene Wette mit 5 Prozent besteuert wird. Damit begründet sich für mich "die Legalität". Im Gegensatz zu Casinos (Slots, etc), welche wie du selbst sagst, höchst richterlich verboten ist und bleibt.

Insofern wird es vor Gericht schwer, Wetteinsätze zurückzufordern.

 

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