Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Skywalker89 am 13 November 2022, 18:37:31

Titel: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Skywalker89 am 13 November 2022, 18:37:31
Guten Abend zusammen, ich habe bereits einen vollstreckbaren Titel. Das Casino Zahlt aber leider nicht und reagiert auch auf keine Zahlungsaufforderung.
Nun steht die Zwangsvollstreckung über eine Partnerkanzlei auf Malta an.
Hat diesbezüglich schon jemand positive oder negative Erfahrungen gemacht? Ich hoffe auf einen positiven Ausgang dann kann ich endlich meine Spielschulden bezahlen. Ich bin seit 1 Jahr Spielfrei :)







Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: noIdea am 15 November 2022, 13:29:26
Das interessiert mich auch. In meinem Fall ist noch nicht dazu gekommen, habe aber nach 11 Monate, 2 Verhandlungen und einer Berufung ein unanfechtbares Urteil vom LG.

Es sind schon einige Monate her, der Anwalt meint, dass es am besten ist abzuwarten. Wie er gesagt hat, sie sind im Kontakt regelmäßig und bei dieser Firma ist es immer 50/50, ob sie zahlen oder nicht (Was auch immer das heißen sollte, denke aber die kennen die Leute aus den Rechtsabteilungen der OCs, weil immer mehr Leute klagen wodurch der Kontakt besteht.)

Der letzte Schritt ist, laut dem Anwalt, die Zwangsvollstreckung. Ich habe aber das Gefühl bekommen, dass sie das vermeiden wollen, weil es dann zuerst länger dauert bis das Geld eingetrieben wird bzw. mit höheren Kosten verbunden ist.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Windmühlen am 15 November 2022, 13:49:07
Hi NoIeda,

ich habe zwei Fragen.

Hast du deinen Prozess mit eigenen Mitteln finanziert?
War dir die Vollstreckungswahrscheinlichkeit 50:50 vor der Bevollmächtigung bekannt?

Ich habe bisher nur dieses Inkasso-Unternehmen auf Malta zur Vollstreckung gefunden. Die Kosten sind aber arg hoch. (Die wollen bei einer erfolgreichen Vollstreckung zwischen 15% und 30% als Provision, und ggf. noch zusätzliche Rechtsanwaltskosten falls Malta die Rechtssprechung nicht anerkennt)
https://www.debitum-collectio.com/

Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: noIdea am 15 November 2022, 14:10:55
Hi NoIeda,

ich habe zwei Fragen.

Hast du deinen Prozess mit eigenen Mitteln finanziert?
War dir die Vollstreckungswahrscheinlichkeit 50:50 vor der Bevollmächtigung bekannt?

Ich habe bisher nur dieses Inkasso-Unternehmen auf Malta zur Vollstreckung gefunden. Die Kosten sind aber arg hoch. (Die wollen bei einer erfolgreichen Vollstreckung zwischen 15% und 30% als Provision, und ggf. noch zusätzliche Rechtsanwaltskosten falls Malta die Rechtssprechung nicht anerkennt)
https://www.debitum-collectio.com/

Danke für die Informationen, die Antworten sind nein und nein.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: noIdea am 15 November 2022, 14:36:24
Die Anwälte kennen wahrscheinlich diese Firmen, denke aber, dass sie das bewusst verzögern, weil die Kosten dann zu hoch werden und es zahlt sich nicht mehr aus.




Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Windmühlen am 15 November 2022, 14:43:50
Danke für deine Infos.
Dann hast du wahrscheinlich einen starken PKF an deiner Seite. Die werden schon alles versuchen, um deinen Fall erfolgreich abzuschließen.

Wenn jemand seinen Prozess mit eigenen Mitteln finanziert, und nicht über die 50:50 Chance aufgeklärt wird, und ggf. ein weiteres Verfahren auf Malta führen / bezahlen muss, fände ich das Verhalten inakzeptabel.

Viel Erfolg!
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Aviridertschi am 18 November 2022, 14:47:55
Würde mich auch interessieren, denn Titel ist ja da und seit 5 Monaten nichts bezahlt worden.
Am Montag wird jetzt die Exekution in die Wege geleitet lt RA Kanzlei.

Kann sich also nur noch um Jahre drehen  ;)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Windmühlen am 18 November 2022, 15:01:22
Schau mal … das war eine Info von einem Mitglied aus diesem Forum.

Zitat
Eigene Info: Meine Klage wurde auf Malta und in englischer (nicht maltesischer!) Übersetzung zugestellt und akzeptiert.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Windmühlen am 18 November 2022, 15:16:34
Zu den Anbietern, die inzwischen lizenziert sind.

Es obliegt den Rechtsanwälten, ob sie diesen Weg für erfolgversprechend halten.

Notwendige Bedingung:
Der Anbieter, der nicht bezahlt, steht auf der White List.

Das sind Antworten aus Hessen und Sachsen-Anhalt. Beide Behörden haben Vollzugsgewalt hinsichtlich Lizenz-Entzug, Vollstreckung von Sicherheitsleistungen usw.

Zitat
Die legal agierenden Anbieter, welche über eine Erlaubnis Verfügung, müssen Sicherheitsleistungen erbringen, um Ausfällen kompensieren zu können. Aus diesen Sicherheitsleistungen können ggf. an Spielerinnen und Spieler Zahlungen erfolgen, soweit diese über rechtskräftige Vollstreckungstitel verfügen.

Die White-List und Grundlagen findet ihr hier:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5622.0.html

Zitat
Soweit uns konkrete Umstände, wie z.B. gescheiterte Vollstreckungsversuche, bekannt werden, würden wir diese ggf. in die aufsichtsrechtlichen Themen einfließen lassen

-Edit-
An einem Lizenz-Entzugs Verfahren dürften viele interessiert sein, um den Anbietern klar zu machen, dass der GlüStV und Urteile vollumfänglich anzuerkennen sind.

Letztendlich müssen das die Profis entscheiden.

PS:
Die Anbieter sind auch noch schlechte Verlierer… wirklich beschämend…
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Andreas1978 am 19 November 2022, 15:06:22
Gibt es Erfahrungen, ob die Domainpfändung einer ".DE" Seite eine einfachere Alternative als die Vollstreckung auf Malta darstellt?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Andreas1978 am 28 November 2022, 02:34:35
Zum Thema Webseiten von Anbietern mit einer ".de" Endung:

Zitat: "Die Vergabestelle für Domains mit der “deutschen” Domain-Endung, also der Top-Level-Domain “.de” ist die DENIC."

https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/domainpfaendung/

-------

Zitat: "Die DENIC eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Aufgaben sind der Betrieb und die Verwaltung der Top-Level-Domain .de sowie alle damit einhergehenden Aktivitäten."

https://de.wikipedia.org/wiki/DENIC

--------

Zitat: "Abgesehen davon, gehören Domains mittlerweile zu den wichtigsten Wirtschaftsgütern von Unternehmen. Daraus ergeben sich die häufigen Pfändungen und Vollstreckungen von Domain Rechten. Sofern es für ein Unternehmen, gegen welches die Zwangsvollstreckung, bzw. Pfändung der Domain betrieben wird, möglich ist, die geforderte Summe zu begleichen, sollte dies auch geschehen. Die Domain wird im Falle der Nichtzahlung durch den Gläubiger verwertet, was dazu führt, dass das Unternehmen die ursprüngliche Domain entweder gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen zurückerlangen kann. Eine Zahlung ist meist einfacher und mit weniger wirtschaftlichem Verlust verbunden."

http://www.it-rechtsinfo.de/schadensersatz-der-denic-fuer-vereitelte-domainpfaendung/
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: noIdea am 13 Dezember 2022, 15:26:51
Ein kurzes Update: endlich wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Habe vor kurzem die Mitteilung vom Anwalt bekommen. Laut ihm sind aktuell tausende Prozesse beim Kooperationsanwalt anhängig. Hat gesagt, sie melden sich wieder in ca. 6 Monate.

Bis jetzt hat er sich immer nach ca. 2/3 seiner zeitlichen Prognose gemeldet, also ich hoffe ich melde mich bald mit guten Neuigkeiten:)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Andreas1978 am 13 Dezember 2022, 15:34:57

Ich drück dir die Daumen!!
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Windmühlen am 13 Dezember 2022, 22:51:50
@NOIDEA … klingt super. Du kommst voran! Viel Erfolg! Danke für dein Update.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Dennis47 am 18 Dezember 2022, 08:02:15
"Um (national - titulierte) Forderungen durchsetzen zu können, bedarf es der Amtshilfe der maltesischen Behörden. Das die ihren Goldesel auch nur ein Haar krümmen ist unwahrscheinlich. Gründe um Vollstreckungen auszusetzen sind leicht gefunden. Insofern besitzt das Casino aufgrund all der Tatsachen meiner Ansicht nach eine wesentlich bessere Position um den Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vorzugeben, sofern es überhaupt dazu bereit ist."

Die Thematik gab es da schon einmal (https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4538.0.html)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Kläger2021 am 18 Dezember 2022, 11:33:45
"Um (national - titulierte) Forderungen durchsetzen zu können, bedarf es der Amtshilfe der maltesischen Behörden. Das die ihren Goldesel auch nur ein Haar krümmen ist unwahrscheinlich. Gründe um Vollstreckungen auszusetzen sind leicht gefunden. Insofern besitzt das Casino aufgrund all der Tatsachen meiner Ansicht nach eine wesentlich bessere Position um den Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vorzugeben, sofern es überhaupt dazu bereit ist."

Die Thematik gab es da schon einmal (https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4538.0.html)

Also ich persönlich teile deine einseitige Darstellung nicht. Dein Vortrag ist aus meiner Sicht offenkundig unzureichend vorgetragen. Soweit es sich um Casinos oder Sportwettenanbieter Anbieter handelt, die eine deutsche Lizenz besitzen, besteht dann die Möglichkeit der Zwangsverwaltung der Internet-Domäne. Diese Möglichkeit hat bei einem namhaften Anbieter Mr. Grün hervorragend geklappt. Nachdem dieser verurteilt wurde 25.000€ an den Spieler zu zahlen, wurden den Aufforderungen das Geld zeitnah zu überweisen nicht nachgekommen seitens des Anbieters. Erst als man den die Internetseite zwangsverwalten wollte, hat der Anbieter gezahlt. Ich finde es nicht so aussichtslos, Wien Vollstreckung erfolgreich durchzusetzen. Die maltesischen Behörden werden wahrscheinlich langsamer arbeiten, aber dennoch müssen die als Behörde sich den Gesetzen unterordnen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Windmühlen am 18 Dezember 2022, 12:20:50
Ich stimme Kläger2021 zu.

Zum Thema Vergleich… bitte § 278 ZPO beachten.

Zitat
Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

vgl.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html

Persönlich habe ich mit Vergleichen ausgezeichnete Erfahrungen gemacht.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Dennis47 am 18 Dezember 2022, 17:53:40
Also ich persönlich teile deine einseitige Darstellung nicht. Dein Vortrag ist aus meiner Sicht offenkundig unzureichend vorgetragen. Soweit es sich um Casinos oder Sportwettenanbieter Anbieter handelt, die eine deutsche Lizenz besitzen, besteht dann die Möglichkeit der Zwangsverwaltung der Internet-Domäne. Diese Möglichkeit hat bei einem namhaften Anbieter Mr. Grün hervorragend geklappt. Nachdem dieser verurteilt wurde 25.000€ an den Spieler zu zahlen, wurden den Aufforderungen das Geld zeitnah zu überweisen nicht nachgekommen seitens des Anbieters. Erst als man den die Internetseite zwangsverwalten wollte, hat der Anbieter gezahlt. Ich finde es nicht so aussichtslos, Wien Vollstreckung erfolgreich durchzusetzen. Die maltesischen Behörden werden wahrscheinlich langsamer arbeiten, aber dennoch müssen die als Behörde sich den Gesetzen unterordnen.

Vielleicht ein kurzer Hinweis vorab, zum Zeitpunkt meines zitierten Beitrages hatte keines der Online Glücksspiel Seiten eine deutsche Lizenz.
Die deutsche Lizenz ist davon ab auch nicht der Garant dafür, über "Umwege" Druck auszuüben. Vollstreckungen, also AKTIVE, sei es Pfändungen von Bankkonten oder Sachwerte von maltesischen Unternehmen in Malta (!), benötigen die bereitwillige Amtshilfe der maltesischen Behörden. Mir ist bis dato kein Fall bekannt, in der dies tatsächlich möglich geworden ist.

Domains pfänden um Druck auszuüben bei einer Deutschen (.de) Domain ist sicherlich möglich und eine gute Idee, bei (.com) Domains benötigt man aber auch die Hilfe der amerikanischen(!) ICANN.

Fakt ist doch einfach, ich mein wir können da jetzt noch weiter ins juristische Detail gehen, aber es ist ja kaum zielführend.
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Die EU hat jedem Land zudem auch eingeräumt, eigens solche Vollstreckbarkeiten zu überprüfen/abzulehnen, wenn es mit nationalen Gesetzen kollidiert. Ein Link dazu hatte ich auch schon mal hier gepostet
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Manollo am 18 Dezember 2022, 20:22:23
Ich finde es interessant was hier so steht, das Casino hatte eine DE IBAN wenn ich denen Geld überwiesen habe. Wohl eine Bank dazwischen geschaltet. Die Kontopfändung wäre doch ein einfacher Schritt oder irre ich mich?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Aviridertschi am 19 Dezember 2022, 04:41:42

Fakt ist doch einfach, ich mein wir können da jetzt noch weiter ins juristische Detail gehen, aber es ist ja kaum zielführend.
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Die EU hat jedem Land zudem auch eingeräumt, eigens solche Vollstreckbarkeiten zu überprüfen/abzulehnen, wenn es mit nationalen Gesetzen kollidiert. Ein Link dazu hatte ich auch schon mal hier gepostet


Warum sollte ein deutsches tutuliertes Urteil nicht 1:1 auf maltesischen Boden vollstreckbar sein.
Das einzigste ist, dass man dort halt über einen Maltesischen Gerichtsvollzieher vor Ort gehen muss. Kosten entstehen wieder und es vergeht wieder Zeit. Deswegen scheuen einige diesen Weg.
Ich kenne zumindestens 2 PKF welche extra Abteilungen diesbezüglich haben und lt. deren RA auch die Forderungen durchsetzen.   
Das größte Problem ist, dass ein deutscher Anwalt hier mit einem Gerichtisvollzieher ( in dem Fall ) auf Malta zusammenarbeiten muss und nicht den einfachen Weg gehen können.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Windmühlen am 19 Dezember 2022, 17:14:33
Zitat
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Wenn dem so wäre, dann müssten sich die Anbieter nicht von den besten Kanzleien verteidigen lassen.
Dann gäbe es keine Vergleiche (siehe Urteilssammlung) und dann gäbe es auch keine Verteidigung vor Gericht, sondern lediglich Versäumnisurteile.

Geduld ist der Schlüssel zum Erfolg.
Die Verzögerungstaktiken, das Säen von Unsicherheit, das Zeitspiel, die erschwerte Vollstreckung, dubiose Beiträge auch in diesem Forum sind alles lediglich Mittel um weitere Kläger von der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abzuhalten.

Beispiel 1 - MALTA Klagezustellung - ERFOLGREICH!

Zitat
Eigene Info: Meine Klage wurde auf Malta und in englischer (nicht maltesischer!) Übersetzung zugestellt und akzeptiert.

Quelle: FAGS Forum

Beispiel 2 - Vollstreckung - ERFOLGREICH! @Manollo - völlig richtig!

Zitat
Hiermit konnte von Dr. Späth & Partner bei der zahlungsabwickelnden Bank, über die das Online-Casino seine Zahlungen abwickelt, "vollstreckt" werden, d.h., die zahlungsabwickelnde Bank hatte den ausgeurteilten Betrag in Höhe von 7.121,- € + Kosten wirklich auf das Fremdgeldkonto von Dr. Späth & Partner angewiesen, von dort konnte er an den Mandanten von Dr. Späth & Partner, den Spieler, weiter überwiesen werde

Quelle: Anwalt.de (https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-casino-geld-zurueck-erfolgreich-vollstreckt-anwaltsinfo-188298.html)

Beispiel 3 - Anbieter bilden zurecht Rücklagen, um Rückzahlungen gewährleisten zu können. Die Anbieter nennen es Risikovorsorge.

Zitat
Eine Anpassung der Ergebniserwartung (EBITDA) als Folge der erhöhten GGR-Erwartung erfolgt derzeit nicht. Denn es ist nicht abschließend absehbar, in welchem Umfang im Zusammenhang mit früheren Geschäftsaktivitäten noch Risikovorsorge im Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 getroffen werden wird.

Achtung! Anbieter-Name wird genannt. Quelle: nebenwerte-magazin.com (https://www.nebenwerte-magazin.com/bet-at-home-erhoeht-umsatzprognose/)

Beispiel 4: Bei lizenzierten Anbieter können ggf. die Sicherheitsleistungen ( 5 Mio. EURO / muss nach einer Pfändung wieder aufgefüllt werden) gepfändet werden.

Zitat
Die legal agierenden Anbieter, welche über eine Erlaubnis Verfügung, müssen Sicherheitsleistungen erbringen, um Ausfällen kompensieren zu können. Aus diesen Sicherheitsleistungen können ggf. an Spielerinnen und Spieler Zahlungen erfolgen, soweit diese über rechtskräftige Vollstreckungstitel verfügen.

Beispiel 5: Aufsichtsrechtlich wird es dann für die Anbieter sehr unangenehm:

Zitat
Soweit uns konkrete Umstände, wie z.B. gescheiterte Vollstreckungsversuche, bekannt werden, würden wir diese ggf. in die aufsichtsrechtlichen Themen einfließen lassen

Beispiel 6: Pfändung der Internet-Domain

usw...
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Dennis47 am 29 Dezember 2022, 08:42:12

Fakt ist doch einfach, ich mein wir können da jetzt noch weiter ins juristische Detail gehen, aber es ist ja kaum zielführend.
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Die EU hat jedem Land zudem auch eingeräumt, eigens solche Vollstreckbarkeiten zu überprüfen/abzulehnen, wenn es mit nationalen Gesetzen kollidiert. Ein Link dazu hatte ich auch schon mal hier gepostet


Warum sollte ein deutsches tutuliertes Urteil nicht 1:1 auf maltesischen Boden vollstreckbar sein.

 :-\

Zitat
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Wenn dem so wäre, dann müssten sich die Anbieter nicht von den besten Kanzleien verteidigen lassen.
Dann gäbe es keine Vergleiche (siehe Urteilssammlung) und dann gäbe es auch keine Verteidigung vor Gericht, sondern lediglich Versäumnisurteile.

usw...

Vergleichsvereinbarungen in "Urteilssammlungen"....

Ernsthaft, ich hoffe das man meine Intuition richtig versteht , denn es ist wichtig, dass das Online Glücksspiel international bzw. zumindest europarechtlich verboten wird und vor allem verfolgt wird. Hierzu gehört es auch, das die Zahlungsströme unterbunden werden!!
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: will am 29 Dezember 2022, 10:03:15
Hierzu gehört es auch, das die Zahlungsströme unterbunden werden!!

Banken überleben jeden Politiker. Solange die weltgrößten Banken wie z.B JP Morgan mit im Boot sind, ja in paar Fällen sogar alle Einzahlungen entgegen nehmen, wird da nix passieren.
Und wer weiß was die für "Zwischenstellen" erfinden, damit man das dann "nicht verfolgen" kann...
Die unterbinden sicher nicht ihre eigenen Transaktionen ^^
Genauso wie die Ausrede ja das können wir nicht wissen was illegales Glücksspiel ist.
Es müsste heißen, wir wollen es nicht wissen, es gäbe ja einbüßen....
Titel: Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Januar 2023, 11:27:24
https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/domainpfaendung/

Pfändung der Internet-Domän. Sehr informativ.