Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: holger am 16 März 2019, 01:41:40

Titel: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 16 März 2019, 01:41:40
Guten Tag zusammen,

ich schildere hier kurz meine Erfahrungen.
Über WHDG habe ich die Paypal Zahlungen der letzten 13 Monate angefordert. Ist noch in Bearbeitung.
Die Kk Ümstze der letzten 3 Jahre habe ich selber in Angriff genommen. Also erstmal die Bank angeschrieben, da kam dann dies zurück.

mit ihrer oben genannten Visa Umsatzreklamation beauftragen Sie uns mit der Rückrechnung diverser Visa Kartenumsätze( Gesamt 10000 Euro)
Wir haben Ihren Auftrag sorgfältig geprüft und teilen ihnen unser Ergebnis dazu mit.

Die reklamierten Kartenzahlungen fanden anteilig über die bezahlplattform PayPal statt. Somit war es für die Consorsbank nicht möglich zu erkennen, welchen Zweck die Zahlungen dienten,
bzw.ob die den Kartenzahlungen zugrunde liegenden Geschäfte einen illegalen Hintergrund hatte.
Weiterhin ist offen, ob das gesetzliche Verbot über das Veranstalten eines Glücksspiels hinaus überhaupt auf den Einsatz einer Kreditkarte durchschlägt. Außerdem besitzen alle
ihnen genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel.
Somit ist auch für die übrigen reklamierten Kartenzahlungen kein illegaler Hintergrund erkennbar.
Zusammendfassend kommen wir zum Ergebnis, das wir die von Ihnen reklamierten Umsätze nicht erstatten können.

Okay dachte ich, die wissen nicht was Sie tun.Ich habe daraufhin noch folgendes geschrieben.

In Ihrem Schreiben vom 11.03.2019 schreiben Sie, dass alle von mir genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos über eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel verfügen. Das trifft nachweisbar für Onlinecasinos nicht zu. Die sind in Deutschland nämlich verboten. Hierzu liegt ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom  26.10.2017 vor (AZ BVerwG 8 C 14.16).  Demnach verstoßen diese Forderungen gegen ein gesetzliches Verbot und sind damit nichtig. Ich bitte um eine erneute Prüfung meines Falls unter Berücksichtigung des genannten Urteils des BVerwG  https://www.bverwg.de/de/261017U8C14.16.0 .


Des weiteren  schreiben Sie es fanden anteilig Zahlungen an Paypal statt.
Es geht hier nicht um Paypal sondern um Playcherry und Sunmaker.
Mein Anwalt ist bereits mit Ihnen wegen Paypal in Verbindung.

Nachdem ich Ihnen meine Reklamation geschickt habe, waren Sie aber sehr flott mit der Prüfung.
Allerdings haben Sie mir nicht den Betrag vom Zeitraum Januar 2016 bis Oktober 2017 mitgeteilt.

Die Forderung von 10037 Euro bezieht sich lediglich auf den Zeitraum 10.17-01.19.

Gerne sende ich Ihnen noch ein paar Informationen dazu.
Kreditkarteneinsatz für Online-Casinospiele rechtswidrig
Das Amtsgericht München hat mit rechtskräftigen Urteil vom 21.02.2018 (Az. 158 C 19107/17) eine Klage auf Ausgleich von Spieleinsätzen, die mittels Kreditkarte getätigt wurden, abgewiesen.

Ich fordere Sie hiermit erneut auf ,den Betrag von 10037 Euro zuzüglich den Betrag x von Januar 2016 bis Oktober 2017
auf das von mir angegebene Konto bis zum 31.03.19 zu überweisen.

Sollte bis zu der genannten Frist keine Rückbuchung erfolgt sein, werde ich Klage einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Jetzt bin ich mal gespannt was da kommt :-)

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 16 März 2019, 08:29:31
Zitat
Jetzt bin ich mal gespannt was da kommt :-)

Ich auch...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ilona am 16 März 2019, 08:57:57
Ich kenne das so nicht. Wenn ich eine Forderung an jemanden stelle, sollte ich schon sagen, um welche Summe es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte ich über entsprechende Unterlagen verfügen, mit denen ich meinen Anspruch belegen kann. Das sind auch die ersten Fragen, wenn man einen Anwalt aufsucht. J

uristerei ist ein anspruchsvolles Studienfach. Vergesst das nicht. 8-Wochen Chargeback kann man (inzwischen) gut allein machen. Bei anderen Forderungen sollte man sich selbstkritisch prüfen, ob man sich evtl. gerade überschätzt.
LG Ilona
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 17 März 2019, 02:02:39
Ich kenne das so nicht. Wenn ich eine Forderung an jemanden stelle, sollte ich schon sagen, um welche Summe es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte ich über entsprechende Unterlagen verfügen, mit denen ich meinen Anspruch belegen kann. Das sind auch die ersten Fragen, wenn man einen Anwalt aufsucht. J

uristerei ist ein anspruchsvolles Studienfach. Vergesst das nicht. 8-Wochen Chargeback kann man (inzwischen) gut allein machen. Bei anderen Forderungen sollte man sich selbstkritisch prüfen, ob man sich evtl. gerade überschätzt.
LG Ilona

Den Betrag habe ich ja nur hier mit x bezeichnet. Es wurde eine schöne Liste mitgeschickt, wo alles drauf ist.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 20 März 2019, 17:28:15
Kurzes Update.

Heute Frist bei der Bank für die 13 Monate Rückbuchung von PayPal abgelaufen.....

Na Mal sehen....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Neues ICH am 20 März 2019, 22:29:27
Kam was?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 21 März 2019, 00:47:48
bis jetzt nicht
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 11 April 2019, 23:19:01
 An die Bank wurde eine Aufforderung geschickt wieviel Euro zurück gebucht werden sollten, was bis jetzt nicht passiert ist. Fast gleichzeitig wurde an Paypal auch ein Schreiben
geschickt, das jetzt dann das Konto  mit x euro im Minus steht.Es steht aber nix im minus, weil die Bank noch nicht zurück gebucht hat. Wäre es nicht Sinnvoll gewesen erst dann an Paypal zu schreiben wenn das Geld bereits zurück gebucht wurde. Finde das bisschen komisch....
Nachdem jetzt bald die 2. Frist vorbei ist, denke ich wird nicht mehr viel passieren..........
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 11 April 2019, 23:41:45
Das ist eine Taktik machen die bei mir genauso, falls du so doch einen Verzicht erhältst haben sie ein Druckmittel gegenüber der Bank... ich denke da wird auch viel im Hintergrund verhandelt. PS Ich warte auch schon seit 2 Monaten und drei Schreiben der Kanzlei auf rückbuchung.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 11 April 2019, 23:44:58
Problem ist halt, die haben heute mein Konto gekündigt und da sind 5000 Miese drauf.....wenn ich die Rückbuchungen nicht bekomme dann weiss ich auch nicht weiter.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 12 April 2019, 00:15:23
Okay dan verstehe ich es , war bei dir nix zu holen in der 8 Wochen Frist ? Ich konnte da zum Glück noch genug retten um aus dem dispo zu kommen sowie kk minus....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 12 April 2019, 05:12:10
nee leider gar nix in den 8 Wochen....bin seit ca 6 Monaten spielfrei und habe Mitte Februar von dem ganzen Erfahren.
Ich hoffe die lassen die 2.Frist nicht auch noch verstreichen. Weil was passiert dann?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 12 April 2019, 10:33:19
Okay klingt ja super 6 Monate Spielfrei 👍,fand selber nur die ersten 2 Wochen schwierig... jetzt ist der Verstand wieder klar... jedenfalls du hast ja nehme ich an 3 Monate bis zur Kündigung? Würde für den Fall sofort ein neues Konto beantragen mit sofort dispo! Zum Beispiel Ing DiBa da hast du 500 Euro sofort ohne Geld Eingang mit geldeingang kannst du das dreifache deines Lohns beantragen zur Absicherung falls etwas nicht klappt ! Oder einige dich auf Rückzahlung monatlich denke daran deine Bank kann jederzeit verlangen das du dein Konto ausgleichst wird die bonität schlechter.... wird es schwierig....  würde daher sofort handeln! Kan mir gut vorstellen 3 -4 Monate wird das dauern bei whdg so überlastet wie die sind...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 April 2019, 01:41:26
kurzes Update, das kam heute von meiner Bank bezüglich der KK Rückforderung.
Was soll ich jetzt tun??

Es besteht derzeit eine unklare Regulierungssituation und Gesetzeslage im Glücksspielbereich. Wir als Bank können die Legalität der vom Kunden getätigten Geschäfte nicht abschließend beurteilen.Dies kann nur durch eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung erfolgen.
Wir bewerten nicht, ob Sie durch Ihr Handeln gegen ein gesetzliches Verbot vertoßen haben.
Unabhängig davon war und ist es für uns nicht ersichtlich, dass es sich bei den streitgegeständlichen Umsätzen um Zahlungen zu Online Glückspielen handelt bzw.diese ilegal waren oder nicht.
Das von Ihnen zitierte Urteil des Amtsgericht München Az.158 c 19107/17 gibt nicht die herrschende Meinung zu diesem Thema wieder, denn  es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Das Urteil des Amtsgerichts wirkt nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits und stellt keine gefestigte Rechtsprechung dar.
Weiterhin ist dem Urteil nicht zu entnehmen, ob das Verbot, des Veranstaltens eines Glücksspiels hinaus, auf den Einsatz einer Kreditkarte durchschlägt.
Das Landgericht München I hat zu einem vergleichbaren Sachverhalt mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Februar 2018 ( Az.27 O 11716/17) genau die gegenteilige Ansicht vertreten, sodass Ihre Argumentation hinfällig wäre.
Dennoch haben wir den Sachverhalt aus Kulanz bei Visa nachgefragt. Eine Rückforderung ist nach Aussage von Visa laut deren Regularien definitiv nicht möglich.
Der richtige Ansprechpartner sind in diesem Fall nicht wir, sondern der Anbieter der Online Glückspiele selbst,Dieser hat die Zahlungen erhalten  und wäre somit herausgabepflichtig.

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 16 April 2019, 20:46:00
Würde es Sinn machen, nachdem die Hausbank die KK Zahlungen abblockt sich direkt mit Visa in Verbindung zu setzen?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Adalbert am 17 April 2019, 07:29:19
Nice try ;)
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: taro am 17 April 2019, 07:59:00
Moin Playmygame,

und herzlich Willkommen!

Warum sollte eine Rückforderung dem ganzen ein Ende setzen?
Eine zeitlang kannst du deine Hoffnungen Sorgen und Ängste darauf fokussieren, aber das spielen wartet einfach auf Dich, dadurch ändert sich nichts. Es ist nur eine andere Art von Spielen.

Spielsucht ist eine Krankheit, um das Spielen zu stoppen muss ich anfangen mein Leben zu leben. Dabei kannst du dir Unterstützung, in Form von SHG, Beratungsstellen oder Therapie, holen.
Es ist ein verbreiteter Irrglaube das das verspielte Geld das Problem ist, im Gegenteil, das verspielte Geld kann beim Spielstop unterstützen. Mit den Taschen voll Geld würde ich heute noch spielen. Was für ein armseligescLeben.

Taro
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 17 April 2019, 17:44:17
Heute hat die bank geantwortet.
Sie will bei der Deutschen Bank ein gültiges Lastschriftmandat anfordern, liegt das nicht vor buchen sie 13 Monate zurück...      :)
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Djteam am 17 April 2019, 18:18:42
Ich habe nun von Paypal Aufgrund meiner Rückbuchungungen der letzten 8 Wochen 25 Konflikte geschickt bekommen. Soll ich jetzt jeden einzelnen Konflikt schon mit einer Forderungsabwehr beantworten oder was sollte ich als Grund eintragen oder gar nicht reagieren?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 April 2019, 08:13:25
Nachdem ich die bank erneut angeschrieben habe, kam jetzt folgendes....

Sie täuschen sich in der Annahme, dass wir anhand des MCC erkennen können, um welche Art von Glückspiel es sich handelt.Unter den MCC sind jegliche Arten von Glückspiel erfasst. Für einen Lottoschein der Landeslotterie Gesellschaft , welchen man beispielsweise über lotto24.de spielt, fallen aufgrund des MCC ebenso Gebühren an.Die Legalität oder Illegalität der jeweiligen Onlineglücksspiele geht daraus nicht hervor und ist für uns nicht erkennbar.
Die Rückbuchungen werden wir nicht veranlassen.

Abschließend sei eine Bemerkung erlaubt, dass es ihre freie Entscheidung war, sich an online Glücksspielen zu beteiligen.Jegliche Art von Glückspiel, ob nun legal oder illegal, birgt ein Verlustrisiko. Dieses Risiko kann nun nicht auf Zahlungsdienstleister übertragen werden.

Was kann ich darauf noch Antworten?
Ich gebe mich damit nicht zufrieden...!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 April 2019, 13:35:31
Jemand ein Tip was ich noch tun kann?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 23 April 2019, 13:46:53
Abwarten und Teetrinken bis neue Urteile eintrudeln. Das rät momentan jeder Anwalt der sich damit beschäftigt wenn es um KK-Zahlungen geht.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Rofl1312 am 23 April 2019, 13:48:42
Jemand ein Tip was ich noch tun kann?

Zum Anwalt gehen, du wirst alleine gegen deine Bank nicht ankommen.
Wenn die Bank einmal nein sagt, dann heißt das nein.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 23 April 2019, 13:50:19
Das hilft aber auch nicht wirklich aber ein Anfang. Wie sich das ganze nun in den kommenden Wochen oder Monaten entwickelt muss man leider, so schwer es auch fallen mag, abwarten.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: taro am 23 April 2019, 13:56:27
Interessant finde ich das inkl. PayPal alle Beteiligten scheinbar gut mit der Situation Leben können. PayPal hat sonst bei Streitigkeiten kein Problem damit sich einfach an den Konten vom Familienangehörigen zu bedienen. Bei Firmenkonten in der Familie das Konto ein halbes Jahr zu größten und andere Nettigkeiten ohne jede Rechtsgrundlage. Anders beim CB da Verhalten sie sich auffällig unauffällig, scheint Ihnen also zu gefallen.

Taro
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 23 April 2019, 14:07:25
Klar gefällt das Paypal denn der Apparat der dahintersteckt scheint dennoch, trotz der hohen Kosten, massiv an Gewinne abzuwerfen.

Die Kuh wird solange gemolken bis sie leer ist und das kann noch eine Weile dauern...^^
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 27 April 2019, 19:08:15
Kann mir jemand sagen wie lange es dauert, bis die bank das SEPA Mandat anfordert?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 29 April 2019, 12:49:44
Bis zu 30 Tage haben sie Zeit eins vorzulegen... die Bank hat wohl bei Paypal nachgefragt.. wie ich das verstehen kann Kamm von Luxemburg ein elektronischer Beleg (Mandat) ohne Unterschrift? Aber meine Bank.  Akzeptiert dieses anscheinend also wieder kein Erfolg!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 29 April 2019, 13:22:35
Dann teile Deiner Bank mit, dass dieses Mandat mangels Deiner Unterschrift nichtig ist.
Elektronische Mandate gibt es in D noch nicht.

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 29 April 2019, 13:23:22
Ja genau
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 29 April 2019, 13:31:57
Tja, ich mach das ja alles über die Kanzlei und die Macht was sie machen kann...aber die Bank ist sowas von hartnäckig, zu diesem Mandat und in Sachen Glücksspiel fängt jetzt schon an das Mus man erst mal beweisen und ich hätte mich auch strafbar gemacht und so weiter...... bin gespannt wie es weiter geht so ein Schriftwechsel dauert ja schon 3 bis 4 Wochen.... warte nun auf Antwort was die Kanzlei jetzt noch mache kann....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: mei_o_mei am 29 April 2019, 13:47:04
Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass hoffe ich, dass z.B. jemand mal die DKB verklagt in Ihrer Wiege der Sicherheit bzgl. KK und OC-Zahlungen. Die Umsätze und 3% Gebühren sind auf jeden Fall ein Nogo.
Die Bank sagt so lange Nein, bis nicht jemand ein Exempel statuiert hat.

Viele Grüße
m_o_m
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Rofl1312 am 29 April 2019, 13:59:23
Wo kann man denn nachlesen dass das Sepalastschriftmandat ungültig ist wegen der fehlenden Unterschrift?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 29 April 2019, 14:41:04
Das verlangte Schriftform des SEPA-Lastschriftmandats steht im Einklang mit den Regelungen  der  Verordnung  (EU)  Nr.  260/2012  (SEPA-VO)  zur  Festlegung  der  technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro. Die  Regelung  der  Nr.  3  a)  vii)  Anhang  SEPA-VO  intendiert  eine  schriftliche  Erteilung  des Lastschriftmandat
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Verlier2 am 29 April 2019, 15:33:53
Wo kann man denn nachlesen dass das Sepalastschriftmandat ungültig ist wegen der fehlenden Unterschrift?

Deutschland hat das vorgesehene elektronische SEPA-Mandat nicht umgesetzt. Andere Länder haben es.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 29 April 2019, 16:18:17
Ja und da liegt das Problem! Da Paypal in Luxemburg ist... akzeptiert die Bank das ganze so....  denke jetzt gehts nur noch darum die Illegalitäten dazu zu beweisen.... weis sonst auch nicht mehr !
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 07 Mai 2019, 22:39:03
Bei mir hat die Bank ohne Zucken die kompletten 13 Monate zurückgebucht.
Warum auch immer alle Lastschriften ohne Berücksichtigung der Gewinne
Werde die Differenz an Paypal weiterleiten
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 07 Mai 2019, 22:49:35
Glückwunsch dir unglaublich wie die Banken da Unterschiedlich mit umgehen dan viel Glück noch mit dem Verzicht...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Verlier2 am 08 Mai 2019, 02:18:44
Bei mir hat die Bank ohne Zucken die kompletten 13 Monate zurückgebucht.
Warum auch immer alle Lastschriften ohne Berücksichtigung der Gewinne
Werde die Differenz an Paypal weiterleiten

Welche Bank war das?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 10 Mai 2019, 09:16:06
Update 10.5.19
Heute kam ein neues Dokument von whdg.
Meine Bank hat bei der Deutschen Bank das SEPA Mandat angefordert und erhalten, allerdings nur in elektronischer Form.
Die deutsche bank weigert sich das Geld zurück zu zahlen.....

Tja wie geht's weiter jetzt?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 10 Mai 2019, 10:20:31
Hi!

Zitat
allerdings nur in elektronischer Form.

Ich denke, das gibt es hier in Deutschland nicht?!

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Johnny1988 am 10 Mai 2019, 10:21:54
Hi!

Zitat
allerdings nur in elektronischer Form.

Ich denke, das gibt es hier in Deutschland nicht?!

Doch, ich glaube schon. Das ist aber nur mit einer elektronischen Signatur gültig. Wie man es von Online-Kreditverträge z.b kennt.

Aber das hat Paypal ja nicht, oder? Da war es doch nur häkchen?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 10 Mai 2019, 10:31:08
Ich denke auch es ist nicht gültig
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 10 Mai 2019, 11:08:52
Quelle: https://www.novalnet.de/payment-lexikon/elektronisches-mandat-nur-mit-elektronischer-signatur-gultig

Zitat
Elektronisches Mandat

Das SEPA-Lastschriftmandat ist ein unerlässliches Instrument für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mithilfe des Mandats wird einem Kreditinstitut die Anweisung gegeben, Zahlungsaufträge vom Konto des Zahlungspflichtigen (Debitor) einzuziehen, und es berechtigt Zahlungsempfänger (Kreditoren), Lastschriftaufträge bei der Bank des Debitors einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Debitor schriftlich per Formular, elektronisch mit sicherer Unterschrift oder telekommunikativ per E-Mail oder Fax unter Einhaltung der Schriftform an den Kreditor übermittelt werden. Eine weitere Art der Mandatserteilung ist das e-Mandat des EPC (European Payments Council). Dieses wird von der Deutschen Kreditwirtschaft jedoch nicht angeboten.

Anforderungen des elektronischen Mandats

Ein elektronisches Mandat wird im Internet vergeben und ist ebenso gültig wie das papierhafte Mandat. Es muss als elektronisches Dokument erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Die elektronische Unterschrift ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet und ermöglicht dessen Identifizierung durch die Bank des Lastschrifteinreichers (Kreditor). Die elektronische Unterschrift ist nur dann gültig, wenn sie auf einem sicheren Wege erstellt wurde, der einzig und allein dem Lastschriftgewährenden (Debitor) obliegt, zum Beispiel auf einem Signpad. Inhaltlich muss die Schriftform des elektronischen Mandats den Vorgaben des EPC entsprechen. Es muss die Einwilligung des Zahlungspflichtigen zur Lastschrifteinziehung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers enthalten. Weiterhin muss der Text eines Basislastschrift-Mandats den Debitor auf die Möglichkeit der achtwöchigen Lastschriftrückgabe hinweisen. Diese Belehrung entfällt bei der SEPA-Firmenlastschrift. Das elektronische SEPA-Lastschriftmandat muss ebenso wie das papierhafte stets in der Landessprache des Zahlungspflichtigen ausgestellt sein. Ist diese dem Zahlungsempfänger nicht bekannt, ist im Zweifelsfalle auch ein Mandat in englischer Sprache zulässig.

Zulässigkeit elektronischer Mandate

Die Bank des Kreditors, der die Lastschrift einreicht, entscheidet über die Zulässigkeit elektronischer Mandate. Entscheidend dafür sind die vertraglichen Bedingungen zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Im Streitfall ist stets der Kreditor in der Pflicht, die Rechtmäßigkeit seiner Lastschriftforderung beziehungsweise seines Lastschrifteinzugs zu beweisen. Das elektronische Mandat ist bis auf Widerruf durch den Debitor oder Kreditor gültig. Wird es jedoch für mindestens 36 Monate nicht genutzt, verfällt die Gültigkeit des elektronischen Mandats. Ein Lastschrifteinzug durch den Zahlungsdienstleister des Kreditors ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Die Frage ist also jetzt - wie hast Du ein potentielles Mandat erteilt?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Johnny1988 am 10 Mai 2019, 11:17:39
Paypal bietet doch keine qualifizierte elektronische Signatur oder erinnere ich mich nur nicht?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 10 Mai 2019, 11:36:42
Ich habe das Mandat von meinem Anwalt geschickt bekommen.ist natürlich ohne Unterschrift von mir.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 10 Mai 2019, 15:59:42
Einige Banken schreiben sogar in Ihren AGB und ihren Ausführungen, dass ein Sepa-Mandat ohne Unterschrift nicht gültig ist. Ich fechte es auch gerade bei meiner Bank an (Bei meiner Bank gibt es noch keine Erfahrungen hier im Forum) . Zunächst mache ich das ohne Anwalt und schalte einen Anwalt nur ein, wenn meine Argumente nicht akzeptiert werden.. Am Montag hab ich meinen Termin in der Bank, schriftlich liegt der Bank mein Schreiben seit heute vor. Ich bin gespannt mit welchen Argumenten, die kommen oder ob sie mir ohne Murren die 13 Monate zurückerstatten. Ich habe mit 2 zentralen Argumenten argumentiert, dass die Lastschriften von Paypal  unberechtigt sind, die meine Bank sogar auf ihrer Homepage veröffentlicht hat( :o)...

Ich werde ggf. berichten. Es bleibt spannend...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Johnny1988 am 10 Mai 2019, 19:49:31
Von meiner Sparkasse ging heute die Antwort an die Kanzlei Lenne.

Die stellen sich quer. Ich könnte kotzen. Wie sind die Erfahrungen hier, wenn das erste Schreiben nicht gezogen hat?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 10 Mai 2019, 20:05:10
Die werden halt nochmal eine neue Frist setzen.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 10 Mai 2019, 21:03:28
@ Johnny1988 welche Sparkasse ist es denn ??
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Johnny1988 am 11 Mai 2019, 14:04:36
@ Johnny1988 welche Sparkasse ist es denn ??

Sparkasse Dillenburg.

Liegt scheinbar immer dran, welcher Sachbearbeiter sich der Sache annimmt...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 11 Mai 2019, 14:10:21
@ Johnny1988 welche Sparkasse ist es denn ??

Sparkasse Dillenburg.

Liegt scheinbar immer dran, welcher Sachbearbeiter sich der Sache annimmt...

Ja das könnte sein aber wie gehst Du jetzt weiter vor ?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Johnny1988 am 11 Mai 2019, 14:17:39
Ich bin ja bei Kanzlei Lenne. Die werden dann wohl jetzt den nächsten Brief schreiben. Hatte die Antwort der Sparkasse erst Freitag abend bekommen, also konnte ich noch net mit meinem Anwalt reden.

Das schlimmste ist, diesen Sachbearbeiter kenne ich persönlich -.-
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 11 Mai 2019, 14:26:28
Wenn Du ihn kennst dann rede doch mal mit ihm
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 11 Mai 2019, 14:39:10
Ich bin ja bei Kanzlei Lenne. Die werden dann wohl jetzt den nächsten Brief schreiben. Hatte die Antwort der Sparkasse erst Freitag abend bekommen, also konnte ich noch net mit meinem Anwalt reden.

Das schlimmste ist, diesen Sachbearbeiter kenne ich persönlich -.-

Was haben Sie denn geantwortet die Sparkasse auf dein Schreiben??
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 11 Mai 2019, 14:40:21
Ich bin ja bei Kanzlei Lenne. Die werden dann wohl jetzt den nächsten Brief schreiben. Hatte die Antwort der Sparkasse erst Freitag abend bekommen, also konnte ich noch net mit meinem Anwalt reden.

Das schlimmste ist, diesen Sachbearbeiter kenne ich persönlich -.-

Was haben Sie denn geantwortet die Sparkasse auf dein Schreiben??

Was haben Sie denn geantwortet auf dein Schreiben
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Johnny1988 am 11 Mai 2019, 14:59:27
Das Lastschriftmandat wäre angeblich gültig, angefordert haben die es trotzdem mal.

Und paar andere Sachen, unmöglich aufzuführen, da zu komplex :p

Mit dem reden? Ob das ne gute idee is?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 11 Mai 2019, 15:07:45
Mir wurde gesagt ich Sol kein Kontakt suchen oder darüber sprechen mit Berater oder Bank.....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 11 Mai 2019, 15:08:23
Wie geht's dann weiter?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 11 Mai 2019, 15:18:47
Warten auf bessere Zeiten 😁
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 12:54:15
Heute wurde erneut ein Brief vom Anwalt an die Bank geschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.05.2019.
Was Sie uns als Anlage vorgelegt haben, ist kein SEPA-Mandat.
Wie lautet der ErmächƟgungstext?
Unabhängig davon biƩen wir um Vorlage der UnterschriŌ oder der digitalen Signatur.
In der oberen Zeile des übersendeten Dokuments heißt es „customer has signed the mandate“.
Wir fordern Sie erneut zur Rückbuchung auf.

Jetzt bin ich ja Mal auf die Antwort gespannt.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 13:09:20
Jo Holger, das gleiche wurde bei mir geantwortet vor 13 Tagen..... bislang keine Antwort! Also viel Glück!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 13:11:41
Warum läuft das bei mir so Scheisse, andere brauchen 1 Brief und die bank Bucht zurück...kotz
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 13:19:21
Tja, vielleicht liegt es ja an uns als Kunde? Sehe das jedenfalls persönlich! Wirklich jede Bank hat mal zurückgebucht bzw verschieden Ort....  jedenfalls denke ich wen die so hartnäckig sind wie bei mir kommt wohl gar keine Antwort oder eben ein nein? Wie du bemerkt hast ist ja keine Frist gesetzt ! Das hat mich zum nachdenken gebracht!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 13:24:00
Keine Frist! Und in 8 Wochen wieder melden wie klingt das für dich?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 13:26:33
Schon komisch ohne frist.und nach 8 Wochen, was passiert dann?? Klage?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 13:33:33
Also ich weis ja nur das was ich hier mitlese! Hier wurde doch schon geschrieben das ein Fall vors Gericht geht? Wen ja und der is positiv bekommst du ja einfacher dein Geld wen negativ dan Pech so sehe ich dass! Whdg wird bestimmt nicht klagen bei tausenden Kunden wo sie einfacher das Geld bekommen wieso sollten die bei uns dan klagen und Geld ausgeben? Wen sie klagen wollten hätten die damit doch schon gedroht! Aber es passiert nix!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 13:37:17
Falls deine Bank mal antwortet darauf kannst du ja Bescheid sagen würde mich interessieren! Aber wie gesagt ich denke das führt zu nix... wir werden wohl erst mal zur Seite gelegt.... finde es halt scheisse das keiner ein richtig aufklärt dazu! Ich weis nur 8 Wochen und kein Fall der angefangen worden ist wird vergessen.... aber auf die 8 Wochen frage wieso! Wird abgeblockt !...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 13:40:41
Echt Mist ich sag dir bescheid wenn sich was tut
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 13:45:04
Alles klar, vielleicht sehe ich auch alles zu negativ gehe immer vom schlechtesten aus......
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 13:52:09
Wir können nix machen außer warten ...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 13 Mai 2019, 13:59:33
Mahlzeit!

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.05.2019.
Was Sie uns als Anlage vorgelegt haben, ist kein SEPA-Mandat.
Wie lautet der Ermächtigungstext?
Unabhängig davon bitten wir um Vorlage der Unterschrift oder der digitalen Signatur.
In der oberen Zeile des übersendeten Dokuments heißt es „customer has signed the mandate“.
Wir fordern Sie erneut zur Rückbuchung auf.

Hat das der Pförtner aufgesetzt?  ???

Für solch ein Schreiben brauche ich keinen Anwalt.
Die Gegenseite wird dies auch erkennen und entsprechend reagieren ...

Hoffentlich irre ich mich ...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 14:02:00
Ja so sehe ich das ja auch leider....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 14:03:47
So kam die Mail heute, hab's nur kopiert.
Ohne Briefkopf oder sonstiges
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 14:12:04
Ja selbe wie bei mir, würde das aber lieber löschen...  mehr kopieren und einfügen wird bestimmt bei der Menge auch nicht mehr getan....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 13 Mai 2019, 14:52:25
Bei mir hat die Postbank ohne Nachfrage ALLE Lastschriften rückgebucht und am alle Konten fristgerecht gekündigt.
Hab sofort bei der ing diba ein Konto eröffnet
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 16:20:43
Bei mir nix zurück gebucht, aber Konto trotzdem gekündigt
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: lazomi am 13 Mai 2019, 20:41:57
@holger genau die gleiche Mail wurde bei mir auch versendet an die Bank :-).
Genau Identisch.
2 Wochen später habe ich die Rückmeldung von whdgz bekommen das der Anwalt wiederum von der Bank die Info bekommen hat das die Rückbuchungen jetzt durchgeführt werden...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 20:45:19
Na dann habe ich ja noch Hoffnung
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: lazomi am 13 Mai 2019, 20:52:50
Ich glaube wir müssen da alle geduldig sein. Ich selber habe ja auch nachgefragt was sache ist... ich denke die Kanzlei Lenne wir in den letzten Wochen bestimmt ein paar 100 Mandanten nehr bekommen haben 😄
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 20:58:55
Natürlich da hast du recht mir wir warten schon über 3 monate bei dir war es doch nur 1 oder?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: michaelno am 13 Mai 2019, 20:59:58
Bei mir hat die Postbank ohne Nachfrage ALLE Lastschriften rückgebucht und am alle Konten fristgerecht gekündigt.
Hab sofort bei der ing diba ein Konto eröffnet

Wie war deine Formulierung für die SEPA-Rückbittung ?

Kannst du sagen was du oder dein Anwalt der Postbank geschrieben habt?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: lazomi am 13 Mai 2019, 21:14:33
Ende März hatte ich mich bei whdgz angemeldet...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 21:17:01
Seihst du bei mir war es Anfang Februar....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 21:18:04
Bis es über so weit war bis zu dieser Mail 2 Monate Unterschied
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Gonzo09 am 13 Mai 2019, 21:18:15
Bei mir auch Februar 🤣
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: lazomi am 13 Mai 2019, 21:20:39
Ja ist echt schon ne lange Zeit. Aber wie gesagt die Bude brummt bestimmt bei Herrn Lenne
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 13 Mai 2019, 21:35:24
Ja das glaube ich aber lieber weniger und dafür effizienter, und Kunden orientierter! 
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 13 Mai 2019, 21:41:52
Bei mir auch seit Februar
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Messi0053 am 15 Mai 2019, 15:51:55
Hallo kann die bank oder die casinos vorwerfen oder uns klagen das wir gespielt haben?
Und kann man nur die letztrn 8 wochen kk zahlungen rückbuchen lassen ?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 15 Mai 2019, 15:55:52
klagen kann jeder immer;-) Ob man Recht bekommt, steht auf einem anderen Papier...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 15 Mai 2019, 16:23:12
Zitat
Hallo kann die bank oder die casinos vorwerfen oder uns klagen das wir gespielt haben?
Und kann man nur die letztrn 8 wochen kk zahlungen rückbuchen lassen ?

Hi Messi!

Natürlich können sie eine Anzeige tätigen. Dies ist von Seiten der Banken auch schon hier im Forum beschrieben worden.
Allerdings muss man Dir den Vorsatz nachweisen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - zählt hier nicht.
Ein solcher Vorsatz wäre z.B. gegeben, wenn Du ein CB machst und dann doch weiter spielst.

Die letzten 6 - 8 Wochen (je nach AGB der Bank) kann man machen ohne Angabe von Gründen.
Alles darüber hinaus, egal ob 13 Monate oder 3 Jahre, muss begründet werden.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Rofl1312 am 15 Mai 2019, 16:24:46
Hallo kann die bank oder die casinos vorwerfen oder uns klagen das wir gespielt haben?
Und kann man nur die letztrn 8 wochen kk zahlungen rückbuchen lassen ?

DIe Bank kann Euch bei der Polizei Anzeigen, ein User wurde von der Bank angezeigt/gemeldet, der Beitrag ist hier im Forum zu finden.
Die Kasinos drohen manchmal damit, aber dies ist sehr sehr sehr unwahrscheinlich, schließlich Bieten die Kasinos den "Service" illegal in Deutschland an (illegales GLücksspiel).
Es ist eindeutig illegales Glücksspiel wenn die Casinoseite auf deutsch ist, somit richtet sich das Angebot der Kasinos an deutsche Spieler, der Gerichtsstand ist somit Deutschland, nicht wie immer von den Kasinos angenommen dessen Standort.

Du kannst ein Chargeback einleiten, allerdigns wird dies ohne Erfolg sein, die Banken rühren dort in letzter Zeit kein Finger mehr, hier heißt es abwarten und auf Urteile warten.
Das Urteil aus München, ist ein Fehlurteil ebenfalls hier im Forum zu lesen, selbst der Richter Hock hält das Urteil für ein Fehlurteil.
Deine Kreditkartenzahlungen kannst Du nur im Moment über eine Klage geltend machen (Schadensersatz) die Verjährung dauert 3 Jahre, Zahlungen aus 2016 können bis 2019 "Angeklagt" werden aus 2017 bis 2020 usw.
Ob hier auf den Tag genau die Verjährung endet oder am endes des jeweiligen Jahres kann ich dir nicht sagen, hier ist google dein Freund ;).

Natürlich kannst Du versuchen ein Chargebackverfahren bei deiner Bank einleiten, es steht Dir frei dies zu tun.
Um die Verjährung etwas zu hemmen, kannst du auch den Ombudsmann der Banken schreiben, dies schiebt die Verjährung auf.

Im Moment würde ich nichts Unternehmen und auf Urteile warten, dies gilt auch für Paypal-Nutzer die eine Rückbuchung eingeleitet haben und nun von Paypal zur Kasse gebeten werden.
Lasst Euch nicht einschüchtern von Paypal, die werden keine 10.000 oder 100.000 Leute verklagen, aber eins ist Sicher, die Kanzlei die Paypal in Falle einer Klage vertreten würde hat ausgesorgt und kann egal wie der Fall ausgeht schließen ;)

Ruhe bewahren und geduldig abwarten, Paypal hat per Copy & Paste unruhe gestiftet, dies wollten sie so und haben es auch geschafft.
Seriös ist dieses Unternehmen nicht, wenn man sich schon an Konten von angehörigen vergreift, die sollten sich doppelt und dreifach überlgen ob sie Klagen oder nicht.
Die spekulieren nur darauf das jemand Zahlt, stark bleiben und nicht Zahlen, Ihr habt etwas was Paypal will bzw. das Casino welches Paypal druck macht.
Mir kommt es wie bereits schon geschrieben so vor das Paypal hier Inkasso fürs Casino betreibt.

Ihr habt zurück gebucht, Paypal hat vom Casino zurückgebucht und paypal will wieder von Euch zurückbuchen, somit hat Paypal meiner Meinung nach vor sich an Euch zu Bereichern, Paypal hat somit nicht das Recht erneut bei Euch zu Buchen, dann hätten sie ja das Geld doppelt, und wsa hinter den Kulissen von Paypal abläuft wissen wir nicht.

Füße hoch und abwarten, ihr macht Euch unnötig selbst verrückt !


Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 15 Mai 2019, 18:13:11
danke@rofl1312.

toller Beitrag, der zwar nichts neues schreibt, aber viele beruhigen wird...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 Mai 2019, 13:18:50
Neues zu meinem Fall.   

Guten Tag Herr xxxx
Ihrer Forderung, die Lastschriften zurückzubuchen, werden wir weiterhin nicht nachkommen.
Die Deutsche Bank hat uns gegenüber geschrieben, dass das SEPA-Mandat von Herrn xxxx wirksam und nach
SEPA-Vorgaben erteilt wurde.
Selbst wenn man davon ausginge, was wir nicht tun, hätte sich Ihr Mandant in diesem Fall wissentlich und willentlich nicht
vertragskonform verhalten. Als er sein Lastschrift-Mandat ohne Unterschrift erteilt hat, hätte er sehenden Auges gegen das
in den AGB festgesetzte Schriftformerfordemis und somit gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.
Ein derartiges Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich einzustufen und Ihr Mandant kann sich nun nach Treu und Glauben
aufgrund widersprüchlichen Verhaltens nicht auf das Schriftformerfordemis berufen und die Rückbuchung der
Lastschriften verlangen.
Ihr Mandant tut gut daran, sich wegen einer Rückerstattung an PayPal oder an den Glückspielanbieter zu wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, jederzeit den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.

Wow kotzt mich das an.   
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 23 Mai 2019, 13:56:45
@ Holger welche Bank war das??

Ich denke jetzt solltest Du einen Anwalt nehmen das kann es wohl nicht sein.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 23 Mai 2019, 13:57:15
Hi!

Meines Erachtens ist die Argumentation nicht schlüssig.

Die Bankenwirtschaft hat sich entgegen der EU- und der SEPA-Verordnung dazu entschlossen SEPA-Mandate ohne Unterschrift zu akzeptieren.
Somit verhält sie sich rechtsmißbräuchlich und suggeriert eine Legalität, die nicht gegeben ist.
Erst durch diese Handlung sind Zahlungen ohne gültiges SEPA-Mandat überhaupt möglich.
Die Bankenwirtschaft verstößt so gegen die Schutzvorschriften aus dem mit Dir abgeschlossenen Vertrag und macht sich daher regresspflichtig.

Vermutlich basiert die angenommene Gültigkeit des SEPA-Mandats auf diesem Beschluss der Bankenwirtschaft.

Und was machst Du nun?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 Mai 2019, 14:08:41
@Herr r. Ich bin ja schon beim Anwalt.
Keine Ahnung was oder wie es weitergeht.
Klage??
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 23 Mai 2019, 14:16:04
Okay dass wird er jetzt bestimmt noch mal in die Hand nehmen da bin ich mir sicher.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 Mai 2019, 14:25:58
Der Anwalt schreibt halt das die bank stur ist, und es aussergerichtlich wohl nicht geht.
Aber wielange dauert sowas??
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 Mai 2019, 14:27:45
Cortal consors bank
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 23 Mai 2019, 14:28:53
Wenn es um eine Hohe Summe geht würde ich es durchziehen Sie zu verklagen wenn der Anwalt meint das die Chance gut ist.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 23 Mai 2019, 14:37:42
Naja man muss dennoch aufpassen. Das ganze ist nicht ohne finanzielles Risiko. Mir sind keine erfolgreichen Urteile hier im Forum oder im Web bekannt, wo jmd wegen CB von 13 Monaten gegen eine Bank geklagt hat. Weiß da jmd ein entsprechendes Urteil?

Bei einem Streitwert von 30000 sind es über 24000 € Prozesskosten, wenn die Bank bis zur höchsten Instanz geht. Hinzu kommt, dass es sich über Jahre hinzieht.
Der kleine Mann ist hier der Depp, da man keineswegs in Deutschland dieselben Chancen vor Gericht hat, weil die Banken sich bessere Anwälte leisten können und sie erheblich lockerer das Prozesskostenrisiko tragen können. Hinzu kommt, dass man auch immernoch das zusätzliche Prozessrisiko trägt, falls Paypal anfängt zu klagen.

Ich würde mich ggf. wenn die Bank sich weiterhin stur stellt ggf. auf einen Vergleich einigen.
Ansonsten wenn du genug finanzielle Rücklagen ahst, kann man in Rücksprache mit einem guten Anwalt klagen, aber das wird dauern...Ich werde mal abwarten wie es bei mir läuft und ggf. klagen, da ich genug Geld habe, um es zu tunund mir diese arroganten Banken auf den Leim gehen...

Ich hab meine Bank im persönlichen Gespräch gefragt beispielsweise, wieso mir der Dispo immer weiter erhöht wurde (sogar auf einen niedrigen 4 stelligen Wert), obwohl die Bank eine Fürsorgepflicht hat. Wieso hat man sich nicht anhand meiner Umsätze bzw. Ausgaben überlegt, ob es gerechtfertigt ist? Sicherlich  wären bei einer Prüfung die Spieleinsätze aufgefallen, aber man hat die Dispoerhöhung ohne wirkliche Umsatzprüfung durchgewunken, weil man stolze 10% Zinsen kassieren konnte. Der Bankmitarbeiter meinte nur "Da hat der Mitarbeiter wohl einen Fehler gemacht, das tut mir leid"...Frechheit...
Genauso die Diba-Bank, die angeblich nichts von Spielumsätzen mit Kreditkarten weiß, aber schön Gebühren für Glücksspieleinsätze verlangt...Schmutzige Geldhäuser sind das ...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: michaelno am 23 Mai 2019, 14:53:35
Neues zu meinem Fall.   

Guten Tag Herr xxxx
Ihrer Forderung, die Lastschriften zurückzubuchen, werden wir weiterhin nicht nachkommen.
Die Deutsche Bank hat uns gegenüber geschrieben, dass das SEPA-Mandat von Herrn xxxx wirksam und nach
SEPA-Vorgaben erteilt wurde.
Selbst wenn man davon ausginge, was wir nicht tun, hätte sich Ihr Mandant in diesem Fall wissentlich und willentlich nicht
vertragskonform verhalten. Als er sein Lastschrift-Mandat ohne Unterschrift erteilt hat, hätte er sehenden Auges gegen das
in den AGB festgesetzte Schriftformerfordemis und somit gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.
Ein derartiges Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich einzustufen und Ihr Mandant kann sich nun nach Treu und Glauben
aufgrund widersprüchlichen Verhaltens nicht auf das Schriftformerfordemis berufen und die Rückbuchung der
Lastschriften verlangen.
Ihr Mandant tut gut daran, sich wegen einer Rückerstattung an PayPal oder an den Glückspielanbieter zu wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, jederzeit den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.

Wow kotzt mich das an.   


"Ihr Mandant tut gut daran" ? Das soll eine seriöse Rechtsabteilung geschrieben haben?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 Mai 2019, 14:55:17
Versteh ich nicht !
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 Mai 2019, 15:09:40
Nachdem das mit der bank nicht funktioniert, habe ich ja zusätzlich über die europäische Kommission eine Beschwerde beim Casino eingelegt, die meinten ich soll zusätzlich eine Behörde informieren, das habe ich gemacht die widerrum schreiben es ist eine andere Behörde zuständig (Streitbereinigungsstelle)Da habe ich jetzt auch nochmal hingeschrieben.irgendwas muss doch klappen....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 23 Mai 2019, 16:44:44
@holger das selbe ja bei mir sagte ich dir ja..... bei unseren Fällen wird nix mehr gemacht bin ich der Meinung.... müssen warten wohl bis andere geklagt haben und Erfolg hatten dan gehts weiter.... ich Sol mich erst in 8 Wochen melden also jetzt wären das nur noch 6 LOL 😂 naja abwarten .....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Rofl1312 am 23 Mai 2019, 17:20:06
@holger das selbe ja bei mir sagte ich dir ja..... bei unseren Fällen wird nix mehr gemacht bin ich der Meinung.... müssen warten wohl bis andere geklagt haben und Erfolg hatten dan gehts weiter.... ich Sol mich erst in 8 Wochen melden also jetzt wären das nur noch 6 LOL 😂 naja abwarten .....

Ich kann mir durchaus vorstellen wie ihr euch fühlt, eine Menge Hummeln im Hintern.

Eine Menge Geld verloren, und eine Absage nach der anderen bekommen, es dürfte sich so anfühlen wie der Verlust des Geldes im Casino.
Sichert Beweise, und gewinnt etwas Abstand zur Sache, Eure Zeit wird kommen, dann wird zurück geschissen :), kommt mal auf andere Gedanken.
Ich sehe die Sache etwas gelassener, bin in der Insolvenz und zahle meine Schulden monatlich zurück im Rahmen des Verfahrens.
Wenn ich die Insolvenz damit beenden kann dann ist es gut für mich, wenn nicht mach ich einen fetten Urlaub wenn die Banken nach der Insolvenz zahlen, der Zeitpunkt wann es soweit ist und wie es dazu kommt, da mache ich mir keine Sorgen, die Zeit wird kommen, Geduld Männers :).



Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 23 Mai 2019, 20:47:43
Nach der Rückbuchung der Lastschriften steht mein Bwin Konto mit 2500 Euro im minus.
Jetzt kann ich mich nicht  mehr einloggen und es wird nach Erneuerung des Passworts verlangt.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 23 Mai 2019, 23:16:52
Ist doch super wenn's gesperrt, kannst wenigstens nicht mehr zocken
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 24 Mai 2019, 08:44:01
Hi Vetram!

Was möchtest Du uns mitteilen?

Wenn Du eine Rückbuchung über Deine Bank machst, dann wird erst einmal das PP-Konto in die Miesen gehen.
Dieses Konto wird gesperrt, weil Du mit der Begründung des unerlaubten Glückspiels gegen § 9 der AGB verstoßen hast.
PP jedoch, so schreiben sie es in ihren Forderungsverzichten, holt sich das Geld vom Glückspielanbieter zurück.
Also geht dort Dein Konto in die Miesen. Diese logische Abfolge kannst Du hier massenhaft nachlesen.
Hier magst Du mir verzeihen, wenn ich in derren AGB nicht nach den entsprechenden Paragraphen suche, gegen die Du dort verstoßen hast.
Mir ist das Aufrufen solcher Seiten für mich zu gefährlich - obwohl ich selbst nie Online-Glückspiel jedweder Art betrieben habe und auch schon ein paar Jährchen Abstand zum Glückspielen vorzuweisen habe.

So stellt sich mir die Frage, wieso Du versuchst auf die Gambling-Seite zuzugreifen?
Ist es Sehnsucht? Eine Art Verlustschmerz? Ist es das Suchen der Gefahr? Trennungsängste?

Schaue mal bitte genauer hin, was Dich wirklich angetrieben hat und analysiere es für Dich.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 24 Mai 2019, 09:04:42
Nein keinerlei Verlustängste etc.
Habe nur geschaut ob ich noch Zugriff auf die Seite bwin habe.
Ich spiele nicht mehr.
Wollte euch nur mitteilen wie der aktuelle Stand ist.
Die Frage ist was jetzt der Onlinecasinobetreiber für Anstrengungen unternehmen wird das zurückgebuchte Geld zurückzubekommen?!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 24 Mai 2019, 09:25:59
Zitat
Die Frage ist was jetzt der Onlinecasinobetreiber für Anstrengungen unternehmen wird das zurückgebuchte Geld zurückzubekommen?!

Ein OC wird sich hüten irgendwelche Anstrengungen zu unternehmen. Es gab noch keinen Fall, zumindest ist mir keiner bekannt, wo ein OC die Forderung mit Inkasso oder auf dem Rechtsweg eingeklagt hat geschweige denn versucht.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 24 Mai 2019, 10:08:40
...

Dabei kann es durchaus vorkommen, dass sie Dich anschreiben und mit den Ketten rasseln.
Davon nicht beeindrucken lassen ...

Zitat
Habe nur geschaut ob ich noch Zugriff auf die Seite bwin habe.

Das ist nicht "genauer hinschauen" ... Wozu? Aus welchem Grund?

Ich schreibe Dir das nicht, um Dir Vorhaltungen zu machen.
Es geht einzig und alleine darum, dass Du achtsam mit Dir umgehst.
Viel zu oft wird die Gefahr der Nähe zu solchen Seiten unterschätzt.
Dann gibt es kurz darauf das große Jammern mit der Überschrift "Rückfall".

Zitat
Ich spiele nicht mehr.

Schließlich geht es ja genau darum! :)

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 24 Mai 2019, 10:54:38
Genau 
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 24 Mai 2019, 11:01:16
Hi Vetram gibt es eigentlich schon was neues in deiner Sache ??
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Rofl1312 am 24 Mai 2019, 12:32:50
Ich hatte es glaube ich hier schonmal geschrieben :

Die Casinos werden vermutlich einen Anwalt auf dich ansetzen, der die Forderung so formuliert das sie dich einschüchtern wird, mit Strafsnzeige drohen Schufa etc.

Hier gilt es dann Ruhe bewahren Forderung widersprechen und fertig, Strafsnzeige werden sie nicht stellen, wer im Glashaus sitzt usw.
Vielleicht kommt noch mal ein Vergleichsangebot, das war es dann aber auch.

Cool bleiben, da kommt nichts bei rum.

Hatte vor einem Jahr einen ähnlichen Fall mit einem Dienstleister aus dem Ausland, Widerspruch und Ruhe im karton.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 24 Mai 2019, 17:44:30
Hallo zusammen ich habe eine WhatsApp vom OC bekommen ich soll bitte mein Minus ausgleichen auf dem Konto.

Sie ist Account Managerin und würde mir einen Bonus gut Schreiben hallo gehts noch???

Habe Nummer geblockt!!!

Rofl1312 bitte sag was dazu!!!

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Rofl1312 am 24 Mai 2019, 19:35:50
Was soll ich denn dazu sagen?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 25 Mai 2019, 12:42:31
42 ?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 25 Mai 2019, 13:01:17
Hä?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 25 Mai 2019, 13:21:48
 8)

Hi Holger!

"42" ist in dem verfilmten Roman "Per Anhalter durch die Galaxis" die über mehrere Millionen Jahre durch einen Supercomputer errechnete Antwort auf die Frage „nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest“.

 8)
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 28 Mai 2019, 10:19:40
So nachdem bei WHDG nix weitergeht und auch meine Bank nicht einlenkt, habe ich direkt zu Paypal geschrieben.
Es kam erst eine Standard Mail, darauf hin habe ich nochmal geschrieben.
Illegales Glücksspiel, Sepa Mandat usw. Heute kam eine Mail das es an eine Fachabteilung übergeben wurde und ich von dieser seperat
Informiert werde.

Na da bin ich gespannt
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Rofl1312 am 28 Mai 2019, 11:52:24
Da wird auch nicht viel bei rum kommen :)
Die wissen ganz genau was sie tun, die Fachabteilung wird sie vermutlich mit dem Urteil aus München antworten und dich darauf hinweisen falls doch irgendwie zurück gebucht wird das sie sich verklagen werden.
Gerade jetzt wo WHDG an der Sache dran ist wird mich jede Antwort die für den Spieler ist wundern, jede freiwillige Rückzahlung würde WHDG in die Karten spielen, deswegen wirst du eine ablehnende Stellungnahme von Paypal bekommen.

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 28 Mai 2019, 12:06:08
Das da irgendwas bei rumkommt glaub ich auch nicht. Aber so ein Standart Schreiben habe ich denen nicht geschickt, Das hatte es schon in sich
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 11 Juni 2019, 08:33:04
So jetzt gibt's Mal wieder was neues.ich hatte bei einer internationalen Beschwerdestelle gegen die Zahlung an das OC Beschwerde eingelegt.Gestern kam eine Mail, das ich die Unterlagen schicken soll und dazu den Kontoauszug für die Einzahlungen...bin Mal gespannt
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 11 Juni 2019, 08:44:46
@ Holger

Geht es da um KK Einzahlungen ??
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 11 Juni 2019, 09:27:57
Da geht es darum, das das OC in Deutschland verboten ist und ich mein Geld zurück fordere.. zumindest ein Teil...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: jan2929 am 18 Juni 2019, 15:42:02
Da geht es darum, das das OC in Deutschland verboten ist und ich mein Geld zurück fordere.. zumindest ein Teil...

welchen Teil forderst du zurück?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 21 Juni 2019, 10:53:46
13 Monate
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 02 Juli 2019, 19:42:15
kurzes Update von mir zu den 13 Monaten:

Nach dem Schriftwechsel zwischen der Bank und mir, lehnt die Bank weiterhin ab.Sie lehnt mit einem Standardschreiben ab, in welchem Sie sich selbst widerspricht.

Die Sache liegt jetzt bei einem Anwalt. Die erste gesetzte Frist hat die Bank nun versäumt und nur geantwortet, dass Sie den Sachverhalt prüfen und Ihren Anwälten übergeben haben.

Es bleibt spannend ??? In ein paar Tagen bin ich 4 Monate spielfrei, das ist das wichtigste... :)
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 05 Juli 2019, 04:54:00
kurzes Update zu meinem Cb. WHDg hat jetzt nochmals die Bank angeschreiben und sie in einem 6 Seitigem Schreiben aufgefordert, sich den anderen Banken in der
Regresskette anzuschließen und das Geld auszuzahlen.
Bank hat gleich zurück geschrieben, das Sie das nochmal prüfen.
Naja wird vielleicht doch noch was draus :-)
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Dennis47 am 05 Juli 2019, 06:57:16
Banken sind zur Ausführung der Rückgabe verpflichtet.
Innerhalb der ersten 8 Wochen muss man hier nicht mals begründen, und kann dies selbst veranlassen.

In deinem Fall gehts wieder in eine Grauzone rein. Denn es heißt:
Bei unberechtigten Lastschriften haben Bankkunden die Möglichkeit, die Lastschrift innerhalb von 13 Monaten rückbuchen zu lassen. Dies hat für die Bank erhöhte Verwaltungskosten zur Folge, was dieses Verhalten erklärt. Auch das gegenseitige Schützen der Banken wird sicher eine rolle spielen.

Es gibt aber Vorraussetzungen für das zurückbuchen ...Explizit nur, wenn keine Autorisierung vorlag und damit verbunden auch kein gültiges Sepa Mandat.

Wäre ja hier nicht grundsätzlich der Fall, auch wenn deine Autorisierung eine strafrechtlich relevante und verbotene Transaktion zur Folge hatte, was wiederum den ganzen Vorgang selber nichtig macht
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 05 Juli 2019, 15:20:05
En gültiges von mir unterschrieben es sepa Mandat liegt nicht vor, das kommt noch dazu.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 05 Juli 2019, 21:18:27
Hey Holger. 

Das wievielte  Schreiben des Anwalts ist es bei dir schon? Meine Bank lehnt auch a b. Mandat wäre gültig. Dann werde ich wohl Paypal oder die Bank verklagen müssen...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 05 Juli 2019, 22:50:34
Bank verklagen wirst du verlieren und wird Jahre dauern ! Anschließend müsstest du noch Paypal verklagen wäre also doppelt .... wen überhaupt also müsstest du Paypal verklagen was sich dauern kann.... und derzeit sind ja Fälle ein Fall wo es um Geld geht zurückzuerhalten und ganz normale cb wie ich verstanden habe also abwarten !
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 06 Juli 2019, 04:06:09
ich glaub 4 oder 5 schreiben.......
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 09 Juli 2019, 08:13:15
Was wir hier bei aller VISA-Kritik vergessen, AMEX hat sich komplett aus dem Casino Bereich zurückgezogen. Auch distanzieren sie sich davon. Zumindest diesen 3 stelligen Betrag konnte ich zurückholen und die Casinoseite bietet AMEX seit meiner Beschwerde auch nicht mehr an. ( Nichts desto trotz kann man noch mit 30 anderen Zahlungsdienstleistern einzahlen).

Interessant ist, dass die Zahlung verschleiert über einen Zahlungsdienstleister ähnlich wie PayPal ging. 

Das war im Frühjahr 2019 bei mir.



Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 09 Juli 2019, 08:27:51
Amex ist auch wesentlich einfacher zu handhaben da AMEX eigenständig als Dienstleister fungiert und nicht wie bei VISA und MC ein Zusammenschluss abertausender Banken in der Welt wo jede Bank eigene Karten ausstellen kann.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ilona am 09 Juli 2019, 10:44:38
Die BAFIN  (bafin.de ) freut sich über konkrete Hinweise, wenn Zahlungsdienstleister den Zahlungszweck verschleiern.
LG Ilona
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 24 Juli 2019, 08:22:40
Kurzes Update.
Nachdem meiner bank nochmal ein Schreiben geschickt wurde, kam in einem Einzeiler zurück das sie nicht zurückbuchen werden und uns der weg für eine Klage freisteht.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Cappo am 24 Juli 2019, 09:24:36
Heute kam eine E-Mail von Infoscore. Einfach widersprechen? Per Einschreiben ?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Bastian0307 am 24 Juli 2019, 10:55:13
Moin Holger. Gehst du den Klageweg?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 24 Juli 2019, 11:47:13
Das entscheidet whdg
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 24 Juli 2019, 14:12:03
Servus, whdg hat damit gedroht wenn nicht zurück gebucht wird. Also gehe ich davon aus
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: BenTheMan am 24 Juli 2019, 14:44:14
viel spass, rückbuchung von der bank heisst dann auch noch lange nicht, dass PP verzichtet.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ltr88 am 24 Juli 2019, 15:47:40
Daher meinte Mann zu mir das Mann die Bank nicht verklagen wird doppelt kosten sonst und bis zu 2 Jahre Kan sich das Ziehen mindestens
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 24 Juli 2019, 16:43:35
was ich nicht verstehe, es gibt ja aktuell so viele geschädigte wegen verbotenes online glücksspiel. Aber es sind kaum Klagen. Warum eigentlich? Traut ihr euch nicht oder woran liegt es?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Rofl1312 am 24 Juli 2019, 17:37:49
was ich nicht verstehe, es gibt ja aktuell so viele geschädigte wegen verbotenes online glücksspiel. Aber es sind kaum Klagen. Warum eigentlich? Traut ihr euch nicht oder woran liegt es?

Die Kohle fehlt wohl..

Hinzu kommt, dass die Anwälte dazu raten im Moment von Klagen abzusehen bis die laufenden Klagen verhandelt sind, außerdem wird es wohl "unter der Hand"  einige Vergleiche geben.
Die Leute die ein Chargeback vollziehen legen das Geld sinvoll wieder an oder verzocken es, ich gehe davon dass es hier Stille Mitleser gibt die sich hier den Beitrag durchlesen und sich denken, ich Buch einfach mal zurück und Zocke weiter.
Wer zurückbucht, hat die Kohle um eine Klage einzuleiten, damit die Mahnungen und Drohungen aufhören, die Erfolgschancen sind aus meiner Sicht ganz gut, ansonsten würde WHDG da nicht so ein Wind drum machen, und am Ende Zahlt PayPal die Kohle für den ANwalt zurück ;)

Mir schwirren so Gedanken im Kopf herum PayPal oder Infoscore/KSP wegen Nötigung anzuzeigen, diese Art und Weise wie versucht wird die Forderung einzutreiben ist ekelhaft und gehört schnellstmöglich verboten.
Geht schon in Richtung Einschüchterung, sobald das erste Urteil gegen PayPal da ist, sollte man mal darüber nachdenken.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 24 Juli 2019, 20:12:12
Naja klagen gegen die Bank oder Papal macht doch nur Sinn, wenn man das Geld nicht von der Bank rückgebucht bekommt. Wenn man das Geld hat, muss ja Paypal klagen. Die meisten Sparkassen und Volksbanken buchen das auch zurück, da sie sich von illegalem Glücksspiel distanzieren. Andere Banken wie meine leider nicht. Nun streiten sich gerade die Anwälte mit Briefen, was durch die Fristsetzungen sich in die Länge zieht. Sollte meine Bank nicht einlenken dann klage ich gegen PayPal oder die Bank. Am liebsten würde ich meine Bank verklagen, da sie ihre eigenen AGBs ignoriert und das Mandat von PayPal einfach aus Prinzip für gültig erklärt, was rechtlich nicht haltbar ist. Klüger ist es aber wohl PayPal zu verklagen. Doch bis es dann zum Prozess kommt , dauert...

Schade dass meine Bank die Zahlungsströme von illegalem Glücksspiel meiner Ansicht nach unterstützt...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 24 Juli 2019, 20:29:53
@blackib

wer ist nochmal deine Bank ??
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 25 Juli 2019, 21:01:36


Immernoch lächerlich, dass die Bank sich weigern kann zurückzubuchen, obwohl mein Anwalt das angebliche SEPA Mandat mit Argumenten praktisch ungültig gemacht hat. Einfach lächerlich. Aber gut dann halt vor Gericht...

Ich habe die ganze Zeit überlegt. Bringt es was, wenn man sich bei der BAFIN über die Bank beschwert, dass sie nicht zurückbucht?
Bei den Sonderbedingungen einiger Sparkassen zum SEPA Mandat wird sogar die BAFIN als Beschwerdestelle genannt. Was meint ihr ? So könnte man die Banken mal etwas anschwärzen, auch wenn man über das Ergebnis wohl( s. unten) nicht informiert wird..

Holger gibt es bei dir was neues?

Nachtrag:

Zitat: Wie die BaFin helfen kann, wenn Ihre Beschwerde abgelehnt wird

Wird Ihr Anliegen von einem Unternehmen abgelehnt, das der Aufsicht der BaFinuntersteht, können Sie sich an die BaFinwenden. Sie kann dann beispielsweise prüfen, ob die Gesellschaft die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtliche Vorgaben eingehalten hat. Die BaFin prüft allerdings in erster Linie, ob und wenn ja welche Bedeutung der jeweilige Sachverhalt für das deutsche Aufsichtsrecht hat. Über die Ergebnisse einer eventuellen aufsichtsrechtlichen Wertung darf die BaFinSie dann jedoch nicht informieren: Sie unterliegt in diesem Bereich der gesetzlichen Schweigepflicht.

Beschwerdemöglichkeiten bei der BaFin"
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner_node.html
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: holger am 27 Juli 2019, 01:01:17
Nee bei mir gibts nix neues. Die Bank bucht nicht zurück, da ist es wie bei dir.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 29 Juli 2019, 17:51:37
bzgl 13 Monate:

"Die BBBank hat keinerlei Akzeptanzverträge mit Online-Glücksspielunternehmen abgeschlossen. Ferner liegt von unserer Seite keine Mitwirkung hinsichtlich des Glücksspiels von "mein Name" vor. "Mein Name"  hat seine Zahlungen über Pay Pal vorgenommen, hierbei hat die BBBank eG in keiner Weise mitgewirkt.

Aufgrund dessen, dass die BBBank eG keine Akzeptanzverträge mit Glücksspielunternehmen abgeschlossen hat, liegt weder ein Veranstalten, Vermitteln oder Mitwirken im Sinne von § 4 GlüStV vor."

Und egal was die AGB's dieser Bank bzgl. eines SEPA Mandats sagen...Es ist weder eine Unterschrift, noch die Art der Lastschrift noch sonst irgendwas erforderlich, so dass Lastschriften mir nicht rückgebucht werden. Scheinbar kann die Bank in ihren eigenen AGB's zu SEPA-Mandaten schreiben was sie will;-)

(nur meine Meinung;-))

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: blackib am 01 August 2019, 07:12:29
So habe mir nochmal Gedanken gemacht. Ob die BBBank eG sich nach dem Glücksspielvetrag an illegalem Glücksspiel beteiligt hat oder nicht ist nach den neusten Urteilen, auch wenn sie für Kreditkarten gelten, fraglich.

Ich habe die BBBank jedoch im nachhinein darüber informiert, dass die Transaktionen wegen illegalem Glücksspiel zustande gekommen sind.

Da die BBBank daraufhin immer noch nicht die Lastschriften rückbucht, hat sie meiner Meinung nach, sich am illegalen  Glücksspiel beteiligt.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Zocktrottel am 03 September 2019, 18:57:54
Hallo Zusammen,

ich bin heilfroh zufällig auf dieses Forum gestoßen zu sein und danke den Betreibern und allen Leidensgenossen für die wahnsinns Beteiligung.
Ich habe mir hier wirklich schon die Augen blutig gelesen, aber einen Fall kann ich gar nicht finden.

Was ist, wenn man immer mit Papal Guthaben (ohne Lastschrift)  bezahlt hat ? Für mich fällt es also weg, den Lastschriften der letzten 8 Wochen zu widersprechen.
Habe ich trotzdem den Hauch einer Chance ?

Es gab auch Sofortüberweisungen, aber gegen meine Bank werde und möchte ich nicht vorgehen.
Auch Paypal bin ich bereit auf den größten Teil zu verzichten, denn die Schuld liegt einzig und alleine bei mir und ich muss dafür geradestehen.

Aber wenn ich die Möglichkeit habe, wenigstens einen Bruchteil der Paypal Zahlungen zurück zu bekommen, wäre mir aktuell sehr geholfen, da ich am Abgrund stehe und all die ganzen Inkassos, die sich zwangsläufig angesammelt haben, nicht zahlen kann.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand etwas dazu sagen kann, was mit Paypal Zahlungen ist, die mit Guthaben beglichen wurden.

Danke

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: TAL am 03 September 2019, 19:53:44
Hallo Zocktrottel,

Willkommen im Forum.

Bei Zahlungen über PayPal-Guthaben verhält es sich ähnlich wie bei Klarna / Sofort und Co. - sie sitzen am längeren Hebel, da du auf eine Rückerstattung klagen müßtest.
Wie du ja wahrscheinlich bereits gelesen hast, laufen da einige Verfahren, und der Ausgang ist offen.
Sprich: Das würde dauern, und dir in deiner akuten Situation nicht weiterhelfen.

Unabhängig davon steht sowieso etwas (oder jemand) anderes im Vordergrung: nämlich du.

Deine oberste Priorität sollte es sein, die Situation für dich erträglicher zu machen, und dir so einen Ausstieg aus der Sucht überhaupt erst zu ermöglichen.

Deine Gläubiger können sich nicht nehmen, was du nicht hast. Du mußt nur aktiv werden, deine Post öffnen, den Papierkram ordnen, und eine Schuldnerberatung aufsuchen. Hast du eine Langzeitlösung für das finanzielle Problem, löst es sich mit der Zeit von selbst.
Damit hast du Zeit und Luft, den größeren Brocken anzugehen...
Tust du das nicht, ist eh alles umsonst. Denn egal, wie sehr du heute die Schnauze voll hast - der Tag wird kommen, an dem das Teufelchen erneut an die Tür klopft.
Darauf solltest du besser vorbereitet sein.

Die Inkasso- und Mahnschreiben sind bei mir längst Geschichte, die Nachwirkungen dieses Kapitels meines Lebens bekomme ich hingegen immernoch gelegentlich zu spüren.

Hast du dir schonmal überlegt, was du für dich selbst tun kannst?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Zocktrottel am 03 September 2019, 21:47:51
Grüß Dich TAL,

vielen Dank für Deine nette Antwrt, wenngleich Sie sehr ernüchternd ist.
Aber wie ich ja schon geschrieben habe, bin ich auch bereit die Verantwortung für meinen eigenen Mist zu tragen.

Ich hatte nur gehofft, dass ich mich vielleicht doch vor dem einstürzendem Kartenhaus schützen könnte. Wenn dem nicht so ist, dann muss ich diese Pille schlucken.

Was ich für mich tun kann, weiss ich beim besten Willen nicht ..... alles scheint so sinnlos. Aber das kennt Ihr ja alle selbst.

Wird schon ... irgendwie. Ich drücke uns allen die Daumen.

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MSchmitz85 am 19 November 2019, 14:28:07
Hallo....
ich habe leider keine guten Neuigkeiten in Sachen KK-Zahlungen. Das LG Hamburg hat heute in meinem Verfahren pro Bank entschieden. Die Bank kann nicht eindeutig feststellen, ob es sich um Zahlungen für illegales Glücksspiel handelt. Ich hatte zumindest auf einen Vergleich gehofft. Dem hat der Richter aber wohl schon durch seine Eröffnung entgegengewirkt. Unfassbar....das muss ich erstmal sacken lassen. Ich bin mehr als enttäuscht von der deutschen Justiz. Bleibt wohl dabei, dass die Banken am längeren Hebel sitzen und der kleine Verbraucher ist dem schutzlos ausgeliefert!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 19 November 2019, 14:41:04
Warst du anwaltlich vertreten?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MSchmitz85 am 19 November 2019, 14:41:44
Weiterhin unglaublich finde ich im übrigen, dass es sich ja um das gleiche Landgericht handelt, an dem auch der Richter Professor Dr. Rock arbeitet! :-X
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MSchmitz85 am 19 November 2019, 14:44:10
Klar, war habe ich mich anwaltlich vertreten lassen. Angeblich hätte der Richter bei vorherigen Verfahren durchblicken lassen, dass er auf der Seite der Spieler ist. Zu Beginn der Verhandlung meinte er dann, dass sich seine Meinung geändert hat! >:(
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 19 November 2019, 14:47:01
Was machst du jetzt?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MSchmitz85 am 19 November 2019, 15:02:03
Was soll ich machen? Das Verfahren war finanziell gesehen meine letzte Hoffnung. Nun bin ich pleite und muss wohl 10 Jahre lang meine Schulden in Form von aufgenommenen Krediten abstottern. Leider fehlt mir das Geld um in Berufung gehen zu können. Immerhin ging es um 105 T-Euro. :-[
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Gewinner am 19 November 2019, 15:09:23
Was soll ich machen? Das Verfahren war finanziell gesehen meine letzte Hoffnung. Nun bin ich pleite und muss wohl 10 Jahre lang meine Schulden in Form von aufgenommenen Krediten abstottern. Leider fehlt mir das Geld um in Berufung gehen zu können. Immerhin ging es um 105 T-Euro. :-[

Ich empfinde nichts als Hass ggü. unserem Rechtsstaat. SInd die 105.000 € der Nettoverlust, also Auszahlungen gegengerechnet?
Bei mir ist es ein "nur" 5-Stelliger Verlust.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 19 November 2019, 15:12:29
ich kann es nicht nachvollziehen, vorallem im zeitalter der hochtechnologie, dass gerichte behaupten der Kreditkartenbetreiber wüsste nicht ob das geld für legales oder illegales glücksspiel einbezahlt wird.
Es kann doch nicht schwer sein, die Zahlungen nur für Unternehmen freizuschalten, die in der Whitelist drin sind. Da muss ein Azubi sich hinsetzen und halbe Stunde nur ein Datenbank anlegen mit legale Anbieter. Alles andere muss blockiert werden.
Oder Sie machen es sich noch einfacher, in dem Sie während der Errichtung der Akzeptanz für die Zahlung ein Abgleich mit Whitelist vornehmen und wenn das Unternehmen in der Whitelist nicht drin ist, gar nicht die Zahlungen erlauben.
So einfach ist das. Und sollte die Whitelist aktualisiert werden, muss der Kreditkartenbetreiber gar nicht prüfen. Das Unternehmen, das neu aufgenommen wurde meldet sich bei der Kreditkartenfirma und bittet um Freischaltung.

 Es gibt noch 100 andere Möglichkeiten. Aber es ist einzig die Gier der Mächtigen auf Kosten von süchtigen. Und die deutschen Gerichte unterstützen dies duruch ein Schulterklopfen. Einfach nur krank.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Alex86 am 19 November 2019, 15:21:04
Die Banken können jegliche Zahlungen die mit Casino / Glücksspiel in Verbindung stehe Sperren. War bei meiner VISA Card der Fall die Bank hat für 6 Monate alle Zahlungen gesperrt wenn ich im Casino zahlen wollte. Der deutsche Staat ist eine Lachnummer es leiden immer nur die kleinen in diesem Fall die dummen Glücksspieler!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ilona am 19 November 2019, 15:32:53
@MSchmitz85
Das tut mir sehr leid. Hast du denn richtig gute Beweise vorgelegt? Gab es z.B. Auszüge vom Spielerkonto?
LG Ilona
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 19 November 2019, 15:45:25
Durch wen wurdest du denn vertreten?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 19 November 2019, 15:52:34
Hallo zusammen ging es hier um KK Zahlungen ??
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Vetram am 19 November 2019, 15:55:56
Ja
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MSchmitz85 am 19 November 2019, 16:40:39
Ja, es waren KK-Zahlungen an ausschließlich ein Online Casino, keine Sportwetten. Ein absoluter "ganz einfacher und eindeutiger" Musterfall. Alle Beweise wurden erbracht und auch nicht in Frage gestellt. Die Bank hat die Summe sogar "akzeptiert" indem sie die zusammenfassende Excel-Liste um ca. 1 T-Euro korrigiert hat. ;D Einziges Argument des Richters war, die fehlende Möglichkeit feststellen zu können, ob es illegales Glücksspiel war. Ich habe seit einem Jahr nicht mehr gespielt und die Klage bei immensen Kosten für uns alle durchgezogen. Leider fehlte es dem Richter offensichtlich an Mut, ein entsprechendes Urteil zu fällen. Bin jetzt mal "gespannt" wie es in der Urteilsverkündung verschriftsprachlicht wird. Alles Mist....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 19 November 2019, 16:41:58
Glaube nicht das es dem Richter an Mut fehlt sondern eher an Unwissenheit oder Lustlosigkeit.

Solange das nicht vor dem BGH handelt wird es immer unterschiedliche Urteile geben....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MSchmitz85 am 19 November 2019, 16:42:59
Oder das....
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 19 November 2019, 16:45:55
Das Paradoxe dabei ist doch, das es kein legales Onlineglückspiel in Deutschland gibt wenn man nicht gerade in SH wohnhaft ist! Vor allem noch dann, wenn eine Bank noch extra Gebühren berechnet..
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 19 November 2019, 16:52:34
@mschmitz85

hast du gegen die Bank geklagt oder der Kreditkarten-Betreiber?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MSchmitz85 am 19 November 2019, 16:59:04
Gegen die Bank als Herausgeber der Kreditkarte
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Gewinner am 19 November 2019, 17:03:25
Also nehme ich an, dass die Auszahlungen nciht gegengerechnet wurden. So hat man eh keine Chance auf eine erfolgreiche Klage.
Sagen wir z.B Max Mustermann hat 50.000 € über die Jahre ausgezahlt aber 90.000 € einzahlt.
Es wäre vermessen als Streitsumme 90.000 € zurückzufordern.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MSchmitz85 am 19 November 2019, 17:10:26
Ich war zwar blöd genug zu spielen, aber nicht mit dem Backstein gepudert. Natürlich wurden Einzahlungen und Gewinne (Auszahlungen) gegengerechnet. Mein Fall galt bis heute als "Musterfall" auf dessen Ausgang alle Augen gerichtet waren!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 19 November 2019, 17:57:16
wurdest du von einem  Anwalt vertreten, der in der Branche bekannt ist? Also wenn dein Fall wirklich so beispielhaft ist und alle Nachweise sauber sind, dann sollten wir doch uns zusammenschließen dass du in die nächste Instanz gehen kannst. Ich finde aber die Akte sollte durch einen Unabhängigen geprüft werden. Was haltet ihr von der Idee?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: ekip61 am 19 November 2019, 18:20:27
Ich denke es ist kein Geheimnis dass MSchmitz85 wohl durch die Kanzlei Lenné aus Leverkusen vertreten wurde, weil diese ja immer wieder auf das Verfahren in Hamburg verwiesen hat, oder?
@MSchmitz85: Mich würde mal interessieren, wie Herr Lenné oder sein Kollege heute vor Gericht sich verhalten hat. Hat er sich für Dich wenigstens ordentlich ins Zeug gelegt?  >:(

Und war Herr Rock auch im Publikum?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: ekip61 am 19 November 2019, 18:28:42
Die bisherige Bilanz müsste nun so aussehen, oder gibt es hier noch etwas Neues?
Borns Verfahren am Landgericht Ulm ist ja noch nicht entschieden ..

Für Spieler und gegen Zahlungsdienstleister:
1) Amtsgericht München
2) Amtsgericht Leverkusen
3) Amtsgericht Wiesbaden

Gegen Spieler und für Zahlungsdienstleister:
1) Landgericht München
2) Oberlandesgericht München
3) Landgericht Berlin (mehrfach)
4) Amtsgericht Berlin-Mitte (mehrfach)
5) Landgericht Düsseldorf
6) Landgericht Wuppertal (PayPal)
7) Landgericht Hamburg
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 19 November 2019, 18:36:41
sieht düster aus für spieler. Pro-Spieler haben ja nur Amtsgerichte entschieden. Und gegen Spieler sind alles  LG oder OLG. einfach nur traurig wie die gerichte die zahlungsdienstleister aus der haftung ziehen obwohl es in dem Gesetzt eindeutig steht, dass Sie die Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter verhindern sollen. Außer in SH gibt es  kein legales Glücksspiel. Also eigentlich müssen Sie dafür sorgen dass an diese Anbieter keine Zahlungen fließen.  Und wenn Sie dies nicht tun, müssen sie dafür haften. Und wenn sie nicht verhindern können, müssen sie die sache sein lassen. so einfach ist es doch.

ich frage mich warum es dann gesetze gibt wenn die zahlungsdienstleister sowieso nicht zur mitverantwortung herangezogen werden können. dann kann ja auch paypal drogengeschäfte über ihr plattform abwickeln. und wenn der staat sie zur verantwortung heranzieht, sagen sie einfach wie wüssten nicht wohin das geld geht und wofür. An Dealer kommen sie schwer heran. das geld vom süchtigen ist weg. paypal kann nichts dafür. gut ist es. ganz einfach.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 19 November 2019, 19:14:11
Also Einzahlungen Auszahlungen und Spielhistorie was gespielt wurde alles als Beweis übergeben aber der Richter meinte man wüsste nicht ob es illegal gewesen wäre habe ich dass jetzt richtig gelesen und verstanden???
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ilona am 19 November 2019, 20:16:16
Hallo zusammen,
die Bilanz passt nicht ganz. Zu den Positiven gehört der Hinweisbeschluss des LG Ulm. Und OLG München ist kein Urteil sondern ein Hinweisbeschluss.
Wir sind immer noch am Anfang der Rechtsprechung. Wir brauchen mehrere OLG Urteile und insbesondere muss das Ganze zum BGH.
LG Ilona
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Alex86 am 19 November 2019, 20:25:09
das Problem mit dem BGH wird sein das es sich keiner leisten kann und solche Anbieter wie WHG, die es sich leisten könnten nicht das große Risiko eingehen wollen
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 19 November 2019, 20:53:18
ich glaube wenn WHDG und Lenne im Spiel sind kommt es vor dem Gericht schonmal schlecht an. Die haben sich einen schlechten Ruf erarbeitet was die Fälle mit Glücksspiel betrifft
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 20 November 2019, 09:04:45
Woher nimmst du bitte die Erkenntnis das Lenne einen "schlechten" Ruf besitzt!?
 
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 20 November 2019, 09:28:46
die gerichte haben doch mehrfach in ihren argumenten erwähnt dass der umstand, das  plattformen wie whdg den eindruck vermitteln die spieler könnten ohne verlustrisiko auf kosten von banken/zahlungsdienstleister zocken und ihr geld dann zurückholen, nicht hinnehmbar ist. die berichterstattung über bild hat den rest dazugegeben. da lenne stark mit whdg zusammenarbeitet, ist er natürlich mit ins boot gerutscht. ist meine meinung
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 20 November 2019, 09:49:03
Selbst wenn dann darf dies bei der Urteilsfindung überhaupt keine Rolle spielen.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: ekip61 am 20 November 2019, 09:58:58
Ich denke auch dass Lenne nicht den besten Ruf hat weil er als Gesicht von wirholendeingeld auftritt (siehe das Willkommens-Video auf der Startseite dort) und das Geschäftsmodell von wirholendeingeld aufgrund der veranschlagten Provision von 35% und der Tatsache, dass dort wohl vorwiegend die Spieler landen, die sich keinen Anwalt mehr leisten können, recht umstritten ist.
Auch weiß niemand, wie Herr Lenne mit wirholendeingeld abrechnet. Sicherlich nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungordnung wie sonst üblich  ::)

Außerdem bewegt sich wirholendeingeld selbst in einer ziemlichen Grauzone, siehe dazu hier:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128197.anbieter-sind-noch-in-einer-grauzone.html

Auch das könnten Richter kritisch sehen, wobei das - und da gebe ich Born recht - das bei der Urteilsfindung eigentlich keine Rolle spielen darf.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 20 November 2019, 10:09:52
Auch ich halte von WHDG rein Garnichts aber dennoch darf dies keine Rolle spielen wenn es um Neutralität geht.

Würde man sich davon beeinflussen lassen dann wäre das ja schon Befangenheit.

Betrachte ich mir mal wie die Verbraucher in Deutschland geschützt werden so stellt sich mir die Frage warum dies nicht auch bei einem solch Milliardengeschäft wie OC passiert. Überall gibt es Vorschriften und an die sich jeder zu halten hat...nur bei OC scheint das niemanden zu interessieren...

Man könnte das nicht zuweisen; ist technisch nicht möglich; davon wissen wir nichts usw. - Ausrede über Ausrede und die Richter lassen sich davon einlullen...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 20 November 2019, 10:13:24
ja das ist richtig, dass die richter sich dadurch nicht beinflussen müssten. aber wie ihr sieht, wird dieser umstand als ein gegenargument in der urteilsverkündung aufgeführt. also indirekt wirkt sich das schon negativ auf den fall.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 20 November 2019, 10:14:25
Das darf es aber nicht! Dann würde ich Antrag auf Befangenheit stellen!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 20 November 2019, 10:29:28
das ist ja nur meine meinung bzw. eindruck. sonst kann ich mir solche argumente der richter nicht erklären. wie soll man denn so was nachweisen?  keiner richter wird doch sagen ich habe mich davon beeinflussen lassen.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 20 November 2019, 10:48:30
Die einzige Möglichkeit dem Treiben Einhalt zu gebieten ist der BGH!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: kotek123 am 20 November 2019, 10:49:54
da müssen wir uns zusammenschließen glaube ich um die kosten zu stemmen und es sollte ein fall sein, wo es keine unklarheiten gibt
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 20 November 2019, 10:52:56
Dann hoffen wir mal das es bei mir so ist denn wenn ich mir die Liste von EKIP so betrachte haben bisher alle LG gegen Spieler entschieden.

Wenn ich nun den Teufel buchstäblich an die Wand malen und daraus Rückschlüsse ziehen würde, dann wäre das Ergebnis, anhand der Liste, vorhersehbar...

Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ilona am 20 November 2019, 11:24:37
Also Jungs:
1. die Liste muss noch korrigiert werden
2. ihr dürft sie nicht so lesen wie Permanenzen beim Roulette.

Wir brauchen das schriftliche Urteil. Das muss mit kühlem Kopf analysiert werden. Und dann sehen wir weiter.
LG Ilona
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: hinterda am 12 Dezember 2019, 13:44:15
Hallo liebe Community

Ich war glückspielsüchtig und habe leider mein komplettes Geld verloren (6stellig)
Nun wollte Ich mal fragen wie die Aussichten auf ein Chargeback bei folgenden Zahlungs-Anbietern/-methoden sind:

1. SEPA Banküberweisung
2. Sofort Überweisung (Klarna)
3. Sofort überweisung (Trustly)
4. Giropay
5. Muchbetter

Habt ihr persönlich oder habt ihr von anderen gehört, dass es Chancen gibt neben den einfachen Möglichkeiten
(Paypal und Kreditkarten(Lastschriften)) bei diesen 5 genannten "Sachen" Geld zurückbekommen zu haben?

Ich würde mich über eine Antwort riesig freuen!!

Viele Grüße!
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Larry101 am 13 Dezember 2019, 12:47:46
Hi,
würde mich auch interressieren @ Hinterda.
Bei mir geht es um Paypal, Trustly u. Giropay. Bin auch neu.
Versuche jetzt herauszufinden über welchen Anwalt. Das Honorar spielt bei mir auch eine Rolle.

Jetzt unterscheiden die sich aber offensichtlich auch in den Vorgehensweisen.

1. Ist Kanzlei Neele in Sachen Vorgehensweise/ Durchsetzung energischer als andere (Leider erst einen Termin im Januar frei)?
2. Gab es bereits Rückzahlungen in diesem Forum bei Zahlungen über die von mir genannten Zahlungsdienstleister (Bin ich blind oder sind hier dokumentierte Rückzahlungen nur aus der Zeitung bzw. Blogs?!).

VG
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: hinterda am 16 Dezember 2019, 12:10:06
Ich habe sehr viel in diesem Forum hier gestöbert und habe auch keine dokumentierten Erfolge bezüglich
der bereits genannten Zahlungsdienstleister gefunden!
Es handelt sich lediglich um angebliche Erfolge auf Seiten von Lenne beispielsweise aber noch kein
User hat diese Erfolge bei sich persönlich erlebt!
Bitte postet doch eure Ergebnisse des Klagens bzw. eure gelungenen Chargebacks!
Dann hätten wir eine Statistik anhand der man sieht wie die Chancen des Chargebacks sind;)

VG, HINTERDA
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 12:27:21
@Larry & Hinterda

heute ist Urteilsverkündung um 14 Uhr danach werde ich in meinem Thread das Ergebnis allen mitteilen --> https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3560.0
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: smok am 18 Dezember 2019, 10:41:18
Ich denke auch dass Lenne nicht den besten Ruf hat weil er als Gesicht von wirholendeingeld auftritt (siehe das Willkommens-Video auf der Startseite dort) und das Geschäftsmodell von wirholendeingeld aufgrund der veranschlagten Provision von 35% und der Tatsache, dass dort wohl vorwiegend die Spieler landen, die sich keinen Anwalt mehr leisten können, recht umstritten ist.
Auch weiß niemand, wie Herr Lenne mit wirholendeingeld abrechnet. Sicherlich nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungordnung wie sonst üblich  ::)

Außerdem bewegt sich wirholendeingeld selbst in einer ziemlichen Grauzone, siehe dazu hier:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128197.anbieter-sind-noch-in-einer-grauzone.html

Auch das könnten Richter kritisch sehen, wobei das - und da gebe ich Born recht - das bei der Urteilsfindung eigentlich keine Rolle spielen darf.


In dem von Ihnen genanntem Link wird "wirholendeingeld" nicht direkt genannt und ob man das so ohne weiteres auf WHDGZ übertragen kann weiß ich nicht.
Meine Einschätzung ist das es sich nicht einfach so übertragen lässt .


Ob eine Provision von 35% zu viel ist oder nicht kann ich leider nicht einschätzen.
Wie dort abgerechnet wird weiß ich leider auch nicht, Sie anscheinend auch nicht      "Auch weiß niemand, wie Herr Lenne mit wirholendeingeld abrechnet."
Deshalb kann ich Ihren Nachsatz nicht verstehen " Sicherlich nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungordnung wie sonst üblich  ::)"




Hi,

Versuche jetzt herauszufinden über welchen Anwalt. Das Honorar spielt bei mir auch eine Rolle.

1. Ist Kanzlei Neele in Sachen Vorgehensweise/ Durchsetzung energischer als andere (Leider erst einen Termin im Januar frei)?

VG


Das Honorar richtet sich unter anderem auch nach der Höhe der Summe des Geldes um das es geht . Möglicherweise kann man im Internet einen Rechner finden der die Anwaltskosten ungefähr ausrechnet.
Eine Erstberatung und Einschätzung der Situation ist bei den meisten Anwälten umsonst und über die weiteren kosten wird man natürlich vorher aufgeklärt.

Ich weiß zwar nicht welche Kanzlei Sie meinen allerdings kann man sagen das ein Anwalt der sich mit der Materie auskennt wahrscheinlich die bessere Wahl ist. Natürlich kann auch ein unerfahrener Anwalt zum Erfolg führen.

Der Januar steht ja praktisch schon vor der Tür, falls es bei Ihnen nicht um die 8 Wochen geht sollte die Wartezeit in Ordnung gehen. Schließlich ist ein CB sowieso eine sehr langfristige Aktion die nicht in ein paar Wochen abgeschlossen ist.


Viel Erfolg.




 
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Hamburg1970 am 06 Januar 2020, 11:28:54
endlich mal wieder was positives
was könnte dieses Urteil für eine Bedeutung haben?

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/lg-ulm-gegen-paypal-mitwirkungsverbot-gemaess-4-abs-1-s-2-gluestv.html
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 06 Januar 2020, 11:40:42
na steht doch da: Mitwirkungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV^^

Demnach müsste das für alle Transaktionen die per Paypal bezahlt wurden gelten. Lastschrift/Guthaben und KK.

Nicht ohne Grund hat sich PP aus dem OC Geschäft in Deutschland komplett, seit Oktober 2019, zurückgezogen.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Hamburg1970 am 06 Januar 2020, 11:51:50
Gerade bei KK Transaktionen bin ich gespannt.
Endlich mal ein LG was sich mit OC auseinandergestzt hat.
Bin gespannt ob das jetzt positive auswirkungen hat.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 06 Januar 2020, 12:14:01
Dir ist aber schon bewusst, das wir alle hier seit ca. 3,5 Wochen darüber auch diskutieren?^^

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?board=13.0
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Hamburg1970 am 06 Januar 2020, 12:42:38
danke :)
habe ich tatsächlich heute übersehen. war jetzt einige wochen nicht online
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 06 Januar 2020, 14:28:42
Nicht schlimm, kann ja nicht jeder ständig online sein^^
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: DeadlySin am 24 April 2020, 15:02:30
Hallo,

ich bin ganz neu hier, versuche aber schon seit geraumer Zeit meine Verluste in diversen OCs wieder zu bekommen.

Dabei geht es um ca. 13000€ seit 2017. Mir wurde auch schon mehrfach bestätigt , bzw. ist ja an verschiedenen Stellen nachzulesen, dass Glücksspiel illegal ist und man sein Geld zurück fordern kann.

Dazu hatte ich bereits vor Monaten Wirholendeingeld.de angeschrieben, nach der letzten Mail in der es hieß man müsse auf weitere Urteile warten oder so ähnlich und es würde noch einige Zeit dauern, kam nun schon seit bestimmt Ende 2019 nichts mehr von denen.
Ich hatte mich dann selbst an die Kanzlei Lenné gewandt und einiges an Korrespondenz mit einem ihrer Anwälte, der jedoch direkt die Casinos in Regress nehmen wollte. Beziehungsweise wäre das in meinem Fall nur eines gewesen, da die Verluste in den anderen OCs zu gering seien.
Es wäre auf jeden Fall besser gewesen das Geld von den Zahlungsdienstleistern wieder zu holen.
Naja, lange Rede.. im Endeffekt kann ich mir die konkrete Beauftragung dieses Anwalt nicht leisten. Ratenzahlung ist leider nicht möglich.

Gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld erfolgreich selbst zurück zu fordern?

Es geht dabei um folgende Zahlungsanbieter:
MuchBetter,
Revolut, Monese (beides Prepaid-Kreditkarten)
Neteller

Bis auf Neteller habe ich allen das Reeckmann Schreiben (etwas abgeändert) zukommen lassen.

MuchBetter hat heute schon geantwortet und direkt meinen Account gekündigt.. aber mit der Antwort kann ich irgendwie nichts anfangen:

"Sehr geehrte Frau xxxx,

Vielen Dank für ihre Nachricht.

MIR Limited UK Ltd, Betreiber des MuchBetter Services ist von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) gemäß der britischen "Electronic Money Regulations 2011" zur Herausgabe von elektronischem Geld und Zahlungsinstrumenten autorisiert (Registernummer: 900704) und agiert europaweit unter dem „Europäischen Pass“.

Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom "Europäischen Pass".

Bezüglich den im Bafin Register eingetragenen Firmen können Sie folgende Hinweise entnehmen:
Dieses von der BaFin gemäß § 43 Abs. 1 sowie § 44 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) auf ihrer Internetseite zu führende Register gibt Auskunft über
alle inländischen Zahlungsinstitute, denen die BaFin eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung und dem Umfang der Erlaubnis und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Erlaubnis,
alle inländischen Kontoinformationsdienstleister, denen die BaFin eine Registrierung nach § 34 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung der Registrierung für den Kontoinformationsdienst i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 ZAG und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Registrierung,
alle inländischen E-Geld-Institute, denen die BaFin eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 ZAG erteilt hat, mit dem Datum der Erteilung und dem Umfang der Erlaubnis und gegebenenfalls dem Datum des Erlöschens oder Aufhebung der Erlaubnis,
die von inländischen ZAG-Instituten errichteten EU-Zweigniederlassungen unter Angabe des EU-Mitgliedstaates, in dem die Zweigniederlassung errichtet ist, des Umfanges sowie des Zeitpunktes der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und
die für inländische Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute gemäß § 25 ZAG tätigen Agenten sowie Datum des Beginns und des Endes der Tätigkeit des jeweiligen Agenten.

Somit ergibt sich:

Im Ausland lizensierte E-Geld Institute ohne physische Präsenz in Deutschland und unter Europäischem Pass agierend, sind nicht im Bafin Register oder der Unternehmensdatenbank geführt. Wie denn auch, wenn die Bafin für diese Institute direkt gar nicht zuständig ist, sondern der Regulator aus dem Heimatland.

Aufgrund ihres Verhaltens und der klaren Absicht uns finanziellen Schaden zukommen zu lassen, schließen wir gemäß Paragraph 4.9.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MuchBetter Services (Stand Mai 2019) Ihr MuchBetter-Konto umgehend.

Sie halten kein Guthaben vor, somit betrachten wir diesen Fall als abgeschlossen.

Eine Neuanmeldung bei MuchBetter ist ausgeschlossen und führt unsererseits zu rechtlichen Maßnahmen gegen Sie.

Eine weitere Belehrung erfolgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Regards,

xxxx
MuchBetter Support


Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.

Grüße
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Born4Nothing am 24 April 2020, 15:22:48
Zitat
Gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld erfolgreich selbst zurück zu fordern?

Ohne Anwalt und Klage stehen die Chancen gleich Null! Und selbst dann wird es ein langer Kampf werden der viel Kraft, Geld und Nerven kostet und der Ausgang ist selbst dann ungewiss.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: will am 24 April 2020, 15:35:35
Man ist schon selbst schuld, wenn man DEREN "Spiel"  "spielt", und dann "auf die Fresse" bekommt. Nicht wissen schützt nicht vor Strafe - Ist fast immer so.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Olli am 24 April 2020, 16:27:47
Vorhaltungen helfen auch nicht weiter ...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: will am 24 April 2020, 20:25:40
Was hilft ist abschreiben und damit klar kommen, dass man falsch gehandelt hat und selbst schuld ist. Und nie wieder Geld einzahlen irgendwo. Wenn man massiv Schulden durch das Gezocke angehäuft hat, und mit dem Rücken zur Wand steht, ist der Gedanke des Chargebacks  sicher eine Option (Wenn nicht sogar die Einzige)...Aber das geht aus dem Text nicht hervor.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: bokaJ7991 am 19 Januar 2021, 15:24:49
Servus,

Da ich keinen neuen Thread aufmachen wollte, melde ich mich einfach mal hier zu Wort.

Ich wollte mal fragen was ihr für Erfahrungen mit CB und Paypal gemacht habt? Zu meiner Situation:

Ich konnte die Zahlungen erfolgreich zurückbuchen - Nun hat sich KSP gemeldet und fordert die zurückgebuchten Zahlungen + Zinsen - Frau Dr. Ober hat diesem fristgerecht wiedersprochen

Nun frage ich mich wann bzw. ob ich überhaupt wieder von KSP oder Paypal höre oder ob ich mit der Ungewissheit nun dauerhaft leben muss? Macht es ggf. Sinn proaktiv auf einen Vergleich zu plädieren oder einfach warten ob sie sich auf die Abwehr wieder melden?

Gruß bokaJ
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: ALexandro19 am 19 Januar 2021, 16:55:09
@Bokaj7991

Wie lange hast du auf eine Antwort von Fr.Ober gewartet? Bei mir sind es mittlerweile 3 Monate und immer noch keine Antwort bekommen von meinem Anliegen bzw. Meinem Fall. Obwohl mein Fall bearbeitet wurde...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: bokaJ7991 am 19 Januar 2021, 17:45:26
@Adipl13 Also das Schreiben hat sie relativ zeitnah aufgesetzt, nachdem ich ihr die Mail der KSP Anwälte weitergeleitet habe.

Worum geht es denn bei dir?
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: ALexandro19 am 19 Januar 2021, 20:55:18
Um ein Schreiben, welches im November einem Casino zugestellt wurde, seid dem wollte ich fragen ob eine Antwort oder ähnliches sich ergab & bis heute kam keine Antwort zurück...
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Kläger22 am 26 Dezember 2021, 13:53:57
Servus,

Da ich keinen neuen Thread aufmachen wollte, melde ich mich einfach mal hier zu Wort.

Ich wollte mal fragen was ihr für Erfahrungen mit CB und Paypal gemacht habt? Zu meiner Situation:

Ich konnte die Zahlungen erfolgreich zurückbuchen - Nun hat sich KSP gemeldet und fordert die zurückgebuchten Zahlungen + Zinsen - Frau Dr. Ober hat diesem fristgerecht wiedersprochen

Nun frage ich mich wann bzw. ob ich überhaupt wieder von KSP oder Paypal höre oder ob ich mit der Ungewissheit nun dauerhaft leben muss? Macht es ggf. Sinn proaktiv auf einen Vergleich zu plädieren oder einfach warten ob sie sich auf die Abwehr wieder melden?

Gruß bokaJ

In meinem Fall hat meine damalige Hausbank einen Chargeback verwehrt. Vertreten wurde ich außergerichtlich durch eine bekannte Anwaltskanzlei (L.).
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Pipilangstrumpf am 29 Juni 2022, 01:59:42
Mittlerweile hat sich der BGH dazu geäußert. BGH XI ZR 390/21 Urteil vom 24.05.2022. In Bezug auf Banken und Zahlungsdienstleister sieht es schlecht aus.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Herr R. am 29 Juni 2022, 02:29:04
Ich lese es so dass es im Bezug auf KK schlecht aus sieht.

Aber PayPal ist was anderes so sehe ich es.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: MrArmn am 04 August 2022, 15:04:21
wie lange kann man seine casino/poker/sportwettenverluste in deutschland eigentlich rückfordern? zehn jahre rückwirkend nachdem der glücksspielstaatsvertrag neu aufgesetzt wurde oder nur 3 jahre?

weiß jemand etwas genaues?

danke
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Andreas1978 am 04 August 2022, 15:06:49
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher bei Sportwetten, aber bei Casino sind es 3 Jahre ab Kenntnisnahme, rückwirkend bis zu 10 Jahre. Als Beispiel, wenn du 2013 gespielt hast und 2019 von der Illegalität erfahren hast, musst du dieses Jahr noch Klage einreichen.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: hayling79 am 07 August 2022, 09:24:43
Edit Olli: Vollzitat entfernt

genau so
leider wissen bzw verstehen das viele der anbieter falsch und bieten nur ca 3 jahre rückwirkend an.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: BadSlot am 13 September 2022, 14:55:51
Bei Kreditkartenzahlungen müsste man den Merchant Category Code überprüfen, 7995 müsste ja geblockt sein, ein anderer wäre Geldwäsche.
Bei Curacao-Casino ist der Code immer ein anderer, da werden irgendwelche Fakeshops als Zahlungsabwickler zwischengeschaltet um die Zahlungsblockade zu umgehen.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Ilona am 15 September 2022, 12:46:34
Wenn Fakeshops zwischengeschaltet werden, bitte unbedingt den Kreditkartenbetreiber informieren. Das haben die nicht gerne. Ich habe vor längerer Zeit so einen Fall American Express gemeldet und die haben prompt reagiert. Der Spieler hat das Geld zurück bekommen und die Geschäftsbeziehung zu dem Fake Shop und dem Anbieter wurde beendet.  Nutzt aber alles nix, wenn man nicht spielfrei wird und bleibt!!!
LG Ilona
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: BadSlot am 16 September 2022, 07:56:40
Die anderen beiden Kreditkartenanbieter interessiert dies nicht, ein Chargeback wurde von meiner Bank abgelehnt, meine vorgelegten Beweise wurden ignoriert, obwohl klar Geldwäsche vorliegt. Da wurde u.a. damit argumentiert Leistung erbracht etc. der Fakeshop war in Nigeria, um 13 Uhr war ich Tanken um 14 Uhr war ich dann wohl in Nigeria .

Hatte Kontakt mit dem compliance von M und fraud Abteilung,  nie wieder was gehört von denen.
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Johnny1988 am 07 Dezember 2022, 09:13:01
Noch 3 Wochen bis zur Verjährung...ich schau schon täglich in den Briefkasten :o
Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: Max99 am 28 Januar 2024, 16:49:05
Die anderen beiden Kreditkartenanbieter interessiert dies nicht, ein Chargeback wurde von meiner Bank abgelehnt, meine vorgelegten Beweise wurden ignoriert, obwohl klar Geldwäsche vorliegt. Da wurde u.a. damit argumentiert Leistung erbracht etc. der Fakeshop war in Nigeria, um 13 Uhr war ich Tanken um 14 Uhr war ich dann wohl in Nigeria .

Hatte Kontakt mit dem compliance von M und fraud Abteilung,  nie wieder was gehört von denen.

Ich habe meine alten Zahlungen von damals durchgeschaut. Mir ist das ebenfalls damals schon aufgefallen. Auch sind die Transaktionen in Dollar verbucht.
Wenn Fakeshops zwischengeschaltet werden, bitte unbedingt den Kreditkartenbetreiber informieren. Das haben die nicht gerne. Ich habe vor längerer Zeit so einen Fall American Express gemeldet und die haben prompt reagiert. Der Spieler hat das Geld zurück bekommen und die Geschäftsbeziehung zu dem Fake Shop und dem Anbieter wurde beendet.  Nutzt aber alles nix, wenn man nicht spielfrei wird und bleibt!!!
LG Ilona

Geht das immer noch oder ist es schon zu spät? In meinem Fall war es Mastercard. Aber laut meinen Recherchen im Internet kümmert es wohl wirklich nur American Express.
Gibt es irgendwelche direkten Kontaktmöglichkeiten zu Mastercard (ohne über die Bank zu gehen)? Ich würde dies trotzdem gerne melden auch wenn das Geld wohl weg ist.

Grüße





Titel: Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
Beitrag von: BadSlot am 28 Januar 2024, 18:11:10
Gehen tut es nur bei Amex bei V und M ist es verschwendete Zeit sich damit auseinander zu setzen.

In Deutschland hast Du kein Erfolg wenn Du der Bank mitteilst, dass Du die Zahlungen für Online-Glücksspiel ausgegeben hast obwohl deine Kreditkartenabrechnung etwas anderes aussagt, der BGH hat hier saubere Arbeit geleistet und unterstützt hier die verbotenen Anbieter.
Zahlung per Kreditkarte autorisiert = Pech gehabt . Die Banken haften für 3DS autorisierte Zahlungen und bleiben evtt. auf dem Geld sitzen.

Auf der Kreditkartenabrechnung steht irgendein Anbieter der deine Kreditkarte belastet hat, im Internet ist dieser jedoch nicht zu finden, oder existiert in Form eines Fakeshops.
Beim Chargeback kommt es darauf an, ob Du die Dienstleistung erhalten hast oder nicht oder ob der Betrag doppelt belastet wurde oder nicht. Sofern dir für das Zocken ein Schuhkauf belastet wurde, müsstes Du die Rechnung dafür einreichen, da du diese jedoch nicht hast, hast Du pech gehabt. Ein Perfekter Ort für Geldwäsche.