Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

  • 3789 Antworten
  • 1178406 Aufrufe
*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1020 am: 09 Januar 2019, 13:33:37 »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1021 am: 09 Januar 2019, 14:00:45 »
die seite hatte ich auch gesehen, da steht nicht genehmigte kann man 13 monate zurückbuchen lassen. theoretisch gesehen habe ich diese ja autorisiert indem paypal ein lastschrift mandant von mir hatte. aber da die abbuchungen illegal waren muss doch die bank mir das zurück buchen oder nicht?

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1022 am: 09 Januar 2019, 20:16:31 »
kann mir da vielleicht einer weiterhelfen und sagen was ich der bank sagen soll und ob die das zurück buchen müssen?

*

dev

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1023 am: 09 Januar 2019, 20:51:50 »

Die Bank muss die Rückbuchungen vornehmen. Da sollte sich der Filialleiter mal einen Rechtsbeistand organisieren.
Dazu liefere Ihnen schriftlich die Begründungen, die für die 13 Monate von Nöten sind.
Wenn sie sich weigern, verletzen sie die vertraglichen Pflichten Dir gegenüber und wirken durch ihre Weigerung am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspieles mit - was verboten ist!
Ich weise hier auf die Urteilsbegründung des AG München hin:
http://reeckmann.blogspot.com/2018/07/kreditkarteneinsatz-casinospiele.html?m=1



Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1024 am: 09 Januar 2019, 21:13:44 »
Hallo nochmal,

ich fasse kurz zusammen wie es bei mir abflief, damit vllt demnächst anfallende Fragen beantwortet werden können.

Ich war bei der Bank und habe gesagt es müssen viele Rückbuchungen gemacht werden... der Angestellte fragte mich wieso?

Dann habe ich dem Berater gesagt... es ist alles Illegal und habe ihm die Kontoauszüge vorgelegt, die zurück gebucht werden müssten.

Auch mit dem Filialleiter habe ich zusammen gesessen und ihm deutlich gemacht, dass ich sofort einen Anwalt einschalte sobald die Bank sich weigert.

Mit dem Schreiben, das ich zu den Auszügen gelegt habe hat es keine 24 std gedauert bis die Rückbuchungen auf meinem Konto war.

Leute das sind meine Erfahrungen und ich werde auch hier keine Rechtsbelehrung machen und das Schreiben (siehe unten) hier sind nur Teile die ich mir aus dem Thread zusammen gestellt habe.

Ich möchte euch auch nur zum Teil weiterhelfen, ich denke mit der Rückbuchung ist nur ein kleiner Teil erst erledigt. Da PP ein schreiben bekommt und evtl auch die KK institute ist noch ein Weg zu beschreiten, bis die Sache komplett erledigt ist.

Und wieder Olli und einige hier schon des öfteren geschrieben haben... Eine professionelle Hilfe sollte trotz alldem aufgesucht werden, damit man sich endlich wieder freuen kann.

Ich hoffe ich könnte den einen oder den anderen weiterhelfen.

Ich werde mich wieder melden, =) Bis dahin Priorität Nummer 1 für alle!!! =>>> SAUBER BLEIBEN!!!


… unberechtigte Lastschriften seitens PayPal wegen verbotener Mitwirkung am Zahlungsverkehr und im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 GlüStV innerhalb der letzten 8 Wochen habe ich bereits eigenständig widerrufen.

Die in Kopie beiliegenden Lastschriften liegen innerhalb der 13 Monate in denen man unberechtigte, illegale Lastschriften nicht mehr eigenständig zurückbuchen kann. 

Grundsätzlich war PayPal zu legalen Lastschriften von meinem Girokonto bemächtigt. Diese Bevollmächtigung (Lastschriftmandat) gilt allerdings nicht für unberechtigte, illegale Lastschriften im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 GlüStV.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann.
Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten.
§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären.

Hierzu heißt es in Abschnitt B, Punkt 2.6.1 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr":
 
"Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte."
 
Und weiter in Abschnitt B, Punkt 2.6.5 Absatz 2:
 
"Ansprüche des Kunden (...) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich."




Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1025 am: 10 Januar 2019, 10:09:53 »
Besten Dank Kadirffm fürs teilen!

Gilt dieses Recht auch für Kreditkartenzahlungen?

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.760
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1026 am: 10 Januar 2019, 10:25:56 »
Hi KADIRFFM!

Schön zusammengetragen ... aber ... Du hast das veraltete Reekmann-Schreiben als Grundlage genommen.
Zwischenzeitlich gab es eine Novellierung des GlüStV.

In dieser Fassung stehen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen:
http://reeckmann.blogspot.com/2017/08/online-casinospiele-paypal-verzichtet.html

@Jusenius

Selbstverständlich!
Jedoch stellen sich die Kreditkartenunternehmen ziemlich quer.
Sie haben keine Scheu bis vor den Kadi zu ziehen - warten jedoch eine gerichtliche Entscheidung nicht ab.
Es macht auch einen Unterschied, ob der Kreditkartenherausgeber die eigene Bank ist oder nicht.
Ist dem so, wird eher eingelenkt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1027 am: 10 Januar 2019, 10:50:59 »
Danke Olli. In meinem Fall geht es um zwei Kreditkarten, die nicht zu meiner Bank gehören. Auszüge für das Jahr habe ich angefordert. Ich würde den Instituten das Schreiben mit der Aufforderung zur Rückbuchung zukommen lassen, sofern der Anbieter nicht einlenkt. Bei Kreditkarten sind es ebenso die 13 Monate, nehme ich an?
Grundsätzlich beträgt ja Verjährung für die Förderung 3 Jahre.

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.760
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1028 am: 10 Januar 2019, 12:20:44 »
Hi!

Zitat
Bei Kreditkarten sind es ebenso die 13 Monate, nehme ich an?
Das steht so in der Zahlungsdiensterichtlinie.

Zitat
Grundsätzlich beträgt ja Verjährung für die Förderung 3 Jahre.
? ? ?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1029 am: 10 Januar 2019, 12:27:06 »
Also rechtlich gesehen, besteht der Anspruch auf Rückzahlung illegaler Transaktionen rückwirkend bis zu 3 Jahre. Diese Auskunft habe ich von einem Anwalt und das erklärt auch warum „wir holen dein Geld“ mit bis zu 3 Jahren wirbt.

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.760
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1030 am: 10 Januar 2019, 12:32:09 »
Aha ... ist mir neu ...

Hast Du dafür eine rechtliche Quelle?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1031 am: 10 Januar 2019, 13:05:00 »
ich schätze, das ist in den allgemeinen Verjährungsfristen geregelt: https://www.adf-inkasso.de/newsletter/verjaehrungsfristen-wann-verjaehren-forderungen.htm

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1032 am: 10 Januar 2019, 13:44:47 »
mein berater bei der sparkasse hat das jetzt an die rechtsabteilung weitergeleitet. denkt ihr die rechtsabteilung sagt dass ich recht habe und die rückbuchungen durchgeführt werden sollen?

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1033 am: 10 Januar 2019, 18:36:03 »
servus einfachmalda
ich streite seit November  mit der Volksbank  wegen rückbuchung der 13 Monate  läuft hin und her zwischen den Anwälten  .   
die Bank  hat Angst  das sie auf der Rückbuchung  sitzen bleibt und pay$al  es vom ihr zurück  fordert  .
weist du ob damals zum aktivieren  des sepa bei pay$al  eine Unterschrift von nöten  war ? sollte dies nicht der Fall sein bleibt die Bank  daran hängen .  du kannst     das Minus  der letzten  36   Monate  zurückfordern  falls dies  in den 13 Monaten geht .
 wichtig wäre mal zu wissen ob pay$al  eine Unterschrift von den pay$al  Kunden hat.
« Letzte Änderung: 10 Januar 2019, 18:43:36 von mars2020 »

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #1034 am: 10 Januar 2019, 18:57:09 »
nein habe nie eine unterschrift gegeben. was genau meinst du mit die bank bleibt daran hängen?

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums