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Sportwetten - mögliche Rückbuchungen der Kreditkartenzahlungen

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Guten Tag zusammen,

ich bin ganz neu hier und hoffe auf eure Hilfe.

Ich bin, wie so viele hier seit einigen Monaten/Jahren der Spielsucht verfallen und haben in dieser Zeit mehrere zig tausend Euro "verzockt".
Ich bin jetzt seit Dezember 2018 in Behandlung und auch "spielfrei".

Ich habe hauptsächlich Sportwetten über den Anbieter Bwin getätigt. Die Zahlungen erfolgten stets per Kreditkarte (Barclaycard Visa).

Da mich das Thema und insbesondere der Verlust weiterhin täglich beschäftigt, bin ich auf dieses Forum hier gestoßen und hoffen nun auf Hilfe aus euren Reihen.

Grundsätzlich habe ich das Verständnis dafür, dass Online Sportwetten erlaubt sind. Jedoch nur bis zu einer monatlichen Einsatzhöhe von 1000,- Euro (Glücksspielstaatsvertrag § 4 Abs.5). Diese habe ich grundsätzlich jeden Monat weit überschritten, auch wenn mir das mit den Einzahungen und dem Verrechnen der Gewinne nicht ganz klar ist.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich selbstständig irgendetwas veranlassen kann um zumindest Teile des Geldes zurückzubekommen.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie läuft das mit den Rückbuchungen? Kommen dann Mahnschreiben oder Ähnliches auf mich zu?

Ich bin über jeden Kommentar dankbar.

Viele Grüße

Re: Sportwetten - mögliche Rückbuchungen der Kreditkartenzahlungen
« Antwort #1 am: 29 Januar 2019, 12:01:11 »
Willkommen,

um ehrlich zu sein habe ich nie Sportwetten gemacht und kenne mich damit auch nicht wirklich aus wo die Grenzen hier liegen daher kann ich dir nur Raten einen Termin bei einem Anwalt zu machen und dich rechtlich beraten zu lassen.
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Re: Sportwetten - mögliche Rückbuchungen der Kreditkartenzahlungen
« Antwort #2 am: 29 Januar 2019, 13:00:22 »
Grundsätzlich wäre es vielleicht sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren, dafür fehlen mir aktuell aber jegliche finanziellen Mittel.

Zudem dachte ich, dass es in diesem Forum vielleicht bereits zahlreiche Erfahrungen mit gleichen oder ähnlichen Sachverhalten gibt.

Ichb in also über weitere Beiträge sehr dankbar.

Viele Grüße

Re: Sportwetten - mögliche Rückbuchungen der Kreditkartenzahlungen
« Antwort #3 am: 27 März 2019, 12:16:58 »
Also nach meiner Ansicht ist das ein Irrglaube, dass Sportwetten im Internet nicht zum unerlaubten Glücksspiel gehören.
Und wenn ich frage, warum gegenteiliges behauptet wird, dann kommt die Antwort: Der EUGH !! Der EUGHhat die Frage jedoch nicht beantwortet. Wer das Urteil mit juristischer Kenntnis ließt, dem wird das schnell klar.

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Offline NW

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Re: Sportwetten - mögliche Rückbuchungen der Kreditkartenzahlungen
« Antwort #4 am: 27 März 2019, 12:27:20 »
Soweit ich weiß sind sportwetten nicht illegal,  finde ich auch gut so..

Aber diese nach Lust und Laune auf oder zugedrehten Automaten sollte man wirklich einfach komplett verbieten..

Ruf einfach nen Anwalt an und quatsch mit ihm am Telefon. Nen guter wird dir da auch kostenlos kurz sagen ob du ne Chance hast oder nicht.  ???

Re: Sportwetten - mögliche Rückbuchungen der Kreditkartenzahlungen
« Antwort #5 am: 27 März 2019, 14:37:01 »
Also nach meiner Ansicht ist das ein Irrglaube, dass Sportwetten im Internet nicht zum unerlaubten Glücksspiel gehören.
Und wenn ich frage, warum gegenteiliges behauptet wird, dann kommt die Antwort: Der EUGH !! Der EUGHhat die Frage jedoch nicht beantwortet. Wer das Urteil mit juristischer Kenntnis ließt, dem wird das schnell klar.

Das finde ich durchaus interessant. Gerade, weil sich auch kein Jurist deutlich zu diesem Thema äußert. Es heißt immer nur, man würde die AGB angreifen. Zum Thema Sportwetten gibt es aber nirgends eine klare Aussage.

Kannst du das Urteil vom EuGH mal aus deiner Sicht kommentieren, damit man deine Ansicht nachvollziehen kann?

Re: Sportwetten - mögliche Rückbuchungen der Kreditkartenzahlungen
« Antwort #6 am: 27 März 2019, 15:19:36 »
Also:

Der Glücksspielstaatsvertrag besagt, dass das Anbieten von Glücksspielen im Internet verboten ist.
Eine Ausnahme hiervon können im Rahmen einer sog. Experimentierklausel für Sportwetten gelten.
Da besteht nämlich die Möglichkeit, dass eine Konzession vergeben wird nach einem sog. Konzessionsvergabeverfahren.
Die Konzession sollte dann die Erlaubnis darstellen bzw. enthalten Sportwetten ( Glücksspiel) im Internet anzubieten. Sie unterlag den strengen Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages.
Diese Konzessionsvergabeverfahren wurde jedoch durch den EUGH gekippt.
Darauf hin wollten die Länder ( Staatsvertrag bedeutet, alle Länder schließen sich zusammen und schaffen z.B. einheitliche Regelungen) mit dem Glücksspielstaatsänderungsvertrag nachbessern. ( Der wurde jedoch nie abgeschlossen, weil SH nicht unterschrieben hat, war denen immer noch zu wenig liberal ) und das Konzessionsverfahren, welches vom Land Hessen betrieben wurde ( für alle Länder) steht still.
Es gibt diese Konzessionen nicht. Sie wurden nicht erteilt.
Und wenn der Glücksspielstaatsvertrag davon spricht, dass du für das Vermitteln und Veranstalten von Sportwetten im Internet eine Konzession Brauchst dann brauchst du eine wirksam erteilte Konzession. Und die kann kein Anbieter haben. Weil die nie erteilt worden.

Für das Land SH mag anderes gelten, die haben ja nach diesem Hin und Her mit dem Glücksspielstaatsvertrag Konzessionen vergeben. Aber eben nur für das Land SH.

Von daher handelt es sich ( nach meiner Einschätzung, bin kein Fachmann) um unerlaubtes Glücksspiel. Und deswegen sind auch alle Zahlungsdienstleister am Arsch ( entschuldige den Ausdruck) weil die spielen ja quasi mit. Auch da gibts eine Vorschrift, die besagt, dass das Mitwirken an Zahlungen für Unerlaubtes Glücksspiel verboten ist !
Und wiederum deswegen bestehe da natürlich auch keine Forderungen. Die sind alle samt Nichtigkeit.

Wie sollte man den sonst argumentieren ?

Beruft man sich darauf, dass ja kein Anbieter eine bundesweit gültige Konzession haben kann, weil die nie erteilt worden ist: Sind die Anbieter oder ist der Spieler Schutzwürdiger ? ( kannst du dir selbst beantworten, zu mal oberstes Gebot und der Grund warum der Glücksspielstaatsvertrag abgeschlossen wurde, der SCHUTZ DER SPIELER IST.
Selbst wenn die Konzession erteilt worden wäre ( was sie nicht ist) , verstoßen die evident gegen die Bestimmungen der Konzession.
Livewetten und Ereigniswetten z.B. sind nach Glücksspielstaatsvertrag verboten ( weil Konzession ja auch nicht bedeutet du darfst alles Bitteschön sondern. du darfst, aber du musst das das und das einhalten. ( Urteile dazu gibts vom VG Hannover bis hin zum OVG Lüneburg )
Es gibt Urteile vom BvwerG, die besagen: Das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel im Internet ist NICHT europarechtswidrig.

Beruft man sich auf eine Konzession von SH: Ja okay, in SH aber nicht im restlichen Bundesgebiet.

Das ist meine Einschätzung dazu:
OC sind komplett illegal.
Sportwetten (meinetwegen) Grauzone, die aber nach der oben erfolgten Argumentation so gut wie immer Zugunsten der Spieler ausgehen sollte.





Re: Sportwetten - mögliche Rückbuchungen der Kreditkartenzahlungen
« Antwort #7 am: 27 März 2019, 19:24:11 »
Danke WeißerRitter0800 für die Ausführung.

Da ich mich auch schon etwas eingelesen habe was Sportwetten eingeht, wollte ich auch noch mal einen Gedanken hervorbringen. Ich habe mich ebenfalls mit dem GlüStV beschäftigt, dabei habe ich auf diese Quelle zurückgegriffen.


Wenn wir dort in §4 Abs. 5 hineinschauen, lesen wir folgendes:

Zitat
(5) Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.
Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet.

2.
Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden. Die Beachtung des Kreditverbots ist sichergestellt. Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spieler das Einzahlungs- oder Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- oder Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.

3.
Besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung sind ausgeschlossen.

4.
Ein an die besonderen Bedingungen des Internets angepasstes Sozialkonzept nach § 6 ist zu entwickeln und einzusetzen; seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich zu evaluieren.

5.
Wetten und Lotterien werden weder über dieselbe Internetdomain angeboten noch wird auf andere Glücksspiele verwiesen oder verlinkt.

Meines Wissens nach, ist es bei jedem Sportwettenabieter problemlos möglich mehr als 1000 Euro im Monat einzuzahlen. Ebenfalls ist der Ausschluss minderjähriger Spieler ein Witz, das wissen wir alle selbst. Erst beim Auszahlen werden Dokumente verlangt, Geld verspielen darf aber jeder.

Die Eigenlimitierung ist zumeist auch einfach zu entfernen ohne eine Wartezeit.

Und zum Verlinken auf andere Glücksspiele muss ich glaube ich nichts sagen.

Ohne da jetzt noch näher drauf einzugehen. Man kann sicher jeden Punkt drehen und wenden wie man will. Es bleibt doch zumeist immer ein Punkt übrig, durch den der Wettanbieter die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Habe ich da irgendeinen Denkfehler in meiner Annahme? Ich würde echt gerne mal eine Meinung von z.B. der Kanzlei Lenné hören.

« Letzte Änderung: 27 März 2019, 19:47:03 von DOWNUNDER »

 

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