Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: tarakko am 05 Oktober 2018, 18:12:20

Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 05 Oktober 2018, 18:12:20
Hallo zusammen, ich habe mich heute bei euch hier im Forum angemeldet, weil ich selbst ca. 1100€ verspielt habe.

Erstmal kurz meine Vorgeschichte  ;D

Meine "Spielerkarriere" fing mit etwa 18 Jahren an als ich an einer Tankstelle neben der Schule gearbeitet hatte, es war ein Rasthof und in einer einsamen Ecke standen zwei Spielautomaten. Mein Kollege ging dort immer hin und am Anfang belächelte ich ihn noch wenn er wieder 10€ eingeworfen hat für nichts ::)

Irgendwann schmiss ich selbst mal 2€ rein und habe sofort 70€ gewonnen und habe von dem Geld gleich mein Auto vollgetankt.. man war ich an dem Abend glücklich.. damit fing das Schlamassel an.

Nach 1 Jahr schmiss ich den Job um einer besser bezahlten Arbeit nachzugehen, dabei blieb im Hinterkopf immer dieses Suchtverhalten.. in ein Casino zu gehen war mir irgendwie zu "peinlich"

Ich wollte beim zocken einfach nicht gesehen werden, so fand ich irgendwann heraus, dass es Onlinecasinos gab und ab da an ging es bergab. Ich zockte ein halbes Jahr mit ca. 200-500€ Einsatz pro Monat bis ich auf einmal ca. 20.000€ gewonnen habe und das war ein Problem. Ich kaufte meiner Mutter von dem Geld ein "neues" Auto, kaufte mir noch ein neues Auto und verzockte den Rest (etwa. 12.500€) innerhalb von einem Monat.

Tja, dumm wie man ist, nimmt man einen Kredit auf, erst 2.000€, dann hoch auf 3.000€, dann aufgestockt auf 5.000€ und am Ende 7.500€

Diesen zahle ich nun monatlich ab und bin jetzt nach ca. 2 Jahren bei knapp unter 3000€ Restsumme. Den Kredit habe ich in etwa 1 1/2 Jahren abgezahlt und habe mir geschworen, keinen neuen Kredit mehr aufzunehmen. Ich könnte mir heute noch in den Arsch beißen, dass ich für so einen Müll einen Kredit aufgenommen habe.

So, nun zu meinem Problem, ich war jetzt eine lange Zeit spielfrei und habe den einen Abend nach etwas Stress mit Arbeit, Freundin etc. eine schlaflose Nacht gehabt und habe 200€ von meinem Lohn verspielt. Nichts gewonnen, wieder 200€ eingezahlt. Nichts gewonnen. Dann 2 Wochen Pause und mich wurmte es, dass ich die Beträge wiederhaben wollte, also nochmal 200€ und nochmal 500€ eingezahlt (innerhalb von 2 Wochen also 1100€) - nichts gewonnen. ;)

Nun stand ich da, mein Lohn für Oktober reicht jetzt noch für meine Miete und dann habe ich noch ca. 400€ auf dem Konto.. ich habe auch noch ein Sparguthaben aber da will ich nicht rangehen. Ich weiß, dass das spielen falsch ist und habe mit verschiedensten Leuten über meine Probleme gesprochen.

Ich habe nun viel gelesen und möchte versuchen, die 1100€ zurückzuholen. Ich möchte meinen Lohn zurückhaben und mit dem ganzen Casino Kram abschließen. Ich weiß dass immer das Casino gewinnt, egal wieviel Geld man ausgezahlt bekommt!


Nun habe ich schon viel hier im Forum gelesen und suche nun Leute, die ein Chargeback ohne Anwalt vor Gericht durchbekommen haben. Ich bin durchaus in der Lage, selbst eine Klageschrift zu verfassen, habe aber Respekt vor den Gerichtskosten. Ich habe zurzeit keine Möglichkeit, die Gerichtskosten, Anwaltskosten etc. zu zahlen. Ich habe zwar letzten Monat eine Rechtschutz abgeschlossen, jedoch greift diese noch nicht da es dort eine Wartezeit gibt.

Gibt es hier im Forum Leute, die das ganze ohne Anwalt vor Gericht durchgeboxt haben? Das Urteil vom AG München und vom BvfG sind mir bekannt.

Meiner Hausbank der ING habe ich bereits den Musterbrief von RA Lenné zugesandt, diese haben jedoch mit dem Standart-Text, den ich im übrigen auch hier 1zu1 im Forum gefunden habe, geantwortet.

Was würdet ihr mir raten? Wie sind eure Erfahrungen mit den Gerichten? Wie seht ihr die Chancen, gegen eine weltweit agierende Bank als Privatperson zu klagen?

Ich danke euch  :)

LG
Tarakko
Titel: Re: Die Spielsucht und ich
Beitrag von: tarakko am 08 Oktober 2018, 19:11:29
Hallo zusammen,

scheinbar ist noch niemand den Weg alleine ohne Anwalt gegangen... dann mache ich mal den Anfang.

Ich habe heute meiner Bank einen Mahnbescheid wg. ungerechtfertigter Bereicherung zugesandt. Es ist zu 100% sicher, dass die Bank sich wehren wird, sodass es zum Verfahren kommen wird.

Sobald ich mehr weiß, sage ich euch Bescheid und werde hier ein Tagebuch draus machen :)
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Marasini am 08 Oktober 2018, 23:52:57
Via PayPal ja....aber gegen eine Bank!?

Definitiv wünsche ich dir viel Glück und Erfolg

Ich werde fleissig mitlesen!!!!
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: nutella am 09 Oktober 2018, 04:41:51
@tarakko

Mich würde mal interessieren, womit Du die unberechtigte Bereicherung Deiner Bank begründet hast..?
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Olli am 09 Oktober 2018, 09:03:22
Hi Taracko!

Ich finde Deinen Kampfesgeist super - mahne Dich aber zur Vorsicht dies ohne Anwalt durchzuführen.
Du begibst Dich damit in eine schwächere Position, vor Allem, wenn man bedenkt, mit was für Koriphäen die Gegenseite aufwiegen kann.


Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Intel am 09 Oktober 2018, 12:33:29
Hi Tarakko,

Ich muss sagen ich bin recht unbeeindruckt von deinem Kamppfgeist. Statt dich mit einer Bank anzulegen würde ich dir ans Herz legen diese Energie in deinen Kampf gegen deine Sucht zu invertieren. Abstinent zu bleiben erfordert so einiges von dir.
Ich will auch keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber die Bank ist nicht dein Feind. Das bist du selbst. Die Bank ist nur der Sündenbock.
Das bedeutet nicht sie sich nicht bereichert, aber das ist die Daseinsberechtigung von Banken. Bankwesen ist kein Sozialwesen. Das ist Kapitalismus pur.
Ich glaube darum geht es dir aber gar nicht.
Ist ein schönes Ablenkungsmanövern von deinem eigentlichen Problem, oder?
Gr Intel
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Olli am 09 Oktober 2018, 12:52:53
Hi Intel!

Zitat
Die Bank ist nur der Sündenbock.

Aber nein! :)

Ich darf mal aus § 4 GlüStV zitieren:

Zitat
§ 4 Allgemeine Bestimmungen
(1) 1Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. 2Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.

Weiterhin darf ich Herrn Lenné aus seinem Skript zu einem Seminar der LK Glück zitieren:

Zitat
Nach dem klaren Wortlaut des $ 4 Abs. 4 GlüStV hat sich der Gesetzgeber ganz ausdrücklich gegen Online-Glückspiel (insbes. Online-Casinos) entschieden. Es ist keine andere Auslegung des Wortlauts möglich.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Intel am 09 Oktober 2018, 13:32:22
Hallo Olli,
Nix für ungut, aber was genau ist dein Anliegen hier?
Diese Paragraphenreiterei und dein endloses diskutieren, selbst mit Leuten wie mir die Banken, Lobbyarbeit und Paypal kritisch betrachten, erwecken in mir den Eindruck das es dir weniger um die Sache als um eine Zurschaustellungen deines Google und Seminar Wissens geht.
Ich musste schon oft schmunzeln, weil du das immer so explizit hervorheben musst. Das ist schade. Wirkliche Autorität hat so etwas gar nicht nötig.
Ich belasse es jetzt dabei.
Du hast meinen Einwand nicht verstanden sondern als Bühne benutzt. Ich denke das ich Recht habe und dder Verfasser des Threads ein Riesen Problem hat und die Bank zwar beteiligt aber keinesfalls Verursacher ist.
Darum sollte es gehen. Das ist leider bei dir untergegangen.

Gr Intel
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Olli am 09 Oktober 2018, 14:38:24
Sorry Intel!

Wenn Du etwas falsches behauptest, dann wird es nicht richtiger, wenn Du giftig wirst und angreifst.

Lt. dem AG-München-Urteil ist sehr wohl die Bank der Verursacher. Erst sie ermöglicht den Zahlungsverkehr.
Dann erst kommt die Zahlungsanweisung des Spielenden.
Das heisst aber nicht, dass der Spieler im Außenverhältnis aus dem Schneider ist - im Innenverhältnis schon!

Was mein Anliegen ist?
Es geht mir darum genau diese falsche Denkweise gerade zu rücken - und das mit Belegen, die auch nicht zu widerlegen sind.
Mein Anliegen ist die Aufklärung!

Ich habe nur diesen einen Satz von Dir negiert.
Dass sich Taracko um seine Sucht kümmern soll, unterstreiche ich voll und ganz!

Und was die Seminare angeht ... da danke ich Dir für den Hinweis.
Aus meiner Sicht weise ich darauf hin um klar zu machen, dass mein Wissen auch nur beschränkt ist.
Eben mal aus jenem Seminar, dann aus einem anderen. Das macht mich aber noch lange nicht zum Profi.
Aus diesem Grunde werde ich das auch beibehalten um niemanden etwas vorzugaukeln was nicht real ist.
Zudem ist es ja auch ein Quellenbeleg.

Du kleines Mimöschen ...  :D
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Intel am 09 Oktober 2018, 15:09:23
Hey Olli,

Ich hab vergessen dazu zu schreiben das ich weiß das du einer von den Guten bist!

Es war gar nicht als Angriff oder giftig gemeint.

Ich denke wir reden aneinander vorbei.
Mir kommt bei all der Aufklärung das eigentliche Problem zu kurz und ich finde es schade wenn du dich auf den Part beschränkst.

Das du das erwähnen von Semonaren dazu verwendest das der Kram nicht auf deinem Mist gewachsen ist hab ich falsch interpretiert . Gut das du das klargestellt hast.
Die zwei Seiten der Medaille.
Ich verstehe trotzdem warum Chargeback und co so ein großes Streitthema ist.
Jetzt kämpft der Junge gegen die Bank, glaubt aber immernoch das er nur ein kleines Problem hat u d erklärt es hiermit für beendet. Wir alle wissen das es damit nicht getan ist..

Danke für die Mimose :-)
auch wenn es jetzt nicht passt stimmt es trotzdem
Gr Intel
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Gobo2018 am 09 Oktober 2018, 18:02:58
Herrlich besser als Kino.... :D

Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: nutella am 09 Oktober 2018, 18:40:58
@Intel Du gefällst mir.. 😉
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 09 Oktober 2018, 18:50:19
Es freut mich, dass ich hier eine große Diskussion lostrete.

Mir ist auch bewusst, dass ich das Problem "Spielen" nicht mit dem Chargeback lösen kann. Ich bin trotzdem der Meinung, dass ich dem Casino aufgrund meiner Dummheit nicht 1.100€ schenken soll.

Meist habe ich gespielt wenn irgendwelche Probleme auftraten. Glücklicherweise bin ich in naher Zukunft in psychologischer Behandlung damit wir eine andere Bewältigungsstrategie zur Problemlösung finden.

Ich danke für eure bisherigen Kommentare, sei es kritisch, motivierend oder in sonst einer Form dienlich. Solang wir sachlich bleiben, freue ich mich weiterhin auf einen regen Austausch.

Und sollte ich den Prozess tatsächlich verlieren, so zahle ich halt nochmal 1000€ Prozesskosten ab. Das wäre es mir aber im Endeffekt wert. Lieber gebe ich jeden Monat 500€ für Prozesskosten aus, alsdass ich es irgendeinem Casino auf Timbuktu in den Rachen werfe. Ein Gericht ist dazu da, sachlich zwischen zwei Parteien eine Lösung zu finden, also werden wir schauen, welche Lösung wir finden werden :)

Ich freue mich schon auf den Prozess und gehe bewusst ohne Anwalt in diesen Prozess! Ich stütze mich auf die bisherigen o.g. Paragraphen und Urteile inklusive dem BverwG-Urteil.

Auch jetzt weiß ich schon, dass die Bank die bestbezahltesten Anwälte hat und mir als Privatperson eine Klageschrift von 50 Seiten vorlegen wird, jedoch hat das letzte Wort am Ende das Gericht... und ich habe schon mehrere Verfahren vor dem Gericht ohne Anwalt gewonnen, egal ob Arbeitsgericht, Sozialgericht und in dem Fall dann hoffentlich auch bald vor dem Amtsgericht :)

Ich halte euch auf dem Laufenden!

LG
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Intel am 09 Oktober 2018, 19:12:01
@gobo: aber sehr gerne doch.  ;)
@Nutella: Danke für die Blumen  :)
@ Tarakko: ich wünsche dir viel Erfolg und JA ich verstehe das du dem Casino das verspielte Geld nicht lassen willst- ich hoffe das ist rübergekommen ;)
Es ist ein Kampf zwischen David und Goliath ich persönlich finde nur der sollte nicht von einem Spieler geführt werden der erst vor kurzem 1100 Schleifen versenkt hat. Die Energie solltest du lieber in dich investieren.
Aber... der freie Wille und so..
Gr Intel
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: nutella am 09 Oktober 2018, 19:25:13
Tarakko irgendwie kann ich nicht nachvollziehen, warum Du Dir für die Zukunft einiges verbauen willst..

Hak das Geld ab und konzentriere Dich mehr auf das was Du wirklich nicht mehr willst..
Es kommt der Tag, an dem Du ganz gewiss diese Handlung bereuen wirst..
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 09 Oktober 2018, 19:41:02
Was verbaue ich mir in deinen Augen?

Die Zeit die ich dafür investiere? Kein Problem, das sind ein paar Stunden die ich als Freizeit aufbringen kann. Mir macht es Spaß, solche Prozesse zu führen. Ich hätte vielleicht Anwalt werden sollen ;)

Ob ich nun entspannt im Park sitze, oder eine Klageschrift schreibe. Ich versuche mich ständig weiterzuentwickeln und wachse mit meinen Aufgaben.

Und keine Angst, ich habe mich bereits meinem Bruder anvertraut und werde wie oben geschrieben zeitnah in psychologische Behandlung gehen, nicht nur wegen diesem Suchtverhalten sondern auch wegen Angststörung mit Panikattacken etc.

Ich verdiene für die Region hier gutes Geld und habe die 1.100€ eigentlich nicht nötig. Ich zahle wenig Miete und komme eigentlich mit meinem Geld gut klar - bis auf diesen Ausrutscher mit dem Casino...

Vielleicht bekomme ich eine Strafe für das zocken, vielleicht verliere ich auch den Prozess aber ich werde nie sagen, dass ich es nicht wenigstens versucht hätte.



Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Gobo2018 am 09 Oktober 2018, 21:36:16
Ich würde es auch nicht machen.
Kann es zwar verstehen aber für die Summe lohnt es sich nicht wirklich.

Wichtig ist das es dir eine Lehre war und du was gegen deine Spielsucht unternimmst.
Sonst kommt es schleichend wieder und pack dich erneut... Die Spielsucht ist ein fieses Monster was in jeder Ecke lauern kann...

Und da muss ich Nutella recht geben du wirst es wohl bereuen.... aber jeden das seine....
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 11 Oktober 2018, 09:33:49
Eine Lehre war es mir auf jeden Fall und gegen die Sucht unternehme ich ja auch was, wie ich auch im Eingangsposting schon sagte.

Dennoch möchte ich das ganze nicht unversucht lassen. Es mag sein, dass ich verliere aber dann habe ich trotzdem an Erfahrung gewonnen die mir niemand mehr nehmen kann  :)

Ich werde berichten wie es weitergeht. Bleibt gespannt  ;D
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 23 Oktober 2018, 19:51:02
Heute kam erstmal die Aufforderung zur Begleichung der Mahnbescheidskosten... um die 35€ - kein Problem :)

Der Mahnbescheid wird der Bank nun zugestellt werden und ich gehe zu 100% davon aus, dass die Bank diesem widerspricht.

Ich werde dann meine Klageschrift selbst und ohne Anwalt vorbereiten und schauen, was die Gegenseite sagt. Ich rechne schon mit einer 10seitigen Gegenargumentation und bin gespannt, wie der Fall ausgeht :)

Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Balduin am 25 Oktober 2018, 15:59:43
Hallo Tarakko,
ich finde deine Energie gut und freue mich das Ergebnis zu lesen.
Ich glaube zwar nicht, dass das Argument der ungerechtfertigten Bereicherung greift, schließlich hat nicht die Bank das Geld, sondern das Casino.
Es ist maximal Beihilfe. Du könntest argumentieren, dass dir durch das gesetzwidrige Verhalten ein Vermögensschaden zugefügt wurde und die Bank dir den erstatten muss.
Bin jedoch auch kein Jurist.
Was ich mich frage: Kann die Bank nicht mit Hilfe einer Verbraucherschutzorganisation abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werden? Wenn für Banken Überweisungen an - oder Lastschriften von illegalen Casinos erkennbar sind, könnte man sicherlich Filter einbauen, die Zahlungsverkehr mit solchen Casinos verhindern. Dann würde der Zahlungsfluss abgegraben.

Und natürlich hindert das keinen einzigen Spielsüchtigen, sich andere Wege zu suchen.
Aber vielleicht schützt es die nächste Generation, wenn die Werbung verschwindet und man nicht so leicht einzahlen kann.

Viel Erfolg
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Eselchen am 03 November 2018, 19:36:27
Hallo Tarrakko,

ich verfolge deine Bemühungen mit großem Interesse... mir geht es ähnlich, leider waren jedoch andere Summen im Spiel. Ich schätze grob 20K € über die letzten 3-4 Jahre. Alles in Online-Casinos verzockt und ausnahmslos bezahlt via KK. Ich bin bei der DKB, nutze deren Produkte Visa Card und Miles&More MasterCard. Ein Schreiben an die Bank, bitte meine Karten für Umsätze in Online-Casinos zu sperren wurde derart beantwortet, dass nur dir komplette Karte gesperrt werden kann. Ich frage mich: wie kann es dann sein, dass manche Firmen-KK nicht für alle Umsatzarten freigegeben sind? Die DKB zieht sich 3% Nutzungsentgelt für Einsätze in Online-Casinos. So kann man auch Geld verdienen. Ja, ich denke auch über Charge-Back nach.

Allerdings wäre das nur der Nebenkriegsschauplatz. Ich habe mich in Behandlung begeben (zunächst der schwere Gang zur Ambulanz für Spielsucht an der Uni-Klinik Mainz, danach weitere Therapie in der Nähe von meinem Heimatort), da ich erkannt habe, dass persönliche Probleme Auslöser für das unkontrollierte Spielen waren.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben und werde hier fleißig mitlesen.

Grüße,
Eselchen

Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 08 November 2018, 19:27:40
Guten Abend zusammen,

klar gäbe es für die Bank die Möglichkeit, Transaktionen an Online-Casinos wirksam zu unterbinden. Das macht die liebe Bank allerdings nicht, da die damit ordentlich Geld verdienen ;D

Die Bank hat nun dem Mahnbescheid widersprochen, sodass das Verfahren an das Amtsgericht in Frankfurt abgeben wurde.

Kosten bis jetzt: 35,50€ für den Mahnbescheid und 177,50€ für das Gerichtsverfahren.

Klar.. die 200€ hätte man sich auch sparen können aber lieber dort investiert als in einem einarmigen Bandit! ;)

Ich werde nun abwarten, bis das AG Frankfurt sich bei mir meldet.

Meine Klageschrift habe ich soweit schon fertig, kann diese jedoch zzt. hier nicht online stellen weil ich nicht weiß, ob die Bank hier auch mitliest :P

Sobald es aber weiteren Schriftverkehr gibt, werde ich mich bei euch melden :)
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Strelitzie am 08 November 2018, 20:27:31
Wäre es nicht sinnvoller, sich hier vorab evtl. Noch ein paar Tipps abzuholen zu deiner Klageschrift? Die Bank wird sie doch früher oder später sowieso lesen. Evtl. Gib es hier den einen oder andern Juristen.

LG
Streli
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 10 November 2018, 21:17:53
Das Problem ist, dass eine solche Rechtsberatung über das Forum nicht erlaubt ist..

Sobald ich die Klage an die Bank zustellen darf, werde ich alle Schreiben in anonymisierter Form hier hochladen :)

LG
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Strelitzie am 11 November 2018, 05:43:39
Du hast völlig Recht, ist sie nicht. Aber mit guten Formulierungen kann aus einer realen Situation eine fiktive werden.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 22 November 2018, 18:48:51
Du hast völlig Recht, ist sie nicht. Aber mit guten Formulierungen kann aus einer realen Situation eine fiktive werden.

Der fiktive Fall steht auf der ersten Seite.. also wenn ihr Anregungen und Tipps habt, gerne her damit  8)
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Strelitzie am 24 November 2018, 19:36:39
Ich kann nichts finden
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Olli am 25 November 2018, 08:10:31
Hi Tarakko!

Was ist aus diesem Deinem Vorhaben geworden?

Zitat
Glücklicherweise bin ich in naher Zukunft in psychologischer Behandlung damit wir eine andere Bewältigungsstrategie zur Problemlösung finden.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 27 November 2018, 16:36:17
Der Fall wurde vor gut einem Monat an das AG Frankfurt abgegeben da die Bank gegen den Mahnbescheid hier Widerspruch erhoben hat. Nun warte ich seitdem auf die Aufforderung zur Anspruchsbegründung. Das kann sich jedoch noch etwas hinziehen, aber meine Klageschrift ist schon längst fertig :)

@Strelitze

Seite 1, erster Post

Die Namen habe ich alle nur rein zufällig gewählt, ist also ein ganz fiktiver Fall ;-)

LG
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 01 Dezember 2018, 09:30:30
Es gibt Neuigkeiten!

Das Verfahren hat nun vor dem AG Frankfurt am Main ein Aktenzeichen bekommen, somit wurde ich also aufgefordert, meine Ansprüche innerhalb von zwei Wochen schriftlich geltend zu machen.

Meine Klageschrift war schon etwas länger fertig, weshalb ich diese gleich abgeschickt hatte.

Wer die Klageschrift lesen mag, kann dies unter folgendem Link tun.

https://4html.net/PDFViewer/#/source/Klage_Dibaanonynm009-rotated.pdf (https://4html.net/PDFViewer/#/source/Klage_Dibaanonynm009-rotated.pdf)

Klageschrift

Klage des
wohnhaft:
   KLÄGER
gegen

Bank

BEKLAGTE



Ich beantrage:



1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1133,00,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.10.2018 zu bezahlen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
4. Weiterhin beantrage ich für den Fall, dass die Beklagte seine Verteidigungsabsicht nicht rechtzeitig anzeigt, den Erlass eines Versäumnisurteils und für den Fall, dass der Beklagte schriftlich den geltend gemachten Anspruch anerkennt, den Erlass eines Anerkenntnisurteils, jeweils im schriftlichen Verfahren.
5. Gemäß § 128 Abs. 2 ZPO beantrage ich darüber hinaus, mit Zustimmung der Beklagten, den Prozess im schriftlichen Verfahren durchzuführen.



Anspruchsbegründung:

Als Kläger unterhalte ich seit September 2015 ein Konto bei der ING-DiBa.
Als Kläger spielte ich am 11.09.2018, 19.09.2018 und 02.10.2018 in dem Online-Casino netbet, betrieben von der NetBet Enterprises Ltd., 209, Marina street, Pieta PTA 9041, in Malta.
                                                                                                                                                                  S.2

Aufmerksam geworden auf dieses Online-Casino, bin ich durch E-Mail Werbung in meinem Postfach.
                                                                                                             
Ich zahlte im Zeitraum vom 11.09.2018 bis zum 02.10.2018 insgesamt 1.100€ über meine VISA-Card der ING-DiBa AG in das Casino ein und verspielte in diesem Zeitraum aufgrund eines vorübergehenden Kontrollverlustes den kompletten Betrag von 1.100€.

Der eigentliche Verlust ist mir erst ein paar Tage später bewusst geworden, als ich meine Kontoauszüge durchschaute. Mir ist bewusst geworden, dass ich in dem o.g. Zeitraum unter einem zeitweisen Kontrollverlust litt, daher wandte ich mich an den Fachverband-Glücksspielsucht e.V., sowie die Verbraucherzentrale Brandenburg um mir Beratung zum Thema Spielsucht einzuholen, zudem riet mir die Verbraucherzentrale dazu, den Klageweg zu wählen da es sich hier offensichtlich um illegales Glücksspiel handelte und das Geschäft hieraus nichtig ist.

Da die Zahlungen an das Casino, insgesamt 1.133€ (1.100€ Einsatz zzgl. Kreditkartengebühr der ING-DiBa AG) ohne Rechtsgrund erfolgten, informierte ich die Beklagte über den Umstand, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist (§ 4 Abs. 4 GlüStV), ebenso ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV).


Zum Zeitpunkt meines ersten Schreibens an die Bank, waren 400,00€ bereits abgebucht und 700,00€ auf meinem Konto bisher nur als Umsatz vorgemerkt.


Aufgrund der o.g.  Gesetzeslage, forderte ich die ING-DiBa schriftlich per Post dazu auf, die eingezahlten Beträge zurückzubuchen.
- siehe mein Schreiben vom 29.09.2018 (Anlage K1)


Die Beklagte lehnte die Rückzahlung ab und berief sich in ihrem Ablehnungsschreiben darauf, dass für die ING-DiBa AG aus den Daten des Zahlungsvorgangs nicht erkennbar war, ob die Kartenverfügung von einem gesetzwidrigen Glücksspielvertrag mit einem nicht lizensierten Unternehmen herrührte.
- siehe Ablehnungsschreiben der ING-DiBa AG (Anlage K2)


An dieser Stelle möchte ich als Kläger ausführen, dass die Beklagte die Zahlungen zweifelsfrei dem Online-Glücksspiel zuordnen konnte, dies erfolgt schon allein aus dem Umstand heraus, dass die Beklagte in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis eine ausgewiesene gesonderte Gebühr für Lotto-, Wett- und Casinoumsätze ausweist und diese mir als Kläger in Form der vorliegend abgerechneten Transaktionsentgelte in Rechnung gestellt hat.
- siehe Transaktionsübersicht (Anlage K3)

Die Zuordnungsmöglichkeit folgt ferner aus dem Umstand, dass sämtliche Kreditkartenzahlungen mit einem spezifischen sogenannten Merchant Memory Code (MCC) markiert werden, welcher die fraglichen Transaktionen als Glücksspieleinsätze identifiziert.
- AG München, Urteil vom 21.02.2018 – 158 C 19107/17
                                                                                                                                                                  S.3

Spätestens nach meinem Schreiben war der Beklagten endgültig bewusst gewesen, dass es sich hierbei um illegales Glücksspiel handelte, somit hätte sie zumindestens die noch vorgemerkten Transaktionen i.H.v. 500,00€ und 200,00€ auf meinem Konto stornieren können – dies hat die Beklagte jedoch unterlassen, weshalb sie sich gem. (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV) gesetzeswidrig verhalten hat.

Unter bestimmten Umständen kann der Kreditkartenemittent gehalten sein, Einwendungen des Kreditkarteninhabers aus anderen Gründen zu beachten. Ausnahmsweise ist die Zahlung an das Vertragsunternehmen nämlich dann keine Aufwendung, die der Kreditkartenemittent gem. §§ 670, 675 Abs. 1 BGB für erforderlich halten darf, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt.
 
- BGH, 24.9.2002 – XI ZR 420/01, NJW 2002, 3698, 3699; nach anderer Konstruktion kann der Karteninhaber dem Zahlungsanspruch des Kartenausstellers den Einwand treuwidrigen Verhaltens gem. § 242 BGB entgegenhalten: LG Berlin, 30.10.1985 – 18 O 263/85, NJW 1986, 1939, 1941; LG Frankfurt am Main, 19.1.1993 – 2/26 O 311/92, WM 1994, 111, 113; LG Aachen, 26.1.1993 – 10 O 446/92, NJW-RR 1994, 1009 ff.; OLG Köln, 14.11.2201 – 13 U 8/01, NJW-RR 2002, 620, 621; Bitter, Fn. 64.


Ein solcher Rechtsmissbrauch liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Forderung im Valutaverhältnis einen schweren und liquide beweisbaren Mangel aufweist. In diesem Fall kommt dem Kreditkartenunternehmen nicht nur die Berechtigung, sondern vielmehr die Verpflichtung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag zu, die Zahlung an das Vertragsunternehmen zu verweigern.

- Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, 24.9.2002 – XI ZR 420/01, NJW 2002, 3698, 3699; BGH, 24.9.2002 – IX ZR 420/01, BKR 2002, 279; aus der Literatur für viele Grundmann, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3 Auflage 2015, Rn. II 297.

Beispiele für einen “schweren Mangel” sind u. a. Geschäftsunfähigkeit gem. § 105 BGB, Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB, Gesetzeswidrigkeit gem. § 134 BGB ebenso wie Betrug und arglistige Täuschung seitens des Vertragsunternehmens. Die Voraussetzung eines „schweren Mangels“ ist somit bei einer gemäß § 134 BGB nichtigen Forderungen aus unerlaubtem Glückspiel erfüllt.

- LG Frankfurt am Main, 19.1.1993 – 2/26 O 311/92, WM 1994, 111, 113; Bitter, Fn. 64.


Der Mangel aus dem Valutaverhältnis ist auch leicht beweisbar: Die Tatsache, dass es sich um einen in Deutschland nicht genehmigten Glücksspielanbieter handelt, lässt sich durch einfache Recherche im Internet oder durch einen Blick in die White List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder aufzeigen.

-RiLG Dr. Jan-Philipp Rock - ZfWG 2018, Heft 03-04, Beilage S. 20 (28), ZfWG 2018, Heft 03-04, Beilage S. 20 (29)

Das Verbot, Rubbellos- und Casinospiele im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, ist mit Unions- und Verfassungsrecht weiterhin vereinbar.

- Urteil vom 26.10.2017 BVerwG 8 C 14.16

Aus Vorgenanntem ergibt sich, dass der Klage vollumfänglich stattzugeben ist.
Der Kläger versichert, diese Klageschrift nach besten Wissen und Gewissen verfasst zu haben. Der Vorgang wird durch nachfolgende Anlagen dokumentiert.



                                                                                                                                                           
                                          S.4
Anlagen:
Schreiben vom 29.09.2018 (Anlage K1)
Ablehnungsschreiben ING-DiBa (Anlage K2)
Transaktionsübersicht (Anlage K3)


Sobald die Gegenseite geantwortet hat, werde ich euch auf dem laufenden halten  :)

LG
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Mexex am 13 Dezember 2018, 16:16:51
Ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommt. Ich habe zwar das verzockte Geld von meinem Vater bekommen, um wieder ein neues Leben zu beginnen, aber sollte sich da etwas ergeben, werde ich auch über ein Chargeback nachdenken bei der ING, die ja ziemlich hartnäckig dargestellt wird.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 14 Dezember 2018, 18:44:47
Die Klage ist nun beim AG Frankfurt eingegangen. Jetzt muss die Gegenseite innerhalb von 2 Wochen antworten. Ich bleibe gespannt und halte euch auf dem Laufenden.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: TwourvisM am 19 Dezember 2018, 09:17:44
Ich denke, das ist nicht das, worum es bei euch geht.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 10 Januar 2019, 19:04:17
Hallo zusammen,

die ING-DiBa bzw. deren Anwaltskanzlei bestehend aus gefühlt 100 Anwälten hat die Klage erwidert!

Der Briefkopf der Kanzlei nimmt schon eine halbe Seite ein :-)

Im Brief heißt es nur trocken, dass man die Klage zur Kenntnis genommen hat, und diese bestreitet. Die Begründung folgt lt. Kanzlei.

Es geht also weiter... ;-)
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Loichte am 10 Januar 2019, 21:43:52
Hey danke für die Neuigkeiten. Spannend zu lesen. Drück die Daumen  8)
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: cerlap am 18 Januar 2019, 21:57:11
Sehr spannend deine Geschichte zu verfolgen ich bleibe auf jedenfall dabei und drücke dir beide Daumen tarakko .
Viel Glück :P
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Guido Lenné am 18 Januar 2019, 22:16:32
Alleine gegen die besten Wirtschaftsanwälte der Welt?
Schlechte Idee!
Geht der Fall verloren, wird das Urteil in jeder Klageerwiderung in Folgeprozessen erwähnt...
Das erschwert unsere professionelle Arbeit.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: dieda am 20 Januar 2019, 16:00:05
Betrifft zudem die ING....die sträuben sich sowieso und sind sehr hartnäckig.
Ich bin selbst Kunde dieser Bank gewesen.
Für mich ist es auch entscheidend wie ich weiter mache.....
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 21 Januar 2019, 18:26:36
Alleine gegen die besten Wirtschaftsanwälte der Welt?
Schlechte Idee!
Geht der Fall verloren, wird das Urteil in jeder Klageerwiderung in Folgeprozessen erwähnt...
Das erschwert unsere professionelle Arbeit.

Nun ist die Klageschrift leider schon geschrieben worden, daher ist wohl eine nachträgliche Beauftragung Ihrer Person wohl nicht mehr ratsam oder?

Grüße
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 19 Februar 2019, 21:19:45
Hallo zusammen,

da sich lange in diesem Prozess nichts getan hat, habe ich einmal schriftlich beim Amtsgericht nachgefragt und habe die Antwort erhalten, dass die Klageerwiderungsfrist um einen Monat d.h. bis zum 18.02.2019 verlängert wurde.

Ich werde wohl in den nächsten Tagen Post erhalten und freue mich schon auf die 50-seitige Klageerwiderung der 130 Mann starken Anwaltskanzlei :)

David gegen Goliath :D

Ich halte euch auf dem laufenden :)

LG
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: holger am 25 Februar 2019, 05:52:16
Guten Morgen zusammen,

ich habe bei WHDG bereits die Vollmacht unterschrieben.Hiebei geht es nur um Zahlungen von Paypal oder?
Zu gerne würde ich meine Kreditkartenzahlungen wider zurückbuchen lassen. Wie gehe ich da am besten vor?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.Im Erfolgsfall würde ich 10% geben.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 03 März 2019, 20:04:21
Hallo zusammen,

die Tage kam die Klageerwiderung der Anwaltskanzlei.

Sie ist beschränkt auf 4 Seiten, wovon die ersten 2 Seiten jedoch nur was zum eigentlichen Fall gesagt wird, lediglich auf der dritten Seite wird entgegengehalten, dass dem Kläger (mir) keine Erstattung zustünde da die Bank den Auftrag gem. §675r BGB im Prinzip der formalen Auftragsstrenge ausgeführt hat.

Sonst beruft sich die Kanzlei nur darauf, dass ich den Vorgang angewiesen habe und selbst für den "Schaden" verantwortlich bin.

Nichts spannendes.. habe nun meine Replik geschrieben und warte drauf, wie es weitergeht :)

Dem schriftlichen Verfahren wurde übrigens nicht zugestimmt, daher wird es wohl irgendwann zur Verhandlung kommen.

 @Holger

Hier geht es um Kreditkartenzahlungen, über PayPal habe ich glücklicherweise damals nichts verzockt :)

LG
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Torsten am 03 März 2019, 20:14:58
Wir drücken die Daumen und werden hoffen auf regelmäßig Updates. Viel Erfolg!
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Ilona am 03 März 2019, 22:07:09
Es ist an der Zeir, einen Anwalt zu engagieren. Melde dich mal bitte.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Ilona am 07 März 2019, 17:35:00
Hi mTarakko,
Melde dich doch mal bitte. Und informiere uns, wann dein Prozess stattfindet.
LG Ilona
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Neues ICH am 07 März 2019, 18:05:04
Ich finde das echt wahnsinn. Sehr mutig aber auch irgendwie leichtsinnig. Meine Gedanken gehen da kreuz und quer und ich kann mich nicht entscheiden ob ich das gut oder schlecht finde. Ich bin auf alle Fälle sehr gespannt wie das ausgeht und hoffe für dich das es bald einen Abschluss gibt. Das muss doch total nervenaufreibend sein.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Ilona am 07 März 2019, 20:39:40
Ich würde mir auch wünschen, dass sich das nochmal ein Anwalt anschaut. Da hat Herr Lenné hat schon recht. Ein ungünstiges Urteil kriegt man nicht so schnell aus der Welt. Melde dich doch mal.
LG Ilona
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Born4Nothing am 07 März 2019, 21:34:04
Vor einem Landgericht besteht doch Anwaltszwang und da kommt er auch nicht drum herum. Spätestens bei der Verhandlung muss ein Anwalt her.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Ilona am 07 März 2019, 21:37:54
Er ist beim Amtsgericht.
LG Ilona
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Born4Nothing am 07 März 2019, 21:43:08
Oh, das hatte ich nicht gesehen.

Wohl dem Streitwert geschuldet. Ab 5000 EUR geht's gleich ans LG.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Loichte am 07 März 2019, 21:48:15
Ich finde das echt wahnsinn. Sehr mutig aber auch irgendwie leichtsinnig. Meine Gedanken gehen da kreuz und quer und ich kann mich nicht entscheiden ob ich das gut oder schlecht finde. Ich bin auf alle Fälle sehr gespannt wie das ausgeht und hoffe für dich das es bald einen Abschluss gibt. Das muss doch total nervenaufreibend sein.

Wie ich das verstanden habe macht er es nur aus Gaudi und wegen einem kleinen Betrag. Richtig? Also nicht wirklich nervenaufreibend.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Peter02 am 07 März 2019, 22:01:22
@ loichte.... tarakko hat am 8 Oktober 2018 seinen weg angekündigt.... und jetzt wo es ernst wird bekommt er erst gehör.... drück ihm alle Daumen.... für seinen Mut und seine sache
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Ilona am 07 März 2019, 23:39:29
Nee, das wurde hier schon öfters gesagt. Er kann sich immer noch Unterstützung organisieren.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Peter02 am 08 März 2019, 09:02:56
@tarakko,  warum nimmst du zumindest nicht Frau Knigge mit an Bord? Sie berät dich doch kostenfrei.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Born4Nothing am 08 März 2019, 10:20:25
Nee, das wurde hier schon öfters gesagt. Er kann sich immer noch Unterstützung organisieren.

Und sollte er auch ums verrecken machen damit das nicht zu einem Eckball für alle wird.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: JoLo am 08 März 2019, 10:51:32
BORN4NOTHING ... da gebe ich dir vollkommen Recht. Ich finde die Sache nicht mutig sondern einfach nur schädlich für uns alle. Sogar Herr Lenne hat sich hier geäußert.  >:(
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: taro am 08 März 2019, 11:48:41
Wir sind hier nicht in Amerika,  Urteile von einem Amtsgericht gegeben einen Loner sind pip egal, das interessiert niemanden.
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Born4Nothing am 08 März 2019, 12:15:49
Mag sein aber selbst ich würde sowas nicht als "Spaß" oder "Belustigung" für meinen Zeitvertreib, ansehen.

Wenn dann wie hier jemand versucht, wegen 1100 EUR einen Weg zu gehen ohne Anwalt und hinterher verliert weil die notwendige Kompetenz fehlt werden sich die anderen eben auf dieses Urteil berufen und es wird dann noch schwerer werden, was es ohne hin schon ist, an das Geld zu gelangen...
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Olli am 08 März 2019, 14:51:27
Hi Born!

Man beachte nur mal das Urteil des AG München.
Hier haben die gegnerischen Anwälte Fristen verstreichen lassen, weshalb es dann überhaupt erst zu einem Urteil gekommen ist.

In diesem Falle ist es für die Spieler positiv ausgegangen - doch das kann sich ja auch durchaus drehen.

 
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Born4Nothing am 08 März 2019, 15:34:02
@Olli

Klar denn wenn ein Anwalt fehlt sind die Chancen hoch das sich hier alles zum Negativen auswirken kann.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: holger am 13 März 2019, 13:41:03
Nachdem ich die Bank aufgefordert habe die KK umsätze zurück zu buchen kam heute folgendes.

mit ihrer oben genannten Visa Umsatzreklamation beauftragen Sie uns mit der Rückrechnung diverser Visa Kartenumsätze( Gesamt 10000 Euro)
Wir haben Ihren Auftrag sorgfältig geprüft und teilen ihnen unser Ergebnis dazu mit.

Die reklamierten Kartenzahlungen fanden anteilig über die bezahlplattform PayPal statt. Somit war es für die Consorsbank nicht möglich zu erkennen, welchen Zweck die Zahlungen dienten,
bzw.ob die den Kartenzahlungen zugrunde liegenden Geschäfte einen illegalen Hintergrund hatte.
Weiterhin ist offen, ob das gesetzliche Verbot über das Veranstalten eines Glücksspiels hinaus überhaupt auf den Einsatz einer Kreditkarte durchschlägt. Außerdem besitzen alle
ihnen genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel.
Somit ist auch für die übrigen reklamierten Kartenzahlungen kein illegaler Hintergrund erkennbar.
Zusammendfassend kommen wir zum Ergebnis, das wir die von Ihnen reklamierten Umsätze nicht erstatten können.


Jetzt kurz nochmal was dazu. Es geht um 4-5 Buchungen von Paypal und ca.800 Buchungen von KK auf Playcherry oder Sunmaker.
Was soll ich jetzt tun?
Da war wohl ein Azubi am Werk :-)
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Alex511 am 13 März 2019, 14:05:47
Wieso postest du das gleichzeitig in mehreren threads? Da vergeht mir schon die lust darauf zu antworten :o
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: holger am 13 März 2019, 14:18:13
Hallo,
na ich dachte für jedes Thema interessant. Sorry

Dann nehm ich es wieder raus.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Ilona am 13 März 2019, 17:20:52
@Holger
Ich würde geduldig und freundlich antworten. Etwa so:

In Ihrem Schreiben vom xy. 03. 2019 schreiben Sie, dass alle von mir genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos über eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel verfügen. Das trifft nachweisbar für Onlinecasinos nicht zu. Die sind in Deutschland nämlich verboten. Hierzu liegt ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom  26.10.2017 vor (AZ BVerwG 8 C 14.16).  Demnach verstoßen diese Forderungen gegen ein gesetzliches Verbot und sind damit nichtig. Ich bitte um eine erneute Prüfung meines Falls unter Berücksichtigung des genannten Urteils des BVerwG  https://www.bverwg.de/de/261017U8C14.16.0 .

Mit freundlichen ....


Ich hoffe, du hast unseren Rat beherzigt und keine Sportwetteneinsätze reklamiert.

viele Grüße, Ilona


P.S. Ich sehe gerade, dass du deinen Fall einfach in einen anderen Thread geschrieben hast. Das ist nicht nett. Das hier ist der Thread von Tarakko. Du kannst dir einen eigenen Thread anlegen.
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: carsten69 am 03 April 2019, 00:44:32
Sorry Tarakko.. aber auch wenn wir Leidensgenossen sind könnte ich dir nur in den Arsch treten. Wir haben soviel verzockt ohne mit der Wimper zu zucken..  da sind die 10% für den Fachanwalt mehr als gut angelegt.
Ja die tun weh wenn man mit dem Rücken an der Wand ist weiss ixh selber..aber hast du jemals davon gehört das ausser in Amerkanischen filmen einer gewinnt der sich selbst vertritt ..oder sich 1A nach u tube Anleitung selber den Blinddarm operiert ? Die Leute haben das nicht nur so studiert ...und wenn geizige Honks Präszedenzfälle schaffwn muss man diese verklagen
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: taro am 03 April 2019, 07:46:29
Das deutsche Recht kennt keine Präredenzfälle, jeder Fall wird eigenständig betrachtet.
Es ist unmöglich das jemand einen Schaden hat, weil jemand anderes ohne Anwalt geklagt hat, jedenfalls on Deutschland,
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Hamburg1970 am 05 April 2019, 15:18:09
Die Klage ist nun beim AG Frankfurt eingegangen. Jetzt muss die Gegenseite innerhalb von 2 Wochen antworten. Ich bleibe gespannt und halte euch auf dem Laufenden.

Was ist denn eigentlich aus deiner sache geworden? Da du nicht mehr berichtest, kann man wohl davon ausgehen das es nicht geklappt hat oder?
Wäre mit Anwalt wohl besser gewesen
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: Bastian0307 am 16 Mai 2019, 07:21:27
@Tarakko gibts was neues?
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 02 Juni 2019, 12:41:16
Hallo zusammen,

sorry ich war einige Zeit nicht online da meine Arbeit aktuell viel Zeit erfordert und ich mich aktuell noch nebenbei selbständig mache.

Erstmal möchte ich die Anschuldigungen zurückweisen, dass ich keine Ahnung hätte.

Seit meinem 18. Lebensjahr habe ich mich bisher in 90% der Fälle selbst vertreten, egal ob vor dem Arbeitsgericht, vor dem Sozialgericht oder vor dem Amtsgericht und bisher hatte ich immer gute Karten.

Aktuell lasse ich mich in einem anderen Fall von einem Anwalt beraten und meine Chancen standen nie schlechter in dem Prozess, aber eventuell liegt es auch nur am schlechten Anwalt... wer weiß.

Ich bin definitiv nicht auf den Kopf gefallen und kann meiner Meinung nach gut die Chancen einschätzen. Sicherlich bin ich nicht perfekt, aber was die gegnerische Anwaltskanzlei bisher von sich gegegeben hat, klingt wie ein Jurastudent im 1. Semester :-)

Das letzte Schreiben war von Anfang April, dort sollte ich eine abschließende Stellungnahme zu dem o.g. Gerichtsverfahren abgeben, dies hatte ich zeitnah getan... seitdem ist wieder warten angesagt.

Bleibt gespannt wie es weitergeht! Notfalls kann man gegen das Urteil immer noch Revision einlegen und sich ggf. nen Anwalt nehmen.

Und ich verbaue sicherlich keine Wege da ein Urteil von einem Amtsgericht sehr wenig Aussagekraft hat. Es gibt aktuelle Rechtssprechungen von deutlich höheren Instanzen, dagegen sind die Urteile der Amtsgerichte eigentlich ein Witz.

Ich bin schon der Meinung, dass meine Chancen ganz gut stehen... und nun könnt ihr meinen Post zerreißen :-)

@Ilona ich schreibe dir mal ne PN
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 12 September 2019, 19:12:41
Hallo zusammen,

heute war nun endlich der Prozess vor dem AG in Frankfurt.

Vorab ist zu sagen, ja es gab Geld zurück und nein es gab kein Urteil.

Es wurde mit der Bank ein Vergleich geschlossen da die Richterin bereits am Anfang sagte, dass die Chancen den Rechtstreit zu gewinnen aus meiner Sicht her sehr gering sind. Sie führte die kürzlich gesprochenen Urteile vom OLG und LG auf und teilte dessen Ansichten. Der Anwalt der Gegenseite tat natürlich sein übriges.

Nach zäher Verhandlung gibt es zumindestens kein verlorenes Urteil, sondern einen Vergleich. Die Bank zahlt an den Kläger 200€ inklusive Kostenaufhebung - d.h. mir entstehen keine gegnerischen Anwaltskosten.

Die Gerichtsgebühr wird auf 1,0 gekürzt, sodass ich mit insgesamt ca. 400,00€ rechnen kann.

Und bevor ihr meckert, ich hatte mich noch für die Erstberatung bei RA Lenné angemeldet, dort meldete sich am nächsten Tag eine Anwältin bei mir die mir zum damaligen Zeitpunkt davon abriet, den Prozess zu führen - somit musste ich es also alleine durchziehen.

Jetzt mein Rat an euch, bevor es keine höchstrichterlichen Urteile gibt, sollte man die Füße stillhalten, nichtsdestotrotz war es eine wertvolle Erfahrung :)

Und an alle Hater: Durch den Vergleich gibt es kein "Negativ-Urteil" ;-)
Titel: Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: SchlechteVersion am 12 September 2019, 23:05:37
Na, dann hat sich dein Zeiteinsatz mit zugehörigen Opportunitätskosten ja wirklich gelohnt!
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 27 Oktober 2019, 18:04:36
So, nun gibt es nochmal eine Wendung im Fall. Der Vergleich wurde ein paar Wochen nach der Gerichtsverhandlung und kurz vor der Rechtskraft des Urteils zurückgezogen, sodass nun ein Hinweisbeschluss folgte. Das Gerät erläuterte nochmal die Ausführungen und empfahl den Parteien, den Streit gütlich beizulegen.

Ich werde weiter berichten.

LG
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 05 Dezember 2019, 17:28:35
Hallo zusammen,

es gibt mal wieder ein kleines Update!

Aktuell sind wir in Vergleichsverhandlungen, diese scheinen jedoch nicht zu fruchten da die Beklagte alle von mir gemachten Vorschläge ablehnt, natürlich ohne Begründung.

In meinem letzten Schreiben habe ich mal frech gefragt, ob überhaupt eine Vergleichsbereitschaft besteht, mal schauen was zurückkommt.

Gleichzeitig habe ich vor Gericht beantragt, ein Urteil zu fällen.

Bleibt gespannt, es ist noch nicht zu Ende  ;)
Titel: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
Beitrag von: tarakko am 14 Mai 2020, 09:05:39
Soooo.. es wird mal wieder Zeit für ein neues Update.

Nachdem ich mich mit der Gegenseite nicht einigen konnte weil einfach gar keine Antwort mehr kam, hab ich mir eine Anwaltskanzlei gesucht und den Fall neu aufgerollt.

Es ist ein Vergleich zustande gekommen, es gibt Geld zurück, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben und es gibt 2/3 der Gerichtsgebühr zurück.

Eine Klage ist aktuell wenig aussichtsreich dank der tollen Politik der EU und Deutschland ;)

Es würde noch die Möglichkeit geben, die Spielsucht mittels Gutachter feststellen zu lassen, dies würde aber aufgrund des geringen Streitwertes unverhältnismäßig sein.

LG
Titel: Zurückzahlung
Beitrag von: Samy331 am 18 Februar 2022, 16:49:05
Hat jemand eine Ahnung wie ich eingezahltes geld wieder zurück bekomme? Muss ein Anwalt eingeschaltet werden oder kann man alleine machen ? Danke