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Überweisungsbetrug

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Überweisungsbetrug
« am: 04 Februar 2020, 09:16:03 »
Guten Morgen zusammen,

erst einmal möchte ich das Forum hier echt loben, da einem selbst in "aussichtslosen" Situationen super geholfen wird.

Nun haben wir im engen Umkreis den Fall von Überweisungsbetrug, d. h. die süchtige Person hat Überweisungsträger von einem Familienmitglied gefälscht über mehrere Monate hinweg bis zu einem Schuldenberg von etwa 40-50 Tausend Euro (welches offline ausgegeben wurde). Das heißt das unschuldige Familienmitglied wusste dank perfider Methoden von nichts und muss das nun ausbaden, möchte aber auch nicht zur Polizei, da das auch strafrechtliche Konsequenzen für den Täter bedeuten würde (einhergehend mit Jobverlust).

Eine ziemlich verfahrene Situation und eigentlich ist hier auch aus meiner Sicht nicht viel zu machen (außer eben Schritt für Schritt zu zahlen), aber ggf fällt euch etwas ein, was helfen könnte.

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #1 am: 04 Februar 2020, 09:19:32 »
Willkommen,

wie der Name schon sagte handelt es sich hier um Betrug und Urkundenfälschung. Wenn das Geld Offline ausgegeben wurde dann wird sich auch nichts daran verändern wenn dies zur Anzeige gebracht wird bis wohl auf die Tatsache das der Betrogene wohl nicht dafür haftbar gemacht wird sondern der, wo dafür die Verantwortung trägt nur ohne Anzeige sitzt der Betroffene in der Tinte.

Abgesehen davon, wenn mich einer so bescheißen würde, dann würde ich der Person die Selbstanzeige vorschlagen und das hurtig und wenn nicht dann würde ich dies zur Anzeige bringen. Wer sich solche Sachen, auf Kosten anderer erlaubt, der hat auch dafür die Verantwortung zu tragen! Und das ist das Mindeste denn hier geht es nicht um 1000 EUR sondern um ca. 50.000 EUR.
« Letzte Änderung: 04 Februar 2020, 09:45:15 von Born4Nothing »
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Offline Olli

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #2 am: 04 Februar 2020, 09:47:51 »
Hi!

Für mich gibt es keine Alternative zur Anzeige.

Wem ist denn damit geholfen, wenn die Sache unter den Teppich gekehrt wird?

Eigentlich nur dem mit hoher krimineller Energie handelnden Täter, der die Erfahrung macht, dass er ohne Konsequenzen davon kommt.

Ihm wird mit einer Anzeige geholfen an seinem persönlichen Tiefpunkt an zu kommen.
Dem Punkt, an dem das Umdenken anfängt ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #3 am: 04 Februar 2020, 09:51:12 »
An sich habt ihr vollkommen Recht und ich sehe das ähnlich, das Problem hierbei ist nur die Konsequenz daraus (Ggf Gefängnis und Jobverlust + psychische Konsequenzen für die Familie des Täters).
Die Möglichkeit einer Selbstanzeige werde ich zumindest mal weitergeben und alles andere muss man sich nun gut überlegen.

Danke euch schon mal für die Antworten!

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #4 am: 04 Februar 2020, 09:55:54 »
Wenn das einmal vorkommt dann kann man das in der Familie evtl. noch "entschuldigen" aber hier wurde über Monate Schindluder betrieben und das mit einer kriminellen Energie die seines Gleichen sucht! Warum die Person noch in Schutz nehmen!?  Dem Täter war es auch egal was aus dem Opfer wird...

Klar kann ich verstehen das es "Familie" ist aber sowas kann man doch nicht durchgehen lassen und der Täter denkt auch das er damit dann immer durchkommt. Nun keine falsche Bescheidenheit an den Tag legen denn mit Nichtstun ist keinem geholfen.
« Letzte Änderung: 04 Februar 2020, 09:58:56 von Born4Nothing »
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Offline Olli

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #5 am: 04 Februar 2020, 10:01:23 »
Ich rate den Angehörigen dringendst eine Beratungsstelle zu kontaktieren.

Die Familie ist schon emotional belastet.
Daran ändert auch eine Verurteilung nichts.

Der Täter allerdings wird in seinen  Handlungen auch noch unterstützt, indem er beschützt wird.

Eine Anzeige kann auch eine Hilfe in Liebe sein.

Sucht bitte eine Beratungsstelle auf.
Vielleicht findet ihr da ja eine Lösung, mit der alle zufrieden sind.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #6 am: 04 Februar 2020, 10:02:36 »
Die Alternative zur Anzeige wäre, dem Betroffenen eine Spielsuchttherapie zu verordnen und die Schulden in Raten zu zurückzuzahlen. Sollte das und vor allem die ratenweise Rückzahlung nicht klappen, kann man ja immer noch staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #7 am: 04 Februar 2020, 10:02:42 »
Jobverlust wohl nur, wenn der Unterschriftenfälscher in der Bank arbeitet.

Wir kennen alle wie das abläuft
Es wird zunächst ein kleinerer Betrag entnommen, um den Suchtdruck zu nehmen. Dann steigern sich die Beträge, weil der entwendete Betrag durch Gewinne wieder ausgeglichen werden soll.

Eine Anzeige ist zwingend. Man schadet sonst auch dem Täter.

Dieser muss zeitnah alles unternehmen, um etwas gegen seine Spielsucht zu unternehmen. Bei positiver Sozialprognose gibt's dann wahrscheinlich maximal Bewährung.

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Offline taro

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #8 am: 04 Februar 2020, 10:06:50 »
Moin,

in welchem Verhältnis Täter und Opfer hier stehen ist hier doch entscheidend. Ein Vater wird sicher nicht seinen Sohn Anzeigen. Seinen Schwager hingegen schon.
Dann finde ich wichtig, ist der Täter ein Junger Erwachsener oder mittleren Alters.

Wie es auch immer ist. Es muss ein Weg gefunden werden, das der Täter so schnell für den Schaden aufkommt. Wenn alle Beteiligten dieses Bestreben haben wäre eine Anzeige dabei nur hinderlich. Grundsätzlich ist eine Anzeige egal was passiert innerhalb der Familie immer nur eine Notlösung.

Taro

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #9 am: 04 Februar 2020, 11:25:29 »
Ich geize etwas mit den Infos, um die Anonymität zu wahren, sorry dafür.
Es handelt sich, wie oben schon richtig vermutet, um ein Verhältnis zwischen Vater und Sohn (29-36, also auch nicht mit jugendlichem Leichtsinn zu entschuldigen), wobei erstere in diesem Fall das Opfer ist und deswegen mit rechtlichen Schritten stark zögert. Eine Anzeige mit Gefängnis etc würde im Endeffekt auch ein Kleinkind treffen, dessen Schutz und Wohlbefinden im Mittelpunkt steht. Ohne das Kind würden jegliche rechtliche Schritte schon laufen und das mehr als nur verdient, da habt ihr alle vollkommen Recht.

Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?
Was schätzt ihr, lässt die Bank bei sowas mit sich reden und wandelt das in einen mehrjährigen Kredit oder ähnliches um? Andernfalls müssen sie sich ja darum sorgen, dass sie ihr Geld ggf. nicht wieder sehen.
Eine Schuldumschreibung wäre mir das liebste, aber da wird die Bank wohl ohne Polizei nicht mitspielen.
Ärgerlich finde ich es auch, dass sowas einfach möglich ist. Eine gefälschte Unterschrift (und eine Menge Skrupellosigkeit und krimineller Energie) reicht für so ein Desaster schon aus...

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Offline taro

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #10 am: 04 Februar 2020, 11:36:19 »
Ganz ehrlich, meine Kinder können mir überhaupt nichts Weg nehmen. Egal was auch immer meine Kinder mir antun, anzeigen werde ich sie sicher nie.
Vielleicht kann man bei Ihm etwas erreichen. Vvelleicht nicht dann zahle ich als Vater eben. Für mich als Vater keine Frage, für meine Kinder gebe ich mehr als mein letztes Hemd.

Taro

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Offline Olli

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #11 am: 04 Februar 2020, 11:42:30 »
Alleine um den Vater vor der Verschuldung zu retten,  müsste die Anzeige gemacht werden.
Dann würde die Bank das Geld zurück buchen und der Sohn wäre nun der Gläubiger.

Wenn dann die Familie zusammen hält, könnte ich mir gut vorstellen,  dass die Bank mit sich reden lässt.

Rufe doch mal die kostenlose Hotline an.
Die Nummer steht oben auf der Seite.
Auch dort bist Du anonym.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Lexlander

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #12 am: 04 Februar 2020, 11:43:19 »
Ich finde diese Situation auch sehr prikär.
Wie TARO schon schreibt, würde ich als Vater meine Kinder auch nicht anzeigen.

Eine Konsequenz sollte allerdings dem ganzen schon folgen. Wie diese Konsequenz allerdings ausschauen soll, ist schwierig als außenstehender zu beurteilen.

Bzgl. der Angst gleich dafür ins Gefängnis zu wandern ... Sollten keine Vorstrafen vorhanden sein, wird es wohl auch nicht gleich mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden ...

Es muss sich zusammengesessen werden und eine Lösung gefunden werden!! Da derjenige in einem Arbeitsverhältnis steht , ist es ja vllt möglich den Schaden über einen längeren Zeitraum zu regulieren.


Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #13 am: 04 Februar 2020, 11:56:56 »
Richtig begreifen kann man das nicht.

Man kann doch nicht 40 bis 50 Tausend Euro Schulden durch Überweisungen verursachen. Einen solchen Dispo gibt's für Privatpersonen bei keiner Bank.

Wahrscheinlich ist der Sohn schon hoffnungslos überschuldet, so dass ihm keiner einen Kredit geben wird.

Einen Sohn, der seinen Vater zur eigenen Suchtausübung in Schulden stürzt würde ich anzeigen. Das bedeutet ja nicht, dass man ihn fallenlässt. Das hat den Vorteil, dass man selbst nicht die Schulden zurückzahlen muss und einem Geld bleibt, um der Familie, der Mutter des Enkels und auch dem Enkelkind finanziell zu helfen, weil ihnen zweifelsfrei finanziell ganz magere Jahre bevorstehen. Tut mir das Geld nicht besonders weh, ist es vielleicht anders. Aber es nützt Niemandem, wenn ich auch noch Haus und Hof verliere.

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #14 am: 04 Februar 2020, 12:00:12 »
Auch ich sehe das sehr skeptisch wenn man hier keine Anzeige einleitet denn der Sohn sitzt in der Kacke und nun auch noch der Vater, da kann man niemandem helfen es sei denn man hat genügend Geld auf der hohen kannte um mal eben 50.000 EUR kompensieren zu können...

Und wie Balduin schon sagte soll man den Sohn auch bei der Anzeige nicht fallen lassen sondern weiterhin unterstützen wenn aber dann der Vater in der finanziellen Klemme steckt kann man nicht helfen. So kann man den Schaden begrenzen und man kann dem Sohn weiter helfen aber die Verantwortung sollte der Sohn schon übernehmen!
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