Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?

  • 15 Antworten
  • 5172 Aufrufe
Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« am: 22 Januar 2019, 10:56:16 »
Hallo an alle,

ich habe gerade etwas Interessantes gefunden, deswegen habe ich mich entschlossen mich hier im Forum anzumelden und Euch das mitzuteilen:

Auf der Suche nach dem hier öfter genannten Urteil des Amtsgerichts München aus 2018 habe ich einen ganz aktuellen Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift gefunden, in dem die Auffassung vertreten wird, das es sich bei Chargeback in Wirklichkeit um strafbaren Computerbetrug handelt:

"Auch die Hoffnungen, die einige Juristen Spielern machen, verlorene Glücksspieleinsätze einfach von den Banken wieder
zurückholen zu können, dürften sich ebenfalls bei genauer juristischer Betrachtung als leere Versprechungen herausstellen. Ein Zivilrichter vertritt sogar öffentlich die Ansicht, dass Spieler ungestraft das Geld zurückfordern könnten, selbst wenn sie dies vorher so geplant hätten.
Hierbei handelt es sich um eine für Spieler gefährliche Annahme, denn ein derartiges Verhalten dürfte vielmehr einen strafbaren (versuchten) Computerbetrug darstellen."


Den Artikel, in dem auch sehr ausführlich auf das Urteil des Amtsgerichts München aus 2018 eingegangen wird, kann man hier downloaden:

https://www.timelaw.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/01/Beitrag_Hambach_Fuchs_Berberich_ZfWG_06_18.pdf

Mich würde mal interessieren, was ihr oder ein neutraler Jurist, der nicht sein Geld mit Chargeback verdient, dazu zu sagen habt und ob da was dran ist?

Wenn ich hier richtig mitgelesen habe, gibt es teilweise auch schon erste Ermittlungsverfahren gegen Spieler die Chargeback gemacht haben? Was ist dabei herausgekommen?

MfG
bernd6711

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #1 am: 22 Januar 2019, 11:21:31 »
Der Computerbetrug bezieht sich auf folgenden Absatz:

Ein Zivilrichter vertritt sogar öffentlich die
Ansicht, dass Spieler ungestraft das Geld zurückfordern
könnten, selbst wenn sie dies vorher so geplant hätten
.
Hierbei handelt es sich um eine für Spieler gefährliche An-
nahme, denn ein derartiges Verhalten dürfte vielmehr einen
strafbaren (versuchten) Computerbetrug darstellen.

Da stimme ich den AUsführungen auch zu. Wer Spieleinsätze tätigt um SIe bei Verlusten einfach über ein Chargeback zurückzuholen begeht Computerbetrug. Dem würde ich mich anschliessen. DAS WÄRE VORSATZ! Ähnlich ist es doch auch, wenn ich Spieleinsätze über Kreditkarte oder Paypal tätige obwohl ich genau weiss, dass ich das Geld nicht auf meinem Konto habe, die Lastschriften also platzen. Das wäre dann der Eingehungsbetrug.

Was hat das aber jetzt mit unserem Thema hier zu tun?
Hier geht es darum, dass Gelder zurückgeholt werden weil Spieler sich bewusst werden, dass es sich um illegales Glücksspiel handelt.

Meine Meinung als NICHTJURIST!
« Letzte Änderung: 22 Januar 2019, 11:24:49 von Teufelszeug »
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #2 am: 22 Januar 2019, 11:38:40 »
Jeder der im OC das erste mal zockt ist sich mit Sicherheit nicht bewusst das es illegal ist. Selbst wenn man sich dessen bewusst wird versucht man es weiter und für spielsüchtige ist ein Stoppen fast unmöglich.

Es wird einem immer erst hinterher klar was man da gerade angerichtet hat. Aber selbst dann bleibt es eine illegal wenn keine deutsche Lizenz vorhanden ist oder sehe ich das falsch?

Kann man bei illegalen Selbst wenn ich mit dem Vorsatz herangehe: Gewinne ich nicht dann hole ich mir mein Geld zurück oder versuche es zumindest von Betrug sprechen?

Alles kompliziert denn ich hab keine Ahnung.
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.808
Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #3 am: 22 Januar 2019, 13:32:15 »
Wenn ich mir die Internetpräsenz der Autoren des Artikels bereits anschaue, dann regt sich in mir der Verdacht Befürworter der Liberalisierung des Glückspielmarktes vor mir zu haben eben in diesem Artikel.

Sicherlich werden hier einige juristische Spitzfindigkeiten aufgeführt, über die es nachzudenken gilt.
Doch unterm Strich lese ich für mich hier eher eine Propaganda für die Liberalisierung des Glückspielmarktes.
Einem objektiven juristischen Artikel obliegt es nicht der Beeinflussung mittels zielgerichteter Wertungen und Verschweigen höchstrichterlicher Urteile.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #4 am: 22 Januar 2019, 15:09:51 »
https://www.timelaw.de/de/team/

Dr. Hambach ist u.a. auch als strategischer Berater auf Vorstandsebene, insbesondere im Bereich eCommerce (eGaming und ePayment) tätig.

Maximilian Kienzerle berät nationale und internationale Unternehmen aus der digitalen Wirtschaft in regulatorischen Fragen. Dabei konzentriert er sich auf folgende Bereiche:

Glücksspielrecht (u.a. Online-Sportwetten & Poker sowie gemeinnützige Lotterien)
Allgemeines Verwaltungsrecht
Völker- und Europarecht

Dr. Stefan Bolay ist Salary Partner* bei Hambach & Hambach und konzentriert seine Beratung insbesondere auf folgende Fachbereiche:

• Medien und Entertainment
• E-Commerce
• Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht
• IT-Recht (inkl. Datenschutzrecht)
• Verwaltungsrecht (insbes. Glücksspielrecht)

Stefan Bolay verfasste eine Dissertation zum Thema „Mehrwertgebührenpflichtige Gewinnspiele“ und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge. Darüber hinaus ist er Autor des Kommentars „Glücks- und Gewinnspielrecht in den Medien“ (GlüStV, Werbe-RL; RStV, TMG).

Mehr brauch man zu diesem Artikel auch nicht mehr hinzuzufügen. H&H vertritt wohl offensichtlich die Big-Player dieses Marktes, weniger verwunderlich, dieser Artikel.

EDIT: Dr. Wulf Hambach und Dr. Stefan Bolay plädieren für eine rasche Legalisierung von Online-Poker. Beitrag von Von Pokerfirma Redaktion -  21. Juni 2011.

« Letzte Änderung: 22 Januar 2019, 15:12:28 von ALLin »

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #5 am: 22 Januar 2019, 15:14:33 »
Das ist wie die NRA in den USA. Die wo Geld damit verdienen befürworten selbiges und alles andere zählt nicht. Wenn ich mir betrachte wie die Verbraucher in Deutschland geschützt werden und mit sämtlichen Rechten gestärkt und bei OC keinerlei Rechte haben sollten obwohl illegal so ist das ein Armutszeugnis.

Für jeden Mist gibt es Vorschriften und Gesetzte in Deutschland an die sich jeder zu halten hat. Hier muss deutlich durchgegriffen werden um die Verbraucher zu schützen denn Geld zu verdienen mit der Sucht anderer ist moralisch mehr als nur verwerflich!
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #6 am: 22 Januar 2019, 16:14:57 »
Helft mir bitte. Wer soll denn da klagen? OC und Paypal fallen ja weg.
ist spielfrei

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #7 am: 22 Januar 2019, 16:19:48 »
Helft mir bitte. Wer soll denn da klagen? OC und Paypal fallen ja weg.

Niemand weil eine Klage wohl auf verlorenem Posten stehen würde und das wissen die Strippenzieher hinter der Glückspielindustrie auch nur zu gut
« Letzte Änderung: 22 Januar 2019, 16:24:04 von Born4Nothing »
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #8 am: 22 Januar 2019, 16:25:44 »
Abwarten, ich werde mich die Tage hier im Forum vorstellen und meine Erfahrungen zum Thema äußern. Aktuell kann ich leider keine detaillierten Infos liefern, das es bei mir zwangläufig auf einen Prozess hinauslaufen wird. Deshalb erst mal ruhe bewahren.

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #9 am: 22 Januar 2019, 16:41:31 »
Einen Prozess? Gegen wen klagst du?
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #10 am: 23 Januar 2019, 09:42:30 »
Hallo B4N,

bei mir ist das Thema etwas kompliziert. Meine Einzahlung ging über Geld an Freunde senden, von meinem einen Paypal Konto, auf mein Spiel Paypal Konto. Sprich, meine Forderung geht direkt an Paypal (Giro, Lastschrift, KK). Mehr kann ich leider nicht sagen, aktuell.

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.808
Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #11 am: 27 Januar 2019, 10:14:57 »
Hi!

Ich komme noch mal zurück auf den Artikel.
Die Argumentation der Aufsplittung des Zahlungsvorganges erinnert mich sehr stark an die TR5-Automaten.

Hier argumentiert die AI ja auch, dass das eigentliche "Spiel" nun der Buchungsvorgang ist.

Ist das nicht genauso surreal?

Wer hätte je an solchen Automaten gespielt, wenn es ausschließlich den Buchungsvorgang gäbe?

Beim Buchungsvorgang selbst wird Geld in Punkte gewandelt und umgekehrt.

Habt ihr es je bei Euch oder anderen Spielern erlebt, dass jemand sagte: Mein Einsatz ist nun X "Punkte"?

Da heisst es doch immer: Ich spiele auf X €.

Das Empfinden den Nutzers ist also die Einheit Euro.

Nun sollen die ganzen Walzenspielchen ja nur Unterhaltung sein - so die AI.

Der ein oder andere kennt vielleicht noch die uralten Unterhaltungsgeräte, wo man tatsächlich für Geld Punkte bekam - jedoch für die Punkte keine Auszahlung.

Hier jedoch können während der Unterhaltung erzielte Punkte nun wieder in Geld gewandelt werden.

Das macht in meinen Augen den Buchungsvorgang und damit das Punktesystem zur Farce.

Es gab von der AI die freiwillige Beschränkung auf einen Höchstgewinn von 1000 €.

Wieso gibt es den immer noch - in Punkten - wenn es sich also gar nicht um Geld handelt?

Mich wundert, dass niemand bisher dagegen geklagt hat.

Mich ärgert, dass die Prüfanstalten den Argumenten der AI blind folgt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

Online Ilona

  • *****
  • 3.657
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #12 am: 27 Januar 2019, 11:14:29 »
Ja, man durchschaut die Absicht und ist verstimmt.
Mich hat es an die Strategie großer Firmen erinnert, die Struktur so undurchsichtig zu machen, dass keiner mehr durchblickt. Da gibt es dann so viele Tochterfirmen von Tochterfirmen, deren Tochterfirmen dann wieder nix damit zu tun haben.

Der User, der den Artikel eingestellt hat, hat sich übrigens direkt wieder abgemeldet ;-)

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #13 am: 27 Januar 2019, 11:18:09 »
Hallo Leute. Stimmt 12 Minuten war er online. Das war dann scheinbar wieder jemand der den ganzen Leuten mit der letzten Hoffnung des CBs Angst machen wollte und sich daran ergötzt. Ekelhaft soetwas! LG
ist spielfrei

*

Online Ilona

  • *****
  • 3.657
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #14 am: 27 Januar 2019, 12:33:22 »
Ich fand es übrigens klasse wie schnell ihr die Hintergründe recherchiert hatte.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums