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Einmal Süchtig, immer Süchtig!

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Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #45 am: 16 Februar 2019, 13:58:51 »
Hab ich mich da wieder irgendwo verschrieben?

-->

Da ich deine Texte nur überfliege (sind mit einfach zu lang)😂 - habe ich dennoch meinen Namen gelesen.

 ::) ::) ::)
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Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #46 am: 16 Februar 2019, 16:44:30 »
Danke für die Aufklärung, da habe ich dich mit jemanden hier verwechselt.

Oder einfach nur zwei Nullen zuviel dran gehängt. 🙂

Viele Grüße

Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #47 am: 17 Februar 2019, 10:20:05 »
Seit dem klar ist, dass PP nicht mehr kampflos einen CB zulässt und die anderen Zahlungsdienstleiter keinen Finger rühren, ist es relativ ruhig im Forum geworden. (Wahrscheinlich wenden sich viele direkt an Lenne und Co)

Der große Hype um CB ist wohl erstmal vorbei. Ich bin dennoch gespannt wie es mit diesem Thema weiter geht.


Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #48 am: 17 Februar 2019, 11:14:52 »
Ich bestehe aber darauf, dass ich ohne h im Namen geschrieben werde. 😂

Als ich aufgehört habe zu rauchen vor ein paar Jahren, habe ich von dem einen auf den anderen Tag aufgehört.
Aus meiner Sicht ist dieses leichte absetzen der Zigaretten von Tag zu Tag genauso veralberung/ hinauszuzögern wir bei jeder anderen Sucht auch.
Entweder ganz oder garnicht geht bei mir nur.

Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #49 am: 17 Februar 2019, 11:24:51 »
) 1Ein Zahlungsdienstleister hat Beschwerden der Zahlungsdienstnutzer in Papierform oder im Falle einer Vereinbarung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu beantworten. 2Die Antwort des Zahlungsdienstleisters muss innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde, erfolgen und hat auf alle vom Zahlungsdienstnutzer angesprochenen Fragen einzugehen. 3Kann ein Zahlungsdienstleister ausnahmsweise aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, so hat er ein vorläufiges Antwortschreiben zu versenden, das die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem der Zahlungsdienstnutzer die endgültige Antwort spätestens erhält. 4Die endgültige Antwort darf in keinem Fall später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde erfolgen.

Das ist ein Auszug aus dem Gesetz zu Zahldienstrichtlinie , somit müsste PP sich eigentlich innerhalb von 15 Tagen dieser Frist melden.Machen die aber nicht.Hab leider nix gefunden was passiert,  wenn Sie sich nicht dran halten.

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Offline Ale

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Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #50 am: 17 Februar 2019, 11:33:18 »
) 1Ein Zahlungsdienstleister hat Beschwerden der Zahlungsdienstnutzer in Papierform oder im Falle einer Vereinbarung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu beantworten. 2Die Antwort des Zahlungsdienstleisters muss innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde, erfolgen und hat auf alle vom Zahlungsdienstnutzer angesprochenen Fragen einzugehen. 3Kann ein Zahlungsdienstleister ausnahmsweise aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, so hat er ein vorläufiges Antwortschreiben zu versenden, das die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem der Zahlungsdienstnutzer die endgültige Antwort spätestens erhält. 4Die endgültige Antwort darf in keinem Fall später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde erfolgen.

Das ist ein Auszug aus dem Gesetz zu Zahldienstrichtlinie , somit müsste PP sich eigentlich innerhalb von 15 Tagen dieser Frist melden.Machen die aber nicht.Hab leider nix gefunden was passiert,  wenn Sie sich nicht dran halten.


hatte sich denn bzgl deines CBs etwas getan. Kam schon Post von PP oder einem derer Dienstleister?

Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #51 am: 17 Februar 2019, 11:38:12 »
Nein, nur täglich 3 Anrufe, seit dem 20.01.19... und eine Mail vom 29.01 das das Reekmann schreiben angekommen ist.

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Offline Ale

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Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #52 am: 17 Februar 2019, 11:44:36 »
bei mir sind es auch immer exakt 3 Anrufe.

die Telefonisten werden wohl ne liste haben und jeden 3x anrufen...wenn da nie jmd rangeht is das ne schnelle sache xD

Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #53 am: 17 Februar 2019, 11:50:02 »
Aber was bringt denen das,  wenn ich nach 60 anrufen nicht dran gehe, werde ich wohl auch nicht nach dem 90sten nicht dran gehen.

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Offline Ale

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Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #54 am: 17 Februar 2019, 11:53:47 »
denke, dass immer noch genügen einknicken und doch noch zahlen, sonst würden sie das nicht machen.

ich bin auch so jmd, der sich dann von tag zu tag mehr gedanken macht... aber solange ich nichts schriftliches habe reagiere ich nicht

Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #55 am: 17 Februar 2019, 12:21:03 »
Wenn ich einen CB beginne, bringe ich diesen auch Zuende und knicke nicht ein. Es sollte mittlerweile bekannt sein das PP euch nix kann und wie Ihre Methoden sind.

Ich wurde damals nicht ein einziges Mal angerufen. Wahrscheinlich hatten die meine Handynummer garnicht. 🤷🏻‍♂️ Kann mich aber auch nicht mehr erinnern.




Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #56 am: 17 Februar 2019, 12:31:33 »
@Torsten, hast ja recht . Aber  ein Forderungsverzicht würde die Sache abschließen und Platz im Kopf schaffen und die Zweifel,  das vielleicht doch noch was schief gehen könnte wären auch weg.

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Offline Olli

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Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #57 am: 17 Februar 2019, 12:44:05 »
Hi Peter!

Posteingang war also der 29.01.19.
Arbeitstage sind Montag bis Freitag.
Damit würde die erste Frist am 26.02.19 um Mitternacht ablaufen.

Es heisst also noch etwas Geduld aufzubringen, bis die Verlängerung der Frist eintrudelt ... ;)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #58 am: 17 Februar 2019, 12:48:58 »
Das kann ich vollkommen nachvollziehen!

In der Zeit wo ich einen CB bei PP getätigt habe, war das mit dem Forderungsverzicht noch nicht aktuell.
Ich habe dem Mahnbescheid erhalten (KSP Inkasso), fristgerecht widersprochen und nie wieder etwas von denen gehört.

Nach ein paar Monaten habe ich auch garnicht mehr an diese Sache gedacht, zocken eingeschlossen.

Re: Einmal Süchtig, immer Süchtig!
« Antwort #59 am: 17 Februar 2019, 12:59:09 »
Hallo Olli,  bei Deiner Rechnung liegen 22 Arbeitstage dazwischen. Aber im Endeffekt hilft mir ja eigentlich nur Geduldig sein. Wahrscheinlich muss ich es nur Regelmäßig mal lesen um es in meinen Kopf zu implantieren,  werde jetzt meinen Sonntag genießen und CB , CB sein lassen. Danke für die Antworten und allen einen schönen Tag.

 

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