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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am Heute um 11:05:14 »
Versteh ich Staudt auch nicht , andere Kanzleien haben auch Limitverstösse in ihrem Angebot ab Lizenz ..

Irgendwie war es bis Juni 2021 ja ein Einsatzlimit und danach ein Einzahlungslimit…
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Eddy am Heute um 10:55:29 »
Jo 1000€ Limit und Verlinkungsverbot reicht schon für den Genickbruch. Was ich mich frage, warum behauptet z.B. Staudt, dass die 1000€-Grenze nach 2020 nicht angreifbar ist. Der BGH hat doch verlauten lassen, dass Verstöße darüber nichtigkeit bedeutet? Konkrekt meine ich den Zeitraum von Oktober 20 bis Juni 2021, bei dem auch noch Glv. 2012 galt. Die führen da irgendeine Entscheidung des bgh von 2008 an.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Roy1234 am Heute um 10:47:13 »
Ich würde diesbezüglich mal locker bleiben. Selbst wenn das Casino alles eingehalten hätte außer dem Verlinkungsverbot wäre es das gewesen mit der Lizenz.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am Heute um 10:37:03 »
Ja also die sind als Anhänge dabei mehr als genügend 😂
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Bobby Speedy Ewing am Heute um 10:29:17 »
Ja  alles dabei aber vor allen Limit erwähnt , Casino Sportwetten auf einer Seite und Cashout😊

Mit Screenshots am besten. Meine Klageschrift sieht zumindest n Teil wie ein Bilderbuch aus  ;D
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am Heute um 10:15:32 »
Ja  alles dabei aber vor allen Limit erwähnt , Casino Sportwetten auf einer Seite und Cashout😊
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Bobby Speedy Ewing am Heute um 10:01:58 »
@Wluchten

Da musst du in die Klageschrift gucken  ;D  Wichtig sind u.a: § 134 BGB, § 285 StGB, § 284StGB!!!,§ 812, § 823 Absatz 2 BGB
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von wluchten66 am Heute um 09:50:29 »
Deswege ist und sollte dieser Fall auch kein Präzedenzfall für Fälle sein, die korrekt vorgetragen werden. Das ist dann Aufgabe der Anwälte. Daher denke ich auch nicht, dass sich viel ändern wird. Denn niemand hat wirklich alle Punkte eingehalten. Oder anders: Dieser Fall könnte, meiner bescheidenen Meinung nach, irrelevant sein.

Ich glaube, das schreibe ich mal dem Staudt, damit er ein Video macht :)

Jetzt bleibt die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle: Hat mein Anwalt alle wichtigen Punkte vor dem LG vorgetragen? :)
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Kläger2021 am Heute um 09:46:28 »
Du meinst, dass die Wettverträge dann nichtig sind und nicht nicht nichtig, richtig?

Und in Summe, einfach mal so gesagt, kommt mir das schon alles sehr inszeniert vor. So ein Bananefall geht jetzt an den EUGH...wtf.

Verzeihung. Meinte natürlich, dass die Verträge dann nichtig sind. Habe es korrigiert.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Bobby Speedy Ewing am Heute um 09:39:55 »
Es war einfach ein guter Schachzug der Anbieter Anwälte so einen Bananenfall vor den BGH zu bringen.

Nochmals: Der BGH kann nur nach dem entscheiden was denen vorliegt, und wenn da keine Verstöße vorgetragen wurden und der Kläger nur die fehlende Lizenz bemängelt, dann kommt halt das dabei raus. In diesem Fall hat sich der Anbieter an die "Regeln" gehalten und darauf gewartet so einen Fall vor den BGH zu bringen.



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